Einfach erklärt
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % ist das klassische Vorsteuerkonto für Eingangsrechnungen mit 19 % deutscher Umsatzsteuer.
Bei bestehendem Vorsteuerabzugsrecht ist die Vorsteuer kein zusätzlicher Aufwand.
Merksatz
Normale deutsche Eingangsrechnung mit 19 % und Vorsteuerabzug = 1576 im Soll.
Soll oder Haben?
Abziehbare Vorsteuer → Soll. Korrekturen, Gutschriften oder Minderungen → Haben.
Normale Kontoseite
Soll
Praxisbeispiel
Bürobedarf:
100,00 € netto 19,00 € Umsatzsteuer 119,00 € brutto
4930 Bürobedarf 100,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19,00 € an 1200 Bank 119,00 €
Nicht für jeden 19-%-Fall
Bei Reverse Charge nach § 13b kann 1577 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 % relevant sein.
Bei innergemeinschaftlichen Erwerben kann 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 % relevant sein.
Zahlung ist keine zweite Vorsteuerbuchung
Wird eine bereits gebuchte Verbindlichkeit später bezahlt, wird nicht noch einmal Vorsteuer erfasst.
Skonto
Nimmt das Unternehmen Skonto in Anspruch, vermindert sich auch die Vorsteuer. Bei 19 % kann 3736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer relevant sein.
Kein oder eingeschränkter Vorsteuerabzug
Besteht kein voller Vorsteuerabzug, darf 1576 nicht einfach in voller Höhe verwendet werden.
Was wird typischerweise auf Konto 1576 gebucht?
- abziehbare deutsche Vorsteuer 19 % aus ordnungsgemäßen Eingangsrechnungen
- Vorsteuerkorrekturen aus Gutschriften oder Preisänderungen
Die Zuordnung hängt immer vom tatsächlichen wirtschaftlichen Inhalt des Geschäftsvorfalls ab. Ein Belegname allein entscheidet nicht über das richtige Konto.
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1576?
- Reverse-Charge-Vorsteuer → 1577
- innergemeinschaftlicher Erwerb → 1574
- nicht abziehbare Vorsteuer
- Einfuhrumsatzsteuer
Wenn ein spezielleres Konto vorhanden ist, ist dieses grundsätzlich aussagekräftiger als ein allgemeineres Sammel- oder Auffangkonto.
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 1576 Kontenbezeichnung: Abziehbare Vorsteuer 19 % Kontenart: Vorsteuerkonto / Steuerkonto Kategorie: Umsatzsteuer / Umlaufvermögen Normale Kontoseite: Soll Abschluss: Umsatzsteuerverrechnung Bilanz: Je nach Umsatzsteuerverrechnung Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt GuV: Kein normaler Aufwand
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der Saldo von Konto 1576 zeigt die im Geschäftsjahr auf diesem Konto erfassten Geschäftsvorfälle nach Berücksichtigung von Korrekturen und Gegenbuchungen.
Bei der Auswertung muss die Kontoart berücksichtigt werden: Bei Aufwands- und Ertragskonten ist der Saldo Teil der Erfolgsermittlung; bei Bestands- und Steuerkonten beschreibt er dagegen einen Bilanz- beziehungsweise Verrechnungsposten.
Ein ungewöhnlich hoher oder untypischer Saldo ist ein guter Anlass, die Einzelbuchungen auf Fehlkontierungen, fehlende Korrekturen und die Verwendung speziellerer Konten zu prüfen.
Typische Fehler
Bruttobetrag vollständig als Aufwand buchen
Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.
Vorsteuer bei Zahlung ein zweites Mal erfassen
Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.
Reverse Charge auf 1576 buchen
Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.
Skonti ohne Vorsteuerkorrektur behandeln
Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.
Vorsteuer ohne bestehendes Abzugsrecht erfassen
Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.
Dokumentation und Belegprüfung
Auch bei einem scheinbar eindeutigen Konto sollte der Beleg so dokumentiert sein, dass ein Dritter den Geschäftsvorfall nachvollziehen kann.
Wichtig sind je nach Sachverhalt insbesondere:
- Rechnungsdatum und Leistungsdatum
- Lieferant beziehungsweise Kunde
- Leistungsbeschreibung
- Netto-, Steuer- und Bruttobetrag
- verwendeter Steuersatz
- betrieblicher Zweck
- gegebenenfalls Vertrags- oder Zahlungsbedingungen
Bei steuerlichen Sonderfällen ersetzt die Kontonummer niemals die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.
Verwandte Konten
- 1574 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19 %
- 1577 Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG 19 %
- 1776 Umsatzsteuer 19 %
- 3736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer
Kurz zusammengefasst
Das Konto 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % erfasst die abzugsfähige Vorsteuer aus Eingangsleistungen, bei denen der leistende Unternehmer 19 % deutsche Umsatzsteuer ordnungsgemäß in Rechnung stellt.
Kurzform: Normale deutsche Eingangsrechnung mit 19 % und Vorsteuerabzug = 1576 im Soll.