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SKR03 · KONTO 0480

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Das Konto 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst aktivierte geringwertige bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die die gesetzlichen GWG-Voraussetzungen erfüllen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aktivkonto
Kategorie
Anlagevermögen
Normale Seite
Soll
Abschluss
SBK
Bilanz
Aktivseite · Anlagevermögen
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter wird für Wirtschaftsgüter verwendet, die die steuerlichen GWG-Voraussetzungen erfüllen und als aktiviertes GWG geführt werden.

Typischerweise muss der Gegenstand zum Anlagevermögen gehören, beweglich, abnutzbar und selbständig nutzbar sein. Für die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG liegt die maßgebliche Grenze bei 800,00 €.

Merksatz

Beweglich + abnutzbar + selbständig nutzbar + innerhalb der GWG-Grenze = 0480 prüfen.

Soll oder Haben?

Aktivierung auf 0480 → Soll. Vollständige Abschreibung über 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter → Haben auf 0480.

Normale Kontoseite

Soll

Praxisbeispiel

Ein selbständig nutzbares Gerät kostet 600,00 € netto zuzüglich 114,00 € Umsatzsteuer.

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 114,00 € an 1200 Bank 714,00 €

Anschließend:

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 € an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 €

Genau 800,00 € ist noch innerhalb der Grenze

Bei vollem Vorsteuerabzug wird regelmäßig der Nettobetrag betrachtet. Besteht kein Vorsteuerabzugsrecht, kann die Umsatzsteuer Bestandteil der maßgeblichen Anschaffungskosten sein.

Anschaffungsnebenkosten zählen mit

Transport oder Montage können die Anschaffungskosten erhöhen; Rabatte und Skonti mindern sie.

Selbständige Nutzbarkeit

Ein günstiges Einzelteil ist nicht automatisch ein GWG. Es muss selbständig nutzbar sein.

Keine monatsgenaue Sofortabschreibung

Wird die Sofortabschreibung gewählt, wird das GWG im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben.

Abgrenzung zum Sammelposten

Für Wirtschaftsgüter über 250,00 € bis einschließlich 1.000,00 € kann alternativ der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG relevant sein. Dafür wird 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) verwendet.

4855 oder 4860?

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist ein Aufwandskonto für unmittelbare Sofortabschreibungen. Wird zunächst auf 0480 aktiviert, passt 4860 als Abschreibungskonto.

Was wird typischerweise auf Konto 0480 gebucht?

  • aktivierte GWG bis zur gesetzlichen Grenze
  • bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter

Die Zuordnung hängt immer vom tatsächlichen wirtschaftlichen Inhalt des Geschäftsvorfalls ab. Ein Belegname allein entscheidet nicht über das richtige Konto.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 0480?

  • nicht selbständig nutzbare Einzelteile
  • Wirtschaftsgüter oberhalb der GWG-Grenze ohne andere Sonderregel
  • Sammelposten → 0485

Wenn ein spezielleres Konto vorhanden ist, ist dieses grundsätzlich aussagekräftiger als ein allgemeineres Sammel- oder Auffangkonto.

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 0480 Kontenbezeichnung: Geringwertige Wirtschaftsgüter Kontenart: Aktivkonto / Sachanlagekonto Kategorie: Anlagevermögen Normale Kontoseite: Soll Abschluss: SBK / Bilanz Bilanz: Aktivseite · Anlagevermögen GuV: Abschreibung über spezielles Aufwandskonto

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der Saldo von Konto 0480 zeigt die im Geschäftsjahr auf diesem Konto erfassten Geschäftsvorfälle nach Berücksichtigung von Korrekturen und Gegenbuchungen.

Bei der Auswertung muss die Kontoart berücksichtigt werden: Bei Aufwands- und Ertragskonten ist der Saldo Teil der Erfolgsermittlung; bei Bestands- und Steuerkonten beschreibt er dagegen einen Bilanz- beziehungsweise Verrechnungsposten.

Ein ungewöhnlich hoher oder untypischer Saldo ist ein guter Anlass, die Einzelbuchungen auf Fehlkontierungen, fehlende Korrekturen und die Verwendung speziellerer Konten zu prüfen.

Typische Fehler

800,00 € mit 800,01 € gleichbehandeln

Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.

Anschaffungsnebenkosten vergessen

Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.

Selbständigkeit der Nutzung nicht prüfen

Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.

GWG und Sammelposten beliebig mischen

Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.

Bei aktiviertem GWG falsches Abschreibungskonto verwenden

Dieser Punkt sollte beim Buchen geprüft werden. Entscheidend ist der tatsächliche wirtschaftliche Sachverhalt und nicht nur die Bezeichnung auf dem Beleg.

Dokumentation und Belegprüfung

Auch bei einem scheinbar eindeutigen Konto sollte der Beleg so dokumentiert sein, dass ein Dritter den Geschäftsvorfall nachvollziehen kann.

Wichtig sind je nach Sachverhalt insbesondere:

  • Rechnungsdatum und Leistungsdatum
  • Lieferant beziehungsweise Kunde
  • Leistungsbeschreibung
  • Netto-, Steuer- und Bruttobetrag
  • verwendeter Steuersatz
  • betrieblicher Zweck
  • gegebenenfalls Vertrags- oder Zahlungsbedingungen

Bei steuerlichen Sonderfällen ersetzt die Kontonummer niemals die Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst aktivierte geringwertige bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die die gesetzlichen GWG-Voraussetzungen erfüllen.

Kurzform: Beweglich + abnutzbar + selbständig nutzbar + innerhalb der GWG-Grenze = 0480 prüfen.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.