Einfach erklärt
Das Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird verwendet, wenn ein betrieblich angeschafftes Wirtschaftsgut die Voraussetzungen eines geringwertigen Wirtschaftsguts – GWG erfüllt und seine Kosten unmittelbar vollständig als Aufwand erfasst werden sollen.
Typische Beispiele können sein:
- Bürostühle
- kleinere Werkzeuge
- bestimmte kleinere Bürogeräte
- Regale oder Möbel
- sonstige selbstständig nutzbare betriebliche Gegenstände
Entscheidend ist allerdings nicht nur der Preis.
Damit die GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG angewendet werden kann, muss das Wirtschaftsgut insbesondere:
- zum Anlagevermögen gehören
- abnutzbar sein
- beweglich sein
- selbstständig nutzbar sein
- die gesetzliche Wertgrenze einhalten
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Merksatz
Klein, beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar – dann GWG prüfen.
Soll oder Haben?
4855 ist ein Aufwandskonto.
Deshalb gilt grundsätzlich:
- Sofortabschreibung eines GWG → Soll
- Korrektur beziehungsweise Storno → Haben
Typische Buchung bei direkter Sofortabschreibung
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1200 Bank beziehungsweise 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sofern die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
Merksatz
Direktes GWG = Aufwand auf 4855 im Soll.
Praxisbeispiel 1: Bürostuhl für 600 € netto
Ein Unternehmen kauft einen selbstständig nutzbaren Bürostuhl für:
600,00 € netto
Vorsteuer 19 %:
114,00 €
Brutto:
714,00 €
Das Unternehmen ist zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt und entscheidet sich für die Sofortabschreibung.
Buchung
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 600,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 114,00 € an 1200 Bank 714,00 €
Die 600,00 € wirken vollständig als Aufwand des Anschaffungsjahres.
Der Gegenstand wird nicht über mehrere Jahre planmäßig abgeschrieben.
Merksatz
GWG-Sofortabschreibung = vollständiger Aufwand im Anschaffungsjahr.
Die 800-€-Grenze
Nach § 6 Abs. 2 EStG dürfen begünstigte Wirtschaftsgüter grundsätzlich vollständig im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage abgeschrieben werden, wenn der maßgebliche Wert des einzelnen Wirtschaftsguts:
800,00 € nicht übersteigt.
Genau 800,00 €
→ Sofortabschreibung grundsätzlich möglich
800,01 €
→ normale Einzel-GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG nicht mehr möglich
Dann muss beispielsweise geprüft werden, ob:
- normale Aktivierung und Abschreibung
- oder die Sammelpostenmethode nach § 6 Abs. 2a EStG
in Betracht kommt.
Merksatz
800,00 € geht. 800,01 € ist bereits über der GWG-Grenze.
Praxisbeispiel 2: Genau 800 €
Ein selbstständig nutzbares Bürogerät kostet:
800,00 € netto
Vorsteuer:
152,00 €
Bruttobetrag:
952,00 €
Bei vollständigem Vorsteuerabzug beträgt der für die GWG-Prüfung relevante Anschaffungswert grundsätzlich 800,00 €.
Buchung
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 800,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 152,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 952,00 €
Die vollständigen 800,00 € werden im Anschaffungsjahr als Aufwand erfasst.
Praxisbeispiel 3: 800,01 €
Ein Gegenstand kostet:
800,01 € netto
Auch wenn er beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar ist, liegt er oberhalb der 800-€-Grenze.
Eine Buchung der vollständigen Anschaffungskosten auf 4855 als normales Einzel-GWG wäre grundsätzlich nicht zulässig.
Stattdessen ist beispielsweise eine normale Aktivierung oder die Sammelpostenmethode zu prüfen.
Der einzelne Gegenstand ist entscheidend
Bei mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern auf einer Rechnung wird die Wertgrenze grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut geprüft.
Beispiel
Ein Unternehmen kauft vier identische Bürostühle für jeweils:
500,00 € netto
Gesamtrechnung:
2.000,00 € netto
Sind die vier Stühle jeweils eigenständige, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, liegt nicht ein einzelnes Wirtschaftsgut für 2.000,00 € vor.
Jeder Stuhl wird grundsätzlich für sich betrachtet.
Merksatz
GWG-Grenze je selbstständigem Wirtschaftsgut – nicht einfach je Rechnung.
Wirtschaftliche Einheit darf nicht künstlich aufgeteilt werden
Umgekehrt darf ein einheitlicher Vermögensgegenstand nicht künstlich in mehrere Teile zerlegt werden, nur damit jeder Einzelbetrag unter 800,00 € liegt.
Beispiel
Eine betriebliche Anlage besteht aus mehreren Komponenten für insgesamt:
1.600,00 €
Die Einzelteile können ausschließlich gemeinsam ihre vorgesehene Funktion erfüllen.
Dann dürfen sie nicht allein aus steuerlichen Gründen zu mehreren vermeintlichen GWG erklärt werden.
Merksatz
Nicht die Rechnungsteilung entscheidet – die wirtschaftliche Selbstständigkeit entscheidet.
Selbstständige Nutzbarkeit
Die selbstständige Nutzbarkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen.
Ein Wirtschaftsgut ist nicht selbstständig nutzbar, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen technisch aufeinander abgestimmten Wirtschaftsgütern genutzt werden kann.
Beispiel selbstständig nutzbar
Ein Bürostuhl kann für sich genutzt werden.
→ GWG grundsätzlich möglich
Beispiel nicht selbstständig nutzbar
Ein spezielles Maschinenbauteil funktioniert ausschließlich als Bestandteil einer bestimmten Maschine.
→ GWG-Regelung möglicherweise nicht anwendbar
Merksatz
Unter 800 € reicht nicht – der Gegenstand muss auch selbstständig funktionieren beziehungsweise nutzbar sein.
Bewegliches Wirtschaftsgut
Die GWG-Regelung betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter.
Ein Gebäude oder Grundstück wird deshalb niemals allein wegen eines niedrigen Einzelbetrags zum GWG.
Auch bestimmte fest mit einem Gebäude verbundene Einbauten können anderen Regeln unterliegen.
Für entsprechende Einbauten kann beispielsweise:
0450 Einbauten in fremde Grundstücke
relevant sein.
Anlagevermögen erforderlich
Das Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen gehören.
Das bedeutet:
Es ist dazu bestimmt, dem Betrieb dauerhaft zu dienen.
Beispiel
Ein Händler kauft einen Taschenrechner für die eigene Buchhaltung.
→ Anlagevermögen, GWG-Prüfung möglich
Der Händler kauft denselben Taschenrechner, um ihn an einen Kunden weiterzuverkaufen.
→ Ware beziehungsweise Umlaufvermögen
→ kein GWG
Merksatz
Für den eigenen Betrieb = Anlagevermögen prüfen. Zum Weiterverkauf = Ware.
Anschaffungsnebenkosten gehören dazu
Für die Wertgrenze zählt nicht nur der auf dem Preisschild stehende Kaufpreis.
Zu den Anschaffungskosten können auch direkt zurechenbare Nebenkosten gehören.
Beispiele:
- Transport
- Fracht
- Montage
- Einrichtungskosten
- sonstige unmittelbar zurechenbare Anschaffungsnebenkosten
Beispiel
Kaufpreis:
790,00 €
Transportkosten:
20,00 €
Anschaffungskosten insgesamt:
810,00 €
Damit liegt das Wirtschaftsgut oberhalb der 800-€-Grenze.
Merksatz
790 € Kaufpreis können am Ende trotzdem mehr als 800 € Anschaffungskosten sein.
Rabatte und Skonti vermindern die Anschaffungskosten
Preisnachlässe können die maßgeblichen Anschaffungskosten reduzieren.
Beispiel
Ausgangspreis:
830,00 € netto
Rabatt:
40,00 €
Anschaffungskosten nach Rabatt:
790,00 €
Damit kann das Wirtschaftsgut bei erfüllten übrigen Voraussetzungen unter die GWG-Grenze fallen.
Merksatz
Für die GWG-Prüfung zählen die tatsächlichen Anschaffungskosten nach Anschaffungspreisminderungen.
Vorsteuer und die 800-€-Grenze
Bei der Prüfung der gesetzlichen Wertgrenze ist § 9b EStG zu beachten.
Ist die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar, gehört sie grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten.
Beispiel
Netto:
800,00 €
Vorsteuer:
152,00 €
Brutto:
952,00 €
Bei vollständigem Vorsteuerabzug kann der maßgebliche Wert trotzdem 800,00 € betragen.
Besteht kein oder nur ein eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht, muss der maßgebliche Anschaffungswert dagegen entsprechend geprüft werden.
Merksatz
Bei der GWG-Grenze Vorsteuerabzugsrecht mitdenken – nicht blind immer nur Netto oder Brutto verwenden.
Wirtschaftsgüter bis 250 €
Für abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit einem maßgeblichen Wert von höchstens:
250,00 €
bestehen vereinfachte steuerliche Regelungen.
Sie können grundsätzlich unmittelbar als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Ob dafür in der konkreten Buchhaltung 4855 oder ein sachlich passendes direktes Aufwandskonto verwendet wird, hängt von der eingerichteten Kontierungs- und Anlagenlogik ab.
Beispiel
Bürolocher:
25,00 €
Hier ist eine förmliche Anlagenaktivierung normalerweise wenig sinnvoll.
Ein direktes Aufwandskonto wie beispielsweise 4930 Bürobedarf kann je nach Gegenstand passender sein.
Merksatz
Nicht jede kleine Anschaffung muss zwangsläufig auf 4855 landen.
Aufzeichnungspflicht über 250 €
Für Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG, deren maßgeblicher Wert:
250,00 € übersteigt,
bestehen besondere Aufzeichnungspflichten.
Aufzuzeichnen sind insbesondere:
- Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
- Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise maßgeblicher Wert
Ein besonderes Verzeichnis ist nicht erforderlich, wenn diese Angaben bereits aus der Buchführung ersichtlich sind.
Merksatz
GWG über 250 € müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.
Keine zeitanteilige Monats-AfA
Ein GWG, das nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben wird, kann im Anschaffungsjahr grundsätzlich vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden.
Es erfolgt keine normale monatsgenaue Zwölftelung.
Beispiel
Ein Bürostuhl wird im Dezember für:
600,00 €
angeschafft.
Trotz Anschaffung erst im Dezember können bei Anwendung der GWG-Sofortabschreibung die vollständigen:
600,00 €
im Anschaffungsjahr berücksichtigt werden.
Nicht nur:
50,00 € = 1/12
Merksatz
GWG im Dezember gekauft = trotzdem vollständige Sofortabschreibung möglich.
Praxisbeispiel 4: Kauf am 20. Dezember
Ein selbstständig nutzbarer Gegenstand kostet:
700,00 € netto
und wird am 20. Dezember angeschafft.
Buchung
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 700,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 133,00 € an 1200 Bank 833,00 €
Die vollständigen 700,00 € wirken bereits im Anschaffungsjahr als Aufwand.
4855 oder 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter mit 4860?
Hier gibt es zwei unterschiedliche Buchungswege.
Direkte Sofortabschreibung
Der Betrag wird unmittelbar auf:
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter
als Aufwand erfasst.
Aktivierungsvariante
Das GWG wird zunächst auf:
0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter
aktiviert.
Anschließend wird es über:
4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
abgeschrieben.
Merksatz
Direkt Aufwand = 4855. Erst 0480 aktivieren = Abschreibung über 4860.
Praxisvergleich: 4855 und 4860
Bürostuhl:
600,00 € netto
Variante 1: direkte Sofortabschreibung
4855 600,00 € an Bank beziehungsweise Verbindlichkeit
Variante 2: Aktivierung
Zunächst:
0480 600,00 € an Bank beziehungsweise Verbindlichkeit
Danach:
4860 600,00 € an 0480 600,00 €
Wirtschaftlich kann in beiden Fällen die vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr erreicht werden.
Der Unterschied liegt insbesondere in der buchhalterischen Darstellung und Anlagenführung.
4855 oder 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)?
Für bestimmte Wirtschaftsgüter kann alternativ die Sammelpostenmethode nach § 6 Abs. 2a EStG verwendet werden.
Dabei werden Wirtschaftsgüter mit einem maßgeblichen Wert von:
mehr als 250,00 € bis einschließlich 1.000,00 €
in einen Jahres-Sammelposten eingestellt.
Der Sammelposten wird auf:
0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
geführt und über:
4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter
über fünf Jahre aufgelöst.
Merksatz
Sofort-GWG = 4855. Pool = 0485 und 4862.
Praxisbeispiel 5: Gegenstand für 900 €
Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut kostet:
900,00 € netto
Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG
Nicht möglich, weil die 800-€-Grenze überschritten ist.
Sammelposten
Unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2a EStG kann der Gegenstand in den Sammelposten aufgenommen werden.
→ 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)
→ jährliche Abschreibung über 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter
Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten
Bei den entsprechenden Wirtschaftsgütern besteht steuerlich ein Wahlrecht zwischen den gesetzlichen Vereinfachungsverfahren.
Wird jedoch für ein Wirtschaftsjahr die Sammelpostenmethode gewählt, muss sie nach § 6 Abs. 2a EStG für die davon erfassten Wirtschaftsgüter dieses Jahres einheitlich angewendet werden.
Man kann die Verfahren deshalb nicht völlig beliebig Gegenstand für Gegenstand mischen.
Merksatz
Pool gewählt = Pool-Regeln für das Jahr konsequent beachten.
Sofortabschreibung oder normale Abschreibung?
Die Sofortabschreibung ist ein steuerliches Wahlrecht.
Ein begünstigtes Wirtschaftsgut muss nicht zwingend über 4855 sofort abgeschrieben werden.
Es kann grundsätzlich auch aktiviert und nach den normalen Regeln über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Beispiel
Gegenstand:
700,00 €
GWG-Voraussetzungen erfüllt.
Mögliche steuerliche Behandlung kann je nach gewählter Methode sein:
- vollständige Sofortabschreibung
- normale Aktivierung und Abschreibung
- bei entsprechender Jahresentscheidung gegebenenfalls Sammelpostenmethode
Merksatz
GWG-Fähigkeit bedeutet nicht automatisch Buchungszwang auf 4855.
4855 oder 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen?
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen dient der normalen Abschreibung anderer Sachanlagen über ihre Nutzungsdauer.
Beispiel
Maschine für:
20.000,00 €
→ normale Aktivierung und 4830
Bürostuhl für:
600,00 €
→ bei erfüllten GWG-Voraussetzungen 4855 möglich
Merksatz
Normale Sachanlage = 4830. Sofort-GWG = 4855.
4855 oder 4985 Werkzeuge und Kleingeräte?
Auch 4985 Werkzeuge und Kleingeräte kann bei kleineren betrieblichen Gegenständen relevant sein.
Welches Konto zutreffend ist, hängt davon ab, was wirtschaftlich vorliegt und welche Buchungsmethode verwendet wird.
4855
steuerliche Sofortabschreibung eines GWG des Anlagevermögens
4985
laufende Aufwendungen für entsprechende Werkzeuge und Kleingeräte, soweit die gewählte Kontierung dies vorsieht
Ein Gegenstand sollte nicht allein aufgrund seines niedrigen Preises automatisch auf irgendeines der beiden Konten gebucht werden.
Computer und digitale Wirtschaftsgüter
Für bestimmte Computerhardware und Software bestehen besondere steuerliche Regelungen zur Nutzungsdauer.
Diese sind von der GWG-Regelung zu unterscheiden.
Beispiel
Notebook:
1.200,00 € netto
Der Betrag liegt oberhalb der 800-€-GWG-Grenze.
Das Notebook ist deshalb kein normales GWG nach § 6 Abs. 2 EStG.
Für bestimmte Computerhardware kann jedoch eine steuerliche Nutzungsdauer von einem Jahr berücksichtigt werden.
Das ist aber eine andere steuerliche Regelung und macht das Notebook nicht rückwirkend zum GWG.
Merksatz
Einjährige Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter ≠ GWG-Sofortabschreibung.
Rechnung auf Ziel
Ein GWG kann selbstverständlich auf Rechnung gekauft werden.
Beispiel
GWG:
500,00 € netto
Vorsteuer:
95,00 €
Brutto:
595,00 €
Buchung bei direkter Sofortabschreibung
4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 500,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 95,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595,00 €
Spätere Zahlung
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595,00 € an 1200 Bank 595,00 €
Bei der Zahlung wird nicht erneut Aufwand gebucht.
Merksatz
Aufwand entsteht bei der Anschaffung beziehungsweise Buchung – Zahlung begleicht nur die Verbindlichkeit.
Keine Vorsteuer bei der Abschreibung ein zweites Mal
Bei direkter Buchung auf 4855 werden Aufwand und Vorsteuer bereits im Anschaffungsvorgang getrennt.
Die Vorsteuer darf nicht später nochmals angesetzt werden.
Beispiel
Netto:
600,00 €
Vorsteuer:
114,00 €
Richtig:
4855 600,00 € + 1576 114,00 € an Bank 714,00 €
Nicht zusätzlich später nochmals:
Vorsteuer 114,00 €
Merksatz
Vorsteuer einmal beim Kauf – keine doppelte Steuerbuchung.
Vollständig abgeschrieben bedeutet nicht entsorgt
Ein Gegenstand kann nach der Sofortabschreibung noch viele Jahre im Unternehmen genutzt werden.
Beispiel
Bürostuhl wird 2026 für:
600,00 €
gekauft und sofort abgeschrieben.
Er wird bis 2033 verwendet.
Das ist kein Widerspruch.
Der steuerliche Buchwert beträgt bereits 0,00 €, obwohl der Gegenstand tatsächlich noch vorhanden und nutzbar ist.
Merksatz
Buchwert 0 € heißt nicht tatsächlicher Wert 0 €.
Dokumentation trotz Sofortabschreibung
Ein Gegenstand verschwindet durch die Sofortabschreibung nicht aus der betrieblichen Realität.
Gerade bei GWG über 250,00 € sind die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu beachten.
Auch darüber hinaus kann eine saubere Anlagen- oder Inventardokumentation sinnvoll sein, beispielsweise für:
- Inventur
- Versicherung
- Diebstahl
- spätere Veräußerung
- interne Kontrolle
Verkauf eines sofort abgeschriebenen GWG
Ein bereits vollständig abgeschriebenes GWG kann später verkauft werden.
Beispiel
Buchwert:
0,00 €
Verkaufspreis:
200,00 € netto
Der Verkauf ist ein neuer steuerlicher Geschäftsvorfall.
Der Verkaufserlös muss erfasst und gegebenenfalls Umsatzsteuer berechnet werden.
Dass der Gegenstand bereits vollständig abgeschrieben ist, macht den Verkauf nicht steuerfrei oder buchhalterisch unsichtbar.
Merksatz
Buchwert 0 € verhindert keinen späteren Verkaufserlös.
Privatentnahme eines abgeschriebenen GWG
Ein vollständig abgeschriebener Gegenstand kann später privat entnommen werden.
Dann muss die Entnahme nach den dafür geltenden Vorschriften bewertet werden.
Der steuerliche Entnahmewert ist nicht automatisch 0,00 €, nur weil der Buchwert 0,00 € beträgt.
Bei einem Einzelunternehmen kann dabei beispielsweise der Bereich:
1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen)
relevant sein.
Merksatz
Buchwert und Entnahmewert sind zwei unterschiedliche Dinge.
Verlust oder Zerstörung
Ist ein GWG bereits vollständig über 4855 abgeschrieben, existiert kein verbleibender Buchwert mehr, der bei späterer Zerstörung nochmals abgeschrieben werden könnte.
Der tatsächliche Anlagen- beziehungsweise Inventarbestand sollte trotzdem korrigiert werden.
Eine Versicherungsentschädigung wäre ein gesonderter Vorgang und kann beispielsweise auf:
2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen
zu prüfen sein.
Nachträgliche Anschaffungskosten
Entstehen nach dem ursprünglichen Kauf zusätzliche Kosten, die als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen sind, muss geprüft werden, ob die ursprüngliche GWG-Behandlung weiterhin zutreffend ist.
Beispiel
Ursprünglicher Gegenstand:
780,00 €
Später unmittelbar zur Anschaffung gehörende zusätzliche Kosten:
50,00 €
Gesamte maßgebliche Anschaffungskosten:
830,00 €
Dann kann die 800-€-Grenze überschritten sein.
Eine künstliche zeitliche oder sachliche Aufteilung zusammengehöriger Anschaffungskosten ist nicht zulässig.
Merksatz
GWG-Grenze mit vollständigen Anschaffungskosten prüfen – nicht nur mit der ersten Rechnung.
Zubehör und selbstständige Nutzbarkeit
Auch Zubehör muss auf seine wirtschaftliche Eigenständigkeit geprüft werden.
Beispiel
Ein eigenständig nutzbarer Gegenstand kostet:
300,00 €
→ GWG kann möglich sein
Ein Spezialzubehör für:
300,00 €
kann dagegen ausschließlich mit einer bestimmten Maschine verwendet werden.
→ möglicherweise kein selbstständig nutzbares GWG
Merksatz
Zubehör ist nicht automatisch ein eigenes GWG.
Ersatzteile sind nicht automatisch GWG
Ein Ersatzteil wird möglicherweise nur eingebaut, um einen bereits vorhandenen Vermögensgegenstand zu reparieren.
Dann liegt häufig Reparatur- beziehungsweise Instandhaltungsaufwand und kein neues selbstständiges Anlagegut vor.
Beispiel
Ersatzteil einer Maschine:
400,00 €
Es besitzt keine eigenständige betriebliche Funktion.
→ nicht einfach 4855 verwenden
Je nach Gegenstand kann beispielsweise ein Reparaturkonto wie:
4800 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen
relevant sein.
GWG bei Einlage aus dem Privatvermögen
Auch bei der Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen kann die GWG-Regelung grundsätzlich relevant werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei ist jedoch nicht einfach der ursprüngliche private Kaufpreis maßgeblich.
Der für die Einlage anzusetzende steuerliche Wert muss nach den Einlageregeln ermittelt werden.
Bei Einzelunternehmen kann als Gegenkonto beispielsweise:
1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)
relevant sein.
Merksatz
Privateinlage als GWG = Einlagewert und Voraussetzungen prüfen, nicht alten Kaufpreis blind übernehmen.
Sofortabschreibung und Handelsbilanz
Die GWG-Regelung des § 6 Abs. 2 EStG ist eine steuerliche Vereinfachungsvorschrift.
Handelsrechtlich gelten grundsätzlich die handelsrechtlichen Aktivierungs- und Abschreibungsregeln.
Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern können Vereinfachungen aufgrund untergeordneter Bedeutung in Betracht kommen, dennoch sollte die steuerliche GWG-Regelung nicht automatisch mit einer zwingend identischen handelsrechtlichen Behandlung gleichgesetzt werden.
Merksatz
Steuerliches GWG und handelsrechtliche Behandlung nicht gedankenlos gleichsetzen.
Warum ist 4855 betriebswirtschaftlich interessant?
Bei Sofortabschreibung werden die gesamten Anschaffungskosten unmittelbar im Anschaffungsjahr als Aufwand berücksichtigt.
Das führt gegenüber einer mehrjährigen Abschreibung zu einer früheren Gewinnminderung.
Beispiel
GWG:
800,00 €
Sofortabschreibung:
800,00 € Aufwand im ersten Jahr
Normale Abschreibung über beispielsweise fünf Jahre:
160,00 € pro Jahr
Über die gesamte Nutzungsdauer werden zwar dieselben Anschaffungskosten abgeschrieben.
Der Zeitpunkt der Gewinnminderung unterscheidet sich jedoch.
Merksatz
Sofortabschreibung beschleunigt den Aufwand – sie erzeugt keinen zusätzlichen Aufwand über die Anschaffungskosten hinaus.
Was wird typischerweise auf Konto 4855 gebucht?
Typischerweise werden auf 4855 erfasst:
- unmittelbar vollständig abgeschriebene geringwertige Wirtschaftsgüter
- selbstständig nutzbare kleinere Anlagegüter innerhalb der gesetzlichen GWG-Grenze
- Korrekturen entsprechender Sofortabschreibungen
Voraussetzung ist stets, dass der konkrete Gegenstand die gesetzlichen GWG-Merkmale erfüllt.
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 4855?
Nicht auf 4855 gehören beispielsweise:
- aktivierte GWG → 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Abschreibung über 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
- Wirtschaftsgüter des Sammelpostens → 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) und 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter
- normale mehrjährig abzuschreibende Sachanlagen → 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen beziehungsweise das passende Anlagekonto
- Kfz-Abschreibungen → 4832 Abschreibungen auf Kfz
- Waren zum Weiterverkauf
- nicht selbstständig nutzbare Ersatzteile
- normale Reparaturen
- Grundstücke oder Gebäude
- Vorsteuer
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 4855 Kontenbezeichnung: Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 4 Kategorie: Aufwand Bereich: Abschreibungen / geringwertige Wirtschaftsgüter Normale Kontoseite: Soll Sofortabschreibung: Soll Korrektur beziehungsweise Storno: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Abschreibungen auf Sachanlagen / geringwertige Wirtschaftsgüter
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Sollsaldo von 4855 zeigt die im Geschäftsjahr unmittelbar als Aufwand erfassten Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter.
Beispiel
GWG A:
300,00 €
GWG B:
500,00 €
GWG C:
700,00 €
Gesamter Abschreibungsaufwand:
300 + 500 + 700 =
1.500,00 €
Saldo 4855:
1.500,00 € Soll
Dieser Betrag mindert über die GuV den Gewinn des Geschäftsjahres.
Warum ein Habensaldo auffällig wäre
4855 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.
Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.
Mögliche Ursachen können sein:
- Storno einer früheren GWG-Buchung
- Korrekturen übersteigen die ursprünglich gebuchten Beträge
- Soll und Haben wurden vertauscht
- falsche Kontenzuordnung
- Abschlussbuchung wurde fehlerhaft durchgeführt
Ein Habensaldo ist durch Korrekturen möglich, sollte aber nachvollziehbar sein.
Typische Fehler
Jeden Gegenstand unter 800 € auf 4855 buchen
Zusätzlich zum Wert müssen Beweglichkeit, Abnutzbarkeit, Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit erfüllt sein.
800,01 € noch als GWG behandeln
Die gesetzliche Grenze beträgt grundsätzlich höchstens 800,00 €.
Anschaffungsnebenkosten vergessen
Transport, Montage und andere zurechenbare Kosten können die Grenze überschreiten.
Mehrere selbstständige Gegenstände anhand der Gesamtrechnung beurteilen
Die Grenze wird grundsätzlich je selbstständigem Wirtschaftsgut geprüft.
Einheitliches Wirtschaftsgut künstlich aufteilen
Technisch und wirtschaftlich zusammengehörige Komponenten dürfen nicht nur zur Unterschreitung der GWG-Grenze getrennt behandelt werden.
Waren zum Weiterverkauf als GWG buchen
GWG müssen zum Anlagevermögen gehören.
Ersatzteile als GWG behandeln
Ein unselbstständiges Ersatzteil ist nicht automatisch ein eigenes Wirtschaftsgut.
Monatsanteilige Sofortabschreibung berechnen
Die GWG-Sofortabschreibung kann grundsätzlich vollständig im Anschaffungsjahr erfolgen.
4855 und 4860 verwechseln
4855 ist die direkte Sofortabschreibung. 4860 betrifft zuvor auf 0480 aktivierte GWG.
Sammelposten auf 4855 abschreiben
Der Sammelposten läuft über 0485 und 4862.
Vorsteuer in den Aufwand einbeziehen, obwohl sie abziehbar ist
Abziehbare Vorsteuer wird gesondert erfasst.
Digitale Ein-Jahres-AfA mit GWG verwechseln
Die besondere Nutzungsdauer bestimmter Computerhardware und Software ist eine eigene steuerliche Regelung.
Sofort abgeschriebenen Gegenstand bei späterem Verkauf ignorieren
Der Verkauf ist ein neuer Geschäftsvorfall und muss ordnungsgemäß erfasst werden.
Verwandte Konten
- 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter – Aktivierung einzelner GWG
- 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) – Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG
- 1200 Bank – Zahlung der Anschaffung
- 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % – Vorsteuer aus entsprechenden Anschaffungen
- 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – offene Lieferantenrechnung
- 1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) – kann bei späterer Privatentnahme relevant sein
- 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen) – kann bei Einlage eines privaten Wirtschaftsguts relevant sein
- 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen – mögliche Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung
- 4800 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen – Reparaturen statt neuem GWG
- 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen – normale Abschreibungen anderer Sachanlagen
- 4832 Abschreibungen auf Kfz – Fahrzeugabschreibungen
- 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter – Abschreibung zuvor aktivierter GWG
- 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter – Abschreibung des Sammelpostens
- 4930 Bürobedarf – mögliche direkte Kontierung sehr kleiner typischer Büroverbrauchs- und Kleinanschaffungen
- 4985 Werkzeuge und Kleingeräte – spezielle kleinere Werkzeuge und Geräte je nach Sachverhalt
Kurz zusammengefasst
Das Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter erfasst die unmittelbare vollständige Abschreibung begünstigter GWG im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage. Das Wirtschaftsgut muss insbesondere zum Anlagevermögen gehören, abnutzbar, beweglich und selbstständig nutzbar sein. Die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen für die normale Einzel-GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG derzeit grundsätzlich höchstens 800,00 € betragen. Bei direkter Sofortabschreibung wird der Betrag unmittelbar als Aufwand auf 4855 gebucht. Davon zu unterscheiden sind aktivierte GWG auf 0480 mit Abschreibung über 4860 sowie der Sammelposten auf 0485 mit Abschreibung über 4862.
Kurzform: Begünstigtes Einzel-GWG bis 800 € direkt vollständig abschreiben = 4855 im Soll. Erst aktiviertes GWG = 4860. Sammelposten = 4862.