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SKR03 · KONTO 4855

Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Das Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter erfasst die unmittelbare vollständige Abschreibung begünstigter geringwertiger Wirtschaftsgüter im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage. Voraussetzung ist insbesondere, dass es sich um ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handelt und die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich höchstens 800 € betragen. 4855 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und wird über die GuV abgeschlossen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird verwendet, wenn ein betrieblich angeschafftes Wirtschaftsgut die Voraussetzungen eines geringwertigen Wirtschaftsguts – GWG erfüllt und seine Kosten unmittelbar vollständig als Aufwand erfasst werden sollen.

Typische Beispiele können sein:

  • Bürostühle
  • kleinere Werkzeuge
  • bestimmte kleinere Bürogeräte
  • Regale oder Möbel
  • sonstige selbstständig nutzbare betriebliche Gegenstände

Entscheidend ist allerdings nicht nur der Preis.

Damit die GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG angewendet werden kann, muss das Wirtschaftsgut insbesondere:

  • zum Anlagevermögen gehören
  • abnutzbar sein
  • beweglich sein
  • selbstständig nutzbar sein
  • die gesetzliche Wertgrenze einhalten

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Merksatz

Klein, beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar – dann GWG prüfen.

Soll oder Haben?

4855 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Sofortabschreibung eines GWG → Soll
  • Korrektur beziehungsweise Storno → Haben

Typische Buchung bei direkter Sofortabschreibung

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % an 1200 Bank beziehungsweise 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

sofern die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.

Merksatz

Direktes GWG = Aufwand auf 4855 im Soll.

Praxisbeispiel 1: Bürostuhl für 600 € netto

Ein Unternehmen kauft einen selbstständig nutzbaren Bürostuhl für:

600,00 € netto

Vorsteuer 19 %:

114,00 €

Brutto:

714,00 €

Das Unternehmen ist zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt und entscheidet sich für die Sofortabschreibung.

Buchung

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 600,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 114,00 € an 1200 Bank 714,00 €

Die 600,00 € wirken vollständig als Aufwand des Anschaffungsjahres.

Der Gegenstand wird nicht über mehrere Jahre planmäßig abgeschrieben.

Merksatz

GWG-Sofortabschreibung = vollständiger Aufwand im Anschaffungsjahr.

Die 800-€-Grenze

Nach § 6 Abs. 2 EStG dürfen begünstigte Wirtschaftsgüter grundsätzlich vollständig im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage abgeschrieben werden, wenn der maßgebliche Wert des einzelnen Wirtschaftsguts:

800,00 € nicht übersteigt.

Genau 800,00 €

→ Sofortabschreibung grundsätzlich möglich

800,01 €

→ normale Einzel-GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG nicht mehr möglich

Dann muss beispielsweise geprüft werden, ob:

  • normale Aktivierung und Abschreibung
  • oder die Sammelpostenmethode nach § 6 Abs. 2a EStG

in Betracht kommt.

Merksatz

800,00 € geht. 800,01 € ist bereits über der GWG-Grenze.

Praxisbeispiel 2: Genau 800 €

Ein selbstständig nutzbares Bürogerät kostet:

800,00 € netto

Vorsteuer:

152,00 €

Bruttobetrag:

952,00 €

Bei vollständigem Vorsteuerabzug beträgt der für die GWG-Prüfung relevante Anschaffungswert grundsätzlich 800,00 €.

Buchung

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 800,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 152,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 952,00 €

Die vollständigen 800,00 € werden im Anschaffungsjahr als Aufwand erfasst.

Praxisbeispiel 3: 800,01 €

Ein Gegenstand kostet:

800,01 € netto

Auch wenn er beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar ist, liegt er oberhalb der 800-€-Grenze.

Eine Buchung der vollständigen Anschaffungskosten auf 4855 als normales Einzel-GWG wäre grundsätzlich nicht zulässig.

Stattdessen ist beispielsweise eine normale Aktivierung oder die Sammelpostenmethode zu prüfen.

Der einzelne Gegenstand ist entscheidend

Bei mehreren selbstständigen Wirtschaftsgütern auf einer Rechnung wird die Wertgrenze grundsätzlich für jedes einzelne Wirtschaftsgut geprüft.

Beispiel

Ein Unternehmen kauft vier identische Bürostühle für jeweils:

500,00 € netto

Gesamtrechnung:

2.000,00 € netto

Sind die vier Stühle jeweils eigenständige, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, liegt nicht ein einzelnes Wirtschaftsgut für 2.000,00 € vor.

Jeder Stuhl wird grundsätzlich für sich betrachtet.

Merksatz

GWG-Grenze je selbstständigem Wirtschaftsgut – nicht einfach je Rechnung.

Wirtschaftliche Einheit darf nicht künstlich aufgeteilt werden

Umgekehrt darf ein einheitlicher Vermögensgegenstand nicht künstlich in mehrere Teile zerlegt werden, nur damit jeder Einzelbetrag unter 800,00 € liegt.

Beispiel

Eine betriebliche Anlage besteht aus mehreren Komponenten für insgesamt:

1.600,00 €

Die Einzelteile können ausschließlich gemeinsam ihre vorgesehene Funktion erfüllen.

Dann dürfen sie nicht allein aus steuerlichen Gründen zu mehreren vermeintlichen GWG erklärt werden.

Merksatz

Nicht die Rechnungsteilung entscheidet – die wirtschaftliche Selbstständigkeit entscheidet.

Selbstständige Nutzbarkeit

Die selbstständige Nutzbarkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen.

Ein Wirtschaftsgut ist nicht selbstständig nutzbar, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen technisch aufeinander abgestimmten Wirtschaftsgütern genutzt werden kann.

Beispiel selbstständig nutzbar

Ein Bürostuhl kann für sich genutzt werden.

→ GWG grundsätzlich möglich

Beispiel nicht selbstständig nutzbar

Ein spezielles Maschinenbauteil funktioniert ausschließlich als Bestandteil einer bestimmten Maschine.

→ GWG-Regelung möglicherweise nicht anwendbar

Merksatz

Unter 800 € reicht nicht – der Gegenstand muss auch selbstständig funktionieren beziehungsweise nutzbar sein.

Bewegliches Wirtschaftsgut

Die GWG-Regelung betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter.

Ein Gebäude oder Grundstück wird deshalb niemals allein wegen eines niedrigen Einzelbetrags zum GWG.

Auch bestimmte fest mit einem Gebäude verbundene Einbauten können anderen Regeln unterliegen.

Für entsprechende Einbauten kann beispielsweise:

0450 Einbauten in fremde Grundstücke

relevant sein.

Anlagevermögen erforderlich

Das Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen gehören.

Das bedeutet:

Es ist dazu bestimmt, dem Betrieb dauerhaft zu dienen.

Beispiel

Ein Händler kauft einen Taschenrechner für die eigene Buchhaltung.

→ Anlagevermögen, GWG-Prüfung möglich

Der Händler kauft denselben Taschenrechner, um ihn an einen Kunden weiterzuverkaufen.

→ Ware beziehungsweise Umlaufvermögen

→ kein GWG

Merksatz

Für den eigenen Betrieb = Anlagevermögen prüfen. Zum Weiterverkauf = Ware.

Anschaffungsnebenkosten gehören dazu

Für die Wertgrenze zählt nicht nur der auf dem Preisschild stehende Kaufpreis.

Zu den Anschaffungskosten können auch direkt zurechenbare Nebenkosten gehören.

Beispiele:

  • Transport
  • Fracht
  • Montage
  • Einrichtungskosten
  • sonstige unmittelbar zurechenbare Anschaffungsnebenkosten

Beispiel

Kaufpreis:

790,00 €

Transportkosten:

20,00 €

Anschaffungskosten insgesamt:

810,00 €

Damit liegt das Wirtschaftsgut oberhalb der 800-€-Grenze.

Merksatz

790 € Kaufpreis können am Ende trotzdem mehr als 800 € Anschaffungskosten sein.

Rabatte und Skonti vermindern die Anschaffungskosten

Preisnachlässe können die maßgeblichen Anschaffungskosten reduzieren.

Beispiel

Ausgangspreis:

830,00 € netto

Rabatt:

40,00 €

Anschaffungskosten nach Rabatt:

790,00 €

Damit kann das Wirtschaftsgut bei erfüllten übrigen Voraussetzungen unter die GWG-Grenze fallen.

Merksatz

Für die GWG-Prüfung zählen die tatsächlichen Anschaffungskosten nach Anschaffungspreisminderungen.

Vorsteuer und die 800-€-Grenze

Bei der Prüfung der gesetzlichen Wertgrenze ist § 9b EStG zu beachten.

Ist die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar, gehört sie grundsätzlich nicht zu den Anschaffungskosten.

Beispiel

Netto:

800,00 €

Vorsteuer:

152,00 €

Brutto:

952,00 €

Bei vollständigem Vorsteuerabzug kann der maßgebliche Wert trotzdem 800,00 € betragen.

Besteht kein oder nur ein eingeschränktes Vorsteuerabzugsrecht, muss der maßgebliche Anschaffungswert dagegen entsprechend geprüft werden.

Merksatz

Bei der GWG-Grenze Vorsteuerabzugsrecht mitdenken – nicht blind immer nur Netto oder Brutto verwenden.

Wirtschaftsgüter bis 250 €

Für abnutzbare, bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter mit einem maßgeblichen Wert von höchstens:

250,00 €

bestehen vereinfachte steuerliche Regelungen.

Sie können grundsätzlich unmittelbar als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Ob dafür in der konkreten Buchhaltung 4855 oder ein sachlich passendes direktes Aufwandskonto verwendet wird, hängt von der eingerichteten Kontierungs- und Anlagenlogik ab.

Beispiel

Bürolocher:

25,00 €

Hier ist eine förmliche Anlagenaktivierung normalerweise wenig sinnvoll.

Ein direktes Aufwandskonto wie beispielsweise 4930 Bürobedarf kann je nach Gegenstand passender sein.

Merksatz

Nicht jede kleine Anschaffung muss zwangsläufig auf 4855 landen.

Aufzeichnungspflicht über 250 €

Für Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2 EStG, deren maßgeblicher Wert:

250,00 € übersteigt,

bestehen besondere Aufzeichnungspflichten.

Aufzuzeichnen sind insbesondere:

  • Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise maßgeblicher Wert

Ein besonderes Verzeichnis ist nicht erforderlich, wenn diese Angaben bereits aus der Buchführung ersichtlich sind.

Merksatz

GWG über 250 € müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Keine zeitanteilige Monats-AfA

Ein GWG, das nach § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben wird, kann im Anschaffungsjahr grundsätzlich vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Es erfolgt keine normale monatsgenaue Zwölftelung.

Beispiel

Ein Bürostuhl wird im Dezember für:

600,00 €

angeschafft.

Trotz Anschaffung erst im Dezember können bei Anwendung der GWG-Sofortabschreibung die vollständigen:

600,00 €

im Anschaffungsjahr berücksichtigt werden.

Nicht nur:

50,00 € = 1/12

Merksatz

GWG im Dezember gekauft = trotzdem vollständige Sofortabschreibung möglich.

Praxisbeispiel 4: Kauf am 20. Dezember

Ein selbstständig nutzbarer Gegenstand kostet:

700,00 € netto

und wird am 20. Dezember angeschafft.

Buchung

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 700,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 133,00 € an 1200 Bank 833,00 €

Die vollständigen 700,00 € wirken bereits im Anschaffungsjahr als Aufwand.

4855 oder 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter mit 4860?

Hier gibt es zwei unterschiedliche Buchungswege.

Direkte Sofortabschreibung

Der Betrag wird unmittelbar auf:

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

als Aufwand erfasst.

Aktivierungsvariante

Das GWG wird zunächst auf:

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter

aktiviert.

Anschließend wird es über:

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter

abgeschrieben.

Merksatz

Direkt Aufwand = 4855. Erst 0480 aktivieren = Abschreibung über 4860.

Praxisvergleich: 4855 und 4860

Bürostuhl:

600,00 € netto

Variante 1: direkte Sofortabschreibung

4855 600,00 € an Bank beziehungsweise Verbindlichkeit

Variante 2: Aktivierung

Zunächst:

0480 600,00 € an Bank beziehungsweise Verbindlichkeit

Danach:

4860 600,00 € an 0480 600,00 €

Wirtschaftlich kann in beiden Fällen die vollständige Abschreibung im Anschaffungsjahr erreicht werden.

Der Unterschied liegt insbesondere in der buchhalterischen Darstellung und Anlagenführung.

4855 oder 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)?

Für bestimmte Wirtschaftsgüter kann alternativ die Sammelpostenmethode nach § 6 Abs. 2a EStG verwendet werden.

Dabei werden Wirtschaftsgüter mit einem maßgeblichen Wert von:

mehr als 250,00 € bis einschließlich 1.000,00 €

in einen Jahres-Sammelposten eingestellt.

Der Sammelposten wird auf:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

geführt und über:

4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

über fünf Jahre aufgelöst.

Merksatz

Sofort-GWG = 4855. Pool = 0485 und 4862.

Praxisbeispiel 5: Gegenstand für 900 €

Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut kostet:

900,00 € netto

Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG

Nicht möglich, weil die 800-€-Grenze überschritten ist.

Sammelposten

Unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2a EStG kann der Gegenstand in den Sammelposten aufgenommen werden.

→ 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

→ jährliche Abschreibung über 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten

Bei den entsprechenden Wirtschaftsgütern besteht steuerlich ein Wahlrecht zwischen den gesetzlichen Vereinfachungsverfahren.

Wird jedoch für ein Wirtschaftsjahr die Sammelpostenmethode gewählt, muss sie nach § 6 Abs. 2a EStG für die davon erfassten Wirtschaftsgüter dieses Jahres einheitlich angewendet werden.

Man kann die Verfahren deshalb nicht völlig beliebig Gegenstand für Gegenstand mischen.

Merksatz

Pool gewählt = Pool-Regeln für das Jahr konsequent beachten.

Sofortabschreibung oder normale Abschreibung?

Die Sofortabschreibung ist ein steuerliches Wahlrecht.

Ein begünstigtes Wirtschaftsgut muss nicht zwingend über 4855 sofort abgeschrieben werden.

Es kann grundsätzlich auch aktiviert und nach den normalen Regeln über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Beispiel

Gegenstand:

700,00 €

GWG-Voraussetzungen erfüllt.

Mögliche steuerliche Behandlung kann je nach gewählter Methode sein:

  • vollständige Sofortabschreibung
  • normale Aktivierung und Abschreibung
  • bei entsprechender Jahresentscheidung gegebenenfalls Sammelpostenmethode

Merksatz

GWG-Fähigkeit bedeutet nicht automatisch Buchungszwang auf 4855.

4855 oder 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen?

4830 Abschreibungen auf Sachanlagen dient der normalen Abschreibung anderer Sachanlagen über ihre Nutzungsdauer.

Beispiel

Maschine für:

20.000,00 €

→ normale Aktivierung und 4830

Bürostuhl für:

600,00 €

→ bei erfüllten GWG-Voraussetzungen 4855 möglich

Merksatz

Normale Sachanlage = 4830. Sofort-GWG = 4855.

4855 oder 4985 Werkzeuge und Kleingeräte?

Auch 4985 Werkzeuge und Kleingeräte kann bei kleineren betrieblichen Gegenständen relevant sein.

Welches Konto zutreffend ist, hängt davon ab, was wirtschaftlich vorliegt und welche Buchungsmethode verwendet wird.

4855

steuerliche Sofortabschreibung eines GWG des Anlagevermögens

4985

laufende Aufwendungen für entsprechende Werkzeuge und Kleingeräte, soweit die gewählte Kontierung dies vorsieht

Ein Gegenstand sollte nicht allein aufgrund seines niedrigen Preises automatisch auf irgendeines der beiden Konten gebucht werden.

Computer und digitale Wirtschaftsgüter

Für bestimmte Computerhardware und Software bestehen besondere steuerliche Regelungen zur Nutzungsdauer.

Diese sind von der GWG-Regelung zu unterscheiden.

Beispiel

Notebook:

1.200,00 € netto

Der Betrag liegt oberhalb der 800-€-GWG-Grenze.

Das Notebook ist deshalb kein normales GWG nach § 6 Abs. 2 EStG.

Für bestimmte Computerhardware kann jedoch eine steuerliche Nutzungsdauer von einem Jahr berücksichtigt werden.

Das ist aber eine andere steuerliche Regelung und macht das Notebook nicht rückwirkend zum GWG.

Merksatz

Einjährige Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter ≠ GWG-Sofortabschreibung.

Rechnung auf Ziel

Ein GWG kann selbstverständlich auf Rechnung gekauft werden.

Beispiel

GWG:

500,00 € netto

Vorsteuer:

95,00 €

Brutto:

595,00 €

Buchung bei direkter Sofortabschreibung

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 500,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 95,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595,00 €

Spätere Zahlung

1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 595,00 € an 1200 Bank 595,00 €

Bei der Zahlung wird nicht erneut Aufwand gebucht.

Merksatz

Aufwand entsteht bei der Anschaffung beziehungsweise Buchung – Zahlung begleicht nur die Verbindlichkeit.

Keine Vorsteuer bei der Abschreibung ein zweites Mal

Bei direkter Buchung auf 4855 werden Aufwand und Vorsteuer bereits im Anschaffungsvorgang getrennt.

Die Vorsteuer darf nicht später nochmals angesetzt werden.

Beispiel

Netto:

600,00 €

Vorsteuer:

114,00 €

Richtig:

4855 600,00 € + 1576 114,00 € an Bank 714,00 €

Nicht zusätzlich später nochmals:

Vorsteuer 114,00 €

Merksatz

Vorsteuer einmal beim Kauf – keine doppelte Steuerbuchung.

Vollständig abgeschrieben bedeutet nicht entsorgt

Ein Gegenstand kann nach der Sofortabschreibung noch viele Jahre im Unternehmen genutzt werden.

Beispiel

Bürostuhl wird 2026 für:

600,00 €

gekauft und sofort abgeschrieben.

Er wird bis 2033 verwendet.

Das ist kein Widerspruch.

Der steuerliche Buchwert beträgt bereits 0,00 €, obwohl der Gegenstand tatsächlich noch vorhanden und nutzbar ist.

Merksatz

Buchwert 0 € heißt nicht tatsächlicher Wert 0 €.

Dokumentation trotz Sofortabschreibung

Ein Gegenstand verschwindet durch die Sofortabschreibung nicht aus der betrieblichen Realität.

Gerade bei GWG über 250,00 € sind die gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu beachten.

Auch darüber hinaus kann eine saubere Anlagen- oder Inventardokumentation sinnvoll sein, beispielsweise für:

  • Inventur
  • Versicherung
  • Diebstahl
  • spätere Veräußerung
  • interne Kontrolle

Verkauf eines sofort abgeschriebenen GWG

Ein bereits vollständig abgeschriebenes GWG kann später verkauft werden.

Beispiel

Buchwert:

0,00 €

Verkaufspreis:

200,00 € netto

Der Verkauf ist ein neuer steuerlicher Geschäftsvorfall.

Der Verkaufserlös muss erfasst und gegebenenfalls Umsatzsteuer berechnet werden.

Dass der Gegenstand bereits vollständig abgeschrieben ist, macht den Verkauf nicht steuerfrei oder buchhalterisch unsichtbar.

Merksatz

Buchwert 0 € verhindert keinen späteren Verkaufserlös.

Privatentnahme eines abgeschriebenen GWG

Ein vollständig abgeschriebener Gegenstand kann später privat entnommen werden.

Dann muss die Entnahme nach den dafür geltenden Vorschriften bewertet werden.

Der steuerliche Entnahmewert ist nicht automatisch 0,00 €, nur weil der Buchwert 0,00 € beträgt.

Bei einem Einzelunternehmen kann dabei beispielsweise der Bereich:

1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen)

relevant sein.

Merksatz

Buchwert und Entnahmewert sind zwei unterschiedliche Dinge.

Verlust oder Zerstörung

Ist ein GWG bereits vollständig über 4855 abgeschrieben, existiert kein verbleibender Buchwert mehr, der bei späterer Zerstörung nochmals abgeschrieben werden könnte.

Der tatsächliche Anlagen- beziehungsweise Inventarbestand sollte trotzdem korrigiert werden.

Eine Versicherungsentschädigung wäre ein gesonderter Vorgang und kann beispielsweise auf:

2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen

zu prüfen sein.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Entstehen nach dem ursprünglichen Kauf zusätzliche Kosten, die als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen sind, muss geprüft werden, ob die ursprüngliche GWG-Behandlung weiterhin zutreffend ist.

Beispiel

Ursprünglicher Gegenstand:

780,00 €

Später unmittelbar zur Anschaffung gehörende zusätzliche Kosten:

50,00 €

Gesamte maßgebliche Anschaffungskosten:

830,00 €

Dann kann die 800-€-Grenze überschritten sein.

Eine künstliche zeitliche oder sachliche Aufteilung zusammengehöriger Anschaffungskosten ist nicht zulässig.

Merksatz

GWG-Grenze mit vollständigen Anschaffungskosten prüfen – nicht nur mit der ersten Rechnung.

Zubehör und selbstständige Nutzbarkeit

Auch Zubehör muss auf seine wirtschaftliche Eigenständigkeit geprüft werden.

Beispiel

Ein eigenständig nutzbarer Gegenstand kostet:

300,00 €

→ GWG kann möglich sein

Ein Spezialzubehör für:

300,00 €

kann dagegen ausschließlich mit einer bestimmten Maschine verwendet werden.

→ möglicherweise kein selbstständig nutzbares GWG

Merksatz

Zubehör ist nicht automatisch ein eigenes GWG.

Ersatzteile sind nicht automatisch GWG

Ein Ersatzteil wird möglicherweise nur eingebaut, um einen bereits vorhandenen Vermögensgegenstand zu reparieren.

Dann liegt häufig Reparatur- beziehungsweise Instandhaltungsaufwand und kein neues selbstständiges Anlagegut vor.

Beispiel

Ersatzteil einer Maschine:

400,00 €

Es besitzt keine eigenständige betriebliche Funktion.

→ nicht einfach 4855 verwenden

Je nach Gegenstand kann beispielsweise ein Reparaturkonto wie:

4800 Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen

relevant sein.

GWG bei Einlage aus dem Privatvermögen

Auch bei der Einlage eines Wirtschaftsguts aus dem Privatvermögen kann die GWG-Regelung grundsätzlich relevant werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Dabei ist jedoch nicht einfach der ursprüngliche private Kaufpreis maßgeblich.

Der für die Einlage anzusetzende steuerliche Wert muss nach den Einlageregeln ermittelt werden.

Bei Einzelunternehmen kann als Gegenkonto beispielsweise:

1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)

relevant sein.

Merksatz

Privateinlage als GWG = Einlagewert und Voraussetzungen prüfen, nicht alten Kaufpreis blind übernehmen.

Sofortabschreibung und Handelsbilanz

Die GWG-Regelung des § 6 Abs. 2 EStG ist eine steuerliche Vereinfachungsvorschrift.

Handelsrechtlich gelten grundsätzlich die handelsrechtlichen Aktivierungs- und Abschreibungsregeln.

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern können Vereinfachungen aufgrund untergeordneter Bedeutung in Betracht kommen, dennoch sollte die steuerliche GWG-Regelung nicht automatisch mit einer zwingend identischen handelsrechtlichen Behandlung gleichgesetzt werden.

Merksatz

Steuerliches GWG und handelsrechtliche Behandlung nicht gedankenlos gleichsetzen.

Warum ist 4855 betriebswirtschaftlich interessant?

Bei Sofortabschreibung werden die gesamten Anschaffungskosten unmittelbar im Anschaffungsjahr als Aufwand berücksichtigt.

Das führt gegenüber einer mehrjährigen Abschreibung zu einer früheren Gewinnminderung.

Beispiel

GWG:

800,00 €

Sofortabschreibung:

800,00 € Aufwand im ersten Jahr

Normale Abschreibung über beispielsweise fünf Jahre:

160,00 € pro Jahr

Über die gesamte Nutzungsdauer werden zwar dieselben Anschaffungskosten abgeschrieben.

Der Zeitpunkt der Gewinnminderung unterscheidet sich jedoch.

Merksatz

Sofortabschreibung beschleunigt den Aufwand – sie erzeugt keinen zusätzlichen Aufwand über die Anschaffungskosten hinaus.

Was wird typischerweise auf Konto 4855 gebucht?

Typischerweise werden auf 4855 erfasst:

  • unmittelbar vollständig abgeschriebene geringwertige Wirtschaftsgüter
  • selbstständig nutzbare kleinere Anlagegüter innerhalb der gesetzlichen GWG-Grenze
  • Korrekturen entsprechender Sofortabschreibungen

Voraussetzung ist stets, dass der konkrete Gegenstand die gesetzlichen GWG-Merkmale erfüllt.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 4855?

Nicht auf 4855 gehören beispielsweise:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 4855 Kontenbezeichnung: Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 4 Kategorie: Aufwand Bereich: Abschreibungen / geringwertige Wirtschaftsgüter Normale Kontoseite: Soll Sofortabschreibung: Soll Korrektur beziehungsweise Storno: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Abschreibungen auf Sachanlagen / geringwertige Wirtschaftsgüter

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 4855 zeigt die im Geschäftsjahr unmittelbar als Aufwand erfassten Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Beispiel

GWG A:

300,00 €

GWG B:

500,00 €

GWG C:

700,00 €

Gesamter Abschreibungsaufwand:

300 + 500 + 700 =

1.500,00 €

Saldo 4855:

1.500,00 € Soll

Dieser Betrag mindert über die GuV den Gewinn des Geschäftsjahres.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

4855 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Storno einer früheren GWG-Buchung
  • Korrekturen übersteigen die ursprünglich gebuchten Beträge
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • falsche Kontenzuordnung
  • Abschlussbuchung wurde fehlerhaft durchgeführt

Ein Habensaldo ist durch Korrekturen möglich, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Jeden Gegenstand unter 800 € auf 4855 buchen

Zusätzlich zum Wert müssen Beweglichkeit, Abnutzbarkeit, Anlagevermögen und selbstständige Nutzbarkeit erfüllt sein.

800,01 € noch als GWG behandeln

Die gesetzliche Grenze beträgt grundsätzlich höchstens 800,00 €.

Anschaffungsnebenkosten vergessen

Transport, Montage und andere zurechenbare Kosten können die Grenze überschreiten.

Mehrere selbstständige Gegenstände anhand der Gesamtrechnung beurteilen

Die Grenze wird grundsätzlich je selbstständigem Wirtschaftsgut geprüft.

Einheitliches Wirtschaftsgut künstlich aufteilen

Technisch und wirtschaftlich zusammengehörige Komponenten dürfen nicht nur zur Unterschreitung der GWG-Grenze getrennt behandelt werden.

Waren zum Weiterverkauf als GWG buchen

GWG müssen zum Anlagevermögen gehören.

Ersatzteile als GWG behandeln

Ein unselbstständiges Ersatzteil ist nicht automatisch ein eigenes Wirtschaftsgut.

Monatsanteilige Sofortabschreibung berechnen

Die GWG-Sofortabschreibung kann grundsätzlich vollständig im Anschaffungsjahr erfolgen.

4855 und 4860 verwechseln

4855 ist die direkte Sofortabschreibung. 4860 betrifft zuvor auf 0480 aktivierte GWG.

Sammelposten auf 4855 abschreiben

Der Sammelposten läuft über 0485 und 4862.

Vorsteuer in den Aufwand einbeziehen, obwohl sie abziehbar ist

Abziehbare Vorsteuer wird gesondert erfasst.

Digitale Ein-Jahres-AfA mit GWG verwechseln

Die besondere Nutzungsdauer bestimmter Computerhardware und Software ist eine eigene steuerliche Regelung.

Sofort abgeschriebenen Gegenstand bei späterem Verkauf ignorieren

Der Verkauf ist ein neuer Geschäftsvorfall und muss ordnungsgemäß erfasst werden.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter erfasst die unmittelbare vollständige Abschreibung begünstigter GWG im Jahr ihrer Anschaffung, Herstellung oder Einlage. Das Wirtschaftsgut muss insbesondere zum Anlagevermögen gehören, abnutzbar, beweglich und selbstständig nutzbar sein. Die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen für die normale Einzel-GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG derzeit grundsätzlich höchstens 800,00 € betragen. Bei direkter Sofortabschreibung wird der Betrag unmittelbar als Aufwand auf 4855 gebucht. Davon zu unterscheiden sind aktivierte GWG auf 0480 mit Abschreibung über 4860 sowie der Sammelposten auf 0485 mit Abschreibung über 4862.

Kurzform: Begünstigtes Einzel-GWG bis 800 € direkt vollständig abschreiben = 4855 im Soll. Erst aktiviertes GWG = 4860. Sammelposten = 4862.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.