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SKR03 · KONTO 4862

Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

Das Konto 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter erfasst die jährliche Abschreibung beziehungsweise Auflösung eines nach § 6 Abs. 2a EStG gebildeten Sammelpostens. Der Sammelposten umfasst bei Wahl dieser Methode selbstständig nutzbare, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250 € bis einschließlich 1.000 €. Er wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. 4862 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und wird über die GuV abgeschlossen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter wird verwendet, wenn ein Unternehmen die steuerliche Sammelpostenmethode nach § 6 Abs. 2a EStG nutzt.

Dabei werden bestimmte kleinere Wirtschaftsgüter eines Jahres nicht einzeln über ihre jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben.

Stattdessen werden sie gemeinsam in einem Jahres-Sammelposten zusammengefasst.

Dieser Sammelposten wird auf:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

erfasst.

Anschließend wird jedes Jahr ein Fünftel des ursprünglichen Sammelpostens als Aufwand abgeschrieben.

Dafür wird 4862 verwendet.

Merksatz

Sammelposten auf 0485 → jährliche 1/5-Abschreibung über 4862.

Soll oder Haben?

4862 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Abschreibung des Sammelpostens → Soll
  • Korrektur beziehungsweise Storno → Haben

Typische Buchung

4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter an 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

Merksatz

Abschreibungsaufwand = Soll. Sammelposten wird kleiner = Haben auf 0485.

Welche Wirtschaftsgüter können in den Sammelposten?

Für die Sammelpostenmethode müssen die Wirtschaftsgüter grundsätzlich:

  • zum Anlagevermögen gehören
  • abnutzbar sein
  • beweglich sein
  • selbstständig nutzbar sein
  • die gesetzliche Wertspanne einhalten

Die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise der gesetzlich an ihre Stelle tretende Wert müssen für das einzelne Wirtschaftsgut:

mehr als 250,00 €

aber höchstens:

1.000,00 €

betragen.

Merksatz

Sammelposten: über 250 € bis einschließlich 1.000 €.

Praxisbeispiel 1: Drei Wirtschaftsgüter bilden einen Sammelposten

Ein Unternehmen entscheidet sich im Jahr 2026 für die Sammelpostenmethode und kauft drei selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter:

Gegenstand A:

400,00 €

Gegenstand B:

700,00 €

Gegenstand C:

900,00 €

Gesamter Sammelposten:

400 + 700 + 900 =

2.000,00 €

Aktivierung

Die drei Wirtschaftsgüter werden gemeinsam auf:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

erfasst.

Sammelposten 2026:

2.000,00 €

Jährliche Abschreibung

2.000,00 € ÷ 5 =

400,00 € pro Jahr

Buchung

4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter 400,00 € an 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 400,00 €

Diese Buchung erfolgt grundsätzlich fünfmal:

  • im Jahr der Bildung
  • im ersten Folgejahr
  • im zweiten Folgejahr
  • im dritten Folgejahr
  • im vierten Folgejahr

Danach ist der Sammelposten vollständig aufgelöst.

Merksatz

Sammelposten = fünf Jahre lang jedes Jahr genau 1/5.

Die tatsächliche Nutzungsdauer des einzelnen Gegenstands spielt keine Rolle

Das ist eine Besonderheit des Sammelpostens.

Normalerweise wird ein Wirtschaftsgut über seine individuelle Nutzungsdauer abgeschrieben.

Beim Sammelposten wird dagegen der gesamte Jahrespool pauschal über fünf Jahre aufgelöst.

Beispiel

Im Sammelposten befinden sich:

  • ein Gegenstand mit tatsächlicher Nutzungsdauer von 3 Jahren
  • ein Gegenstand mit Nutzungsdauer von 6 Jahren
  • ein Gegenstand mit Nutzungsdauer von 10 Jahren

Trotzdem wird der gesamte Sammelposten gleichmäßig über fünf Jahre abgeschrieben.

Merksatz

Im Sammelposten zählt die gesetzliche Fünfjahresregel – nicht die individuelle Nutzungsdauer.

Keine monatsgenaue Abschreibung

Beim Sammelposten erfolgt keine zeitanteilige Monats-AfA wie bei vielen normalen Anlagegütern.

Der Sammelposten wird bereits im Jahr seiner Bildung mit einem vollen Fünftel aufgelöst.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob das Wirtschaftsgut im Januar oder im Dezember angeschafft wurde.

Beispiel

Ein Wirtschaftsgut für:

1.000,00 €

wird im Dezember angeschafft und in den Sammelposten eingestellt.

Sein Anteil am Sammelposten wird trotzdem bereits im Anschaffungsjahr mit dem normalen Jahres-Fünftel berücksichtigt.

Bei einem Sammelposten von insgesamt 1.000,00 € beträgt die Abschreibung:

200,00 €

und nicht lediglich 1/12 davon.

Merksatz

Dezemberkauf im Sammelposten = trotzdem volles Jahres-Fünftel.

Praxisbeispiel 2: Anschaffung erst im Dezember

Ein Unternehmen kauft am 15. Dezember ein selbstständig nutzbares Gerät für:

800,00 € netto

und verwendet für dieses Jahr die Sammelpostenmethode.

Das Gerät wird in den Jahres-Sammelposten eingestellt.

Angenommen, es ist das einzige Wirtschaftsgut des Pools.

Sammelposten

800,00 €

Jährliche Auflösung

800,00 € ÷ 5 =

160,00 €

Bereits im Anschaffungsjahr werden:

160,00 €

über 4862 abgeschrieben.

Für jedes Jahr entsteht ein eigener Sammelposten

Die Sammelposten verschiedener Anschaffungsjahre dürfen nicht einfach zu einem einzigen dauerhaften Pool zusammengefasst werden.

Beispiel

Sammelposten 2026:

10.000,00 €

Sammelposten 2027:

6.000,00 €

Sammelposten 2028:

4.000,00 €

Diese drei Pools laufen parallel, besitzen aber jeweils ihre eigene Fünfjahresfrist.

Abschreibung 2028

Pool 2026:

10.000 ÷ 5 = 2.000,00 €

Pool 2027:

6.000 ÷ 5 = 1.200,00 €

Pool 2028:

4.000 ÷ 5 = 800,00 €

Gesamte Abschreibung über 4862 im Jahr 2028:

4.000,00 €

Merksatz

Jedes Anschaffungsjahr bekommt seinen eigenen Fünfjahres-Pool.

Ausscheiden eines einzelnen Wirtschaftsguts verändert den Sammelposten nicht

Das ist eine der wichtigsten Besonderheiten des Sammelpostens.

Scheidet ein einzelnes darin enthaltenes Wirtschaftsgut später aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten grundsätzlich nicht vermindert.

Das gilt beispielsweise bei:

  • Verkauf
  • Verschrottung
  • Verlust
  • Diebstahl
  • Entnahme

Der ursprüngliche Pool läuft unverändert weiter.

Merksatz

Gegenstand weg – Sammelposten läuft trotzdem weiter.

Praxisbeispiel 3: Wirtschaftsgut wird nach zwei Jahren verkauft

Sammelposten 2026:

5.000,00 €

Jährliche Abschreibung:

1.000,00 €

Einer der Gegenstände aus dem Pool wird 2027 verkauft.

Seine ursprünglichen Anschaffungskosten betrugen:

900,00 €

Der Sammelposten wird wegen dieses Verkaufs nicht um 900,00 € vermindert.

Die jährliche Abschreibung bleibt:

1.000,00 €

bis der gesamte Sammelposten nach fünf Jahren vollständig aufgelöst ist.

Der Verkauf selbst wird separat gebucht.

Merksatz

Verkaufserlös separat buchen – Pool nicht verändern.

Verkauf eines Pool-Wirtschaftsguts

Wird ein Gegenstand aus dem Sammelposten verkauft, entsteht ein normaler Verkaufsvorgang.

Der Verkaufserlös ist zu erfassen und gegebenenfalls Umsatzsteuer zu berücksichtigen.

Der steuerliche Sammelposten bleibt davon jedoch unberührt.

Beispiel

Ein ursprünglich im Pool enthaltener Gegenstand wird für:

300,00 € netto

verkauft.

Der Verkaufserlös wird auf einem passenden Erlöskonto erfasst.

Die verbleibende Höhe von 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) wird wegen des Verkaufs nicht außerplanmäßig reduziert.

Verschrottung ändert den Sammelposten ebenfalls nicht

Ein Gegenstand geht bereits ein Jahr nach Anschaffung kaputt und wird entsorgt.

Trotzdem bleibt sein ursprünglicher Wert Bestandteil des Sammelpostens.

Es wird keine zusätzliche Abschreibung für seinen Restwert vorgenommen.

Beispiel

Gegenstand im Pool:

600,00 €

Nach einem Jahr vollständig defekt.

Der Jahrespool läuft trotzdem weiter mit seinen normalen fünf Fünfteln.

Merksatz

Kaputt nach einem Jahr? Steuerlicher Pool trotzdem fünf Jahre.

Diebstahl verändert den Pool nicht

Auch wenn ein Gegenstand gestohlen wird, bleibt der Sammelposten grundsätzlich unverändert.

Eine eventuelle Versicherungsentschädigung ist ein gesonderter Geschäftsvorfall.

Sie reduziert den Sammelposten nicht automatisch.

4862 oder 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter?

Diese Konten gehören zu zwei unterschiedlichen Methoden.

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter

betrifft einzeln aktivierte GWG.

Typischer Gegenposten:

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter

4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

betrifft den Jahres-Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG.

Typischer Gegenposten:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

Merksatz

Einzel-GWG = 0480 / 4860. Pool = 0485 / 4862.

4862 oder 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter?

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter betrifft die vollständige unmittelbare Abschreibung eines begünstigten einzelnen GWG.

4862 verteilt den Sammelposten dagegen zwingend über fünf Jahre.

Beispiel

Wirtschaftsgut:

600,00 €

Bei Nutzung der Einzel-GWG-Regelung kann unter den entsprechenden Voraussetzungen eine vollständige Sofortabschreibung möglich sein.

Bei Wahl des Sammelpostens wird derselbe Gegenstand dagegen Bestandteil des Pools und über fünf Jahre verteilt.

Merksatz

Sofortabschreibung = alles im Anschaffungsjahr. Sammelposten = fünf Jahre.

Wahlrecht zwischen Einzel-GWG und Sammelposten

Unternehmen können bei entsprechenden Wirtschaftsgütern grundsätzlich zwischen unterschiedlichen steuerlichen Vereinfachungsmethoden wählen.

Wird für ein Wirtschaftsjahr die Sammelpostenmethode nach § 6 Abs. 2a EStG gewählt, muss sie für die begünstigten Wirtschaftsgüter dieses Wirtschaftsjahres einheitlich angewendet werden.

Man darf also nicht beliebig für jedes einzelne Wirtschaftsgut zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten springen.

Beispiel

Im selben Jahr werden angeschafft:

  • Stuhl 400,00 €
  • Drucker 600,00 €
  • Werkzeug 900,00 €

Entscheidet sich das Unternehmen für die Sammelpostenmethode, gehören die entsprechenden selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter über 250,00 € bis 1.000,00 € grundsätzlich gemeinsam in den Jahrespool.

Man kann nicht einfach sagen:

400 € sofort abschreiben, 600 € sofort abschreiben und nur 900 € in den Pool, wenn dadurch die gesetzlich verlangte einheitliche Anwendung verletzt würde.

Merksatz

Pool gewählt = für das Jahr konsequent anwenden.

Wirtschaftsgüter bis 250 €

Für selbstständig nutzbare, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter mit maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich:

250,00 €

besteht die Möglichkeit des sofortigen Betriebsausgabenabzugs.

Diese Wirtschaftsgüter müssen nicht in den Sammelposten aufgenommen werden.

Beispiel

Taschenrechner:

80,00 €

→ kein Sammelposten erforderlich

Bürostuhl:

400,00 €

→ bei gewählter Poolmethode Sammelposten prüfen

Merksatz

Bis 250 € kann direkt Aufwand sein. Über 250 € bis 1.000 € ist bei Poolwahl der Sammelpostenbereich.

Genau 250 € oder genau 1.000 €?

Die gesetzlichen Grenzen sind klar formuliert.

250,00 €

Der Betrag übersteigt 250 € nicht.

→ kann unmittelbar als Betriebsausgabe behandelt werden

250,01 €

→ liegt im Sammelpostenbereich

1.000,00 €

→ liegt noch im Sammelpostenbereich

1.000,01 €

→ liegt außerhalb der Sammelpostenregelung

Merksatz

Pool: 250,01 € bis einschließlich 1.000,00 €.

Praxisbeispiel 4: Grenzfälle

Wirtschaftsgut A:

250,00 €

→ sofortiger Betriebsausgabenabzug grundsätzlich möglich

Wirtschaftsgut B:

250,01 €

→ bei gewählter Poolmethode in den Sammelposten

Wirtschaftsgut C:

1.000,00 €

→ bei gewählter Poolmethode in den Sammelposten

Wirtschaftsgut D:

1.000,01 €

→ normale Aktivierung und Abschreibung über die Nutzungsdauer prüfen

Selbstständige Nutzbarkeit ist erforderlich

Auch für den Sammelposten reicht der niedrige Anschaffungswert allein nicht aus.

Das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein.

Beispiel

Freistehender Bürostuhl:

→ selbstständig nutzbar

Spezialbauteil, das ausschließlich als unselbstständiger Bestandteil einer Maschine funktioniert:

→ nicht automatisch selbstständig nutzbar

Merksatz

Unter 1.000 € heißt noch nicht automatisch Sammelposten.

Bewegliches Anlagevermögen erforderlich

Die Sammelpostenmethode gilt für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Deshalb gehören beispielsweise nicht allein wegen ihres Werts in den Pool:

  • Grundstücke
  • Gebäude
  • Waren zum Weiterverkauf
  • Forderungen
  • Beteiligungen

Beispiel

Ware für 500,00 € wird gekauft, um sie weiterzuverkaufen.

→ Warenbestand beziehungsweise Wareneingang

Nicht:

→ Sammelposten

Merksatz

Pool betrifft kleine eigene Anlagegüter – nicht Umlaufvermögen.

Anschaffungsnebenkosten zählen mit

Für die Wertgrenze sind die maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten entscheidend.

Dazu können auch direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten gehören.

Beispiel

Kaufpreis:

980,00 €

Transport:

30,00 €

Anschaffungskosten insgesamt:

1.010,00 €

Damit liegt das Wirtschaftsgut oberhalb der 1.000-€-Grenze.

Es gehört nicht in den Sammelposten.

Merksatz

Nicht nur auf den Preis des Gegenstands schauen – Anschaffungsnebenkosten mitzählen.

Rabatte und Skonti mindern die Anschaffungskosten

Preisnachlässe können die maßgeblichen Anschaffungskosten reduzieren.

Beispiel

Listenpreis:

1.020,00 €

Rabatt:

40,00 €

Tatsächliche Anschaffungskosten:

980,00 €

Sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, kann das Wirtschaftsgut damit in den Sammelpostenbereich fallen.

Vorsteuer und Wertgrenze

Für die gesetzlichen Wertgrenzen wird ein in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten enthaltener Vorsteuerbetrag im Sinne des § 9b Abs. 1 EStG entsprechend berücksichtigt.

Bei normalem vollständigem Vorsteuerabzug wird deshalb typischerweise mit dem Nettowert gearbeitet.

Beispiel

Netto:

900,00 €

Umsatzsteuer 19 %:

171,00 €

Brutto:

1.071,00 €

Bei vollständigem Vorsteuerabzugsrecht beträgt der für die Poolgrenze maßgebliche Wert grundsätzlich:

900,00 €

Das Wirtschaftsgut kann damit im Sammelpostenbereich liegen.

Merksatz

Bruttorechnung über 1.000 € kann trotzdem Pool-fähig sein, wenn der maßgebliche Wert darunter liegt.

Praxisbeispiel 5: Aktivierung und Abschreibung

Ein Unternehmen kauft im Jahr 2026 mehrere Gegenstände, die zusammen einen Sammelposten von:

12.000,00 €

ergeben.

Aktivierung des Sammelpostens

Die Anschaffungen werden auf:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

erfasst.

Jahresabschreibung

12.000,00 € ÷ 5 =

2.400,00 €

Buchung 2026

4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter 2.400,00 € an 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 2.400,00 €

Restbuchwert Ende 2026

12.000 − 2.400 =

9.600,00 €

Ende 2027

weitere Abschreibung:

2.400,00 €

Restbuchwert:

7.200,00 €

Ende 2028

Restbuchwert nach drittem Fünftel:

4.800,00 €

Ende 2029

Restbuchwert:

2.400,00 €

Ende 2030

letztes Fünftel:

2.400,00 €

Restbuchwert:

0,00 €

Der Sammelposten läuft exakt fünf Wirtschaftsjahre

Die Auflösung erfolgt:

Jahr 1 → 1/5

Jahr 2 → 1/5

Jahr 3 → 1/5

Jahr 4 → 1/5

Jahr 5 → 1/5

Danach ist der betreffende Jahres-Sammelposten vollständig abgeschrieben.

Merksatz

Fünf Jahre, fünf gleiche Beträge, dann ist der Pool null.

4862 zeigt nur den Abschreibungsaufwand

4862 zeigt nicht den ursprünglichen Wert des Sammelpostens.

Der Bestand steht auf:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

Beispiel

Sammelposten ursprünglich:

20.000,00 €

Jährliche Abschreibung:

4.000,00 €

4862 zeigt im jeweiligen Jahr:

4.000,00 € Aufwand

0485 zeigt dagegen den jeweils noch verbleibenden Buchwert des Pools.

Merksatz

4862 = Jahresaufwand. 0485 = verbleibender Sammelposten.

Keine Vorsteuer bei der Abschreibung

Die Vorsteuer wurde gegebenenfalls bereits bei der Anschaffung der einzelnen Wirtschaftsgüter erfasst.

Die spätere Abschreibung des Sammelpostens enthält keine erneute Umsatzsteuer.

Anschaffung

0485 + Vorsteuer an Bank oder Verbindlichkeit

Abschreibung

4862 an 0485

Bei der Abschreibung wird kein Vorsteuerkonto erneut angesprochen.

Merksatz

AfA ist keine neue Rechnung – deshalb keine neue Vorsteuer.

Abschreibung ist keine Zahlung

Auch das Bankkonto wird durch:

4862 an 0485

nicht verändert.

Das Geld ist bereits bei Anschaffung beziehungsweise späterer Bezahlung der Lieferantenrechnung abgeflossen.

Die Abschreibung bildet lediglich den steuerlichen Werteverzehr des Sammelpostens als Aufwand ab.

Rechnung auf Ziel

Ein poolfähiges Wirtschaftsgut kann auf Rechnung gekauft werden.

Beispiel

Netto-Anschaffungskosten:

900,00 €

Vorsteuer:

171,00 €

Brutto:

1.071,00 €

Anschaffung

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) 900,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 171,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.071,00 €

Abschreibung als Teil des Jahrespools

Der auf das gesamte Jahr entfallende Sammelposten wird anschließend mit einem Fünftel über 4862 abgeschrieben.

Spätere Zahlung

1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen an 1200 Bank

Die Zahlung erzeugt keine weitere Abschreibung.

Sammelposten und Anlagenverzeichnis

Der Sammelposten ist steuerlich ein zusammengefasster Wert.

Trotzdem ist es organisatorisch sinnvoll beziehungsweise je nach Buchführung erforderlich, die tatsächlich vorhandenen Wirtschaftsgüter nachvollziehen zu können.

Das ist unter anderem wichtig für:

  • Inventur
  • Eigentumsnachweis
  • Versicherungsfälle
  • Verkauf
  • Entnahme
  • Verschrottung
  • interne Kontrolle

Steuerlich wird der Pool zwar nicht bei jedem Abgang verändert, physisch sollte aber trotzdem bekannt sein, welche Gegenstände noch vorhanden sind.

Merksatz

Pool bleibt steuerlich bestehen – Inventarliste darf trotzdem aktuell sein.

Wirtschaftsgut wird privat entnommen

Wird ein im Sammelposten enthaltenes Wirtschaftsgut später privat entnommen, bleibt der Sammelposten grundsätzlich unverändert.

Die Privatentnahme selbst muss jedoch separat nach den dafür geltenden Regeln erfasst und gegebenenfalls umsatzsteuerlich beurteilt werden.

Merksatz

Entnahme ist eigener Vorgang – Pool läuft weiter.

Versicherungsentschädigung

Wird ein im Pool befindlicher Gegenstand beschädigt oder gestohlen und die Versicherung zahlt eine Entschädigung, bleibt der Sammelposten ebenfalls grundsätzlich unverändert.

Die Versicherungsentschädigung wird separat erfasst, beispielsweise abhängig vom Sachverhalt im Bereich von:

2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen

Merksatz

Versicherung zahlt = Ertrag beziehungsweise Entschädigung prüfen, nicht den Sammelposten kürzen.

Keine außerplanmäßige Einzelabschreibung im Pool

Weil die einzelnen Wirtschaftsgüter steuerlich im Sammelposten zusammengefasst sind, wird bei Verlust oder Wertverfall eines einzelnen Gegenstands der Pool grundsätzlich nicht aufgrund dieses Einzelereignisses verändert.

Das unterscheidet die Poolmethode deutlich von der Einzelaktivierung.

Sammelposten und digitale Wirtschaftsgüter

Für bestimmte Computerhardware und Software existieren steuerlich besondere Regelungen zur Nutzungsdauer.

Diese sind von der Sammelpostenmethode zu unterscheiden.

Ein Computer kann zwar wertmäßig grundsätzlich in den Sammelpostenbereich fallen, die steuerlich sinnvolle beziehungsweise gewählte Behandlung muss aber anhand der geltenden Regelungen entschieden werden.

Merksatz

Einjährige Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter und Sammelposten sind zwei unterschiedliche Methoden.

Sammelposten oder normale Abschreibung?

Ein Wirtschaftsgut mit Anschaffungskosten von beispielsweise:

900,00 €

kann grundsätzlich im Sammelpostenbereich liegen.

Wird die Poolmethode für das Jahr nicht gewählt, kann je nach Sachverhalt eine normale Aktivierung und Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer erfolgen.

Der Sammelposten ist eine steuerliche Vereinfachungsregel und keine zwingende Standardbehandlung jedes Gegenstands unter 1.000 €.

Sammelposten und Handelsbilanz

Die Sammelpostenregelung des § 6 Abs. 2a EStG ist eine steuerliche Vereinfachungsvorschrift.

Für die handelsrechtliche Bilanz gelten grundsätzlich die handelsrechtlichen Aktivierungs- und Abschreibungsregeln.

Bei buchführungspflichtigen Unternehmen kann deshalb geprüft werden müssen, ob Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Wertansätze aufweisen.

Merksatz

Steuerlicher Pool ist nicht automatisch identisch mit handelsrechtlicher Abschreibung.

Warum kann die Poolmethode sinnvoll sein?

Der Sammelposten vereinfacht insbesondere die steuerliche Abschreibung vieler kleiner Wirtschaftsgüter.

Statt für jedes einzelne Wirtschaftsgut eine individuelle Nutzungsdauer zu bestimmen, wird ein Jahresbetrag gebildet und über fünf Jahre verteilt.

Vorteil

Einfache Abschreibungslogik.

Nachteil

Auch Gegenstände, die bereits nach kurzer Zeit verkauft, zerstört oder entsorgt werden, bleiben steuerlich Bestandteil des Pools.

Und Gegenstände mit sehr kurzer tatsächlicher Nutzungsdauer werden trotzdem über fünf Jahre verteilt.

Merksatz

Pool ist einfach, aber unflexibel.

Praxisvergleich: Sofortabschreibung oder Sammelposten

Ein Unternehmen kauft einen Bürostuhl für:

600,00 € netto

Einzel-GWG-Methode

Bei erfüllten Voraussetzungen kann der Betrag im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.

Aufwand im ersten Jahr:

600,00 €

Sammelpostenmethode

Der Betrag geht in den Jahrespool.

Aufwand aus diesem Betrag rechnerisch pro Jahr:

600 ÷ 5 =

120,00 €

für fünf Jahre.

Die Gesamtabschreibung beträgt in beiden Fällen letztlich 600,00 €.

Der Zeitpunkt der steuerlichen Gewinnminderung unterscheidet sich jedoch erheblich.

Merksatz

Sofort-GWG wirkt sofort, Pool verteilt auf fünf Jahre.

Neue Anschaffungen im Folgejahr nicht dem alten Pool hinzufügen

Ein häufiger Fehler wäre, einen bestehenden Sammelposten einfach jedes Jahr weiter zu erhöhen.

Beispiel

Pool 2026:

5.000,00 €

Neue Wirtschaftsgüter 2027:

3.000,00 €

Falsch wäre:

alter Pool einfach auf 8.000,00 € erhöhen.

Richtig ist grundsätzlich:

  • Sammelposten 2026 läuft eigenständig weiter
  • für 2027 entsteht ein neuer Sammelposten von 3.000,00 €

Merksatz

Neues Jahr = neuer Pool.

Was wird typischerweise auf Konto 4862 gebucht?

Typischerweise werden auf 4862 erfasst:

  • jährliche 1/5-Abschreibung eines Sammelpostens nach § 6 Abs. 2a EStG
  • Abschreibungen mehrerer gleichzeitig laufender Jahres-Sammelposten
  • Korrekturen entsprechender Sammelpostenabschreibungen

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 4862?

Nicht auf 4862 gehören beispielsweise:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 4862 Kontenbezeichnung: Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 4 Kategorie: Aufwand Bereich: Abschreibungen / Sammelposten Wirtschaftsgüter Normale Kontoseite: Soll Abschreibung des Sammelpostens: Soll Korrektur beziehungsweise Storno: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 4862 zeigt die im Geschäftsjahr erfassten Abschreibungen auf sämtliche in diesem Jahr laufenden Sammelposten.

Beispiel

Abschreibung Sammelposten 2024:

2.000,00 €

Abschreibung Sammelposten 2025:

1.500,00 €

Abschreibung Sammelposten 2026:

1.000,00 €

Saldo 4862:

2.000 + 1.500 + 1.000 =

4.500,00 € Soll

Dieser Betrag vermindert den Gewinn des Geschäftsjahres.

Er zeigt jedoch nicht, wie hoch die verbleibenden Sammelposten sind.

Diese stehen auf 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) beziehungsweise in der Anlagenbuchhaltung.

Merksatz

4862 zeigt die Jahresabschreibung – 0485 den verbleibenden Poolwert.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

4862 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Storno einer zu hoch gebuchten Poolabschreibung
  • Korrektur aus einer früheren Buchung
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Abschreibung wurde doppelt zurückgenommen
  • falsches Abschreibungskonto verwendet

Ein Habensaldo kann durch Korrekturen entstehen, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Sammelposten vollständig im ersten Jahr abschreiben

Der Pool wird zwingend über fünf Wirtschaftsjahre mit jeweils einem Fünftel aufgelöst.

Monatsgenaue Abschreibung anwenden

Für den Sammelposten gibt es grundsätzlich keine monatliche Zwölftelung.

Verkauf eines Gegenstands vom Pool abziehen

Das Ausscheiden einzelner Wirtschaftsgüter vermindert den Sammelposten nicht.

Verschrottung als Sonderabschreibung des Pools buchen

Auch beim Ausscheiden durch Defekt oder Entsorgung bleibt der Pool unverändert.

Neue Wirtschaftsgüter des Folgejahres in den alten Pool aufnehmen

Für jedes Wirtschaftsjahr muss ein eigener Sammelposten gebildet werden.

Wirtschaftsgüter bis 250 € zwingend in den Pool aufnehmen

Bis einschließlich 250,00 € ist ein unmittelbarer Betriebsausgabenabzug möglich.

Wirtschaftsgut über 1.000 € in den Pool aufnehmen

1.000,01 € liegt bereits außerhalb der gesetzlichen Poolgrenze.

Nicht selbstständig nutzbares Bauteil in den Pool aufnehmen

Selbstständige Nutzbarkeit ist Voraussetzung.

Waren zum Weiterverkauf in den Sammelposten buchen

Der Pool betrifft Anlagevermögen und nicht Warenbestand.

Sammelposten und Einzel-GWG beliebig mischen

Bei Wahl der Sammelpostenmethode ist die gesetzlich verlangte einheitliche Anwendung für das Wirtschaftsjahr zu beachten.

4860 statt 4862 verwenden

4860 betrifft aktivierte einzelne GWG; 4862 den Sammelposten.

Vorsteuer bei jeder Jahresabschreibung erneut buchen

Vorsteuer entsteht bei der Anschaffung, nicht bei der Abschreibung.

Bankkonto bei der Abschreibung ansprechen

Die Abschreibung selbst verursacht keinen neuen Zahlungsabfluss.

Pool aus dem Anlagenverzeichnis entfernen, sobald einzelne Gegenstände weg sind

Steuerlicher Pool und tatsächlicher physischer Bestand müssen auseinandergehalten werden.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter erfasst die jährliche Auflösung der nach § 6 Abs. 2a EStG gebildeten Sammelposten. Bei Wahl dieser Methode werden selbstständig nutzbare, abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 250,00 € bis einschließlich 1.000,00 € in einen Jahrespool auf 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten) aufgenommen. Jeder Jahrespool wird im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben. Es gibt keine monatsgenaue Abschreibung und das Ausscheiden einzelner Wirtschaftsgüter vermindert den Sammelposten nicht. Für jedes neue Wirtschaftsjahr wird ein eigener Pool gebildet.

Kurzform: Pool auf 0485 = fünf Jahre lang jedes Jahr 1/5 über 4862 im Soll. 250,01 € bis 1.000,00 €, keine Monats-AfA, Abgänge einzelner Gegenstände ändern den Pool nicht.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.