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SKR03 · KONTO 4860

Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter

Das Konto 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst die Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern, die zunächst auf einem Anlagekonto wie 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert wurden. Erfüllt ein Wirtschaftsgut die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG, können seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur gesetzlichen GWG-Grenze grundsätzlich im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden. 4860 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und wird über die GuV abgeschlossen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter wird verwendet, wenn ein geringwertiges Wirtschaftsgut zunächst als Vermögensgegenstand aktiviert und anschließend abgeschrieben wird.

Typischer Ablauf:

  1. Ein geringwertiges Wirtschaftsgut wird auf 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert.
  2. Anschließend wird der aktivierte Betrag über 4860 abgeschrieben.

Das Wirtschaftsgut wird damit zunächst im Anlagevermögen sichtbar und anschließend als Aufwand abgeschrieben.

Merksatz

GWG zuerst auf 0480 aktiviert → Abschreibung über 4860.

Soll oder Haben?

4860 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Abschreibung eines aktivierten GWG → Soll
  • Korrektur oder Storno einer Abschreibung → Haben

Typische Buchung

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter

Merksatz

Abschreibungsaufwand = Soll. Vermögenswert sinkt = Haben auf 0480.

Praxisbeispiel 1: Bürostuhl als GWG

Ein Unternehmen kauft einen selbstständig nutzbaren Bürostuhl für:

600,00 € netto

zuzüglich:

114,00 € Vorsteuer 19 %

Brutto:

714,00 €

Das Unternehmen ist zum vollständigen Vorsteuerabzug berechtigt.

Der maßgebliche Wert für die GWG-Prüfung beträgt damit:

600,00 €

Der Bürostuhl erfüllt im Beispiel die Voraussetzungen eines geringwertigen Wirtschaftsguts.

Aktivierung

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 114,00 € an 1200 Bank 714,00 €

Anschließend wird das aktivierte GWG abgeschrieben:

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 € an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 600,00 €

Damit beträgt der Buchwert des Gegenstands nach der vollständigen Abschreibung:

0,00 €

Der Gegenstand kann trotzdem weiterhin betrieblich genutzt werden.

Merksatz

Vollständig abgeschrieben bedeutet nicht verschwunden. Der Bürostuhl kann noch jahrelang im Büro stehen.

Welche Voraussetzungen muss ein GWG erfüllen?

Für die steuerliche GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG muss das Wirtschaftsgut grundsätzlich:

  • zum Anlagevermögen gehören
  • abnutzbar sein
  • beweglich sein
  • einer selbstständigen Nutzung fähig sein
  • die gesetzliche Wertgrenze einhalten

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die GWG-Regelung möglicherweise nicht anwendbar.

Merksatz

Nicht alles unter 800 € ist automatisch ein GWG.

Die aktuelle GWG-Grenze

Nach § 6 Abs. 2 EStG können entsprechende Wirtschaftsgüter grundsätzlich sofort vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden, wenn ihre maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten:

800,00 € nicht übersteigen.

Bei einem zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer wird für diese Grenze grundsätzlich der Betrag ohne enthaltene abzugsfähige Vorsteuer betrachtet.

Beispiel

Netto-Anschaffungskosten:

800,00 €

→ GWG-Regelung grundsätzlich möglich

Netto-Anschaffungskosten:

800,01 €

→ § 6 Abs. 2 EStG grundsätzlich nicht mehr anwendbar

Merksatz

800,00 € geht – 800,01 € ist für die normale GWG-Regelung bereits zu viel.

Praxisbeispiel 2: Genau 800 € netto

Ein Unternehmen kauft einen selbstständig nutzbaren Gegenstand für:

800,00 € netto

Vorsteuer 19 %:

152,00 €

Brutto:

952,00 €

Bei vollständigem Vorsteuerabzugsrecht ist für die GWG-Grenze grundsätzlich der Nettobetrag maßgeblich.

Aktivierung

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 800,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 152,00 € an 1200 Bank 952,00 €

Abschreibung

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter 800,00 € an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 800,00 €

Der gesamte Nettowert wird im Anschaffungsjahr abgeschrieben.

Praxisbeispiel 3: 800,01 € netto

Ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut kostet:

800,01 € netto

Damit liegt der Wert bereits oberhalb der Grenze des § 6 Abs. 2 EStG.

Die normale vollständige GWG-Abschreibung über 4860 ist deshalb grundsätzlich nicht mehr möglich.

Es muss geprüft werden, ob beispielsweise:

  • eine normale Aktivierung mit Abschreibung über die Nutzungsdauer
  • oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Sammelpostenmethode

in Betracht kommt.

Merksatz

Die 800-€-Grenze ist eine echte Grenze und keine Rundungszone.

Selbstständige Nutzbarkeit ist entscheidend

Ein Gegenstand kann preiswert sein und trotzdem kein GWG sein.

Entscheidend ist insbesondere, ob er selbstständig nutzbar ist.

Typisches Beispiel

Ein Drucker kann grundsätzlich eigenständig für seine betriebliche Funktion genutzt werden.

Ein unselbstständiges Bauteil einer größeren technischen Anlage kann dagegen nur zusammen mit dieser Anlage funktionieren.

Dann kann die Voraussetzung der selbstständigen Nutzbarkeit fehlen.

Merksatz

Preis unter 800 € allein reicht nicht – das Wirtschaftsgut muss selbstständig nutzbar sein.

Beispiel: Einzelnes Bauteil einer Maschine

Ein Unternehmen kauft ein spezielles Maschinenmodul für:

500,00 € netto

Das Modul kann ausschließlich innerhalb einer bestimmten Maschine verwendet werden und besitzt außerhalb dieser Maschine keine eigenständige betriebliche Funktion.

Trotz des niedrigen Preises muss geprüft werden, ob überhaupt ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut vorliegt.

Eine Buchung als GWG nur wegen des Betrags von 500,00 € wäre nicht automatisch richtig.

Bewegliches Wirtschaftsgut erforderlich

Die GWG-Regelung betrifft bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Gebäude, Grundstücke und bestimmte fest mit Gebäuden verbundene Bestandteile werden deshalb nicht allein wegen eines geringen Betrags zu GWG.

Beispiel

Ein kleiner beweglicher Bürostuhl:

→ GWG kann möglich sein

Ein fest eingebauter Gebäudebestandteil:

→ nicht automatisch GWG

Merksatz

GWG-Regelung ist für bewegliches Anlagevermögen gedacht.

Anlagevermögen erforderlich

Auch Waren, die zum Weiterverkauf bestimmt sind, sind keine GWG.

Beispiel

Ein Elektronikhändler kauft zehn Taschenrechner für jeweils:

50,00 €

um sie an Kunden weiterzuverkaufen.

Die Taschenrechner gehören zum Warenbestand beziehungsweise Wareneingang.

Sie sind keine geringwertigen Wirtschaftsgüter des Händlers.

Kauft derselbe Händler einen Taschenrechner dauerhaft für die eigene Buchhaltung, kann die GWG-Prüfung dagegen relevant sein.

Merksatz

Zum Weiterverkauf gekauft = Ware. Dauerhaft selbst betrieblich genutzt = Anlagevermögen prüfen.

4860 oder 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter?

Diese beiden Konten klingen sehr ähnlich, bilden aber unterschiedliche Buchungswege ab.

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter

Das GWG wurde zunächst auf:

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter

aktiviert.

Anschließend wird es über 4860 abgeschrieben.

4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Hier wird der entsprechende GWG-Aufwand über ein Konto für die unmittelbare Sofortabschreibung erfasst.

Merksatz

Erst 0480 aktiviert = 4860. Direkte Sofortabschreibung = 4855 prüfen.

Warum überhaupt erst aktivieren und danach abschreiben?

Auf den ersten Blick wirkt es umständlich:

Warum buche ich einen Gegenstand erst auf 0480 und schreibe ihn direkt danach über 4860 ab?

Die Aktivierung ermöglicht eine saubere Dokumentation des Wirtschaftsguts im Anlagenbereich.

Dadurch kann nachvollzogen werden:

  • wann der Gegenstand angeschafft wurde
  • welche Anschaffungskosten er hatte
  • dass er als Anlagegut erfasst wurde
  • wann und in welcher Höhe er abgeschrieben wurde

Der Buchwert kann anschließend zwar 0,00 € betragen, der Gegenstand bleibt aber weiterhin im Anlagenverzeichnis dokumentiert.

Merksatz

Aktivieren dokumentiert den Vermögensgegenstand – 4860 bildet seine Abschreibung ab.

Keine monatsgenaue AfA bei der normalen GWG-Sofortabschreibung

Wird die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG genutzt, können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden.

Es erfolgt deshalb grundsätzlich keine normale zeitanteilige Zwölftelung wie bei vielen regulär abgeschriebenen Wirtschaftsgütern.

Beispiel

GWG wird im Dezember angeschafft:

600,00 €

Auch bei Anschaffung im Dezember kann der Betrag im Rahmen der GWG-Regelung grundsätzlich vollständig im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.

Nicht lediglich:

600 € ÷ 12 = 50 €.

Merksatz

Normales GWG darf im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden – auch bei Anschaffung spät im Jahr.

Praxisbeispiel 4: Anschaffung im Dezember

Ein Unternehmen kauft am 20. Dezember einen selbstständig nutzbaren Bürostuhl für:

700,00 € netto

Das Wirtschaftsgut erfüllt die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 EStG.

Aktivierung

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 700,00 € an entsprechendes Gegenkonto

Abschreibung

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter 700,00 € an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 700,00 €

Die Abschreibung beträgt im Anschaffungsjahr grundsätzlich die vollen:

700,00 €

und nicht nur 1/12.

Anschaffungsnebenkosten zählen mit

Für die Prüfung der GWG-Grenze sind die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten relevant.

Dazu können neben dem Kaufpreis auch direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten gehören.

Beispiel

Kaufpreis:

780,00 € netto

Direkt zurechenbare Transportkosten:

30,00 € netto

Anschaffungskosten insgesamt:

810,00 €

Damit wäre die 800-€-Grenze überschritten.

Der Gegenstand kann nicht allein deshalb als normales GWG behandelt werden, weil auf der eigentlichen Warenrechnung nur 780,00 € stehen.

Merksatz

Für die Grenze zählen die Anschaffungskosten – nicht nur der Listenpreis.

Rabatte und Skonti können die Anschaffungskosten mindern

Preisnachlässe vermindern grundsätzlich die Anschaffungskosten.

Beispiel

Kaufpreis:

820,00 € netto

Nachlass:

30,00 €

Tatsächliche Anschaffungskosten:

790,00 €

Sind alle übrigen Voraussetzungen erfüllt, kann dadurch die GWG-Grenze eingehalten werden.

Wichtig

Die tatsächliche rechtliche und buchhalterische Behandlung des Preisnachlasses muss korrekt berücksichtigt werden.

Mehrere Gegenstände werden gemeinsam gekauft

Werden mehrere eigenständige Wirtschaftsgüter auf einer Rechnung gekauft, wird die GWG-Grenze grundsätzlich für das einzelne Wirtschaftsgut geprüft.

Beispiel

Vier Bürostühle zu jeweils:

500,00 € netto

Gesamtrechnung:

2.000,00 € netto

Sind die Stühle jeweils selbstständig nutzbare einzelne Wirtschaftsgüter, wird nicht einfach die Gesamtrechnung von 2.000,00 € mit der GWG-Grenze verglichen.

Jeder Stuhl wird einzeln betrachtet.

Merksatz

GWG-Grenze grundsätzlich je selbstständigem Wirtschaftsgut prüfen.

Wirtschaftsgüter dürfen nicht künstlich aufgeteilt werden

Umgekehrt darf ein einheitlicher Vermögensgegenstand nicht künstlich in mehrere kleine Teile zerlegt werden, nur damit jeder Einzelbetrag unter 800,00 € liegt.

Beispiel

Eine technisch einheitliche Anlage kostet insgesamt:

1.500,00 €

Sie besteht aus mehreren Komponenten, die nur zusammen ihre Funktion erfüllen.

Es wäre falsch, die Komponenten nur deshalb einzeln als GWG zu behandeln, weil jede einzelne Rechnungskomponente weniger als 800,00 € kostet.

Merksatz

Wirtschaftliche Einheit entscheidet – nicht gewünschte Steuerwirkung.

Dokumentationspflicht bei GWG über 250 €

Für Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG, deren maßgeblicher Wert:

250,00 € übersteigt,

bestehen besondere Aufzeichnungspflichten.

Aufzuzeichnen sind insbesondere:

  • Tag der Anschaffung, Herstellung oder Einlage
  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise maßgeblicher Wert

Ein besonderes Verzeichnis ist nicht zusätzlich erforderlich, wenn diese Angaben bereits aus der Buchführung ersichtlich sind.

Merksatz

GWG über 250 € müssen nachvollziehbar dokumentiert sein.

Was passiert mit sehr günstigen Wirtschaftsgütern bis 250 €?

Für Wirtschaftsgüter bis einschließlich 250,00 € bestehen steuerlich vereinfachte Möglichkeiten.

Sie können im Rahmen der gesetzlichen Regelungen unmittelbar als Betriebsausgabe behandelt werden, ohne dass dieselben besonderen Aufzeichnungspflichten wie für GWG über 250,00 € gelten.

Ob dafür 4860 verwendet wird, hängt von der gewählten Buchungs- und Anlagenlogik ab.

In vielen Fällen wird für solche Kleinstanschaffungen eine unmittelbare Aufwandsbuchung gewählt.

4860 oder 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter?

Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ist eine andere Methode.

Einzel-GWG nach § 6 Abs. 2 EStG

bis grundsätzlich 800,00 €

→ beispielsweise Aktivierung auf 0480 und Abschreibung über 4860

Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG

Wirtschaftsgüter über 250,00 € bis einschließlich 1.000,00 € können unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einen Sammelposten eingestellt werden.

Dieser wird über fünf Jahre mit jeweils einem Fünftel aufgelöst.

Dafür sind vorgesehen:

0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

und:

4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

Merksatz

Einzel-GWG = 0480 / 4860. Sammelposten = 0485 / 4862.

Praxisbeispiel 5: Unterschied zwischen GWG und Sammelposten

Wirtschaftsgut kostet:

900,00 € netto

Normale GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG

Nicht möglich, weil die 800-€-Grenze überschritten ist.

Sammelposten

Kann unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2a EStG grundsätzlich möglich sein, weil der Wert zwischen mehr als 250,00 € und höchstens 1.000,00 € liegt.

Dann:

→ 0485 Wirtschaftsgüter (Sammelposten)

→ Abschreibung über 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter

Nicht:

→ 4860

Der Sammelposten wird anders abgeschrieben

Ein Sammelposten wird grundsätzlich im Jahr seiner Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils:

1/5

aufgelöst.

Das entspricht fünf gleichen Jahresbeträgen.

Beispiel

Sammelposten:

5.000,00 €

Jährliche Auflösung:

5.000,00 € ÷ 5 =

1.000,00 €

Dafür wird 4862 verwendet.

4860 ist hierfür nicht das richtige Abschreibungskonto.

Ausscheiden eines Sammelposten-Wirtschaftsguts

Beim Sammelposten gilt eine Besonderheit:

Scheidet ein einzelnes darin enthaltenes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten dadurch grundsätzlich nicht vermindert.

Das unterscheidet ihn deutlich von einzeln aktivierten GWG.

Merksatz

4860 betrifft einzelne aktivierte GWG – 4862 den gesamten Jahres-Sammelposten.

4860 oder 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen?

4830 Abschreibungen auf Sachanlagen wird für normale Sachanlagen verwendet, die nicht über die spezielle GWG-Abschreibung laufen.

Beispiel normales Anlagegut

Maschine:

10.000,00 €

Nutzungsdauer mehrere Jahre

→ normales Anlagenkonto und 4830 prüfen

Beispiel aktiviertes GWG

Bürostuhl:

600,00 €

→ 0480 und 4860 können passen

Merksatz

Normale mehrjährige Sachanlage = 4830. Aktiviertes Einzel-GWG = 4860.

4860 oder 4832 Abschreibungen auf Kfz?

Fahrzeuge werden grundsätzlich nicht allein aufgrund einzelner niedriger Teilkosten zu GWG.

Die Abschreibung eines aktivierten Kfz erfolgt grundsätzlich über:

4832 Abschreibungen auf Kfz

4860 ist für aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter vorgesehen.

Computer und digitale Wirtschaftsgüter

Bei Computerhardware und bestimmter Software existieren zusätzlich besondere steuerliche Regeln zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Diese Regelungen sind von der klassischen GWG-Regelung zu unterscheiden.

Ein Computer muss also nicht allein deshalb als GWG behandelt werden, weil steuerlich eine besonders kurze Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden kann.

Merksatz

Einjährige steuerliche Nutzungsdauer bei bestimmten digitalen Wirtschaftsgütern ist nicht dasselbe wie GWG.

Praxisbeispiel 6: Notebook für 1.200 €

Ein Notebook kostet:

1.200,00 € netto

Damit überschreitet es die 800-€-Grenze des § 6 Abs. 2 EStG.

Eine normale GWG-Sofortabschreibung über 4860 scheidet deshalb grundsätzlich aus.

Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Notebook steuerlich über viele Jahre abgeschrieben werden muss.

Für bestimmte Computerhardware kann eine gesonderte steuerliche Nutzungsdauerregelung relevant sein.

Diese ist jedoch kein GWG-Fall.

Ein GWG kann nach der Abschreibung weiter genutzt werden

Nach der vollständigen Abschreibung beträgt der Buchwert eines über 4860 abgeschriebenen GWG grundsätzlich:

0,00 €

Das bedeutet nicht, dass der Gegenstand entsorgt werden muss.

Beispiel

Bürostuhl wurde 2026 für 600,00 € gekauft und vollständig abgeschrieben.

Er wird bis 2032 genutzt.

Das ist problemlos möglich.

Die steuerliche Abschreibung und die tatsächliche physische Nutzungsdauer müssen nicht identisch sein.

Merksatz

Buchwert 0 € ≠ Gegenstand wertlos oder unbrauchbar.

Verkauf eines vollständig abgeschriebenen GWG

Ein vollständig abgeschriebenes Wirtschaftsgut kann später verkauft werden.

Beispiel

Buchwert:

0,00 €

Verkaufspreis:

100,00 € netto

Der Verkauf ist ein neuer Geschäftsvorfall.

Der Erlös darf nicht ignoriert werden, nur weil der Gegenstand bereits vollständig abgeschrieben war.

Je nach Sachverhalt sind der entsprechende Erlös und die Umsatzsteuer zu erfassen.

Merksatz

Abgeschrieben heißt nicht, dass ein späterer Verkauf steuerlich unsichtbar ist.

Verlust oder Zerstörung eines bereits abgeschriebenen GWG

Ist ein GWG bereits vollständig abgeschrieben, beträgt sein Buchwert 0,00 €.

Geht der Gegenstand später verloren oder wird zerstört, entsteht aus dem Buchwert grundsätzlich kein weiterer Abschreibungsaufwand mehr.

Der Anlagenbestand beziehungsweise das Verzeichnis sollte jedoch entsprechend aktualisiert werden.

GWG wird aus dem Betrieb entnommen

Auch ein vollständig abgeschriebenes GWG kann später privat entnommen werden.

Dann muss die Entnahme nach den dafür geltenden steuerlichen Regeln bewertet und gegebenenfalls umsatzsteuerlich beurteilt werden.

Der Buchwert von 0,00 € bedeutet nicht automatisch, dass auch der steuerliche Entnahmewert 0,00 € beträgt.

Merksatz

Buchwert und Entnahmewert sind unterschiedliche Dinge.

Keine Umsatzsteuer bei der Abschreibung

Die jährliche beziehungsweise sofortige Abschreibungsbuchung selbst enthält keine Umsatzsteuer.

Die Vorsteuer wurde gegebenenfalls bereits beim Kauf berücksichtigt.

Anschaffung

0480 + 1576 an Bank oder Verbindlichkeit

Abschreibung

4860 an 0480

Bei der Abschreibung wird 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % nicht erneut angesprochen.

Merksatz

AfA ist keine neue Rechnung – deshalb keine neue Vorsteuer.

Abschreibung ist keine Zahlung

Auch das Bankkonto wird durch die Buchung:

4860 an 0480

nicht verändert.

Die Zahlung erfolgte bereits beim Kauf beziehungsweise bei Begleichung der Lieferantenrechnung.

Die Abschreibung verteilt beziehungsweise erfasst lediglich den Werteverzehr als Aufwand.

Merksatz

Kauf kostet Geld. Abschreibung kostet keinen zweiten Bankabfluss.

Rechnung auf Ziel

Ein GWG kann auch auf Rechnung gekauft werden.

Beispiel

GWG netto:

700,00 €

Vorsteuer:

133,00 €

Brutto:

833,00 €

Anschaffung

0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 700,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 133,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 833,00 €

Abschreibung

4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter 700,00 € an 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 700,00 €

Spätere Zahlung

1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 833,00 € an 1200 Bank 833,00 €

Die Zahlung erzeugt keinen zweiten Abschreibungsaufwand.

Kein Vorsteuerabzug

Kann ein Unternehmen die in einem Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen, beeinflusst dies auch die für die GWG-Grenze maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

§ 6 Abs. 2 EStG stellt auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten ab, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag nach § 9b Abs. 1 EStG.

Deshalb muss bei fehlendem Vorsteuerabzug sorgfältig geprüft werden, welcher Betrag für die GWG-Grenze maßgeblich ist.

Merksatz

Für die GWG-Grenze nicht blind immer mit dem Nettopreis rechnen – Vorsteuerabzugsrecht beachten.

Praxisbeispiel 7: Anschaffungsnebenkosten überschreiten die Grenze

Kaufpreis eines selbstständig nutzbaren Geräts:

790,00 € netto

Notwendige Transportkosten:

25,00 € netto

Gesamte Anschaffungskosten:

815,00 €

Die 800-€-Grenze ist überschritten.

Eine vollständige Abschreibung als normales Einzel-GWG nach § 6 Abs. 2 EStG ist damit grundsätzlich nicht möglich.

Merksatz

790 € auf dem Preisschild können am Ende trotzdem mehr als 800 € Anschaffungskosten sein.

Nachträgliche Anschaffungskosten

Entstehen nach der Anschaffung weitere Kosten, die den Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts zuzurechnen sind, kann dies die ursprüngliche GWG-Beurteilung beeinflussen.

Solche Fälle sollten insbesondere dann geprüft werden, wenn durch die zusätzlichen Kosten eine gesetzliche Wertgrenze überschritten wird.

Eine künstliche Trennung zusammengehöriger Anschaffungskosten ist nicht zulässig.

GWG und Handelsbilanz

Die GWG-Regelungen des § 6 Abs. 2 und 2a EStG sind steuerliche Vereinfachungsvorschriften.

Für die handelsrechtliche Bilanzierung gelten grundsätzlich die handelsrechtlichen Aktivierungs- und Abschreibungsregeln.

In der Praxis können sich daraus Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben.

Merksatz

GWG ist vor allem eine steuerliche Vereinfachungsregel – Handelsrecht gesondert mitdenken.

4860 zeigt den Aufwand, nicht den Bestand

Das Konto 4860 zeigt den im Geschäftsjahr gebuchten Abschreibungsaufwand für aktivierte GWG.

Der Anlagenbestand selbst wird über 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter beziehungsweise das Anlagenverzeichnis dokumentiert.

Beispiel

Im Jahr wurden zehn GWG mit jeweils 500,00 € aktiviert und vollständig abgeschrieben.

Abschreibung insgesamt:

10 × 500,00 € =

5.000,00 €

Saldo 4860:

5.000,00 € Soll

Das bedeutet nicht, dass noch ein Vermögenswert von 5.000,00 € auf 4860 steht.

4860 ist ein reines Aufwandskonto.

Was wird typischerweise auf Konto 4860 gebucht?

Typischerweise werden auf 4860 erfasst:

  • Abschreibungen auf zuvor aktivierte einzelne geringwertige Wirtschaftsgüter
  • vollständige Abschreibung von auf 0480 erfassten GWG im Anschaffungsjahr
  • Korrekturen entsprechender GWG-Abschreibungen

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 4860?

Nicht auf 4860 gehören beispielsweise:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 4860 Kontenbezeichnung: Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 4 Kategorie: Aufwand Bereich: Abschreibungen / geringwertige Wirtschaftsgüter Normale Kontoseite: Soll Abschreibungsaufwand: Soll Korrektur beziehungsweise Storno: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Abschreibungen auf Sachanlagen / aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 4860 zeigt, wie hoch die im Geschäftsjahr gebuchten Abschreibungen auf aktivierte geringwertige Wirtschaftsgüter waren.

Beispiel

GWG 1:

400,00 €

GWG 2:

600,00 €

GWG 3:

800,00 €

Gesamte Abschreibung:

400 + 600 + 800 =

1.800,00 €

Saldo 4860:

1.800,00 € Soll

Dieser Saldo vermindert über die GuV den Gewinn des Geschäftsjahres.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

4860 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • Storno einer zuvor gebuchten GWG-Abschreibung
  • Korrekturen übersteigen die ursprünglichen Abschreibungen
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • falsches Abschlusskonto verwendet
  • Buchung wurde auf das falsche Abschreibungskonto importiert

Ein Habensaldo ist durch Korrekturen möglich, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Kauf direkt auf 4860 buchen, obwohl das GWG aktiviert werden soll

Bei Verwendung der Aktivierungsvariante wird zunächst auf 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter gebucht und anschließend über 4860 abgeschrieben.

4860 und 4855 verwechseln

4860 betrifft aktivierte GWG. 4855 ist das Konto für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter.

Sammelposten über 4860 abschreiben

Dafür ist 4862 Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter vorgesehen.

800-€-Grenze überschreiten

Ein Gegenstand mit maßgeblichen Anschaffungskosten von 800,01 € erfüllt die normale Einzel-GWG-Grenze nicht mehr.

Anschaffungsnebenkosten vergessen

Transport, Montage oder andere direkt zurechenbare Kosten können die Anschaffungskosten erhöhen und dadurch die GWG-Grenze überschreiten.

Nur auf den Rechnungsendbetrag schauen

Entscheidend sind die gesetzlich maßgeblichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten und das Vorsteuerabzugsrecht.

Selbstständige Nutzbarkeit nicht prüfen

Ein preiswertes unselbstständiges Bauteil wird nicht allein wegen seines Preises zum GWG.

Warenbestand als GWG behandeln

Zum Weiterverkauf bestimmte Gegenstände gehören ins Umlaufvermögen und nicht in den GWG-Bereich.

Monatsanteilige Abschreibung verwenden

Bei der normalen Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 EStG kann das GWG grundsätzlich im Anschaffungsjahr vollständig abgeschrieben werden.

Nach der Abschreibung den Gegenstand aus dem Anlagenverzeichnis löschen

Ein weiterhin vorhandenes Wirtschaftsgut sollte trotz Buchwert 0,00 € nachvollziehbar bleiben.

Vorsteuer bei der Abschreibung erneut buchen

Die Vorsteuer wurde gegebenenfalls bereits bei der Anschaffung erfasst.

Bankkonto bei der Abschreibung ansprechen

Die Abschreibung selbst ist nicht zahlungswirksam.

GWG künstlich in Einzelteile zerlegen

Die wirtschaftliche Einheit muss korrekt beurteilt werden.

Digitalwirtschaftsgüter und GWG-Regelung gleichsetzen

Die besondere steuerliche Nutzungsdauer bestimmter Computerhardware und Software ist eine andere Regelung als § 6 Abs. 2 EStG.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 4860 Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst die Abschreibung von einzelnen GWG, die zunächst auf 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter aktiviert wurden. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Für die Einzel-GWG-Regelung nach § 6 Abs. 2 EStG gilt derzeit grundsätzlich eine Wertgrenze von 800,00 € bei abnutzbaren, beweglichen und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Im Anschaffungsjahr kann der entsprechende Wert vollständig abgeschrieben werden. Davon zu unterscheiden sind die direkte Sofortabschreibung über 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter und der Sammelposten über 0485 und 4862.

Kurzform: GWG erst auf 0480 aktiviert = Abschreibung über 4860 im Soll. Bis 800 € bei erfüllten Voraussetzungen vollständig im Anschaffungsjahr möglich. Sammelposten = 4862, direkte Sofortabschreibung = 4855.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.