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SKR03 · KONTO 1881

Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen)

Das Konto 1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) erfasst den privaten Gegenwert von Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen eines Einzelunternehmers. Typische Fälle sind privat entnommene Waren oder die private Nutzung betrieblicher Gegenstände. Das Konto wird grundsätzlich im Soll gebucht und über das Eigenkapital abgeschlossen. Die eigentliche Gewinn- und gegebenenfalls Umsatzsteuerwirkung entsteht über die jeweiligen Gegenkonten für unentgeltliche Wertabgaben.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Privatkonto
Kategorie
Privat
Normale Seite
Soll
Abschluss
Eigenkapital
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) gehört zum Privatbereich eines Einzelunternehmens.

Es wird verwendet, wenn der Unternehmer etwas aus seinem betrieblichen Bereich ohne Gegenleistung für private Zwecke verwendet oder entnimmt.

Typische Beispiele sind:

  • Waren aus dem eigenen Sortiment werden privat verbraucht
  • betriebliche Gegenstände werden privat genutzt
  • ein betrieblicher Pkw wird auch privat gefahren
  • betriebliche Leistungen werden für private Zwecke verwendet

Dabei fließt häufig überhaupt kein Geld.

Trotzdem verlässt wirtschaftlich ein Wert den betrieblichen Bereich und gelangt in den privaten Bereich des Unternehmers.

Genau dieser private Anteil wird auf 1881 erfasst.

Merksatz

Betrieblicher Wert wird privat genutzt oder entnommen = 1881 prüfen.

Soll oder Haben?

1881 ist ein Privatkonto mit normaler Sollseite.

Unentgeltliche Wertabgaben vermindern wirtschaftlich das Eigenkapital des Einzelunternehmers.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • unentgeltliche Wertabgabe beziehungsweise private Sach- oder Nutzungsentnahme → Soll
  • Korrektur einer zuvor gebuchten Wertabgabe → Haben

Merksatz

Privater Verbrauch aus dem Betrieb = 1881 im Soll.

Wichtig: 1881 ist nur die Privatseite der Buchung

Bei einer unentgeltlichen Wertabgabe passiert buchhalterisch mehr als nur eine Privatentnahme.

1881 zeigt:

Der Unternehmer hat einen betrieblichen Wert privat erhalten beziehungsweise genutzt.

Auf der Gegenseite stehen je nach Sachverhalt spezielle Konten für die Entnahme oder Nutzung.

Beispiele sind:

  • 8910 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt
  • 8915 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt
  • 8919 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) ohne USt
  • 8920 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt
  • 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)
  • 8924 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

Diese Gegenkonten sorgen dafür, dass die private Verwendung nicht einfach unsichtbar aus dem Betrieb verschwindet.

Merksatz

1881 zeigt die Privatentnahme – das passende Gegenkonto bildet die betriebliche und gegebenenfalls umsatzsteuerliche Wirkung ab.

Praxisbeispiel 1: Ware wird privat entnommen

Ein Einzelunternehmer betreibt einen Handel.

Er entnimmt Ware für seinen privaten Haushalt.

Der für die Buchung maßgebliche Netto-Wert beträgt im Beispiel:

100,00 €

Die Entnahme unterliegt im Beispiel 19 % Umsatzsteuer.

Umsatzsteuer:

19,00 €

Gesamtwert der Privatentnahme:

119,00 €

Manuell dargestellte Buchungslogik

1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) 119,00 € an 8910 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt 100,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 19,00 €

1881 wird mit dem gesamten privaten Wert belastet.

Auf der Gegenseite entstehen der entsprechende Ertrag aus der Warenentnahme und die Umsatzsteuer.

Merksatz

Private Warenentnahme kann gleichzeitig Privatentnahme, Ertrag und Umsatzsteuer auslösen.

Warum entsteht bei einer privaten Warenentnahme überhaupt ein Ertrag?

Angenommen, ein Händler kauft Ware betrieblich ein.

Der Wareneinkauf hat zuvor den betrieblichen Gewinn beeinflusst.

Wenn der Unternehmer diese Ware anschließend privat verbraucht, darf der betriebliche Gewinn nicht so aussehen, als sei die Ware vollständig für betriebliche Zwecke eingesetzt worden.

Deshalb wird der private Anteil wieder als unentgeltliche Wertabgabe erfasst.

Vereinfacht gedacht

Ware wird betrieblich eingekauft:

→ betrieblicher Einkauf

Ware wird später privat verbraucht:

→ private Verwendung muss wieder herausgerechnet werden

Die Gegenbuchung über ein Ertragskonto sorgt dafür, dass der private Verbrauch den betrieblichen Gewinn nicht unberechtigt mindert.

Merksatz

Was privat verbraucht wird, darf nicht dauerhaft den betrieblichen Gewinn mindern.

1881 selbst gehört trotzdem nicht in die GuV

Das ist ein wichtiger Punkt.

1881 ist ein Privatkonto.

Es wird nicht über die GuV abgeschlossen.

Die Gewinnwirkung entsteht auf der Gegenseite der Buchung.

Beispiel

1881 an 8910 und 1776

1881:

→ Privat-/Eigenkapitalbereich

8910:

→ Ertragsbereich

1776:

→ Umsatzsteuer

Deshalb kann eine unentgeltliche Wertabgabe den Gewinn erhöhen, obwohl 1881 selbst nicht in der GuV steht.

Merksatz

1881 ist nicht gewinnwirksam – das Gegenkonto kann es sehr wohl sein.

Praxisbeispiel 2: Warenentnahme mit 7 % Umsatzsteuer

Ein Unternehmer entnimmt Lebensmittel aus seinem Betrieb für den privaten Haushalt.

Maßgeblicher Nettowert im Beispiel:

200,00 €

Umsatzsteuer 7 %:

14,00 €

Gesamtwert:

214,00 €

Manuell dargestellte Buchungslogik

1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) 214,00 € an 8915 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt 200,00 € an 1771 Umsatzsteuer 7 % 14,00 €

Auch hier wird der private Wert im Soll von 1881 erfasst.

DATEV-Automatik beachten

Einige Gegenkonten für unentgeltliche Wertabgaben sind DATEV-Automatikkonten.

Bei Verwendung einer entsprechenden Buchhaltungssoftware kann die Umsatzsteuer deshalb programmgesteuert ermittelt und gebucht werden.

Für den KontenCampus ist es trotzdem sinnvoll, die wirtschaftliche Logik getrennt zu verstehen:

Privatanteil → 1881

Netto-Wertabgabe → entsprechendes Ertragskonto

Umsatzsteuer → entsprechendes Umsatzsteuerkonto

In einer echten Software darf eine automatisch erzeugte Steuer selbstverständlich nicht zusätzlich ein zweites Mal manuell gebucht werden.

Nicht jede unentgeltliche Wertabgabe unterliegt Umsatzsteuer

Dass etwas privat entnommen oder genutzt wird, bedeutet nicht automatisch, dass immer Umsatzsteuer entsteht.

Bei der Umsatzsteuer muss geprüft werden, welcher gesetzliche Tatbestand vorliegt.

Bei der unentgeltlichen Abgabe eines Gegenstands ist insbesondere relevant, ob der Gegenstand oder seine Bestandteile beim Bezug zum Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Je nach Sachverhalt können deshalb auch Konten ohne Umsatzsteuer relevant sein, beispielsweise:

8919 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) ohne USt

oder bei anderen Gegenständen beziehungsweise Nutzungen entsprechende Konten ohne Umsatzsteuer.

Merksatz

Privatentnahme ja bedeutet nicht automatisch Umsatzsteuer ja. Umsatzsteuer immer gesondert prüfen.

1881 oder 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen)?

Diese Konten gehören beide zum Privatbereich, werden aber für unterschiedliche Vorgänge verwendet.

1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen)

Typischerweise für Geldentnahmen und allgemeine private Zahlungen.

Beispiel:

Der Unternehmer überweist 1.000,00 € vom Geschäftskonto auf sein Privatkonto.

→ 1801

1881 Unentgeltliche Wertabgaben

Typischerweise für Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahmen.

Beispiel:

Der Unternehmer nimmt Waren aus seinem Geschäft mit nach Hause.

→ 1881 und passendes Gegenkonto

Merksatz

Geld privat entnehmen = 1801. Ware, Gegenstand oder betriebliche Nutzung privat verwenden = 1881 prüfen.

Geldentnahme ist keine unentgeltliche Wertabgabe im umsatzsteuerlichen Sinn

Nimmt der Unternehmer:

500,00 € Bargeld

aus der betrieblichen Kasse mit nach Hause, findet keine Lieferung oder sonstige Leistung statt.

Es handelt sich um eine normale Geldentnahme.

Buchung

1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen) 500,00 € an 1000 Kasse 500,00 €

1881 wäre dafür nicht das passende Konto.

Private Warenentnahme

Bei einer privaten Warenentnahme wird dagegen ein Gegenstand aus dem betrieblichen Bereich in den privaten Bereich überführt.

Beispiel

Ein Bäcker nimmt Backwaren für den privaten Haushalt mit.

Ein Restaurantinhaber verbraucht Lebensmittel aus dem Betrieb privat.

Ein Einzelhändler nimmt einen Artikel aus seinem Sortiment für den eigenen Haushalt.

Solche Vorgänge können unentgeltliche Wertabgaben darstellen.

Pauschbeträge für bestimmte Warenentnahmen

In bestimmten Branchen veröffentlicht die Finanzverwaltung jährlich Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben beziehungsweise Sachentnahmen.

Das betrifft insbesondere Betriebe, bei denen eine Vielzahl kleiner privater Warenentnahmen typisch ist, etwa bestimmte Lebensmittel- und Gastronomiebetriebe.

Statt jede einzelne private Mahlzeit oder Warenentnahme wertmäßig aufwendig zu ermitteln, können unter den jeweiligen Voraussetzungen die veröffentlichten Pauschbeträge verwendet werden.

Wichtig

Die konkreten Pauschbeträge ändern sich regelmäßig.

Deshalb sollten immer die für das jeweilige Kalenderjahr geltenden Werte verwendet werden.

Merksatz

Pauschbetrag möglich? Immer das aktuelle Jahr und die passende Branche prüfen.

Private Nutzung eines betrieblichen Pkw

Auch die private Nutzung eines betrieblichen Pkw kann eine unentgeltliche Wertabgabe darstellen.

Für entsprechende Fälle enthält der SKR03 spezielle Gegenkonten, beispielsweise:

8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung)

beziehungsweise bei Sachverhalten ohne Umsatzsteuer:

8924 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung)

Die private Kfz-Nutzung kann einkommensteuerlich beispielsweise anhand der 1-%-Methode oder eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs bewertet werden, soweit die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig

Die einkommensteuerliche Bewertung und die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage müssen nicht in jedem Fall identisch sein.

Deshalb sollte die Umsatzsteuer bei privater Kfz-Nutzung gesondert geprüft werden.

Merksatz

Privatnutzung eines Betriebs-Pkw = spezieller Wertabgabenfall, nicht einfach normale Geldentnahme.

Private Telefonnutzung

Auch ein betrieblicher Telefonanschluss kann teilweise privat verwendet werden.

Der SKR03 enthält dafür spezielle Konten, beispielsweise:

8922 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung)

beziehungsweise bei einer Nutzung ohne Umsatzsteuer:

8918 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung)

Auch hierbei kann 1881 die Privatseite des Vorgangs abbilden.

Entnahme eines Anlageguts

Ein Unternehmer kann einen bisher betrieblich genutzten Vermögensgegenstand vollständig in sein Privatvermögen übernehmen.

Beispiel

Ein bisher betrieblich genutzter Laptop wird dauerhaft aus dem Unternehmen entnommen und künftig ausschließlich privat verwendet.

Das ist mehr als eine einfache Geldentnahme.

Dabei müssen unter anderem geprüft werden:

  • Ausbuchung des Wirtschaftsguts aus dem Anlagevermögen
  • steuerlicher Entnahmewert
  • vorhandener Buchwert
  • mögliche Gewinnauswirkung
  • umsatzsteuerliche Folgen

1881 kann dabei Bestandteil der Privatbuchung sein, die vollständige Buchung hängt jedoch vom konkreten Vermögensgegenstand und den steuerlichen Umständen ab.

Merksatz

Anlagegut vollständig privat übernehmen = Anlageabgang und Steuerfolgen zusätzlich prüfen.

Einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Bewertung können unterschiedlich sein

Bei unentgeltlichen Wertabgaben treffen häufig mehrere Steuerarten aufeinander.

Für die Einkommensteuer stellt sich beispielsweise die Frage:

Mit welchem Wert ist die Entnahme anzusetzen?

Für die Umsatzsteuer lautet die Frage dagegen:

Liegt eine steuerbare unentgeltliche Wertabgabe vor und welche Bemessungsgrundlage gilt?

Diese Werte müssen nicht automatisch identisch sein.

Deshalb sollte nicht einfach ein einmal ermittelter Wert ungeprüft für alle Steuerarten übernommen werden.

Warenentnahme und Warenbestand

Wird Handelsware privat entnommen, ist sie anschließend natürlich auch nicht mehr im Lager vorhanden.

Die Warenwirtschaft beziehungsweise Inventur muss deshalb den tatsächlichen Bestandsabgang berücksichtigen.

Die Finanzbuchhaltung bildet gleichzeitig die steuerliche und private Wirkung der Entnahme ab.

Merksatz

Privat mitgenommene Ware ist auch physisch kein Lagerbestand mehr.

Unentgeltliche Wertabgabe ist kein normaler Verkauf

Bei einer normalen Ausgangsrechnung gibt es einen Kunden, der eine Gegenleistung schuldet.

Normaler Verkauf

Ware wird geliefert.

Kunde muss bezahlen.

→ Forderung beziehungsweise Bank

Private Warenentnahme

Unternehmer nimmt die Ware selbst privat.

Es gibt keinen externen Kunden und keine Forderung gegen den Unternehmer selbst.

→ Privatkonto und Wertabgabenkonto

Merksatz

Keine Rechnung an sich selbst schreiben – private Entnahme wird über Privat- und Wertabgabenkonten abgebildet.

Warum steht 1881 nicht auf der Aktiv- oder Passivseite der fertigen Bilanz?

1881 ist ein Unterkonto des Eigenkapital- beziehungsweise Privatbereichs.

Während des Jahres sammelt es die entsprechenden privaten Wertabgaben.

Am Jahresende wird der Saldo mit dem Eigenkapital beziehungsweise dem entsprechenden Kapitalkonto des Einzelunternehmers verrechnet.

Deshalb erscheint 1881 selbst nicht als eigener Bilanzposten.

Merksatz

Privatkonto während des Jahres – Eigenkapitalwirkung beim Abschluss.

Zusammenhang mit 0881 Kapital (variabler Anteil, nur Einzelunternehmen)

Für Einzelunternehmen existiert mit:

0881 Kapital (variabler Anteil, nur Einzelunternehmen)

auch ein Konto für den variablen Eigenkapitalanteil.

Private Entnahmen und unentgeltliche Wertabgaben vermindern wirtschaftlich das Eigenkapital.

Im Rahmen der Abschlusslogik werden die Privatkonten deshalb dem Eigenkapitalbereich zugeordnet beziehungsweise damit verrechnet.

1881 oder 1880 Unentgeltliche Wertabgaben (VH)?

Auch hier ist die Rechtsform beziehungsweise Gesellschafterstellung entscheidend.

1881

nur Einzelunternehmen

1880 Unentgeltliche Wertabgaben (VH)

für den persönlich haftenden Gesellschafter beziehungsweise Vollhafter.

Merksatz

Einzelunternehmer = 1881. Vollhafter = 1880.

Warum steht ausdrücklich „nur Einzelunternehmen“ im Kontonamen?

DATEV trennt die Privatkonten inzwischen nach Rechtsform beziehungsweise Gesellschaftertyp.

Für Einzelunternehmen existieren beispielsweise:

Dadurch können die Kapitalkonten und privaten Vorgänge eindeutig dem Einzelunternehmer zugeordnet werden.

1881 bei einer GmbH?

Bei einer GmbH gibt es keine klassischen Privatentnahmen des Gesellschafters wie bei einem Einzelunternehmen.

Nutzt ein Gesellschafter Vermögen der GmbH privat oder erhält unentgeltlich Leistungen, können völlig andere Sachverhalte vorliegen, beispielsweise:

  • Arbeitslohn oder Sachbezug
  • Forderung gegenüber dem Gesellschafter
  • verdeckte Gewinnausschüttung
  • andere gesellschaftsrechtliche Vorgänge

1881 ist deshalb ausdrücklich nicht das normale Konto für eine GmbH.

Merksatz

1881 gehört zum Einzelunternehmen – nicht zur Kapitalgesellschaft.

Unentgeltliche Zuwendung an Kunden ist etwas anderes

Nicht jede unentgeltliche Abgabe eines Unternehmens ist eine private Entnahme des Unternehmers.

Beispiel

Das Unternehmen schenkt einem Kunden Ware zu Werbezwecken.

Dann gelangt die Ware nicht in den privaten Bereich des Unternehmers.

Stattdessen liegt eine Zuwendung an einen Dritten vor.

Dafür gibt es andere Konten, beispielsweise abhängig von Sachverhalt und Umsatzsteuer:

8940 Unentgeltliche Zuwendung von Waren 19 % USt

8945 Unentgeltliche Zuwendung von Waren 7 % USt

oder:

8949 Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt

Merksatz

Unternehmer nimmt selbst privat = 1881 prüfen. Kunde bekommt Geschenk = Zuwendung an Dritten gesondert prüfen.

Unentgeltliche Leistungen an Arbeitnehmer sind ebenfalls gesondert zu prüfen

Erhält ein Arbeitnehmer unentgeltlich Waren oder Leistungen, handelt es sich ebenfalls nicht automatisch um eine Privatentnahme des Einzelunternehmers.

Je nach Sachverhalt können beispielsweise:

  • Sachbezug
  • Arbeitslohn
  • Umsatzsteuer
  • besondere Freigrenzen oder Freibeträge

relevant sein.

1881 sollte deshalb nicht pauschal für sämtliche unentgeltlichen Leistungen des Unternehmens verwendet werden.

Praxisbeispiel 3: Private Warenentnahme ohne Umsatzsteuer

Angenommen, ein Gegenstand wird privat entnommen und der konkrete Sachverhalt führt nicht zu einer Umsatzsteuer auf die Entnahme.

Maßgeblicher Wert:

500,00 €

Dann kann die Buchungslogik beispielsweise lauten:

1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) 500,00 € an 8919 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) ohne USt 500,00 €

Es wird keine Umsatzsteuer zusätzlich gebucht.

Wichtig

Ob tatsächlich keine Umsatzsteuer anfällt, muss aus dem konkreten steuerlichen Sachverhalt folgen.

Man darf nicht allein deshalb „ohne USt“ buchen, weil bei der Entnahme keine Rechnung geschrieben wird.

Keine Vorsteuer auf 1881

1881 ist selbst kein normales Aufwandskonto für einen betrieblichen Einkauf.

Deshalb wird aus dem Wert auf 1881 nicht einfach Vorsteuer herausgerechnet.

Die Umsatzsteuerfrage betrifft bei einer unentgeltlichen Wertabgabe vielmehr die Ausgangsseite des Vorgangs.

Merksatz

1881 ist Privatbereich – nicht normales Einkaufs- oder Vorsteuerkonto.

Monatliche Erfassung kann sinnvoll sein

Bei regelmäßig wiederkehrenden privaten Nutzungen oder Warenentnahmen kann eine laufende beziehungsweise monatliche Erfassung sinnvoll sein.

Das verhindert, dass erst am Jahresende eine große Wertabgabe auf einmal gebucht wird.

Besonders bei Branchen mit regelmäßigem Eigenverbrauch kann dies die Buchhaltung und Umsatzsteuerabstimmung übersichtlicher machen.

Was wird typischerweise auf Konto 1881 gebucht?

Typische Vorgänge können sein:

  • private Warenentnahmen des Einzelunternehmers
  • private Nutzung betrieblicher Gegenstände
  • private Kfz-Nutzung als Gegenkonto der entsprechenden Wertabgabe
  • private Telefonnutzung als Gegenkonto der entsprechenden Wertabgabe
  • sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen des Einzelunternehmers
  • entsprechende Korrekturen bereits gebuchter unentgeltlicher Wertabgaben

Die genaue Gegenbuchung und Umsatzsteuerbehandlung hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1881?

Nicht automatisch auf 1881 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1881 Kontenbezeichnung: Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) Kontenart: Privatkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Privat Normale Kontoseite: Soll Private Sach-, Nutzungs- oder Leistungsentnahme: Soll Korrektur: Haben Abschluss: Eigenkapital Bilanz: Nicht als eigener Bilanzposten; wird mit dem Eigenkapital verrechnet GuV: 1881 selbst nicht in der GuV; die Gegenbuchung kann gewinnwirksam sein

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 1881 zeigt den während des Geschäftsjahres auf diesem Konto erfassten privaten Wert der unentgeltlichen Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen des Einzelunternehmers.

Beispiel

Private Warenentnahmen:

4.000,00 €

Private Kfz-Nutzung:

5.000,00 €

Sonstige private Nutzungen:

1.000,00 €

Vereinfachter Saldo 1881:

10.000,00 € Soll

Der genaue Betrag hängt von den jeweiligen Bewertungs- und Umsatzsteuerregeln ab.

Der Saldo ist kein betrieblicher Aufwand.

Er zeigt vielmehr den privaten Wert, der dem Unternehmer zugerechnet wurde.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

1881 besitzt normalerweise die Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • Storno einer früheren Wertabgabe
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Privateinlage wurde auf das falsche Konto gebucht
  • Abschlussbuchung wurde falsch vorgenommen
  • falsches Gegenkonto verwendet

Ein Habensaldo kann durch Korrekturen entstehen, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Geldentnahme auf 1881 buchen

Normale private Geldentnahmen gehören grundsätzlich auf 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen).

1881 als Aufwandskonto behandeln

1881 ist ein Privatkonto und gehört nicht in die GuV.

Keine Gegenbuchung im Ertragsbereich erfassen

Bei vielen unentgeltlichen Wertabgaben entsteht die Gewinnwirkung über ein entsprechendes Gegenkonto wie 8910, 8915 oder 8921.

Umsatzsteuer vollständig vergessen

Eine private Entnahme oder Nutzung kann umsatzsteuerpflichtig sein.

Immer automatisch Umsatzsteuer berechnen

Umgekehrt ist nicht jede unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerpflichtig. Die Voraussetzungen müssen geprüft werden.

Privatentnahme und Kundengeschenk verwechseln

Eine Zuwendung an einen Kunden gelangt nicht in den privaten Bereich des Unternehmers.

Private Warenentnahme und Arbeitnehmer-Sachbezug verwechseln

Leistungen an Arbeitnehmer sind gesondert zu beurteilen.

Bei Kfz-Nutzung nur einen beliebigen Privatbetrag buchen

Für private Kfz-Nutzung gelten besondere Bewertungsregeln und gegebenenfalls unterschiedliche ertrag- und umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlagen.

Entnahme eines Anlageguts wie eine normale Warenentnahme buchen

Hier müssen zusätzlich der Anlagenabgang, Buchwert und weitere Steuerfolgen geprüft werden.

1881 bei einer GmbH verwenden

Das Konto ist ausdrücklich nur für Einzelunternehmen vorgesehen.

Verwandte Konten

  • 0881 Kapital (variabler Anteil, nur Einzelunternehmen) – variabler Eigenkapitalanteil des Einzelunternehmers
  • 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen) – normale private Geldentnahmen
  • 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) – persönliche Steuerzahlungen
  • 1880 Unentgeltliche Wertabgaben (VH) – entsprechendes Privatkonto für Vollhafter
  • 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen) – private Zuführungen zum Betrieb
  • 1771 Umsatzsteuer 7 % – Umsatzsteuer auf entsprechende Wertabgaben
  • 1776 Umsatzsteuer 19 % – Umsatzsteuer auf entsprechende Wertabgaben
  • 8910 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 19 % USt – private Warenentnahmen mit 19 % USt
  • 8915 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) 7 % USt – private Warenentnahmen mit 7 % USt
  • 8919 Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens (Waren) ohne USt – private Warenentnahmen ohne Umsatzsteuer
  • 8920 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt – entsprechende private Gegenstandsnutzung
  • 8921 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Kfz-Nutzung) – private Kfz-Nutzung
  • 8922 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19 % USt (Telefon-Nutzung) – private Telefonnutzung
  • 8924 Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Kfz-Nutzung) – entsprechende private Kfz-Nutzung ohne Umsatzsteuer
  • 8940 Unentgeltliche Zuwendung von Waren 19 % USt – unentgeltliche Warenzuwendungen an Dritte
  • 8945 Unentgeltliche Zuwendung von Waren 7 % USt – entsprechende Zuwendungen mit 7 % USt
  • 8949 Unentgeltliche Zuwendung von Waren ohne USt – entsprechende Zuwendungen ohne Umsatzsteuer

Kurz zusammengefasst

Das Konto 1881 Unentgeltliche Wertabgaben (nur Einzelunternehmen) erfasst den privaten Gegenwert von Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen eines Einzelunternehmers. Es ist ein Privatkonto mit normaler Sollseite und wird über das Eigenkapital abgeschlossen. Das Konto selbst gehört nicht in die GuV; die Gewinnwirkung einer privaten Waren- oder Nutzungsentnahme entsteht über die jeweiligen Gegenkonten im Ertragsbereich. Je nach Sachverhalt kann zusätzlich Umsatzsteuer anfallen. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu normalen Geldentnahmen auf 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen), zu Warenzuwendungen an Dritte und zu Leistungen an Arbeitnehmer.

Kurzform: Unternehmer nutzt Ware, Gegenstand oder betriebliche Leistung privat = 1881 im Soll prüfen. Geldentnahme = 1801. Die Gewinn- und Umsatzsteuerwirkung entsteht über das passende Gegenkonto.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.