Einfach erklärt
Das Konto 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) wird verwendet, wenn ein Einzelunternehmer persönliche Steuern über das betriebliche Bankkonto oder die betriebliche Kasse bezahlt.
Typischer Fall:
Das Finanzamt zieht die Einkommensteuer des Unternehmers vom Geschäftskonto ein.
Diese Zahlung ist keine normale betriebliche Steuer des Unternehmens.
Die Einkommensteuer betrifft den Unternehmer persönlich.
Deshalb darf sie nicht als gewöhnlicher betrieblicher Aufwand behandelt werden.
Stattdessen wird sie als Privatentnahme beziehungsweise auf dem spezielleren Privatkonto 1811 erfasst.
Merksatz
Persönliche Steuer des Einzelunternehmers vom Geschäftskonto bezahlt = 1811 prüfen.
Soll oder Haben?
1811 ist ein Privatkonto und besitzt normalerweise die Kontoseite:
Soll
Eine private Steuerzahlung über betriebliche Mittel vermindert wirtschaftlich das Eigenkapital des Unternehmers.
Deshalb gilt grundsätzlich:
- private Steuerzahlung → Soll
- Rückerstattung beziehungsweise Korrektur einer zuvor gebuchten Privatsteuer → Haben
Typische Buchung
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) an 1200 Bank
Merksatz
Private Steuer bezahlt = Privatkonto im Soll.
Praxisbeispiel 1: Einkommensteuer wird vom Geschäftskonto abgebucht
Das Finanzamt zieht eine Einkommensteuer-Vorauszahlung von:
2.500,00 €
vom betrieblichen Bankkonto des Einzelunternehmers ein.
Buchung
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) 2.500,00 € an 1200 Bank 2.500,00 €
Das Bankguthaben des Betriebs sinkt um 2.500,00 €.
Es entsteht jedoch kein betrieblicher Aufwand.
Die Zahlung wird dem privaten Bereich des Unternehmers zugeordnet.
Merksatz
Einkommensteuer mindert das Privatvermögen beziehungsweise Eigenkapital – nicht den betrieblichen Gewinn.
Warum ist die Einkommensteuer keine Betriebsausgabe?
Die Einkommensteuer wird auf das persönliche Einkommen des Unternehmers erhoben.
Sie ist deshalb keine Ausgabe, die dadurch entsteht, dass der Betrieb Waren einkauft, Personal beschäftigt oder eine betriebliche Leistung in Anspruch nimmt.
Beispiel
Gewinn des Einzelunternehmens:
80.000,00 €
Persönliche Einkommensteuer des Unternehmers:
20.000,00 €
Die 20.000,00 € werden nicht einfach als Betriebsausgabe vom Gewinn abgezogen.
Der betriebliche Gewinn bleibt zunächst:
80.000,00 €
Die persönliche Steuer wird außerhalb der betrieblichen Gewinnermittlung berücksichtigt.
Merksatz
Der Betrieb erwirtschaftet den Gewinn – der Unternehmer versteuert ihn persönlich.
Praxisbeispiel 2: Einkommensteuer-Nachzahlung
Nach der Steuererklärung fordert das Finanzamt eine Einkommensteuer-Nachzahlung von:
4.000,00 €
Der Betrag wird vom betrieblichen Bankkonto überwiesen.
Buchung
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) 4.000,00 € an 1200 Bank 4.000,00 €
Auch die Nachzahlung ist kein betrieblicher Steueraufwand.
Sie wird als private Steuerzahlung des Unternehmers behandelt.
Vorauszahlung oder Nachzahlung macht für die Grundlogik keinen Unterschied
Ob es sich um:
- Einkommensteuer-Vorauszahlung
- Einkommensteuer-Nachzahlung
- Abschlusszahlung
handelt, ändert nichts daran, dass die Einkommensteuer grundsätzlich eine persönliche Steuer des Einzelunternehmers ist.
Wird sie mit betrieblichen Mitteln bezahlt, liegt eine private Vermögensentnahme vor.
Merksatz
Einkommensteuer bleibt privat – egal ob Vorauszahlung oder Nachzahlung.
Solidaritätszuschlag
Soweit ein Solidaritätszuschlag zur persönlichen Einkommensteuer des Unternehmers anfällt und über das Geschäftskonto bezahlt wird, gehört auch dieser grundsätzlich zum privaten Steuerbereich.
Beispiel
Einkommensteuer:
3.000,00 €
Solidaritätszuschlag:
150,00 €
Gesamtzahlung:
3.150,00 €
Buchung
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) 3.150,00 € an 1200 Bank 3.150,00 €
Die Zahlung bleibt vollständig außerhalb der betrieblichen GuV.
Kirchensteuer
Auch persönliche Kirchensteuer des Einzelunternehmers gehört nicht zu den normalen betrieblichen Aufwendungen.
Wird sie über das Geschäftskonto bezahlt, kann sie ebenfalls dem privaten Steuerbereich zugeordnet werden.
Beispiel
Kirchensteuer:
600,00 €
Buchung
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) 600,00 € an 1200 Bank 600,00 €
Wichtig
Die steuerliche Berücksichtigung persönlicher Kirchensteuer erfolgt gegebenenfalls im privaten Einkommensteuerbereich und nicht als normaler betrieblicher Aufwand.
Praxisbeispiel 3: Mehrere private Steuerarten in einer Abbuchung
Das Finanzamt zieht insgesamt:
5.500,00 €
vom Geschäftskonto ein.
Die Zahlung besteht beispielsweise aus persönlichen Steuerbestandteilen des Einzelunternehmers.
Soweit der gesamte Betrag tatsächlich dem privaten Steuerbereich zuzurechnen ist, kann gebucht werden:
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) 5.500,00 € an 1200 Bank 5.500,00 €
Sind dagegen auch betriebliche Steuern enthalten, muss die Zahlung aufgeteilt werden.
Merksatz
Eine Sammelabbuchung muss nach Steuerarten zerlegt werden.
Nicht jede Zahlung an das Finanzamt ist eine Privatsteuer
Das ist besonders wichtig.
Nur weil auf dem Kontoauszug „Finanzamt“ steht, gehört die Zahlung nicht automatisch auf 1811.
Ein Unternehmen kann dem Finanzamt ganz unterschiedliche Beträge zahlen.
Beispiele:
- persönliche Einkommensteuer → Privatbereich
- persönliche Kirchensteuer → Privatbereich
- Umsatzsteuer → betrieblicher Steuerbereich
- Lohnsteuer für Arbeitnehmer → betrieblicher Abrechnungsbereich
- Gewerbesteuer → eigener betrieblicher beziehungsweise steuerlicher Kontierungsbereich
Merksatz
Nicht auf den Empfänger schauen – auf die Steuerart schauen.
Einkommensteuer oder Umsatzsteuer?
Diese beiden Steuerarten dürfen keinesfalls verwechselt werden.
Einkommensteuer des Einzelunternehmers
betrifft den Unternehmer persönlich.
→ 1811 prüfen
Umsatzsteuer
entsteht aus den umsatzsteuerlichen Geschäftsvorfällen des Unternehmens.
Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt gehören deshalb nicht auf 1811.
Für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen existiert beispielsweise:
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Beispiel
Das Unternehmen überweist:
8.000,00 € Umsatzsteuer-Vorauszahlung
Dann wäre 1811 falsch.
Merksatz
Einkommensteuer = privat. Umsatzsteuer = betrieblicher Steuerbereich.
Einkommensteuer oder Kfz-Steuer?
Auch die Kfz-Steuer eines betrieblichen Fahrzeugs ist keine Privatsteuer im Sinne von 1811.
Für betriebliche Kraftfahrzeuge existiert:
Beispiel
Kfz-Steuer für einen betrieblichen Pkw:
300,00 €
→ 4510 Kfz-Steuer prüfen
Nicht:
→ 1811
Merksatz
Steuer heißt nicht automatisch Privatsteuer. Der wirtschaftliche Bezug entscheidet.
Gewerbesteuer ist nicht einfach Privatsteuer
Auch die Gewerbesteuer sollte nicht auf 1811 gebucht werden.
Sie hängt mit dem Gewerbebetrieb zusammen und besitzt eigene Kontierungs- und steuerliche Regeln.
Dass die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer des Unternehmers teilweise eine besondere Rolle spielen kann, macht sie nicht zu einer normalen Privatsteuerbuchung auf 1811.
Merksatz
Einkommensteuer des Unternehmers und Gewerbesteuer des Betriebs sind buchhalterisch unterschiedliche Sachverhalte.
1811 oder 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen)?
1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen) ist das allgemeine Privatentnahmekonto.
1811 ist das speziellere Konto für Privatsteuern.
Beispiel allgemeine Privatentnahme
Unternehmer überweist sich:
1.000,00 €
für seinen privaten Lebensunterhalt.
→ 1801
Beispiel Privatsteuer
Finanzamt zieht:
1.000,00 € Einkommensteuer
vom Geschäftskonto ein.
→ 1811
Merksatz
Allgemein privat = 1801. Persönliche Steuer = 1811.
Warum ist das spezielle Konto sinnvoll?
Man könnte eine persönliche Einkommensteuerzahlung wirtschaftlich auch allgemein als Privatentnahme verstehen.
Durch das eigene Konto 1811 bleibt aber sichtbar, wie viel der privaten Entnahmen auf Steuerzahlungen entfällt.
Das verbessert die Übersicht.
Beispiel
Gesamte Privatentnahmen:
40.000,00 €
Davon:
- 25.000,00 € allgemeine Privatentnahmen
- 15.000,00 € Privatsteuern
Mit getrennten Privatkonten lässt sich diese Struktur direkt erkennen.
1811 oder 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)?
1811 erfasst private Steuerzahlungen aus betrieblichen Mitteln.
1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen) erfasst dagegen Vermögen, das der Unternehmer aus seinem Privatbereich in den Betrieb einlegt.
Die Bewegungsrichtung ist also entgegengesetzt.
Privatsteuerzahlung
Geld verlässt den Betrieb für einen privaten Zweck.
→ Eigenkapital sinkt
Privateinlage
Privates Geld fließt in den Betrieb.
→ Eigenkapital steigt
Steuererstattung auf das betriebliche Bankkonto
Auch der umgekehrte Fall kann vorkommen.
Das Finanzamt erstattet persönliche Einkommensteuer und überweist den Betrag auf das betriebliche Bankkonto.
Beispiel
Einkommensteuererstattung:
1.500,00 €
Die ursprüngliche Steuer wurde dem privaten Bereich zugeordnet.
Dann kann die Erstattung als Korrektur des Privatsteuerkontos erfasst werden.
Buchung
1200 Bank 1.500,00 € an 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) 1.500,00 €
Dadurch vermindert sich der Saldo der im Jahr erfassten Privatsteuern.
Merksatz
Private Steuerzahlung = Soll. Private Steuererstattung auf das Geschäftskonto = Haben.
Erstattung gehört nicht automatisch zu den betrieblichen Erträgen
Wird persönliche Einkommensteuer erstattet, entsteht dadurch kein betrieblicher Umsatz.
Falsch wäre beispielsweise
1200 Bank an Erlöse
wenn es sich tatsächlich um die Rückerstattung einer persönlichen Einkommensteuer handelt.
Der Vorgang gehört weiterhin in den privaten Bereich des Einzelunternehmers.
Steuererstattung auf das Privatkonto
Erfolgt die persönliche Steuererstattung unmittelbar auf das private Konto des Unternehmers, berührt sie das betriebliche Bankkonto überhaupt nicht.
Je nach Buchführungs- und Abschlusslogik kann dann auch keine laufende betriebliche Bankbuchung erforderlich sein.
Entscheidend ist, ob der Vorgang das Betriebsvermögen berührt.
Private Steuer wird vom Privatkonto bezahlt
Zahlt der Unternehmer seine persönliche Einkommensteuer vollständig von seinem privaten Bankkonto, findet keine betriebliche Zahlung statt.
Dann wird das betriebliche Bankkonto nicht berührt.
In einer reinen laufenden Finanzbuchhaltung kann deshalb grundsätzlich keine Bankbuchung über 1811 erforderlich sein.
Merksatz
1811 wird besonders relevant, wenn private Steuern über betriebliche Mittel laufen.
Keine Vorsteuer aus Privatsteuern
Auf persönliche Steuerzahlungen wird keine Vorsteuer gebucht.
Beispiel
Einkommensteuerzahlung:
3.000,00 €
Es wird nicht gerechnet:
Netto + 19 % Vorsteuer.
Buchung
1811 Privatsteuern 3.000,00 € an 1200 Bank 3.000,00 €
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % spielt hierbei keine Rolle.
Merksatz
Steuerzahlung ist nicht automatisch eine Rechnung mit Vorsteuer.
Privatsteuern sind nicht in der GuV
1811 wird nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen.
Das ist wichtig, weil sonst persönliche Steuern des Unternehmers den betrieblichen Gewinn verfälschen würden.
Beispiel
Betrieblicher Gewinn vor Einkommensteuer:
70.000,00 €
Private Einkommensteuerzahlung:
18.000,00 €
Der Gewinn wird nicht einfach zu:
52.000,00 €
nur weil die Einkommensteuer vom Geschäftskonto bezahlt wurde.
Die 18.000,00 € werden im Privatbereich erfasst.
Merksatz
Privatsteuer reduziert das Eigenkapital, nicht den betrieblichen Gewinn.
Abschluss über das Eigenkapital
Wie andere Privatkonten wird 1811 am Jahresende nicht über die GuV, sondern im Eigenkapitalbereich abgeschlossen.
Für Einzelunternehmen kann insbesondere der variable Kapitalanteil relevant sein:
0881 Kapital (variabler Anteil, nur Einzelunternehmen)
Vereinfachte Wirkung
Privatsteuern im Jahr:
15.000,00 €
Diese vermindern wirtschaftlich das Eigenkapital des Unternehmers um:
15.000,00 €
Der Jahresgewinn selbst wird durch die Buchung auf 1811 nicht reduziert.
Zusammenhang mit anderen Privatentnahmen
Die gesamte Eigenkapitalentwicklung eines Einzelunternehmens kann vereinfacht dargestellt werden als:
Anfangskapital + Gewinn + Privateinlagen − Verlust − Privatentnahmen = Endkapital
Privatsteuern sind dabei wirtschaftlich ein Teil der privaten Vermögensentnahmen.
Beispiel
Anfangskapital:
60.000,00 €
Gewinn:
30.000,00 €
Allgemeine Privatentnahmen:
15.000,00 €
Privatsteuern:
10.000,00 €
Privateinlagen:
5.000,00 €
Endkapital vereinfacht:
60.000 + 30.000 + 5.000 − 15.000 − 10.000 =
70.000,00 €
Warum Privatsteuern für die Liquiditätsplanung trotzdem wichtig sind
Obwohl Einkommensteuer und andere persönliche Steuern nicht die betriebliche GuV belasten, können sie sehr wohl Liquidität aus dem Unternehmen ziehen.
Beispiel
Unternehmen erzielt Gewinn:
100.000,00 €
Unternehmer zahlt persönliche Steuern über das Geschäftskonto:
30.000,00 €
Betrieblicher Gewinn bleibt aus diesem Vorgang unverändert.
Das Bankkonto verliert aber:
30.000,00 € Liquidität
Merksatz
Nicht gewinnwirksam bedeutet nicht liquiditätsneutral.
Einkommensteuer-Vorauszahlungen planen
Bei einem Einzelunternehmen werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen häufig quartalsweise festgesetzt.
Werden sie über das Geschäftskonto bezahlt, können dadurch erhebliche Liquiditätsabflüsse entstehen.
Eine getrennte Erfassung auf 1811 macht sichtbar, welcher Teil der privaten Entnahmen auf persönliche Steuerzahlungen entfällt.
Das kann für die Liquiditätsplanung sehr hilfreich sein.
Was wird typischerweise auf Konto 1811 gebucht?
Typischerweise können auf 1811 erfasst werden:
- Einkommensteuer-Vorauszahlungen des Einzelunternehmers, wenn sie aus betrieblichen Mitteln bezahlt werden
- Einkommensteuer-Nachzahlungen
- persönliche Kirchensteuerzahlungen
- Solidaritätszuschlag zur persönlichen Einkommensteuer
- sonstige eindeutig persönliche Steuerzahlungen des Einzelunternehmers
- Korrekturen solcher Privatsteuerzahlungen
- entsprechende persönliche Steuererstattungen auf das betriebliche Konto als Gegenbuchung
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1811?
Nicht auf 1811 gehören beispielsweise:
- allgemeine private Geldentnahmen → 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen)
- Privateinlagen → 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)
- Umsatzsteuer-Vorauszahlungen → 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
- Umsatzsteuer aus Ausgangsumsätzen
- Vorsteuer
- Kfz-Steuer betrieblicher Fahrzeuge → 4510 Kfz-Steuer
- betriebliche Steuer- und Abgabenschulden
- Lohnsteuer, die für Arbeitnehmer abgeführt wird
- betriebliche Aufwendungen nur deshalb, weil der Zahlungsempfänger ein Finanzamt ist
- Steuern einer Kapitalgesellschaft
Einzelunternehmen oder GmbH?
1811 trägt ausdrücklich den Zusatz:
„nur Einzelunternehmen“
Eine GmbH zahlt eigene Körperschaftsteuern und andere Unternehmenssteuern.
Diese dürfen nicht wie persönliche Privatsteuern eines Einzelunternehmers auf 1811 gebucht werden.
Ebenso kann ein GmbH-Gesellschafter persönliche Einkommensteuer nicht einfach über ein Privatkonto der GmbH behandeln.
Merksatz
1811 ist ein spezielles Privatkonto des Einzelunternehmens.
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Sollsaldo von 1811 zeigt, wie viele persönliche Steuerzahlungen des Einzelunternehmers im laufenden Geschäftsjahr über dieses Privatkonto erfasst wurden, vermindert um entsprechende Korrekturen oder Rückerstattungen.
Beispiel
Einkommensteuer-Vorauszahlungen:
12.000,00 €
Kirchensteuer:
1.000,00 €
Nachzahlung:
2.000,00 €
Steuererstattung:
1.500,00 € Haben
Saldo 1811:
12.000 + 1.000 + 2.000 − 1.500 =
13.500,00 € Soll
Das bedeutet:
Im betrachteten Jahr wurden netto 13.500,00 € Privatsteuern über den betrieblichen Bereich erfasst.
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 1811 Kontenbezeichnung: Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) Kontenart: Privatkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Privat Normale Kontoseite: Soll Private Steuerzahlung: Soll Korrektur beziehungsweise Erstattung: Haben Abschluss: Eigenkapital Bilanz: Nicht als eigener Bilanzposten; wird mit dem Eigenkapital verrechnet GuV: Nicht in der GuV
Typische Fehler
Einkommensteuer als betrieblichen Aufwand buchen
Die persönliche Einkommensteuer des Einzelunternehmers gehört nicht in die betriebliche GuV.
Jede Zahlung an das Finanzamt auf 1811 buchen
Umsatzsteuer, Lohnsteuer und andere betriebliche Steuern gehören nicht automatisch in den Privatbereich.
Umsatzsteuer-Vorauszahlung als Privatsteuer behandeln
Dafür existiert 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.
Kfz-Steuer eines Betriebsfahrzeugs auf 1811 buchen
Dafür ist 4510 Kfz-Steuer vorgesehen.
Private Steuerzahlung auf 1801 buchen, obwohl 1811 verfügbar ist
1801 wäre wirtschaftlich zwar ebenfalls im Privatbereich, aber 1811 ist für Privatsteuern deutlich genauer und verbessert die Auswertbarkeit.
Steuererstattung als betrieblichen Ertrag buchen
Eine Erstattung persönlicher Einkommensteuer ist kein normaler Betriebsertrag.
Vorsteuer aus einer Steuerzahlung herausrechnen
Persönliche Einkommensteuer enthält keine abzugsfähige Vorsteuer.
Gewinn und Einkommensteuer miteinander verrechnen
Der betriebliche Gewinn wird vor der persönlichen Einkommensteuer des Einzelunternehmers ermittelt.
1811 bei Kapitalgesellschaften verwenden
Das Konto ist ausdrücklich nur für Einzelunternehmen vorgesehen.
Verwandte Konten
- 0871 Kapital (fester Anteil, nur Einzelunternehmen) – fester Eigenkapitalanteil des Einzelunternehmers
- 0881 Kapital (variabler Anteil, nur Einzelunternehmen) – variabler Eigenkapitalanteil
- 1200 Bank – Zahlung beziehungsweise Erstattung der Privatsteuer
- 1801 Privatentnahmen allgemein (nur Einzelunternehmen) – allgemeine private Entnahmen
- 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen) – private Zuführungen zum Betrieb
- 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen – betriebliche Umsatzsteuerzahlungen
- 4510 Kfz-Steuer – Steuer für betriebliche Fahrzeuge
Kurz zusammengefasst
Das Konto 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) erfasst persönliche Steuerzahlungen des Einzelunternehmers, wenn diese über betriebliche Zahlungsmittel laufen. Typische Fälle sind Einkommensteuer-Vorauszahlungen, Einkommensteuer-Nachzahlungen sowie dazugehörige persönliche Steuerbestandteile. 1811 ist ein Privatkonto mit normaler Sollseite. Die Zahlungen mindern das Eigenkapital, sind aber kein betrieblicher Aufwand und erscheinen deshalb nicht in der GuV. Nicht jede Zahlung an das Finanzamt ist eine Privatsteuer: Umsatzsteuer, Kfz-Steuer und andere betriebliche Steuerarten müssen auf den jeweils passenden Konten erfasst werden.
Kurzform: Persönliche Steuer des Einzelunternehmers aus Betriebsmitteln bezahlt = 1811 im Soll. Kein Aufwand, keine GuV. Zahlung ans Finanzamt allein bedeutet noch nicht Privatsteuer – Steuerart prüfen.