KontenCampus

SKR03 · KONTO 1800

Privatentnahmen allgemein

Das Konto 1800 Privatentnahmen allgemein (VH) erfasst private Entnahmen eines voll haftenden Mitunternehmers aus dem betrieblichen Vermögen. Privatentnahmen sind keine betrieblichen Aufwendungen, sondern vermindern das Kapital des Gesellschafters.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Privatkonto
Kategorie
Privat
Normale Seite
Soll
Abschluss
Eigenkapital
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Auf dem Konto 1800 Privatentnahmen allgemein (VH) werden private Entnahmen eines Vollhafters erfasst.

Eine Privatentnahme liegt vor, wenn ein Gesellschafter Vermögen aus dem Betrieb für private Zwecke entnimmt.

Typische Beispiele sind:

  • Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke
  • Bargeld aus der betrieblichen Kasse
  • private Zahlungen über das Geschäftskonto
  • sonstige Entnahmen aus dem betrieblichen Vermögen

Wichtig ist dabei:

Eine Privatentnahme ist kein betrieblicher Aufwand.

Sie vermindert nicht den Gewinn des Unternehmens, sondern das dem Gesellschafter zuzurechnende Kapital.

Was bedeutet „VH“?

Die Abkürzung VH steht für Vollhafter.

Damit sind Gesellschafter gemeint, die für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich unbeschränkt haften.

Konto 1800 gehört deshalb zu den Privatkonten für entsprechende voll haftende Mitunternehmer.

Für Einzelunternehmen enthält der SKR03 dagegen das gesonderte Konto 1801 Privatentnahmen allgemein – nur Einzelunternehmen.

Merksatz

1800 = Privatentnahmen eines Vollhafters. 1801 = Privatentnahmen beim Einzelunternehmen.

Soll oder Haben?

Privatentnahmen vermindern das Kapital des Gesellschafters.

Deshalb werden Privatentnahmen auf Konto 1800 grundsätzlich im Soll erfasst.

  • Privatentnahme entsteht → Soll
  • Abschluss des Privatkontos → Haben

Merksatz

Privat entnommen = 1800 im Soll.

Praxisbeispiel 1: Geld wird privat vom Geschäftskonto entnommen

Ein voll haftender Gesellschafter überweist 2.000,00 € vom betrieblichen Bankkonto auf sein privates Konto.

Buchungssatz

1800 Privatentnahmen allgemein 2.000,00 € an 1200 Bank 2.000,00 €

Das Bankguthaben des Unternehmens sinkt.

Gleichzeitig wird die private Entnahme des Gesellschafters erfasst.

Warum ist die Entnahme kein Aufwand?

Die Zahlung dient keinem betrieblichen Zweck.

Der Gesellschafter nimmt lediglich bereits vorhandenes Vermögen aus dem Unternehmen heraus.

Deshalb darf die Zahlung nicht auf einem normalen Aufwandskonto erscheinen.

Beispiel

Ein Unternehmen erzielt vor Privatentnahmen einen Gewinn von 50.000,00 €.

Der Gesellschafter entnimmt anschließend 20.000,00 € für private Zwecke.

Der betriebliche Gewinn bleibt trotzdem:

50.000,00 €

Die 20.000,00 € vermindern lediglich das Kapital des Gesellschafters.

Merksatz

Privatentnahme ≠ Aufwand.

Praxisbeispiel 2: Bargeld wird aus der Geschäftskasse entnommen

Ein Gesellschafter nimmt 500,00 € aus der betrieblichen Kasse für private Zwecke.

Buchungssatz

1800 Privatentnahmen allgemein 500,00 € an 1000 Kasse 500,00 €

Der tatsächliche Bargeldbestand sinkt um 500,00 €.

Da das Geld privat verwendet wird, entsteht kein betrieblicher Aufwand.

Praxisbeispiel 3: Private Rechnung wird über das Geschäftskonto bezahlt

Ein Gesellschafter lässt eine ausschließlich private Rechnung über 300,00 € vom betrieblichen Bankkonto bezahlen.

Auch wenn das Geld direkt vom Geschäftskonto abgeht, handelt es sich nicht um eine Betriebsausgabe.

Buchungssatz

1800 Privatentnahmen allgemein 300,00 € an 1200 Bank 300,00 €

Wichtig

Die Bankbewegung entscheidet nicht darüber, ob etwas Aufwand ist.

Entscheidend ist, ob der Vorgang betrieblich oder privat veranlasst wurde.

Privatentnahme und Privateinlage

Das Gegenstück zur Privatentnahme ist die Privateinlage.

Privatentnahme

Der Gesellschafter nimmt Vermögen aus dem Betrieb heraus.

→ Kapital sinkt

Privateinlage

Der Gesellschafter führt dem Betrieb eigenes Vermögen zu.

→ Kapital steigt

Für Privateinlagen eines Vollhafters steht im SKR03 1890 Privateinlagen (VH) zur Verfügung. :contentReference[oaicite:1]{index=1}

Merksatz

Entnahme = Vermögen geht vom Betrieb zum Gesellschafter. Einlage = Vermögen geht vom Gesellschafter zum Betrieb.

Praxisbeispiel 4: Privateinlage

Ein Gesellschafter überweist 5.000,00 € von seinem privaten Konto auf das Geschäftskonto der Gesellschaft.

Buchungssatz

1200 Bank 5.000,00 € an 1890 Privateinlagen (VH) 5.000,00 €

Die Gesellschaft besitzt anschließend mehr Bankguthaben.

Es entsteht jedoch kein betrieblicher Ertrag, weil das Geld vom Gesellschafter selbst stammt.

Privatentnahme und Gewinn sind zwei verschiedene Dinge

Wie viel Geld ein Gesellschafter privat entnimmt, bestimmt nicht den Gewinn des Unternehmens.

Beispiel

Gewinn des Unternehmens: 80.000,00 € Privatentnahmen des Gesellschafters: 30.000,00 €

Der Gewinn bleibt 80.000,00 €.

Die Privatentnahmen beeinflussen dagegen die Entwicklung des Kapitalkontos.

Umgekehrt kann ein Gesellschafter auch mehr entnehmen, als ihm aus dem laufenden Jahresgewinn zufällt.

Dann wird vorhandenes Kapital vermindert.

Zusammenhang mit dem Kapitalkonto

Privatkonten wie 1800 werden während des Jahres verwendet, damit private Vorgänge getrennt von den eigentlichen Kapitalkonten nachvollziehbar bleiben.

Beim Jahresabschluss werden die Privatentnahmen dem entsprechenden Kapitalkonto des Gesellschafters zugeordnet.

Für Vollhafter enthält der SKR03 unter anderem:

DATEV ordnet 1800 den Kapitalkonten für Vollhafter zu. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

Vereinfacht gesagt

Während des Jahres: Privatentnahmen sammeln sich auf 1800. Beim Jahresabschluss: Die Entnahmen vermindern das Kapital des Gesellschafters.

Vereinfachter Abschluss des Privatkontos

Angenommen, Konto 1800 weist am Jahresende Privatentnahmen von insgesamt 12.000,00 € auf.

Vereinfacht wird dieser Betrag beim Abschluss dem entsprechenden variablen Kapitalkonto zugerechnet.

Vereinfachte Buchungslogik

0880 Variables Kapital (VH) 12.000,00 € an 1800 Privatentnahmen allgemein 12.000,00 €

Dadurch wird das Privatentnahmekonto ausgeglichen und das Kapital entsprechend vermindert.

Die konkrete Kontierung hängt von der Rechtsform, der Kapitalkontenstruktur und der verwendeten DATEV-Auswertung ab.

Vollhafter oder Teilhafter?

Der SKR03 unterscheidet bei Personengesellschaften zwischen unterschiedlichen Gesellschaftertypen.

Für Privatentnahmen von Vollhaftern steht Konto 1800 zur Verfügung.

Für entsprechende Privatentnahmen von Teilhaftern beziehungsweise Festkapitalfällen gibt es dagegen eigene Konten, beispielsweise 1900 Privatentnahmen allgemein (TH), FK. DATEV trennt diese Kontengruppen ausdrücklich. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

Vereinfacht

Vollhafter → 1800 Teilhafter / entsprechende Festkapitalkonten → 1900

Welche Kontengruppe verwendet wird, hängt von der Rechtsform und der Stellung des jeweiligen Gesellschafters ab.

Darf eine GmbH Privatentnahmen buchen?

Nein, eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH besitzt keine Privatentnahmen im gleichen Sinn wie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft.

Das Vermögen einer GmbH gehört der Gesellschaft selbst und nicht unmittelbar ihren Gesellschaftern.

Private Zahlungen eines GmbH-Gesellschafters müssen deshalb nach ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Sachverhalt behandelt werden, beispielsweise als Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter, Vergütung oder Ausschüttung.

DATEV weist ausdrücklich darauf hin, dass Privatkonten bei Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften oder Vereinen nicht zulässig sind. :contentReference[oaicite:4]{index=4}

Privatentnahme oder Darlehen an den Gesellschafter?

Nicht jede Zahlung an einen Gesellschafter ist automatisch eine Privatentnahme.

Besteht beispielsweise eine echte Rückzahlungsverpflichtung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft, kann wirtschaftlich eine Forderung beziehungsweise ein Darlehenssachverhalt vorliegen.

Entscheidend ist daher immer der tatsächliche Hintergrund der Zahlung.

Privatentnahme oder Betriebsausgabe?

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig.

Betriebsausgabe

Die Zahlung wurde betrieblich veranlasst.

Beispiel:

Büromaterial wird für das Unternehmen gekauft.

→ beispielsweise 4930 Bürobedarf

Privatentnahme

Die Zahlung dient privaten Zwecken eines Gesellschafters.

→ 1800 Privatentnahmen allgemein

Merksatz

Betrieblicher Zweck = Aufwand möglich. Privater Zweck = Privatentnahme, kein normaler Aufwand.

Was wird typischerweise auf Konto 1800 erfasst?

Typische Vorgänge können beispielsweise sein:

  • private Geldentnahmen eines Vollhafters
  • Überweisungen vom Geschäftskonto auf das Privatkonto
  • Bargeldentnahmen aus der Betriebskasse
  • privat veranlasste Zahlungen über das Geschäftskonto
  • sonstige allgemeine Privatentnahmen

Für bestimmte Arten privater Vorgänge enthält der SKR03 zusätzlich spezielle Privatkonten.

Spezielle Privatkonten

Nicht jede private Zahlung muss zwingend auf dem allgemeinen Konto 1800 erfasst werden.

Für Vollhafter gibt es im SKR03 beispielsweise weitere Privatkonten wie:

  • 1810 Privatsteuern (VH)
  • 1840 Zuwendungen, Spenden (VH)
  • 1880 Unentgeltliche Wertabgaben (VH)
  • 1890 Privateinlagen (VH)

Dadurch können unterschiedliche Privatvorgänge getrennt ausgewertet werden. :contentReference[oaicite:5]{index=5}

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1800 Kontenbezeichnung: Privatentnahmen allgemein (VH) Kontenklasse: 1 Bereich: Privatkonten / Kapitalkontenentwicklung Verwendung: Vollhafter Normale Buchungsseite: Soll Privatentnahmen: Soll Abschluss: über das entsprechende Kapitalkonto GuV: kein normales Aufwandskonto Bilanzwirkung: Verminderung des Kapitals des Gesellschafters

Konto 1800 wird während des Jahres wie ein Unterkonto beziehungsweise Privatkonto zum Kapital geführt.

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der Sollsaldo von Konto 1800 zeigt die im laufenden Zeitraum auf diesem Konto erfassten allgemeinen Privatentnahmen des Vollhafters.

Dieser Betrag stellt keinen betrieblichen Verlust dar.

Er zeigt vielmehr, wie viel Vermögen der Gesellschafter dem Betrieb für private Zwecke entnommen hat.

Typische Fehler

Privatentnahme als Aufwand buchen

Eine private Zahlung mindert nicht automatisch den Unternehmensgewinn. Allgemeine Privatentnahmen werden auf einem Privatkonto wie 1800 erfasst.

1800 beim Einzelunternehmen verwenden, obwohl 1801 vorgesehen ist

DATEV führt für Einzelunternehmen separat 1801 Privatentnahmen allgemein – nur Einzelunternehmen. 1800 ist als Privatkonto für Vollhafter gekennzeichnet. :contentReference[oaicite:6]{index=6}

Privatentnahme als Gewinnausschüttung behandeln

Eine Privatentnahme bei einer Personengesellschaft ist nicht dasselbe wie eine Ausschüttung einer Kapitalgesellschaft.

GmbH-Zahlungen auf 1800 buchen

Kapitalgesellschaften kennen keine Privatentnahmen im klassischen Sinn. Zahlungen an Gesellschafter müssen nach ihrem tatsächlichen Sachverhalt gebucht werden.

Privateinlage als Gegenbuchung zu einer Entnahme verwenden

Entnahmen und Einlagen sind eigenständige Vorgänge. Privateinlagen eines Vollhafters werden beispielsweise über 1890 Privateinlagen (VH) erfasst.

Teilhafter und Vollhafter verwechseln

Für unterschiedliche Gesellschaftertypen sieht der SKR03 unterschiedliche Kontengruppen vor. 1900 Privatentnahmen allgemein (TH), FK ist nicht dasselbe wie 1800.

Bankabgang automatisch als Aufwand betrachten

Nur weil 1200 Bank sinkt, entsteht kein Aufwand. Bei einer privaten Überweisung sinkt stattdessen das Kapital des Gesellschafters.

Verwandte Konten

  • 1801 Privatentnahmen allgemein – nur Einzelunternehmen – allgemeine Privatentnahmen eines Einzelunternehmers
  • 1890 Privateinlagen (VH) – private Einlagen eines Vollhafters
  • 1810 Privatsteuern (VH) – private Steuerzahlungen eines Vollhafters
  • 1880 Unentgeltliche Wertabgaben (VH) – entsprechende Sach- und Leistungsentnahmen
  • 0870 Festkapital (VH) – festes Kapitalkonto eines Vollhafters
  • 0880 Variables Kapital (VH) – variables Kapitalkonto eines Vollhafters
  • 1900 Privatentnahmen allgemein (TH), FK – Privatentnahmen für entsprechende Teilhafter-/Festkapitalfälle
  • 1200 Bank – private Geldentnahmen über das Geschäftskonto
  • 1000 Kasse – private Bargeldentnahmen

Kurz zusammengefasst

Das Konto 1800 Privatentnahmen allgemein (VH) erfasst allgemeine private Entnahmen eines voll haftenden Mitunternehmers. Entnahmen werden grundsätzlich im Soll gebucht und vermindern das Kapital des Gesellschafters. Sie sind kein normaler betrieblicher Aufwand und verändern deshalb nicht unmittelbar den Unternehmensgewinn.

Kurzform: Gesellschafter nimmt Geld oder Vermögen privat aus dem Betrieb → 1800 im Soll. Kapital sinkt, Gewinn nicht.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.