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SKR03 · KONTO 0990

Passive Rechnungsabgrenzung

Das Konto 0990 Passive Rechnungsabgrenzung erfasst Einnahmen, die bereits vor dem Bilanzstichtag zugeflossen sind, wirtschaftlich aber ganz oder teilweise Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird grundsätzlich im Haben gebildet und in der Folgeperiode im Soll aufgelöst.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Passivkonto
Kategorie
Sonstige Bilanzposition
Normale Seite
Haben
Abschluss
SBK
Bilanz
Passivseite · Passive Rechnungsabgrenzung
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 0990 Passive Rechnungsabgrenzung sorgt dafür, dass Erträge in dem Geschäftsjahr erscheinen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

Der typische Fall lautet:

Das Unternehmen hat das Geld schon bekommen, aber der dazugehörige Ertrag gehört ganz oder teilweise ins nächste Geschäftsjahr.

Dann darf der Betrag nicht vollständig als Ertrag des alten Jahres stehen bleiben.

Der Teil, der wirtschaftlich die Zeit nach dem Bilanzstichtag betrifft, wird auf 0990 Passive Rechnungsabgrenzung verschoben.

Nach § 250 Abs. 2 HGB sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag als Rechnungsabgrenzungsposten auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Merksatz

Geld schon da – Ertrag gehört später = passive Rechnungsabgrenzung prüfen.

Soll oder Haben?

0990 ist ein passives Rechnungsabgrenzungskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Passive Rechnungsabgrenzung wird gebildet → Haben
  • Passive Rechnungsabgrenzung wird in der Folgeperiode aufgelöst → Soll

Typische Bildung zum Jahresabschluss

Ertragskonto an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung

Damit wird der zu früh erfasste Ertrag aus dem alten Geschäftsjahr herausgenommen.

Auflösung im Folgejahr

0990 Passive Rechnungsabgrenzung an Ertragskonto

Jetzt erscheint der Ertrag in der Periode, zu der er wirtschaftlich gehört.

Merksatz

Bildung = Haben. Auflösung = Soll.

Praxisbeispiel 1: Jahresbeitrag wird im Voraus bezahlt

Ein Unternehmen erhält am 1. Dezember 2026 bereits:

1.200,00 €

für eine Leistung, die vollständig den Zeitraum Januar bis Dezember 2027 betrifft.

Vereinfachtes Beispiel ohne Umsatzsteuerdarstellung.

Das Geld befindet sich bereits 2026 auf dem Bankkonto.

Der Ertrag gehört wirtschaftlich aber vollständig in das Jahr 2027.

Zahlungseingang

Wurde zunächst gebucht:

1200 Bank 1.200,00 € an Ertragskonto 1.200,00 €

muss zum 31.12.2026 abgegrenzt werden.

Bildung der passiven Rechnungsabgrenzung

Ertragskonto 1.200,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 1.200,00 €

Damit enthält die GuV 2026 diesen Ertrag nicht mehr.

In der Bilanz steht stattdessen ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten von:

1.200,00 €

Auflösung 2027

Im Folgejahr wird gebucht:

0990 Passive Rechnungsabgrenzung 1.200,00 € an Ertragskonto 1.200,00 €

Jetzt erscheint der Ertrag dort, wo er wirtschaftlich hingehört: im Jahr 2027.

Merksatz

Zahlung 2026 + Leistung 2027 = Ertrag nach 2027 verschieben.

Praxisbeispiel 2: Zahlung betrifft zwei Geschäftsjahre

Ein Unternehmen erhält am 1. Oktober 2026 eine Vorauszahlung von:

12.000,00 €

für einen Zeitraum von zwölf Monaten:

Oktober 2026 bis September 2027

Der Betrag verteilt sich gleichmäßig auf zwölf Monate.

Betrag pro Monat

12.000,00 € ÷ 12 Monate =

1.000,00 € pro Monat

Anteil 2026

Oktober bis Dezember:

3 Monate × 1.000,00 € =

3.000,00 €

Dieser Betrag gehört als Ertrag in das Jahr 2026.

Anteil 2027

Januar bis September:

9 Monate × 1.000,00 € =

9.000,00 €

Dieser Betrag gehört wirtschaftlich in das Jahr 2027.

Abgrenzung zum 31.12.2026

Ertragskonto 9.000,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 9.000,00 €

Damit verbleiben in der GuV 2026 nur:

3.000,00 € Ertrag

Die übrigen 9.000,00 € stehen auf 0990 und werden 2027 aufgelöst.

Merksatz

Nur der Anteil nach dem Bilanzstichtag wird abgegrenzt.

Direkte Buchung auf 0990

Wenn bereits beim Zahlungseingang eindeutig feststeht, dass ein Betrag vollständig eine spätere Periode betrifft, kann der zukünftige Ertragsanteil je nach Buchungsorganisation auch direkt auf 0990 erfasst werden.

Beispiel

Zahlung im Dezember 2026:

2.400,00 €

Leistungszeitraum ausschließlich 2027.

Vereinfacht:

1200 Bank 2.400,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 2.400,00 €

Im Jahr 2027:

0990 Passive Rechnungsabgrenzung 2.400,00 € an Ertragskonto 2.400,00 €

Damit muss nicht zunächst ein Ertrag gebucht und anschließend wieder abgegrenzt werden.

Welche Vorgehensweise verwendet wird, hängt von der Buchungsorganisation und dem konkreten Geschäftsvorfall ab.

Warum gibt es die passive Rechnungsabgrenzung überhaupt?

Ohne Rechnungsabgrenzung würde allein der Zahlungszeitpunkt darüber entscheiden, in welchem Jahr der Ertrag erscheint.

Das wäre bei einer Bilanzierung häufig falsch.

Ohne Abgrenzung

Geld kommt im Dezember 2026.

Gesamter Ertrag erscheint 2026.

Wirtschaftlich richtig

Leistung wird erst 2027 erbracht.

Ertrag gehört nach 2027.

Die passive Rechnungsabgrenzung korrigiert genau diesen Unterschied.

Merksatz

Bilanzierung fragt nicht nur: Wann kam das Geld? Sondern: Für welchen Zeitraum wurde es verdient?

Die vier entscheidenden Voraussetzungen

Für einen klassischen passiven Rechnungsabgrenzungsposten müssen insbesondere folgende Punkte zusammenkommen:

  1. Es liegt eine Einnahme vor.
  2. Die Einnahme ist vor dem Abschlussstichtag erfolgt.
  3. Der zugehörige Ertrag betrifft eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag.
  4. Der Zeitraum muss ausreichend konkret bestimmbar sein.

Merksatz

Einnahme vorher + Ertrag für bestimmte spätere Zeit = passive RAP.

Was bedeutet „bestimmte Zeit“?

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Nicht jede zukünftige Leistung führt automatisch zu einer Rechnungsabgrenzung.

Der Ertrag muss sich auf eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag beziehen.

Typische Fälle sind zeitbezogene Leistungen wie:

  • Mieten
  • Wartungsverträge
  • Abonnements
  • Mitgliedschaften
  • Serviceverträge
  • zeitbezogene Nutzungsentgelte

Beispiel

Ein Kunde bezahlt im Dezember bereits einen Servicevertrag für Januar bis Juni des Folgejahres.

Der Zeitraum ist klar bestimmt.

→ passive Rechnungsabgrenzung prüfen

Passive Rechnungsabgrenzung oder 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung?

Diese beiden Konten sind Spiegelbilder voneinander.

0980 Aktive Rechnungsabgrenzung

Das Unternehmen hat schon bezahlt.

Der Aufwand gehört aber erst in eine spätere Periode.

Geld schon weg – Aufwand später.

0990 Passive Rechnungsabgrenzung

Das Unternehmen hat schon Geld bekommen.

Der Ertrag gehört aber erst in eine spätere Periode.

Geld schon da – Ertrag später.

Merksatz

ARA: Zahlung raus, Aufwand später. PRA: Zahlung rein, Ertrag später.

Beispiel zum direkten Vergleich

Aktive Rechnungsabgrenzung

Das Unternehmen bezahlt im Dezember eine Versicherung für das kommende Jahr.

→ 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzung

Das Unternehmen erhält im Dezember bereits die Miete für Januar des kommenden Jahres.

→ 0990 Passive Rechnungsabgrenzung

Kurzform

Wir zahlen zu früh = aktiv. Kunde zahlt uns zu früh = passiv.

Passive Rechnungsabgrenzung oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?

0990 ist keine gewöhnliche sonstige Verbindlichkeit.

0990 Passive Rechnungsabgrenzung

Es wurde bereits Geld vereinnahmt.

Der Ertrag gehört aufgrund seines Zeitbezugs ganz oder teilweise in eine spätere Periode.

1700 Sonstige Verbindlichkeiten

Das Unternehmen hat eine konkrete Schuld beziehungsweise Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Dritten, für die kein spezielleres Verbindlichkeitskonto passt.

Beispiel PRA

Miete für Januar wird bereits im Dezember vereinnahmt.

→ 0990

Beispiel sonstige Verbindlichkeit

Ein Aufwand ist bereits entstanden, muss aber erst später bezahlt werden.

→ 1700 Sonstige Verbindlichkeiten beziehungsweise spezielleres Konto prüfen

Merksatz

PRA verschiebt Ertrag. Verbindlichkeit zeigt eine Schuld.

Passive Rechnungsabgrenzung oder erhaltene Anzahlung?

Diese Abgrenzung ist besonders wichtig.

Eine erhaltene Anzahlung und ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten können auf den ersten Blick ähnlich aussehen:

Das Unternehmen erhält Geld, bevor die Leistung vollständig erbracht wurde.

Trotzdem sind die Sachverhalte nicht identisch.

Passive Rechnungsabgrenzung

Entscheidend ist eine zeitbezogene Leistung für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag.

Beispiele:

  • Miete für kommende Monate
  • Abonnement für das Folgejahr
  • Servicevertrag für einen klar bestimmten zukünftigen Zeitraum

Erhaltene Anzahlung

Der Kunde zahlt vor der späteren Lieferung oder Leistung einen Teil oder den gesamten Preis.

Beispiel:

Ein Kunde bestellt eine Maschine und bezahlt vor Lieferung 30 % des Kaufpreises.

→ erhaltene Anzahlung prüfen, beispielsweise 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) beziehungsweise ein passendes umsatzsteuerliches Anzahlungs-Konto

Hier steht nicht primär eine zeitbezogene Periodenabgrenzung im Vordergrund.

Merksatz

Zeitbezogene Vorauszahlung = RAP prüfen. Vorauszahlung auf spätere konkrete Lieferung oder Werkleistung = Anzahlung prüfen.

Beispiel: Maschine wird nächstes Jahr geliefert

Ein Kunde bestellt im Dezember eine Maschine für:

50.000,00 €

und bezahlt sofort:

20.000,00 €

Die Maschine wird im Februar des Folgejahres geliefert.

Dieser Sachverhalt ist nicht allein deshalb passive Rechnungsabgrenzung, weil Zahlung und Leistung in verschiedenen Jahren liegen.

Hier handelt es sich typischerweise um eine erhaltene Anzahlung auf eine spätere Lieferung.

Merksatz

Nicht jede Vorauszahlung über den Jahreswechsel ist automatisch 0990.

Passive Rechnungsabgrenzung oder Rückstellung?

Auch diese Konten erfüllen völlig unterschiedliche Aufgaben.

0990 Passive Rechnungsabgrenzung

  • Geld wurde bereits eingenommen
  • Ertrag gehört in spätere Periode
  • Zeitraum ist bestimmt

Rückstellung, beispielsweise 0970 Sonstige Rückstellungen

  • ungewisse Verpflichtung beziehungsweise anderer gesetzlicher Rückstellungsgrund
  • zukünftige Belastung wird bilanziell berücksichtigt
  • keine Verschiebung eines bereits erhaltenen Ertrags

Merksatz

PRA = Ertrag verschieben. Rückstellung = zukünftige Verpflichtung beziehungsweise Belastung abbilden.

Passive Rechnungsabgrenzung und Umsatzsteuer

Die Rechnungsabgrenzung betrifft grundsätzlich den Ertrag.

Die Umsatzsteuer folgt dagegen ihren eigenen gesetzlichen Entstehungsregeln.

Deshalb darf nicht automatisch angenommen werden, dass mit der Verschiebung eines Ertrags auf 0990 auch die Umsatzsteuer in gleicher Weise zeitlich verschoben wird.

Gerade bei Voraus- und Anzahlungen kann Umsatzsteuer bereits vor der eigentlichen Leistung entstehen.

Beispiel

Ein Kunde zahlt einen steuerpflichtigen Betrag im Voraus.

Dann müssen getrennt geprüft werden:

  1. Wann entsteht die Umsatzsteuer?
  2. Welcher Nettobetrag gehört wirtschaftlich als Ertrag in welche Periode?

Merksatz

Ertragsabgrenzung und Umsatzsteuerabgrenzung sind zwei verschiedene Fragen.

0990 wird grundsätzlich mit dem Netto-Ertragsanteil betrachtet

Wenn eine erhaltene Zahlung Umsatzsteuer enthält, ist die Umsatzsteuer kein Ertrag des Unternehmens.

Die passive Rechnungsabgrenzung betrifft deshalb grundsätzlich den Betrag, der wirtschaftlich als zukünftiger Ertrag abzugrenzen ist.

Die Umsatzsteuer wird auf dem jeweils zutreffenden Steuerkonto erfasst.

Vereinfachtes Beispiel

Nettoentgelt für eine zukünftige Periode:

1.000,00 €

Umsatzsteuer:

190,00 €

Bruttozahlung:

1.190,00 €

Für die passive Ertragsabgrenzung ist grundsätzlich der Netto-Ertragsanteil von:

1.000,00 €

entscheidend.

Die 190,00 € Umsatzsteuer sind keine zukünftigen Erlöse.

Zeitanteilige Berechnung

Bei Verträgen, die über den Bilanzstichtag hinauslaufen, muss häufig ein zeitanteiliger Betrag ermittelt werden.

Beispiel

Vorauszahlung:

24.000,00 €

Zeitraum:

  1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027

Gesamtdauer:

12 Monate

Monatsbetrag:

2.000,00 €

Anteil 2026

Juli bis Dezember:

6 Monate × 2.000,00 € =

12.000,00 € Ertrag 2026

Anteil 2027

Januar bis Juni:

6 Monate × 2.000,00 € =

12.000,00 € passive Rechnungsabgrenzung

Buchung zum 31.12.2026

Ertragskonto 12.000,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 12.000,00 €

Tagesgenaue oder monatsgenaue Abgrenzung?

Wie genau ein Zeitraum aufgeteilt werden muss, hängt vom konkreten Vertrag und der sachgerechten Periodisierung ab.

Bei monatlich eindeutig abgegrenzten Leistungen kann eine monatsweise Berechnung naheliegen.

Bei Verträgen, deren Entgelt sich gleichmäßig auf einzelne Tage verteilt, kann eine taggenaue Berechnung sachgerechter sein.

Entscheidend ist, dass der wirtschaftlich zutreffende Anteil nach dem Bilanzstichtag ermittelt wird.

Merksatz

Nicht pauschal halbieren – tatsächlichen Leistungszeitraum verwenden.

Praxisbeispiel 3: Drei Monate im alten, neun Monate im neuen Jahr

Ein Kunde zahlt:

6.000,00 €

für einen zwölfmonatigen Servicevertrag.

Leistungszeitraum:

1. Oktober 2026 bis 30. September 2027

Monatsbetrag:

6.000,00 € ÷ 12 =

500,00 €

Ertrag 2026

Oktober bis Dezember:

3 × 500,00 € =

1.500,00 €

Ertrag 2027

Januar bis September:

9 × 500,00 € =

4.500,00 €

Passive Rechnungsabgrenzung

4.500,00 €

Buchung

Ertragskonto 4.500,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 4.500,00 €

Damit verbleiben 2026 nur die wirtschaftlich verdienten 1.500,00 € als Ertrag.

Auflösung im Folgejahr

Der passive Rechnungsabgrenzungsposten darf nicht einfach dauerhaft in der Bilanz stehen bleiben.

Sobald die Periode erreicht ist, für die der Ertrag bestimmt war, wird 0990 aufgelöst.

Beispiel

PRA zum 31.12.2026:

4.500,00 €

Auflösung 2027

0990 Passive Rechnungsabgrenzung 4.500,00 € an Ertragskonto 4.500,00 €

Jetzt wird der Betrag zum Ertrag des Jahres 2027.

Merksatz

Was im alten Jahr passiv abgegrenzt wird, muss in der richtigen Folgeperiode wieder Ertrag werden.

Monatliche Auflösung

Bei längeren Leistungszeiträumen kann eine monatliche Auflösung sinnvoll sein.

Beispiel

PRA:

12.000,00 €

betrifft zwölf Monate des Folgejahres.

Monatlich:

1.000,00 €

Dann kann monatlich gebucht werden:

0990 Passive Rechnungsabgrenzung 1.000,00 € an Ertragskonto 1.000,00 €

Nach zwölf Monaten ist der Rechnungsabgrenzungsposten vollständig aufgelöst.

Passive Rechnungsabgrenzung verändert nicht das Bankkonto

Wird zum Jahresabschluss eine passive Rechnungsabgrenzung gebildet, fließt kein Geld.

Das Geld wurde bereits vorher vereinnahmt.

Die Abschlussbuchung verändert lediglich:

  • Ertrag
  • passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Beispiel

Ertragskonto an 0990

Das Bankkonto wird hierbei nicht mehr berührt.

Merksatz

RAP-Buchung = Periodenverschiebung, keine neue Zahlung.

Warum steht 0990 auf der Passivseite?

Das Unternehmen hat bereits Geld erhalten, obwohl ein Teil des dazugehörigen Ertrags wirtschaftlich noch nicht verdient wurde.

Der Betrag darf deshalb das Eigenkapital beziehungsweise den Gewinn des alten Jahres noch nicht erhöhen.

Durch die Passivierung wird der zu frühe Ertrag zunächst neutralisiert.

Erst in der späteren Periode erfolgt die erfolgswirksame Auflösung.

0990 ist keine normale Verbindlichkeit

Obwohl 0990 auf der Passivseite steht, handelt es sich bilanziell um einen eigenen Posten:

Rechnungsabgrenzungsposten

und nicht einfach um eine gewöhnliche Verbindlichkeit.

Deshalb sollte 0990 nicht unter 1700 Sonstige Verbindlichkeiten eingeordnet werden.

Merksatz

Passiv bedeutet nicht automatisch Verbindlichkeit.

Steuerliche Rechnungsabgrenzung

Auch das Einkommensteuergesetz kennt die passive Rechnungsabgrenzung.

Nach § 5 Abs. 5 EStG sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag als Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen.

Damit entspricht die steuerliche Grundidee grundsätzlich der handelsrechtlichen Periodenabgrenzung.

Steuerliches Wahlrecht für kleinere Beträge

§ 5 Abs. 5 EStG enthält außerdem eine Vereinfachungsregel.

Der Ansatz eines Rechnungsabgrenzungspostens kann steuerlich unterbleiben, wenn die jeweilige Ausgabe beziehungsweise Einnahme den Betrag der GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG nicht übersteigt.

Derzeit entspricht dies grundsätzlich:

800,00 €

Wichtig

Dieses Wahlrecht muss nach dem Gesetz einheitlich für alle entsprechenden Ausgaben und Einnahmen ausgeübt werden.

Man darf also nicht bei einem Betrag von 500,00 € abgrenzen und einen anderen vergleichbaren Betrag von 600,00 € ohne sachlichen Grund nicht abgrenzen, wenn das steuerliche Wahlrecht unterschiedlich ausgeübt würde.

Wichtig für KontenCampus

Diese Vereinfachung ist eine steuerliche Regelung. Handels- und Steuerbilanz sind deshalb bei der Beurteilung sauber auseinanderzuhalten.

Merksatz

Steuerlich gibt es für kleinere RAP-Beträge ein gesetzliches Wahlrecht – aber nur einheitlich angewendet.

Nicht jede Zahlung vor dem Bilanzstichtag ist RAP

Der bloße Umstand:

„Wir haben das Geld im Dezember bekommen und leisten erst im Januar.“

reicht allein nicht aus.

Es muss geprüft werden, worum es wirtschaftlich geht.

Mögliche Alternativen sind beispielsweise:

  • erhaltene Anzahlung
  • Verbindlichkeit
  • bereits vollständig verdienter Ertrag
  • passive Rechnungsabgrenzung

Entscheidend sind Vertrag, Leistungsinhalt und Zeitraum.

Beispiel: Vorausbezahlte Miete

Ein Unternehmen vermietet betriebliche Räume.

Der Mieter zahlt am 20. Dezember bereits die Miete für Januar des Folgejahres.

Die Miete beträgt netto:

2.000,00 €

Der Betrag gehört wirtschaftlich vollständig in den Januar.

→ 0990 Passive Rechnungsabgrenzung prüfen

Buchung zum 31.12.

Mietertrag 2.000,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 2.000,00 €

Auflösung im Januar

0990 Passive Rechnungsabgrenzung 2.000,00 € an Mietertrag 2.000,00 €

Beispiel: Abonnement

Ein Kunde bezahlt im Dezember:

1.200,00 €

für ein Abonnement von Januar bis Dezember des Folgejahres.

Das Geld wurde bereits vereinnahmt.

Der gesamte Ertrag gehört jedoch in das Folgejahr.

→ passive Rechnungsabgrenzung von 1.200,00 €

Beispiel: Wartungsvertrag

Ein Unternehmen erhält im November:

6.000,00 €

für einen Wartungsvertrag von November des laufenden Jahres bis Oktober des Folgejahres.

Monatlicher Anteil:

500,00 €

Laufendes Jahr:

November und Dezember = 2 Monate

1.000,00 € Ertrag

Folgejahr:

Januar bis Oktober = 10 Monate

5.000,00 € passive Rechnungsabgrenzung

Buchung zum Jahresende

Ertragskonto 5.000,00 € an 0990 Passive Rechnungsabgrenzung 5.000,00 €

Beispiel: Zahlung für eine einzelne zukünftige Warenlieferung

Ein Kunde zahlt im Dezember den vollständigen Kaufpreis für Ware, die erst im Januar geliefert wird.

Hier darf nicht automatisch 0990 gewählt werden.

Eine Vorauszahlung auf eine zukünftige Warenlieferung ist typischerweise als erhaltene Anzahlung zu prüfen.

Merksatz

Zeitbezogene Leistung = RAP. Einzelne zukünftige Lieferung = Anzahlung prüfen.

Vertrag wird vorzeitig beendet

Wird ein Vertrag, auf den sich eine passive Rechnungsabgrenzung bezieht, vorzeitig beendet, muss geprüft werden, was mit dem verbleibenden RAP geschieht.

Mögliche Folgen sind beispielsweise:

  • Rückzahlung an den Kunden
  • sofortige Ertragsrealisierung
  • teilweise Auflösung
  • Umbuchung auf eine Verbindlichkeit

Die richtige Buchung hängt davon ab, welche Rechte und Pflichten nach der Vertragsbeendigung bestehen.

Merksatz

Vertrag geändert oder beendet = RAP nicht einfach unverändert weiterlaufen lassen.

Rückzahlung eines vorausbezahlten Betrags

Wird ein bereits abgegrenzter Betrag später an den Kunden zurückgezahlt, handelt es sich nicht mehr um eine normale Ertragsauflösung.

Beispiel

PRA:

3.000,00 €

Vertrag wird aufgehoben und die 3.000,00 € werden vollständig zurückgezahlt.

Dann muss der Rechnungsabgrenzungsposten gegen die entsprechende Rückzahlungsverpflichtung beziehungsweise Bankbuchung aufgelöst werden.

Welches Gegenkonto konkret verwendet wird, richtet sich nach dem Vertrags- und Buchungssachverhalt.

Fremdwährung

Auch Einnahmen in Fremdwährung können grundsätzlich eine passive Rechnungsabgrenzung auslösen.

Dann müssen zwei Fragen getrennt betrachtet werden:

  1. Wie hoch ist der abzugrenzende Ertragsanteil?
  2. Wie ist der Bilanzposten gegebenenfalls in Euro zu bewerten?

Bei Fremdwährungsfällen können dadurch zusätzlich Währungsdifferenzen entstehen.

EÜR und passive Rechnungsabgrenzung

Die klassische Rechnungsabgrenzung gehört vor allem zur periodengerechten Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich beziehungsweise Bilanzierung.

Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gelten grundsätzlich die Zufluss- und Abflussregeln des § 11 EStG mit besonderen Ausnahmen, etwa für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen.

Deshalb darf die Bilanzlogik von 0990 nicht automatisch auf eine EÜR übertragen werden.

Merksatz

Bilanz und EÜR haben unterschiedliche Regeln für den Jahreswechsel.

Was wird typischerweise auf Konto 0990 gebucht?

Typische Fälle sind beispielsweise:

  • im Voraus erhaltene Miete für das Folgejahr
  • im Voraus erhaltene Serviceentgelte für einen bestimmten zukünftigen Zeitraum
  • vorausbezahlte Abonnements
  • vorausbezahlte Wartungsverträge
  • vorausbezahlte Mitglieds- oder Nutzungsentgelte
  • andere Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, deren Ertrag eindeutig einer bestimmten Zeit danach zuzuordnen ist

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 0990?

Nicht automatisch auf 0990 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 0990 Kontenbezeichnung: Passive Rechnungsabgrenzung Kontenart: Passives Rechnungsabgrenzungskonto Kontenklasse: 0 Bereich: Rechnungsabgrenzungsposten Normale Kontoseite: Haben Bildung des Rechnungsabgrenzungspostens: Haben Auflösung: Soll Abschluss: über das Schlussbilanzkonto Bilanz: Passivseite · Rechnungsabgrenzungsposten GuV: nicht unmittelbar als eigener GuV-Posten; wirkt über die zeitliche Verschiebung des zugehörigen Ertrags

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo von 0990 zeigt den Betrag bereits vereinnahmter Entgelte, der zum Bilanzstichtag wirtschaftlich noch nicht als Ertrag verdient wurde und deshalb zukünftigen Perioden zugeordnet ist.

Beispiel

Vorauszahlung:

10.000,00 €

Davon bereits verdient:

4.000,00 €

Zukünftiger Ertragsanteil:

6.000,00 €

Saldo 0990:

6.000,00 € Haben

Dieser Betrag wird in der beziehungsweise den zukünftigen Perioden ertragswirksam aufgelöst.

Merksatz

Saldo 0990 = Geld bereits erhalten, aber Ertrag noch nicht verdient.

Warum ein Sollsaldo auffällig wäre

0990 ist ein passives Konto und besitzt normalerweise einen Habensaldo.

Ein dauerhafter Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind:

  • RAP wurde zu stark aufgelöst
  • Eröffnungsbestand fehlt
  • falscher Buchungsschlüssel
  • Bildung und Auflösung wurden vertauscht
  • Betrag hätte eigentlich auf 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung gehört
  • Vertragsänderung wurde nicht korrekt verarbeitet

Ein Sollsaldo ist ein guter Anlass, die einzelnen Abgrenzungspositionen zu kontrollieren.

Abstimmung des Kontos 0990

Zum Jahresabschluss sollte der Saldo von 0990 anhand einer Abgrenzungsliste nachvollziehbar sein.

Sinnvolle Angaben sind beispielsweise:

  • Kunde beziehungsweise Vertragspartner
  • Vertragsnummer
  • Zahlungsdatum
  • Gesamtbetrag
  • Leistungszeitraum
  • Anteil laufendes Jahr
  • Anteil Folgejahr
  • gegebenenfalls Anteil weitere Jahre
  • verbleibender RAP
  • geplante Auflösung

Beispiel

VertragZahlungZeitraumRAP zum 31.12.
Service A12.000,00 €Okt. 2026–Sep. 20279.000,00 €
Miete B2.000,00 €Jan. 20272.000,00 €
Abo C1.200,00 €Jan.–Dez. 20271.200,00 €

Gesamtsaldo 0990:

12.200,00 €

Dieser Betrag sollte mit dem Sachkonto übereinstimmen.

Merksatz

Jeder Euro auf 0990 sollte einem konkreten zukünftigen Leistungszeitraum zugeordnet werden können.

Typische Fehler

Jede Vorauszahlung als passive Rechnungsabgrenzung buchen

Nicht jede Vorauszahlung ist RAP. Bei Anzahlungen auf konkrete zukünftige Lieferungen oder Leistungen muss der Anzahlungsbereich geprüft werden.

Zeitbezug nicht prüfen

Für einen klassischen RAP muss der Ertrag einer bestimmten Zeit nach dem Bilanzstichtag zuordenbar sein.

Bruttobetrag inklusive Umsatzsteuer abgrenzen

Die Umsatzsteuer ist kein Ertrag. Ertragsabgrenzung und Umsatzsteuer müssen getrennt beurteilt werden.

Gesamten Betrag abgrenzen, obwohl ein Teil bereits verdient wurde

Läuft der Vertrag bereits im alten Jahr, darf nur der zukünftige Anteil auf 0990 stehen.

Auflösung im Folgejahr vergessen

Dann bleibt ein Betrag dauerhaft auf 0990 stehen, obwohl die Leistung längst erbracht wurde.

Auflösung nochmals als Zahlung buchen

Die Auflösung von 0990 ist keine neue Bankbewegung.

0980 und 0990 verwechseln

0980 betrifft vorausbezahlten Aufwand.

0990 betrifft vorausvereinnahmten Ertrag.

0990 mit 1700 Sonstige Verbindlichkeiten verwechseln

Ein Rechnungsabgrenzungsposten ist keine normale Verbindlichkeit.

Erhaltene Anzahlung mit RAP verwechseln

Eine Vorauszahlung auf eine konkrete spätere Warenlieferung ist nicht automatisch ein zeitbezogener Rechnungsabgrenzungsposten.

Steuerliches Kleinbetragswahlrecht beliebig anwenden

Das steuerliche Wahlrecht nach § 5 Abs. 5 EStG muss einheitlich ausgeübt werden.

Bilanzregeln auf EÜR übertragen

Bei der EÜR gelten andere Periodisierungsregeln.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 0990 Passive Rechnungsabgrenzung erfasst Einnahmen, die bereits vor dem Bilanzstichtag zugeflossen sind, deren Ertrag wirtschaftlich jedoch ganz oder teilweise einer bestimmten Zeit nach dem Bilanzstichtag zuzurechnen ist. Der abzugrenzende zukünftige Ertragsanteil wird im Haben auf 0990 gebucht und in der späteren Periode im Soll wieder aufgelöst. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung, erhaltenen Anzahlungen, normalen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Außerdem muss die Umsatzsteuer getrennt von der Ertragsabgrenzung beurteilt werden.

Kurzform: Geld schon erhalten, Ertrag aber für eine bestimmte spätere Zeit = 0990. Bildung im Haben, Auflösung im Soll. Geld schon bezahlt, Aufwand später = 0980.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.