Einfach erklärt
Das Konto 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) wird verwendet, wenn ein Kunde bereits Geld bezahlt, obwohl das Unternehmen die bestellte Lieferung oder Leistung noch nicht vollständig erbracht hat.
Das Unternehmen hat also schon Geld bekommen, hat seine Gegenleistung aber noch nicht vollständig erfüllt.
Deshalb ist die Zahlung zunächst kein normaler Umsatzerlös.
Das Unternehmen schuldet dem Kunden vielmehr noch die vereinbarte Lieferung oder Leistung.
Diese Verpflichtung wird als erhaltene Anzahlung auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Merksatz
Geld vom Kunden schon da, Leistung noch offen = erhaltene Anzahlung und zunächst Verbindlichkeit.
Soll oder Haben?
1710 ist ein Passivkonto.
Die normale Kontoseite ist deshalb:
Haben
Grundsätzlich gilt:
- erhaltene Anzahlung entsteht beziehungsweise erhöht sich → Haben
- Anzahlung wird mit der Endrechnung verrechnet oder zurückgezahlt → Soll
Merksatz
Anzahlung erhalten = Haben. Anzahlung verrechnet oder zurückgezahlt = Soll.
Warum ist die Anzahlung noch kein Erlös?
Ein Erlös wird grundsätzlich dadurch verdient, dass das Unternehmen seine Lieferung oder Leistung erbringt.
Eine Vorauszahlung des Kunden allein bedeutet noch nicht, dass diese Leistung bereits erbracht wurde.
Beispiel
Ein Kunde bestellt eine Maschine für:
50.000,00 € netto
Die Maschine wird erst in drei Monaten geliefert.
Der Kunde zahlt heute bereits eine Anzahlung.
Das Unternehmen hat zwar Geld erhalten, schuldet dem Kunden aber weiterhin die Maschine.
Deshalb wird die Zahlung zunächst als erhaltene Anzahlung behandelt.
Merksatz
Zahlungseingang und Erlösentstehung sind nicht dasselbe.
Praxisbeispiel 1: Kunde leistet eine Anzahlung
Ein Kunde bestellt eine größere Leistung.
Vor Beginn der Arbeiten zahlt er:
10.000,00 €
Die Leistung ist noch nicht erbracht.
Vereinfacht entsteht zunächst eine erhaltene Anzahlung.
Grundlogik
1200 Bank an 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)
Das Bankguthaben steigt.
Gleichzeitig steigt die Verpflichtung gegenüber dem Kunden.
Merksatz
Mehr Bank bedeutet hier noch nicht mehr Ertrag.
Umsatzsteuer bei erhaltenen Anzahlungen
Bei umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen ist eine erhaltene Anzahlung steuerlich besonders wichtig.
Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vor Ausführung der Leistung vereinnahmt, entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits insoweit mit der Vereinnahmung der Anzahlung.
Das bedeutet:
Auch wenn handelsrechtlich noch kein normaler Umsatzerlös entstanden ist, kann bereits Umsatzsteuer abzuführen sein.
Merksatz
Noch kein Erlös bedeutet nicht automatisch noch keine Umsatzsteuer.
1710 ist kein spezielles 19-%-Automatikkonto
1710 ist das allgemeine Konto für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen.
Im SKR03 existieren daneben spezielle Konten für versteuerte Anzahlungen.
Beispielsweise:
- 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)
- 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
Diese Konten sind für Anzahlungen mit entsprechender Umsatzsteuerzuordnung vorgesehen.
Merksatz
1710 = allgemeine erhaltene Anzahlung. Steuerpflichtige Anzahlung = passendes Steuer-/Automatikkonto prüfen.
Praxisbeispiel 2: Anzahlung mit 19 % Umsatzsteuer
Ein Kunde bestellt eine Leistung über:
50.000,00 € netto
und zahlt vor Leistungserbringung eine Bruttoanzahlung von:
11.900,00 €
Darin enthalten sind:
Nettoanzahlung:
10.000,00 €
19 % Umsatzsteuer:
1.900,00 €
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits durch die Vereinnahmung der Anzahlung.
Für einen solchen Sachverhalt ist im SKR03 das spezielle Konto:
1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
zu prüfen.
Merksatz
19-%-Anzahlung nicht einfach steuerfrei auf 1710 liegen lassen.
Praxisbeispiel 3: Anzahlung mit 7 % Umsatzsteuer
Betrifft der spätere Umsatz einen Steuersatz von 7 %, kann entsprechend:
1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)
relevant sein.
Beispiel
Nettoanzahlung:
5.000,00 €
7 % Umsatzsteuer:
350,00 €
Bruttozahlung:
5.350,00 €
Auch hier muss die Umsatzsteuer der Anzahlung bereits bei Vereinnahmung berücksichtigt werden.
Merksatz
Der Steuersatz der Anzahlung richtet sich nach dem zugrunde liegenden Umsatz.
Warum die Umsatzsteuer schon vor der Leistung entstehen kann
Bei einer normalen Sollversteuerung entsteht Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ausführung der Lieferung oder Leistung.
Für Vorauszahlungen gibt es jedoch eine besondere Regel.
Wird ein Entgelt oder Teilentgelt bereits vor Ausführung der Leistung vereinnahmt, entsteht die Steuer für diesen vereinnahmten Betrag bereits mit Ablauf des entsprechenden Voranmeldungszeitraums.
Beispiel
Anzahlung erhalten im:
Januar
Leistung ausgeführt im:
April
Die Umsatzsteuer auf die Januar-Anzahlung kann bereits im Januar beziehungsweise im entsprechenden Voranmeldungszeitraum entstehen.
Merksatz
Bei Anzahlungen kann die Umsatzsteuer früher entstehen als der handelsrechtliche Erlös.
Erhaltene Anzahlung oder normale Kundenforderung?
Eine erhaltene Anzahlung bedeutet:
Der Kunde hat bereits bezahlt.
Eine Forderung bedeutet dagegen:
Das Unternehmen hat bereits eine Leistung erbracht beziehungsweise eine Rechnung gestellt und wartet noch auf das Geld.
Erhaltene Anzahlung
Geld bereits erhalten, Leistung noch offen
→ 1710 beziehungsweise spezielles Anzahlungsverbindlichkeitskonto
Forderung
Leistung erbracht, Kunde schuldet noch Geld
→ beispielsweise 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Merksatz
Anzahlung: Geld zuerst. Forderung: Leistung zuerst.
1710 oder 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen?
Diese beiden Konten liegen wirtschaftlich auf entgegengesetzten Seiten.
1710
Das Unternehmen hat Geld erhalten und schuldet noch eine Leistung.
1400
Das Unternehmen hat eine Leistung erbracht und der Kunde schuldet noch Geld.
Merksatz
1710 = wir schulden dem Kunden noch Leistung. 1400 = Kunde schuldet uns noch Geld.
1710 oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?
1700 Sonstige Verbindlichkeiten ist ein allgemeines Verbindlichkeitskonto.
Für echte Vorauszahlungen eines Kunden auf eine konkrete Bestellung beziehungsweise ein schwebendes Lieferungs- oder Leistungsgeschäft gibt es jedoch die speziellere Position der erhaltenen Anzahlungen.
Deshalb sollte dafür grundsätzlich das passende Anzahlungsverbindlichkeitskonto verwendet werden.
Merksatz
Kundenvorauszahlung auf eine Bestellung = spezielles Anzahlungsverbindlichkeitskonto statt allgemeiner sonstiger Verbindlichkeit.
Wann liegt überhaupt eine erhaltene Anzahlung vor?
Typischerweise besteht ein Zusammenhang mit einer künftig zu erbringenden Lieferung oder Leistung.
Beispiele
- Kunde bestellt eine Maschine und zahlt 30 % im Voraus
- Handwerkskunde zahlt vor Baubeginn einen vereinbarten Abschlag
- Kunde zahlt bei Auftragserteilung einen Teil des Kaufpreises
- Auftraggeber zahlt vor Produktionsbeginn einen Vorschuss
Das Unternehmen besitzt dann eine Verpflichtung, die vereinbarte Leistung später noch zu erfüllen.
Zahlung ohne zugrunde liegendes Geschäft
Nicht jeder Geldbetrag, den ein Geschäftspartner überweist, ist automatisch eine erhaltene Anzahlung auf Bestellungen.
Fehlt ein entsprechender Zusammenhang mit einem Lieferungs- oder Leistungsgeschäft, kann wirtschaftlich ein anderer Sachverhalt vorliegen.
Beispielsweise kann eine reine Geldüberlassung eher Darlehenscharakter besitzen.
Merksatz
Für eine erhaltene Anzahlung muss die Zahlung wirtschaftlich auf eine zukünftige Lieferung oder Leistung gerichtet sein.
Anzahlung ist kein Darlehen
Bei einer echten erhaltenen Anzahlung gibt der Kunde dem Unternehmen das Geld nicht mit dem primären Ziel, es später einfach zurückzubekommen.
Er zahlt auf eine Bestellung beziehungsweise künftige Leistung.
Darlehen
Geld wird zur Finanzierung überlassen und später zurückgezahlt.
Anzahlung
Geld wird auf eine künftig zu erbringende Lieferung oder Leistung gezahlt.
Merksatz
Darlehen = Geld zurück. Anzahlung = Leistung dafür erhalten.
Teilzahlung nach bereits erbrachter Leistung ist keine Anzahlung
Eine wichtige Abgrenzung:
Hat das Unternehmen seine Leistung bereits vollständig erbracht und zahlt der Kunde anschließend nur einen Teil der offenen Rechnung, handelt es sich nicht mehr um eine erhaltene Anzahlung.
Es ist dann lediglich eine Teilzahlung auf eine bestehende Forderung.
Beispiel
Rechnung:
11.900,00 €
Leistung vollständig erbracht.
Kunde zahlt zunächst:
5.000,00 €
Dann wird die bestehende Forderung um 5.000,00 € reduziert.
1710 ist dafür nicht das passende Konto.
Merksatz
Vor der Leistung = Anzahlung. Nach der Leistung = Zahlung auf Forderung.
Endrechnung
Sobald die Lieferung oder Leistung erbracht wurde, wird die erhaltene Anzahlung mit der endgültigen Rechnung verrechnet.
Beispiel
Gesamtleistung netto:
50.000,00 €
19 % Umsatzsteuer:
9.500,00 €
Gesamtbrutto:
59.500,00 €
Bereits erhaltene Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Noch zu zahlen:
59.500 − 11.900 =
47.600,00 €
Die bereits versteuerte Anzahlung wird bei der Endabrechnung berücksichtigt, damit Umsatz und Umsatzsteuer nicht doppelt erfasst werden.
Merksatz
Endrechnung = Gesamtleistung abrechnen und bereits erhaltene Anzahlung sauber verrechnen.
Die Anzahlung darf bei der Endrechnung nicht doppelt Umsatz werden
Ein häufiger Fehler wäre:
- Anzahlung als Umsatz behandeln
- später die gesamte Endrechnung nochmals vollständig als Umsatz buchen
Dann würde derselbe wirtschaftliche Betrag teilweise doppelt erfasst.
Richtig ist eine korrekte Anzahlungs- und Schlussrechnungslogik.
Merksatz
Anzahlung und Schlussrechnung müssen miteinander verrechnet werden.
Praxisbeispiel 4: Endabrechnung nach vorheriger Anzahlung
Gesamtauftrag:
20.000,00 € netto
19 % Umsatzsteuer:
3.800,00 €
Gesamt:
23.800,00 €
Bereits erhaltene Anzahlung:
5.950,00 € brutto
Darin enthalten:
5.000,00 € netto
950,00 € Umsatzsteuer
Nach Leistungserbringung bleiben noch:
Netto:
15.000,00 €
Umsatzsteuer darauf:
2.850,00 €
Restzahlung:
17.850,00 €
Die bereits auf die Anzahlung versteuerten 950,00 € dürfen in der Schlussabrechnung nicht nochmals als neue Umsatzsteuer behandelt werden.
Merksatz
Bereits versteuerte Anzahlung bei der Endabrechnung berücksichtigen.
Rückzahlung einer Anzahlung
Ein Auftrag kann storniert werden und das Unternehmen muss eine erhaltene Anzahlung zurückzahlen.
Dann wird die Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden vermindert.
Grundlogik
1710 beziehungsweise entsprechendes Anzahlungsverbindlichkeitskonto an 1200 Bank
Wurde auf die Anzahlung bereits Umsatzsteuer abgeführt, muss zusätzlich die entsprechende Umsatzsteuerkorrektur geprüft werden.
Merksatz
Anzahlung zurück = Verbindlichkeit sinkt; bereits versteuerte Anzahlung steuerlich ebenfalls korrigieren.
Teilweise Rückzahlung
Auch eine Anzahlung kann nur teilweise zurückerstattet werden.
Beispiel
Erhaltene Anzahlung:
10.000,00 €
Davon werden wegen einer Vertragsänderung:
3.000,00 €
zurückgezahlt.
Dann verbleiben noch:
7.000,00 €
als Anzahlung beziehungsweise Verbindlichkeit, sofern der restliche Auftrag bestehen bleibt.
Auch hier ist eine vorhandene Umsatzsteuer entsprechend der tatsächlichen steuerlichen Bemessungsgrundlage anzupassen.
Auftrag wird erweitert
Erhöht sich später der Auftragsumfang, verändert sich dadurch nicht rückwirkend automatisch die bereits erhaltene Anzahlung.
Sie bleibt der Betrag, den der Kunde tatsächlich vorab geleistet hat.
Weitere Vorauszahlungen werden zusätzlich erfasst.
Merksatz
1710 zeigt tatsächliche erhaltene Anzahlungen, nicht den gesamten Auftragswert.
1710 zeigt nicht den Auftragsbestand
Ein Auftrag über 500.000,00 € bedeutet nicht, dass 500.000,00 € auf 1710 stehen.
Entscheidend ist nur, wie viel Geld der Kunde tatsächlich im Voraus geleistet hat und wie dieser Betrag bilanziell noch als Anzahlung auszuweisen ist.
Beispiel
Auftragswert:
500.000,00 €
bereits erhaltene Anzahlung:
100.000,00 €
1710 beziehungsweise entsprechendes Anzahlungsverbindlichkeitskonto zeigt nur den relevanten Anzahlungsbetrag, nicht 500.000,00 €.
Noch nicht erhaltene vereinbarte Anzahlung
Ein Vertrag kann vorsehen, dass ein Kunde eine Anzahlung von 20.000,00 € leisten soll.
Solange das Geld noch nicht vereinnahmt wurde, liegt noch keine erhaltene Anzahlung vor.
Die reine Vereinbarung erzeugt nicht automatisch einen Zugang auf 1710.
Merksatz
Erhaltene Anzahlung heißt: Geld muss tatsächlich eingegangen sein.
Erhaltene Anzahlung und Umsatzsteuer-Voranmeldung
Bei steuerpflichtigen Anzahlungen muss die entstandene Umsatzsteuer in der entsprechenden Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt werden.
Das ist ein Grund dafür, warum erhaltene Anzahlungen sauber getrennt und mit den richtigen Steuerkonten beziehungsweise Steuerschlüsseln gebucht werden müssen.
Merksatz
Anzahlungen sind nicht nur Bilanzthema, sondern auch Umsatzsteuerthema.
Nettomethode
Bei der Nettomethode wird der Nettoanteil der erhaltenen Anzahlung als Verbindlichkeit ausgewiesen.
Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird separat als Umsatzsteuerverbindlichkeit berücksichtigt.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
23.800,00 €
Netto:
20.000,00 €
Umsatzsteuer:
3.800,00 €
Wirtschaftlich verbleibt damit:
- 20.000,00 € erhaltene Anzahlung
- 3.800,00 € Umsatzsteuerverpflichtung
Merksatz
Nettomethode trennt Anzahlung und Umsatzsteuer.
Warum ist die Trennung sinnvoll?
Die 3.800,00 € Umsatzsteuer aus dem vorherigen Beispiel stehen dem Unternehmen wirtschaftlich nicht dauerhaft als Gegenleistung für die noch zu erbringende Leistung zur Verfügung.
Sie müssen gegenüber dem Finanzamt erklärt werden.
Der tatsächliche Nettoanzahlungsbetrag von 20.000,00 € ist dagegen der Betrag, der bilanziell die noch offene Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden repräsentiert.
1710 oder 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)?
Diese Unterscheidung ist in der Praxis wichtig.
1710
allgemeines Konto für erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
1718
spezielles DATEV-Automatikkonto für erhaltene, versteuerte Anzahlungen mit 19 % Umsatzsteuer
Bei einer normalen steuerpflichtigen 19-%-Anzahlung ist deshalb die Verwendung des dafür vorgesehenen Automatikkontos beziehungsweise Steuerschlüssels zu prüfen.
Merksatz
19 % USt auf der Anzahlung = 1718 prüfen, nicht blind 1710 verwenden.
1710 oder 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)?
Dasselbe gilt für Umsätze mit 7 % Umsatzsteuer.
1711
ist das entsprechende Konto für erhaltene, versteuerte Anzahlungen mit 7 % Umsatzsteuer.
Merksatz
Steuersatz des zugrunde liegenden Umsatzes beachten.
Anzahlungen mit unterschiedlichen Steuersätzen
Ein Auftrag kann unterschiedliche Leistungen enthalten, die verschiedenen Umsatzsteuersätzen unterliegen.
Dann darf die Anzahlung nicht ohne Prüfung vollständig einem einzigen Steuersatz zugeordnet werden.
Die Anzahlung muss entsprechend der zugrunde liegenden Leistung steuerlich aufgeteilt werden, soweit dies erforderlich ist.
Merksatz
Gemischter Auftrag = Anzahlung steuerlich nicht pauschal behandeln.
Steuerfreie Umsätze
Ist der zugrunde liegende Umsatz tatsächlich steuerfrei, entsteht aus der Anzahlung nicht automatisch 19 % oder 7 % deutsche Umsatzsteuer.
Dann muss die steuerliche Behandlung des konkreten Umsatzes berücksichtigt werden.
Merksatz
Die Anzahlung übernimmt grundsätzlich die umsatzsteuerliche Behandlung des späteren Umsatzes.
Reverse Charge und Anzahlungen
Bei besonderen Umsätzen, bei denen die Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG auf den Leistungsempfänger übergeht, gelten besondere Regeln.
Solche Anzahlungen sollten nicht einfach wie eine normale inländische 19-%-Anzahlung gebucht werden.
Der konkrete §-13b-Sachverhalt und der passende Steuerschlüssel sind zu prüfen.
Merksatz
Reverse Charge ist kein normaler 1718-Fall ohne weitere Prüfung.
Fremdwährungsanzahlung
Erhält ein Unternehmen eine Anzahlung in einer Fremdwährung, muss der Betrag für die Buchhaltung und Umsatzsteuer in Euro umgerechnet werden.
Spätere Wechselkursänderungen können zusätzliche Kursdifferenzen verursachen.
Merksatz
Fremdwährungsanzahlung = Anzahlung plus mögliche Währungseffekte.
Erhaltene Anzahlung am Jahresende
Ist die Leistung zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht beziehungsweise die Anzahlung noch nicht vollständig verrechnet, bleibt die erhaltene Anzahlung als Verbindlichkeit bestehen.
Beispiel
Anzahlung erhalten:
1. Dezember
Leistung erfolgt:
15. Januar des Folgejahres
Am 31. Dezember besteht weiterhin eine erhaltene Anzahlung.
Sie wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.
Merksatz
Leistung am Jahresende noch offen = Anzahlung bleibt in der Bilanz.
Warum wird 1710 über das SBK abgeschlossen?
1710 ist ein Bestandskonto.
Eine am Jahresende noch bestehende Verpflichtung gegenüber einem Kunden verschwindet nicht durch den Jahreswechsel.
Deshalb wird der Saldo über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen und im neuen Jahr fortgeführt.
Merksatz
Offene Kundenanzahlung am 31.12. = Bilanzposition im Folgejahr.
Bilanzausweis
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen besitzen nach HGB eine eigene Position innerhalb der Verbindlichkeiten.
Sie werden grundsätzlich auf der Passivseite ausgewiesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen auch offen von entsprechenden Vorräten abgesetzt werden.
Für diese alternative Darstellung existiert im SKR03 beispielsweise:
1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt)
Merksatz
Normalfall: Passivseite. Besondere offene Absetzung von Vorräten nur bei entsprechenden Voraussetzungen.
1710 oder 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt)?
1710
Ausweis als Verbindlichkeit auf der Passivseite
1722
besondere offene Absetzung von entsprechenden Vorräten
Die offene Absetzung ist keine frei erfundene Saldierung, sondern setzt einen entsprechenden Zusammenhang zwischen Anzahlung und Vorratsvermögen voraus.
Merksatz
1710 = passivischer Ausweis. 1722 = besondere offene Absetzung bei Vorräten.
Laufzeitgliederung
Für erhaltene Anzahlungen existieren im SKR03 zusätzlich Konten mit Laufzeitangaben.
Beispielsweise:
- 1719 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr
- 1720 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
- 1721 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit größer 5 Jahre
Diese ermöglichen eine genauere Gliederung nach der verbleibenden Laufzeit der Verpflichtung.
Merksatz
Für detaillierten Bilanzausweis können erhaltene Anzahlungen zusätzlich nach Restlaufzeit gegliedert werden.
Was bedeutet Restlaufzeit bei einer erhaltenen Anzahlung?
Die Restlaufzeit orientiert sich daran, wann die Verpflichtung voraussichtlich erfüllt beziehungsweise abgewickelt wird.
Beispiel
Anzahlung heute erhalten.
Lieferung in:
6 Monaten
→ kurzfristige Restlaufzeit
Lieferung beziehungsweise Abwicklung erst in:
3 Jahren
→ längere Restlaufzeit
Die Laufzeit ist zum jeweiligen Bilanzstichtag neu zu beurteilen.
1710 ist kein Ertragskonto
Obwohl der Kunde Geld bezahlt hat, ist 1710 kein Erlöskonto.
Beispiel
Kunde überweist:
20.000,00 €
Leistung noch nicht erbracht.
Dann steigt:
und gleichzeitig die Anzahlungsverbindlichkeit.
Der Gewinn steigt durch die reine Anzahlung zunächst nicht.
Merksatz
Bankzugang kann erfolgsneutral sein.
1710 beeinflusst die GuV nicht direkt
1710 ist ein Bilanzkonto.
Der normale Umsatzerlös entsteht erst im Zusammenhang mit der tatsächlichen Leistungserbringung und wird dann auf einem passenden Erlöskonto erfasst.
Bei einem normalen 19-%-Umsatz kann beispielsweise:
relevant sein.
Merksatz
1710 = Bilanz. Erlöskonto = GuV.
Keine Forderung gegen den Kunden durch die erhaltene Anzahlung
Hat der Kunde bereits Geld gezahlt, ist gerade dieser Teil nicht mehr als Forderung offen.
Die erhaltene Anzahlung stellt vielmehr eine Verpflichtung des Unternehmens dar.
Beispiel
Gesamtauftrag:
50.000,00 €
Anzahlung:
10.000,00 €
Noch nicht erbrachte Leistung.
Die 10.000,00 € werden nicht gleichzeitig als Forderung gegen den Kunden und als erhaltene Anzahlung behandelt.
Merksatz
Was der Kunde schon bezahlt hat, kann nicht gleichzeitig noch als offene Zahlung von ihm verlangt werden.
Stornierung des Auftrags
Wird der zugrunde liegende Auftrag vollständig storniert, muss geklärt werden, was mit der Anzahlung geschieht.
Möglichkeit 1
Anzahlung wird vollständig zurückgezahlt.
→ Verbindlichkeit wird ausgebucht
Möglichkeit 2
Ein Teil darf vertraglich einbehalten werden.
→ dieser Betrag muss entsprechend dem wirtschaftlichen und steuerlichen Grund neu beurteilt werden
Er darf nicht einfach dauerhaft als erhaltene Anzahlung stehen bleiben, wenn keine Leistungsverpflichtung mehr besteht.
Merksatz
Auftrag weg = Anzahlungsbestand neu beurteilen.
Verfallene Anzahlung
Darf ein Unternehmen eine Anzahlung aufgrund wirksamer vertraglicher Regelungen endgültig behalten, obwohl die ursprüngliche Leistung nicht mehr erbracht wird, endet die ursprüngliche Anzahlungsverbindlichkeit ganz oder teilweise.
Dann muss geprüft werden, welcher Ertrags- und Umsatzsteuersachverhalt tatsächlich vorliegt.
Eine einfache dauerhafte Buchung auf 1710 wäre dann regelmäßig nicht mehr sachgerecht.
Merksatz
1710 darf nur bestehen bleiben, solange eine entsprechende Verpflichtung vorhanden ist.
Abstimmung zum Jahresabschluss
Zum Bilanzstichtag sollte geprüft werden:
- Zu welchem Auftrag gehört jede Anzahlung?
- Wurde die Lieferung oder Leistung inzwischen erbracht?
- Wurde bereits eine Endrechnung erstellt?
- Wurde die Anzahlung korrekt verrechnet?
- Wurde die Umsatzsteuer der Anzahlung richtig behandelt?
- Besteht der Auftrag noch?
- Muss eine Anzahlung zurückgezahlt werden?
- Stimmt die Restlaufzeit?
- Gibt es alte Salden ohne zugehörigen Auftrag?
Merksatz
Jeder Saldo auf 1710 sollte zu einem konkreten noch offenen Auftrag gehören.
Alte Salden auf 1710 sind ein Warnsignal
Steht eine Anzahlung über Jahre unverändert auf 1710, sollte geprüft werden, warum.
Mögliche Ursachen:
- Endrechnung wurde nicht verrechnet
- Leistung wurde bereits erbracht
- Auftrag wurde storniert
- Rückzahlung fehlt
- falsche Buchung
- Anzahlungsbuchung wurde beim Jahreswechsel einfach weitergeschleppt
Merksatz
1710 ist kein Parkplatz für alte ungeklärte Kundenzahlungen.
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Habensaldo von 1710 zeigt den Betrag der erhaltenen Anzahlungen, für den das Unternehmen zum Stichtag noch eine entsprechende Lieferungs-, Leistungs- oder Rückzahlungsverpflichtung besitzt.
Beispiel
Anzahlung Kunde A:
20.000,00 €
Anzahlung Kunde B:
15.000,00 €
Anzahlung Kunde C:
5.000,00 €
Saldo 1710:
40.000,00 € Haben
Dieser Betrag ist als Verpflichtung gegenüber Kunden zu verstehen und nicht als noch offener Forderungsbetrag.
Merksatz
Habensaldo 1710 = noch nicht abgewickelte erhaltene Anzahlungen.
Warum wäre ein Sollsaldo auffällig?
1710 ist ein Passivkonto mit normaler Habenseite.
Ein Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.
Mögliche Ursachen:
- Anzahlung wurde zu hoch zurückgezahlt
- Endabrechnung wurde doppelt verrechnet
- ursprüngliche Anzahlungsbuchung fehlt
- Soll und Haben wurden vertauscht
- falsches Konto wurde verwendet
Ein dauerhafter Sollsaldo passt grundsätzlich nicht zur Funktion als erhaltene Anzahlungsverbindlichkeit.
Merksatz
1710 sollte grundsätzlich Haben oder null zeigen.
Was wird typischerweise auf Konto 1710 gebucht?
Typischerweise werden auf 1710 erfasst:
- erhaltene Vorauszahlungen von Kunden auf noch ausstehende Lieferungen
- erhaltene Vorauszahlungen auf noch ausstehende Dienstleistungen
- erhaltene Teilbeträge auf Bestellungen vor Leistungserbringung
- Umbuchungen und Korrekturen entsprechender Anzahlungen
- Verrechnung mit der späteren Endabrechnung
- Rückzahlungen zuvor erhaltener Anzahlungen
Bei umsatzsteuerpflichtigen Anzahlungen sind zusätzlich die dafür vorgesehenen Steuerkonten beziehungsweise speziellen Anzahlungs-Automatikkonten zu beachten.
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1710?
Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1710 gehören:
- normale bereits verdiente Umsatzerlöse → beispielsweise 8400 Erlöse 19 % USt
- offene Kundenforderungen → 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Teilzahlungen auf bereits erbrachte und fakturierte Leistungen
- erhaltene Darlehen
- normale sonstige Verbindlichkeiten → 1700 Sonstige Verbindlichkeiten prüfen
- erhaltene Kautionen
- 19-%-Anzahlungen ohne Prüfung des speziellen Kontos 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
- 7-%-Anzahlungen ohne Prüfung des speziellen Kontos 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)
- Anzahlungen, die nach den Voraussetzungen offen von Vorräten abgesetzt werden → 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt) prüfen
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 1710 Kontenbezeichnung: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) Kontenart: Passivkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Normale Kontoseite: Haben Zugang/Erhöhung: Haben Verrechnung/Rückzahlung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen GuV: Nicht direkt in der GuV
Typische Fehler
Anzahlung sofort als Erlös buchen
Solange die vereinbarte Leistung noch nicht erbracht wurde, besteht zunächst eine Verbindlichkeit.
Umsatzsteuer auf die Anzahlung vergessen
Bei steuerpflichtigen Anzahlungen kann die Umsatzsteuer bereits mit Vereinnahmung entstehen.
19-%-Anzahlung blind auf 1710 buchen
Für versteuerte Anzahlungen mit 19 % ist 1718 zu prüfen.
7-%-Anzahlung blind auf 1710 buchen
Für versteuerte Anzahlungen mit 7 % ist 1711 zu prüfen.
Endrechnung und Anzahlung doppelt versteuern
Bereits versteuerte Anzahlungen müssen bei der Endabrechnung berücksichtigt werden.
Teilzahlung nach Leistungserbringung als Anzahlung behandeln
Ist die Leistung bereits erbracht, handelt es sich regelmäßig um eine Zahlung auf eine bestehende Forderung.
Auftrag storniert, aber Anzahlung bleibt dauerhaft auf 1710
Dann muss geprüft werden, ob eine Rückzahlung oder andere Behandlung erforderlich ist.
Bankzugang mit Gewinn verwechseln
Eine erhaltene Anzahlung erhöht die Liquidität, aber nicht automatisch den Gewinn.
1710 als allgemeines Sammelkonto für ungeklärte Kundengelder verwenden
Jeder Betrag sollte einem konkreten Auftrag beziehungsweise Leistungssachverhalt zugeordnet werden können.
Laufzeitgliederung ignorieren
Für detaillierte Abschlusszwecke stehen 1719, 1720 und 1721 zur Verfügung.
Verwandte Konten
- 1200 Bank – Eingang beziehungsweise Rückzahlung der Anzahlung
- 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – offene Kundenforderungen
- 1700 Sonstige Verbindlichkeiten – allgemeine sonstige Verbindlichkeiten
- 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) – erhaltene Anzahlungen mit 7 % Umsatzsteuer
- 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) – erhaltene Anzahlungen mit 19 % Umsatzsteuer
- 1719 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr – erhaltene Anzahlungen mit kurzfristiger Restlaufzeit
- 1720 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre – erhaltene Anzahlungen mit mittlerer Restlaufzeit
- 1721 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit größer 5 Jahre – erhaltene Anzahlungen mit langfristiger Restlaufzeit
- 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt) – alternative bilanzielle Darstellung bei entsprechenden Voraussetzungen
- 1776 Umsatzsteuer 19 % – Umsatzsteuer aus 19-%-Umsätzen
- 8400 Erlöse 19 % USt – normaler Erlös nach Leistungserbringung bei 19-%-Umsätzen
Kurz zusammengefasst
Das Konto 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) erfasst Kundenzahlungen, die bereits vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Lieferung oder Leistung eingegangen sind. Da das Unternehmen seine Gegenleistung noch schuldet, handelt es sich zunächst um eine Verbindlichkeit und nicht um einen normalen Umsatzerlös. 1710 ist deshalb ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Bei steuerpflichtigen Anzahlungen kann die Umsatzsteuer bereits mit Vereinnahmung des Geldes entstehen. Für versteuerte Anzahlungen existieren im SKR03 spezielle Konten wie 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) und 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten). Bei der späteren Endabrechnung muss die erhaltene und gegebenenfalls bereits versteuerte Anzahlung korrekt verrechnet werden.
Kurzform: Kunde zahlt vor der Leistung = erhaltene Anzahlung. 1710 im Haben. Noch kein normaler Erlös. Umsatzsteuer trotzdem bereits prüfen. 7 % = 1711, 19 % = 1718.