Einfach erklärt
Das Konto 8400 Erlöse 19 % USt wird verwendet, wenn ein Unternehmen Waren oder Leistungen verkauft und darauf der reguläre deutsche Umsatzsteuersatz von 19 % anfällt.
8400 enthält dabei nur den Nettoerlös.
Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Erlös des Unternehmens, sondern wird separat auf:
erfasst.
Beispiel
Ein Unternehmen verkauft eine Leistung für:
1.000,00 € netto
19 % Umsatzsteuer:
190,00 €
Rechnungsbetrag:
1.190,00 € brutto
Buchung
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 1.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 190,00 €
Merksatz
Nettoerlös = 8400. Umsatzsteuer = 1776.
Soll oder Haben?
8400 ist ein Ertragskonto.
Die normale Kontoseite ist deshalb:
Haben
Grundsätzlich gilt:
- Erlös entsteht → Haben
- Storno, Gutschrift oder Erlösminderung → Soll beziehungsweise spezielles Erlösschmälerungskonto
Merksatz
Mehr Umsatz = 8400 im Haben.
Praxisbeispiel 1: Verkauf auf Rechnung
Ein Unternehmen verkauft Waren für:
2.000,00 € netto
Umsatzsteuer:
2.000 × 19 % =
380,00 €
Bruttorechnung:
2.380,00 €
Buchung
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.380,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 2.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 380,00 €
Der Ertrag beträgt:
2.000,00 €
Nicht:
2.380,00 €
Merksatz
Die Umsatzsteuer gehört nicht zum Erlös.
Praxisbeispiel 2: Barverkauf
Ein Unternehmen verkauft Ware direkt gegen Barzahlung.
Bruttobetrag:
119,00 €
Darin enthalten:
Nettoerlös:
100,00 €
Umsatzsteuer:
19,00 €
Buchung
1000 Kasse 119,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 100,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 19,00 €
Praxisbeispiel 3: Zahlung direkt auf das Bankkonto
Ein Kunde bezahlt unmittelbar eine Leistung.
Netto:
500,00 €
Umsatzsteuer:
95,00 €
Brutto:
595,00 €
Buchung
1200 Bank 595,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 500,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 95,00 €
Das ist nur dann die richtige Grundlogik, wenn Erlös und Zahlung tatsächlich gleichzeitig entstehen.
Rechnung und Zahlung sind zwei verschiedene Vorgänge
Wird zunächst eine Rechnung geschrieben, entsteht der Erlös bereits mit der Rechnung.
Rechnung
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 1.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 190,00 €
Spätere Zahlung
1200 Bank 1.190,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.190,00 €
Bei der Zahlung wird 8400 nicht noch einmal gebucht.
Merksatz
Die Rechnung erzeugt den Erlös. Die Zahlung gleicht nur die Forderung aus.
Warum steht auf 8400 nur der Nettobetrag?
Die Umsatzsteuer ist wirtschaftlich kein Ertrag des Unternehmens.
Das Unternehmen vereinnahmt sie grundsätzlich für das Finanzamt.
Beispiel
Kunde bezahlt:
11.900,00 €
Davon:
Nettoerlös:
10.000,00 €
Umsatzsteuer:
1.900,00 €
Der betriebliche Erlös beträgt deshalb nur:
10.000,00 €
Merksatz
Bruttoumsatz ist nicht gleich Erlös.
8400 oder 8200 Erlöse?
8200 Erlöse ist ein allgemeineres Erlöskonto ohne feste Zuordnung zu einem konkreten Umsatzsteuersatz.
8400 ist dagegen speziell für Erlöse mit:
19 % Umsatzsteuer
vorgesehen.
Beispiel
Steuerpflichtiger Umsatz mit 19 %:
→ 8400
Erlös ohne konkrete automatische Steuerzuordnung:
→ 8200 kann je nach Sachverhalt relevant sein
Merksatz
19-%-Umsatz = 8400.
8400 oder 8300?
Im SKR03 werden Erlöse nach Steuersätzen getrennt geführt.
Typischerweise gilt:
- 8300er-Bereich → Erlöse mit 7 % Umsatzsteuer
- 8400er-Bereich → Erlöse mit 19 % Umsatzsteuer
Dadurch kann die Buchhaltung die unterschiedlichen Umsatzsteuersätze sauber auseinanderhalten.
Merksatz
7 % und 19 % nicht auf dasselbe Erlöskonto werfen.
Wann gelten 19 % Umsatzsteuer?
Der reguläre deutsche Umsatzsteuersatz beträgt grundsätzlich 19 %.
Viele gewöhnliche Warenlieferungen und Dienstleistungen unterliegen diesem Steuersatz.
Ob tatsächlich 19 % gelten, hängt jedoch vom konkreten Umsatz ab.
Zu prüfen sind insbesondere:
- Art der Ware oder Leistung
- Leistungsort
- mögliche Steuerbefreiung
- ermäßigter Steuersatz
- Reverse-Charge-Verfahren
- innergemeinschaftliche oder grenzüberschreitende Sonderregelungen
Merksatz
Nicht jeder Umsatz eines Unternehmens gehört automatisch auf 8400.
Steuerfreie Umsätze gehören nicht auf 8400
Ist ein Umsatz steuerfrei, darf nicht einfach 19 % Umsatzsteuer berechnet und auf 8400 gebucht werden.
Für steuerfreie oder besondere Umsätze gibt es eigene Konten beziehungsweise steuerliche Schlüssel.
Beispiel
Ein Umsatz ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.
Dann wäre eine Buchung über 8400 mit automatischen 19 % grundsätzlich falsch.
Merksatz
8400 setzt einen tatsächlich mit 19 % steuerpflichtigen Umsatz voraus.
Reverse Charge gehört nicht einfach auf 8400
Bei bestimmten Umsätzen schuldet nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Dann liegt ein Fall des Reverse-Charge-Verfahrens vor.
Solche Umsätze müssen mit den dafür vorgesehenen Konten beziehungsweise Steuerschlüsseln gebucht werden.
Für die Umsatzsteuer auf der Empfängerseite kann beispielsweise:
1787 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %
relevant sein.
Merksatz
Reverse Charge ist etwas anderes als ein normaler 19-%-Inlandsumsatz auf 8400.
8400 und 1776 Umsatzsteuer 19 %
Diese beiden Konten gehören bei einem normalen 19-%-Umsatz eng zusammen.
8400
enthält den Nettoerlös.
1776
enthält die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Beispiel
Netto:
4.000,00 €
Umsatzsteuer:
760,00 €
Brutto:
4.760,00 €
Buchung
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.760,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 4.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 760,00 €
Automatikkonto
8400 wird in DATEV typischerweise als Erlöskonto mit Umsatzsteuerautomatik verwendet.
Das bedeutet:
Bei korrekter Verwendung berechnet das Buchhaltungssystem aus dem gebuchten Betrag automatisch die zugehörige Umsatzsteuer und führt sie auf das entsprechende Steuerkonto.
Je nach Buchungsmethode kann deshalb nur der Brutto- oder Nettobetrag zusammen mit dem passenden Steuerschlüssel beziehungsweise Automatikkonto erfasst werden.
Wichtig
Die konkrete technische Buchung hängt vom eingesetzten Buchhaltungsprogramm ab.
Merksatz
8400 kennt steuerlich die 19-%-Zuordnung – trotzdem muss der zugrunde liegende Umsatz richtig beurteilt sein.
Gutschrift an einen Kunden
Wird eine bereits gestellte Rechnung teilweise oder vollständig gutgeschrieben, vermindern sich grundsätzlich:
- der Erlös
- die Umsatzsteuer
- die Forderung beziehungsweise der Zahlungsanspruch
Beispiel
Ursprüngliche Rechnung:
1.000,00 € netto
Nachträgliche Gutschrift:
200,00 € netto
Umsatzsteuerkorrektur:
38,00 €
Bruttogutschrift:
238,00 €
Der ursprüngliche Erlös muss entsprechend reduziert werden.
Je nach Sachverhalt und Kontenlogik kann dies direkt als Storno beziehungsweise über ein spezielles Erlösschmälerungskonto erfolgen.
Merksatz
Gutschrift reduziert Erlös und Umsatzsteuer.
Gewährter Skonto
Bezahlt ein Kunde innerhalb einer vereinbarten Skontofrist weniger, reduziert sich die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage.
Für gewährte Skonti mit 19 % Umsatzsteuer gibt es im SKR03 beispielsweise:
8736 Gewährte Skonti 19 % Umsatzsteuer
Beispiel
Rechnung:
1.190,00 € brutto
2 % Skonto:
23,80 €
Davon:
Netto-Erlösschmälerung:
20,00 €
Umsatzsteuerkorrektur:
3,80 €
Grundlogik bei Zahlung
Der Kunde zahlt:
1.166,20 €
Die ursprüngliche Forderung von 1.190,00 € wird vollständig ausgeglichen.
20,00 € werden als Erlösschmälerung erfasst und 3,80 € Umsatzsteuer korrigiert.
Merksatz
Skonto vermindert nicht nur die Forderung, sondern auch Erlös und Umsatzsteuer.
Warum Skonto nicht einfach als Aufwand buchen?
Ein gewährter Skonto hängt unmittelbar mit dem ursprünglichen Verkauf zusammen.
Er reduziert wirtschaftlich den erzielten Erlös.
Deshalb wird er als Erlösschmälerung und nicht als normaler Betriebsaufwand behandelt.
Merksatz
Kunde zahlt wegen Skonto weniger = Erlös wird kleiner.
Rücksendung von Waren
Schickt ein Kunde Waren zurück und erhält dafür eine Gutschrift, wird der ursprüngliche Umsatz entsprechend korrigiert.
Beispiel
ursprünglicher Nettoverkauf:
500,00 €
Rücksendung:
100,00 € netto
Umsatzsteuerkorrektur:
19,00 €
Der Erlös reduziert sich um:
100,00 €
und die Umsatzsteuer um:
19,00 €
Merksatz
Warenrückgabe = ursprünglichen Umsatz teilweise rückgängig machen.
Preisnachlass nach Rechnungsstellung
Auch ein nachträglicher Preisnachlass kann die Bemessungsgrundlage und damit die Umsatzsteuer reduzieren.
Beispiel
Rechnung ursprünglich:
10.000,00 € netto
Nachlass:
1.000,00 € netto
Umsatzsteuerkorrektur:
190,00 €
Damit beträgt der endgültige Nettoerlös:
9.000,00 €
Merksatz
Ändert sich die Gegenleistung, muss regelmäßig auch die Umsatzsteuer geprüft und korrigiert werden.
Kundenzahlung ist kein zweiter Erlös
Dieser Fehler ist besonders wichtig.
Rechnung
1400 1.190,00 € an 8400 1.000,00 € an 1776 190,00 €
Zahlung
1200 1.190,00 € an 1400 1.190,00 €
Falsch wäre bei der Zahlung nochmals:
Dann würde der Umsatz doppelt erfasst.
Merksatz
Ein Verkauf erzeugt einmal Erlös – egal, wann der Kunde bezahlt.
Vorauszahlungen von Kunden
Erhält ein Unternehmen Geld, bevor die Leistung vollständig erbracht ist, muss geprüft werden, ob eine erhaltene Anzahlung vorliegt.
Eine Vorauszahlung ist nicht automatisch schon vollständig normaler Erlös auf 8400.
Zusätzlich können umsatzsteuerliche Regeln für Anzahlungen zu beachten sein.
Merksatz
Geld erhalten bedeutet nicht immer automatisch: Erlös auf 8400.
Noch nicht erbrachte Leistung
Ein Kunde bezahlt beispielsweise im Dezember für eine Leistung, die erst im Januar erbracht wird.
Dann muss geprüft werden, ob handelsrechtlich bereits ein Erlös entstanden ist oder zunächst eine Verbindlichkeit beziehungsweise Abgrenzung vorliegt.
Die Umsatzsteuer kann dabei nach eigenen Regeln bereits zu einem anderen Zeitpunkt entstehen.
Merksatz
Ertrag und Umsatzsteuer können unterschiedlichen Entstehungsregeln folgen.
8400 bei Ist- und Sollversteuerung
Die Frage, wann die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt entsteht, hängt unter anderem davon ab, ob das Unternehmen:
- Sollversteuerer
- oder Istversteuerer
ist.
Der handelsrechtliche Erlös ist davon zu unterscheiden.
Sollversteuerung
Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit Ausführung der Leistung beziehungsweise nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften, unabhängig vom späteren Zahlungseingang.
Istversteuerung
Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten.
Die genaue technische Kontierung kann deshalb je nach Buchhaltungssystem unterschiedlich aussehen.
Merksatz
Erlösentstehung und Umsatzsteuerentstehung nicht gedanklich gleichsetzen.
8400 und Debitorenkonten
In einer Debitorenbuchhaltung wird die Ausgangsrechnung häufig nicht direkt auf 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebucht, sondern auf ein individuelles Kundenkonto.
Beispiel:
Debitor:
10001 Musterkunde GmbH
Die Buchungslogik bleibt trotzdem gleich:
Debitor 1.190,00 € an 8400 1.000,00 € an 1776 190,00 €
Das Debitorenkonto fließt anschließend in das Sammelkonto 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ein.
Merksatz
Debitor ersetzt in der Nebenbuchhaltung das direkte Forderungssammelkonto – der Erlös bleibt 8400.
Verkauf eines Anlageguts ist nicht automatisch 8400
Verkauft ein Unternehmen beispielsweise eine alte Maschine oder einen betrieblichen Pkw, handelt es sich nicht um normalen Waren- oder Leistungserlös aus dem gewöhnlichen Umsatzprozess.
Für Verkäufe von Anlagevermögen existieren spezielle Erlöskonten.
Merksatz
Alte Maschine verkaufen = nicht blind 8400 verwenden.
Versicherungsentschädigung ist kein Erlös auf 8400
Eine Versicherungsentschädigung entsteht nicht aus einer normalen Lieferung oder Leistung an einen Kunden.
Dafür kann beispielsweise:
2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen
relevant sein.
Merksatz
Nicht jeder Geldzufluss ist Umsatz.
Zinsertrag gehört nicht auf 8400
Erhält ein Unternehmen Zinsen, handelt es sich ebenfalls nicht um einen normalen 19-%-Erlös auf 8400.
Für entsprechende Zinserträge kann beispielsweise:
2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
relevant sein.
Merksatz
Verkaufserlös und Zinsertrag sind verschiedene Ertragsarten.
Darlehensauszahlung ist kein Erlös
Erhält ein Unternehmen ein Darlehen von:
100.000,00 €
steigt zwar das Bankguthaben.
Es entsteht aber gleichzeitig eine Verbindlichkeit.
Deshalb wird kein Erlös auf 8400 gebucht.
Merksatz
Geld auf dem Bankkonto bedeutet nicht automatisch Umsatz.
Privateinlage ist ebenfalls kein Erlös
Zahlt ein Einzelunternehmer privates Geld in den Betrieb ein, handelt es sich nicht um einen Verkauf und damit nicht um Erlös auf 8400.
Dafür ist beispielsweise:
1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)
relevant.
Umsatzsteuer ist kein Erlös
Auch wenn der Kunde den Bruttobetrag bezahlt, zählt nur der Nettobetrag zum Erlös.
Beispiel
Bruttozahlung:
11.900,00 €
Davon:
10.000,00 € Erlös
1.900,00 € Umsatzsteuer
Merksatz
8400 wächst nur um netto.
8400 in der GuV
8400 ist ein Ertragskonto.
Es wird am Ende des Geschäftsjahres über die Gewinn- und Verlustrechnung abgeschlossen.
Ein höherer Saldo auf 8400 erhöht grundsätzlich den Gewinn, sofern nicht gleichzeitig entsprechende Aufwendungen entstehen.
Beispiel
Erlöse 8400:
500.000,00 € Haben
Diese 500.000,00 € fließen in die Erlösseite der GuV ein.
Die darauf berechnete Umsatzsteuer auf 1776 gehört dagegen nicht zu den Umsatzerlösen der GuV.
Merksatz
8400 beeinflusst den Gewinn – 1776 nicht direkt.
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Habensaldo von 8400 zeigt die im Geschäftsjahr erfassten Nettoerlöse mit 19 % Umsatzsteuer vor beziehungsweise unter Berücksichtigung entsprechender Korrekturen.
Beispiel
Januar:
20.000,00 €
Februar:
25.000,00 €
März:
30.000,00 €
Gesamterlös:
20.000 + 25.000 + 30.000 =
75.000,00 € Haben
Der entsprechende Umsatzsteuerbetrag wird separat auf 1776 ausgewiesen.
Merksatz
Saldo 8400 = Nettoerlöse mit 19-%-Steuerzuordnung.
Warum wäre ein Sollsaldo auffällig?
8400 ist ein Ertragskonto mit normaler Habenseite.
Ein Sollsaldo kann beispielsweise entstehen durch:
- umfangreiche Stornos
- Gutschriften
- Rücksendungen
- Fehlbuchungen
- Soll und Haben wurden vertauscht
- Ausgangsrechnungen fehlen
Ein dauerhafter Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.
Merksatz
8400 sollte normalerweise einen Habensaldo besitzen.
Abstimmung mit der Umsatzsteuer
Die Erlöse auf 8400 sollten grundsätzlich zur darauf entfallenden Umsatzsteuer passen.
Beispiel
Nettoerlöse:
100.000,00 €
19 % davon:
19.000,00 €
Ohne Besonderheiten sollte die zugehörige Steuerlogik nachvollziehbar sein.
Abweichungen können beispielsweise entstehen durch:
- Gutschriften
- Skonti
- Stornos
- unterschiedliche Steuerentstehungszeitpunkte
- Istversteuerung
- fehlerhafte Steuerschlüssel
Merksatz
8400 und 1776 sollten steuerlich zusammenpassen.
Was wird typischerweise auf Konto 8400 gebucht?
Typischerweise werden auf 8400 erfasst:
- steuerpflichtige Warenverkäufe mit 19 % Umsatzsteuer
- steuerpflichtige Dienstleistungen mit 19 % Umsatzsteuer
- Ausgangsrechnungen mit regulärem 19-%-Steuersatz
- entsprechende Bar- und Sofortumsätze
- Korrekturen und Stornos solcher Erlöse
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 8400?
Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 8400 gehören:
- Umsatzsteuer selbst → 1776 Umsatzsteuer 19 %
- Erlöse mit 7 % Umsatzsteuer → entsprechendes 7-%-Erlöskonto
- steuerfreie Umsätze → spezielles steuerfreies Erlöskonto
- Reverse-Charge-Umsätze → entsprechende Spezialkonten beziehungsweise Steuerschlüssel
- Darlehensauszahlungen
- Privateinlagen
- Versicherungsentschädigungen → 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen
- Zinserträge → 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
- Verkäufe von Anlagevermögen → spezielle Anlagenabgangs- beziehungsweise Erlöskonten
- erhaltene Anzahlungen ohne Prüfung der Erlösrealisierung
- gewährte Skonti → beispielsweise 8736 Gewährte Skonti 19 % Umsatzsteuer
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 8400 Kontenbezeichnung: Erlöse 19 % USt Kontenart: Ertragskonto Kontenklasse: 8 Kategorie: Ertrag Bereich: Umsatzerlöse Normale Kontoseite: Haben Erlös/Mehrung: Haben Storno/Korrektur: Soll Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Ertrag · Umsatzerlöse
Typische Fehler
Bruttobetrag vollständig auf 8400 buchen
Auf 8400 gehört grundsätzlich nur der Nettoerlös. Die Umsatzsteuer gehört auf 1776.
Zahlung des Kunden erneut als Erlös buchen
Wurde die Rechnung bereits gebucht, gleicht die Zahlung lediglich die Forderung aus.
Erlöse mit 7 % auf 8400 buchen
8400 ist für die 19-%-Steuerzuordnung vorgesehen.
Steuerfreie Umsätze auf 8400 buchen
Steuerfreie Umsätze benötigen die dafür vorgesehene steuerliche Kontierung.
Jede Einnahme als Erlös behandeln
Darlehen, Privateinlagen, Versicherungsentschädigungen und andere Zahlungseingänge sind nicht automatisch Umsatzerlöse.
1776 als Ertrag behandeln
Umsatzsteuer ist kein Erlös des Unternehmens.
Kundenzahlung und Ausgangsrechnung doppelt erfassen
Dadurch würde Umsatz und Umsatzsteuer doppelt gebucht.
Skonto ohne Umsatzsteuerkorrektur buchen
Gewährter Skonto vermindert grundsätzlich auch die steuerliche Bemessungsgrundlage.
Gutschrift ohne Steuerkorrektur buchen
Auch bei Rücksendungen und Preisnachlässen muss die Umsatzsteuer angepasst werden.
Reverse Charge als normalen 19-%-Umsatz buchen
Bei §-13b-Sachverhalten gelten andere Steuerregeln und Konten.
Verkauf eines Anlageguts auf 8400 buchen
Dafür sind regelmäßig spezielle Konten vorgesehen.
Verwandte Konten
- 1000 Kasse – Barzahlung des Kunden
- 1200 Bank – Zahlungseingänge
- 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – offene Kundenforderungen
- 1776 Umsatzsteuer 19 % – Umsatzsteuer aus normalen 19-%-Umsätzen
- 1787 Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 % – Reverse-Charge-Umsatzsteuer, nicht normale Ausgangsumsatzsteuer
- 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge – Zinserträge
- 2742 Versicherungsentschädigungen und Schadenersatzleistungen – sonstige Erträge aus Versicherungs- und Schadenersatzfällen
- 8200 Erlöse – allgemeines Erlöskonto ohne feste 19-%-Zuordnung
- 8736 Gewährte Skonti 19 % Umsatzsteuer – Erlösschmälerung bei 19-%-Umsätzen
Kurz zusammengefasst
Das Konto 8400 Erlöse 19 % USt erfasst Nettoerlöse aus normalen steuerpflichtigen Umsätzen mit dem regulären Umsatzsteuersatz von 19 %. Es ist ein Ertragskonto mit normaler Habenseite und wird über die GuV abgeschlossen. Die zugehörige Umsatzsteuer gehört nicht zum Erlös, sondern wird separat auf 1776 Umsatzsteuer 19 % erfasst. Bei einer Rechnung auf Ziel entsteht der Erlös bereits mit der Ausgangsrechnung; die spätere Zahlung gleicht lediglich die Forderung aus und darf nicht noch einmal auf 8400 gebucht werden. Erlöse mit anderen Steuersätzen, steuerfreie Umsätze, Reverse-Charge-Fälle und besondere Ertragsarten müssen getrennt kontiert werden.
Kurzform: Verkauf mit 19 % USt = Netto auf 8400 im Haben, Umsatzsteuer auf 1776. Rechnung erzeugt Erlös – Zahlung nicht noch einmal.