Einfach erklärt
Das Konto 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) wird verwendet, wenn ein Kunde bereits Geld bezahlt, obwohl das Unternehmen die vereinbarte Lieferung oder Leistung noch nicht vollständig erbracht hat und der spätere Umsatz dem Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegt.
Das Unternehmen hat also bereits Geld bekommen, schuldet dem Kunden aber noch die Lieferung oder Leistung.
Der Nettoanteil der Zahlung ist deshalb zunächst kein Umsatzerlös, sondern eine Verbindlichkeit.
Die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer wird dagegen bereits mit der Vereinnahmung der Anzahlung steuerlich relevant.
Merksatz
Kunde zahlt vor der Leistung + späterer Umsatz mit 19 % USt = 1718 prüfen.
Soll oder Haben?
1718 ist ein Passivkonto.
Die normale Kontoseite ist deshalb:
Haben
Grundsätzlich gilt:
- erhaltene Anzahlung entsteht → Haben
- Anzahlung wird bei der Schlussrechnung verrechnet → Soll
- Anzahlung wird zurückgezahlt → Soll
Merksatz
Anzahlung erhalten = Haben. Verrechnung oder Rückzahlung = Soll.
Warum ist die Anzahlung noch kein Erlös?
Ein Kunde kann bereits bezahlen, bevor das Unternehmen seine Leistung erbracht hat.
Dadurch steigt zwar das Bankguthaben, wirtschaftlich hat das Unternehmen seine Gegenleistung aber noch nicht verdient.
Beispiel
Ein Kunde bestellt eine Maschine für:
50.000,00 € netto
Die Maschine wird erst in drei Monaten geliefert.
Der Kunde zahlt heute bereits:
11.900,00 € brutto
Das Unternehmen hat damit Geld erhalten, schuldet dem Kunden aber weiterhin die Maschine.
Deshalb wird der Nettoanteil der Zahlung zunächst als erhaltene Anzahlung ausgewiesen.
Merksatz
Geldeingang ist nicht automatisch Erlös.
Die Umsatzsteuer entsteht trotzdem bereits bei der Anzahlung
Bei einer Vorauszahlung vor Ausführung der Leistung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits für den vereinnahmten Teilbetrag.
Das ist die Besonderheit bei erhaltenen Anzahlungen:
Noch kein normaler Umsatzerlös – aber bereits Umsatzsteuer.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Darin enthalten:
Nettoanzahlung:
10.000,00 €
19 % Umsatzsteuer:
1.900,00 €
Die 10.000,00 € stellen zunächst eine Anzahlungsverbindlichkeit dar.
Die 1.900,00 € sind Umsatzsteuer.
Merksatz
Anzahlung netto = Verbindlichkeit. Umsatzsteuer = bereits steuerlich zu erfassen.
Praxisbeispiel 1: Kunde überweist eine 19-%-Anzahlung
Ein Kunde bestellt eine Leistung über:
50.000,00 € netto
Vor Beginn der Arbeiten zahlt er:
23.800,00 € brutto
Darin enthalten:
Netto:
20.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %:
3.800,00 €
Buchungslogik
1200 Bank 23.800,00 € an 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 20.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 3.800,00 €
Damit zeigt die Buchhaltung:
- 23.800,00 € mehr Bankguthaben
- 20.000,00 € Verpflichtung gegenüber dem Kunden
- 3.800,00 € Umsatzsteuer
Merksatz
Bruttozahlung zerfällt in Nettoanzahlung und Umsatzsteuer.
DATEV-Besonderheit: 1718 ist ein Automatikkonto
1718 ist im DATEV-SKR03 als Automatikkonto mit 19 % Umsatzsteuer eingerichtet.
Bei korrekter Verwendung berechnet das System die Umsatzsteuer automatisch und führt sie auf das entsprechende Umsatzsteuerkonto.
Vereinfacht eingegeben
1200 Bank 23.800,00 € an 1718 23.800,00 €
Die DATEV-Steuerautomatik trennt daraus wirtschaftlich:
- 20.000,00 € Nettoanzahlung auf 1718
- 3.800,00 € Umsatzsteuer auf 1776 Umsatzsteuer 19 %
Wichtig
Bei einem echten Automatikkonto darf nicht zusätzlich noch einmal dieselbe Umsatzsteuer manuell gebucht werden.
Sonst würde die Steuer doppelt erfasst.
Merksatz
1718 mit DATEV-Automatik = Steuer automatisch berechnen lassen, nicht doppelt buchen.
1718 oder 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)?
1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) ist das allgemeine Konto für erhaltene Anzahlungen.
1718 besitzt dagegen bereits die konkrete steuerliche Zuordnung:
19 % Umsatzsteuer
1710
allgemeine erhaltene Anzahlung ohne feste 19-%-Steuerautomatik
1718
erhaltene, bereits zu versteuernde Anzahlung mit 19 % USt
Merksatz
19-%-Anzahlung = 1718 ist das präzisere Konto.
1718 oder 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)?
Hier entscheidet der Steuersatz des zugrunde liegenden Umsatzes.
1711
Anzahlung auf einen späteren Umsatz mit 7 % Umsatzsteuer
1718
Anzahlung auf einen späteren Umsatz mit 19 % Umsatzsteuer
Beispiel
Anzahlung auf eine Beratungsleistung mit 19 %:
→ 1718
Anzahlung auf einen Umsatz, der dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt:
→ 1711
Merksatz
Der spätere Umsatz bestimmt den Steuersatz der Anzahlung.
Warum zählt nicht einfach der Steuersatz am Zahlungstag?
Die Anzahlung ist Teil des Entgelts für die später auszuführende Lieferung oder Leistung.
Deshalb richtet sich ihre umsatzsteuerliche Behandlung grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Umsatz.
Merksatz
Anzahlung übernimmt grundsätzlich die steuerliche Behandlung der späteren Leistung.
Praxisbeispiel 2: 30 % Anzahlung
Auftragswert netto:
100.000,00 €
19 % Umsatzsteuer:
19.000,00 €
Gesamtauftrag brutto:
119.000,00 €
Vereinbarte Anzahlung:
30 % des Nettobetrags = 30.000,00 €
Umsatzsteuer darauf:
30.000 × 19 % =
5.700,00 €
Bruttoanzahlung:
35.700,00 €
Buchungslogik
1200 Bank 35.700,00 € an 1718 30.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 5.700,00 €
Das Unternehmen hat noch keinen normalen Erlös von 30.000,00 € verdient.
Es schuldet weiterhin die vereinbarte Leistung.
1718 ist kein Erlöskonto
Obwohl Geld eingeht, handelt es sich bei 1718 um ein Passivkonto und nicht um ein Ertragskonto.
Beispiel
Anzahlung:
11.900,00 €
Bank steigt um:
11.900,00 €
Gewinn aus der reinen Anzahlung:
0,00 €
Der Nettoanteil von 10.000,00 € steht zunächst als Verbindlichkeit in der Bilanz.
Merksatz
Mehr Liquidität heißt nicht automatisch mehr Gewinn.
1718 und 8400 Erlöse 19 % USt
Diese beiden Konten stehen für unterschiedliche Stadien eines Geschäfts.
1718
Kunde hat bezahlt, Leistung aber noch nicht vollständig erbracht.
→ Verbindlichkeit
8400 Erlöse 19 % USt
Leistung ist erbracht und der Umsatz wurde verdient.
→ Ertrag
Merksatz
Vor Leistung = 1718. Nach Leistung = Erlöskonto wie 8400.
Praxisbeispiel 3: Schlussrechnung
Gesamtauftrag:
50.000,00 € netto
Umsatzsteuer:
9.500,00 €
Gesamtbrutto:
59.500,00 €
Bereits erhaltene und versteuerte Anzahlung:
23.800,00 € brutto
Davon:
20.000,00 € netto
3.800,00 € Umsatzsteuer
Nach vollständiger Leistung wird die Schlussrechnung erstellt.
Gesamtrechnung
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 59.500,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 50.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 9.500,00 €
Nun muss die bereits erhaltene Anzahlung verrechnet werden.
Auflösung der Anzahlung – manuell erklärt
1718 20.000,00 € 1776 Umsatzsteuer 19 % 3.800,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.800,00 €
Danach verbleibt eine offene Forderung von:
59.500 − 23.800 =
35.700,00 €
Restzahlung
1200 Bank 35.700,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 35.700,00 €
Merksatz
Schlussrechnung vollständig buchen, anschließend bereits versteuerte Anzahlung sauber verrechnen.
Warum wird die Umsatzsteuer bei der Verrechnung wieder zurückgenommen?
Bei der Anzahlung wurden bereits:
3.800,00 € Umsatzsteuer
erfasst.
Bei der Schlussrechnung wird die Umsatzsteuer des gesamten Auftrags von:
9.500,00 €
erfasst.
Würde die Umsatzsteuer aus der Anzahlung bei der Verrechnung nicht berücksichtigt, wären insgesamt:
9.500 + 3.800 =
13.300,00 €
Umsatzsteuer gebucht.
Das wäre zu viel.
Durch die korrekte Verrechnung bleibt am Ende insgesamt nur die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz bestehen.
Merksatz
Anzahlungssteuer bei der Schlussrechnung nicht doppelt stehen lassen.
Der häufigste Fehler bei Schlussrechnungen
Ein typischer Fehler ist:
- Anzahlung mit Umsatzsteuer buchen
- später Schlussrechnung mit voller Umsatzsteuer buchen
- Anzahlung nur netto verrechnen
Dann bleibt die auf der Anzahlung bereits gebuchte Umsatzsteuer zusätzlich bestehen.
Das Unternehmen würde zu viel Umsatzsteuer ausweisen beziehungsweise abführen.
Merksatz
Bei Schlussrechnung immer auch die bereits versteuerte Anzahlung steuerlich korrekt auflösen.
Anzahlung und normale Teilzahlung unterscheiden
Eine erhaltene Anzahlung erfolgt vor der vollständigen Leistungserbringung.
Eine normale Teilzahlung kann dagegen auf eine bereits entstandene Forderung erfolgen.
Beispiel Anzahlung
Kunde zahlt vor Lieferung:
11.900,00 €
→ 1718
Beispiel Teilzahlung
Leistung ist vollständig erbracht.
Ausgangsrechnung:
11.900,00 €
Kunde zahlt zunächst:
5.000,00 €
→ 1200 Bank an Forderung
Nicht 1718.
Merksatz
Vor der Leistung = Anzahlung. Nach der Leistung = Zahlung auf Forderung.
Rechnungsstellung allein reicht für 1718 nicht
Entscheidend für die Besteuerung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich die Vereinnahmung des Geldes.
Wird lediglich eine Anzahlungsrechnung geschrieben, der Kunde zahlt aber noch nicht, ist noch keine erhaltene Anzahlung zugeflossen.
Beispiel
Anzahlungsrechnung:
11.900,00 €
Kunde hat noch nicht gezahlt.
Bankeingang:
0,00 €
Eine tatsächlich erhaltene und versteuerte Anzahlung liegt insoweit noch nicht vor.
Merksatz
Anzahlungsrechnung ist nicht dasselbe wie erhaltene Anzahlung.
Wann entsteht die Umsatzsteuer?
Wird ein Entgelt oder Teilentgelt vereinnahmt, bevor die vereinbarte Leistung ausgeführt wurde, entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld vereinnahmt wurde.
Beispiel
Anzahlungseingang:
15. Januar
Leistungserbringung:
20. April
Die Umsatzsteuer auf die Januar-Anzahlung wird bereits im Voranmeldungszeitraum Januar beziehungsweise dem entsprechenden Anmeldungszeitraum berücksichtigt.
Merksatz
Für die Anzahlungssteuer ist der Zahlungseingang entscheidend.
Mindest-Ist-Besteuerung bei Anzahlungen
Auch ein Unternehmen, das seine normalen Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, muss erhaltene Vorauszahlungen bereits bei Vereinnahmung versteuern.
Das wird häufig als Mindest-Ist-Besteuerung bezeichnet.
Merksatz
Auch Sollversteuerer warten bei echten Anzahlungen nicht bis zur späteren Leistung mit der Umsatzsteuer.
1718 und Istversteuerung
Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist der Zahlungseingang ohnehin zentral für die Steuerentstehung.
Bei Anzahlungen bleibt dennoch die wirtschaftliche Trennung wichtig:
- Nettoanzahlung = noch keine normale Erlösrealisierung
- Umsatzsteuer = bereits aufgrund des Zahlungseingangs zu erfassen
Merksatz
Umsatzsteuerentstehung und handelsrechtlicher Erlös bleiben zwei verschiedene Fragen.
Anzahlung wird zurückgezahlt
Ein Auftrag kann storniert werden, bevor die Leistung erbracht wurde.
Muss die bereits erhaltene Anzahlung zurückgezahlt werden, fällt die entsprechende Anzahlungsverbindlichkeit weg.
Beispiel
Ursprüngliche Anzahlung brutto:
11.900,00 €
Davon:
10.000,00 € Nettoanzahlung
1.900,00 € Umsatzsteuer
Der Auftrag wird vollständig storniert und das Geld zurückgezahlt.
Dann sind sowohl:
- die Anzahlungsverbindlichkeit
- als auch die zuvor entstandene Umsatzsteuer
entsprechend zu korrigieren.
Merksatz
Anzahlung zurückzahlen = Anzahlungsverbindlichkeit und Anzahlungssteuer rückgängig machen.
Teilweise Rückzahlung
Auch eine teilweise Rückerstattung ist möglich.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
23.800,00 €
Davon werden aufgrund einer Vertragsänderung:
5.950,00 €
zurückgezahlt.
Darin enthalten sind:
Netto:
5.000,00 €
Umsatzsteuer:
950,00 €
Die Anzahlungsverbindlichkeit und Umsatzsteuer sind entsprechend zu reduzieren.
Auftrag wird kleiner
Wird der ursprüngliche Auftragsumfang nach der Anzahlung reduziert, kann die erhaltene Anzahlung höher sein als der noch benötigte Vorauszahlungsbetrag.
Dann muss geprüft werden, ob ein Teil:
- zurückgezahlt
- mit anderen Ansprüchen verrechnet
- oder bei der Schlussabrechnung berücksichtigt
wird.
1718 darf nicht ungeprüft mit einem alten Betrag weitergeführt werden.
Auftrag wird größer
Erhöht sich der Auftragswert, bleibt die bereits erhaltene Anzahlung zunächst in ihrer tatsächlichen Höhe bestehen.
Eine zusätzliche Vorauszahlung führt zu einem weiteren Zugang auf 1718.
Merksatz
1718 zeigt erhaltenes Geld, nicht den gesamten Auftragswert.
1718 zeigt nicht den Auftragsbestand
Ein Auftrag über:
1.000.000,00 € netto
führt nicht automatisch zu einem Saldo von 1.000.000,00 € auf 1718.
Hat der Kunde erst:
100.000,00 € netto
angezahlt, betrifft 1718 nur diesen erhaltenen Nettoanzahlungsbetrag.
Merksatz
Auftragsvolumen und Anzahlungsbestand sind unterschiedliche Größen.
Umsatzsteuer ist nicht Teil der Anzahlungsverbindlichkeit
Bei der Nettobetrachtung zeigt 1718 den Nettoanteil der erhaltenen Anzahlung.
Die Umsatzsteuer wird separat auf 1776 Umsatzsteuer 19 % erfasst.
Beispiel
Bruttozahlung:
119.000,00 €
Nettoanzahlung:
100.000,00 €
Umsatzsteuer:
19.000,00 €
1718 wirtschaftlich:
100.000,00 € Haben
1776:
19.000,00 € Haben
Merksatz
1718 zeigt netto die Leistungsverpflichtung; die Umsatzsteuer steht separat.
1718 und 1776 Umsatzsteuer 19 %
Diese beiden Konten entstehen bei einer normalen steuerpflichtigen 19-%-Anzahlung gemeinsam.
1718
Nettoanzahlung beziehungsweise Anzahlungsverbindlichkeit
1776
Umsatzsteuer aus der vereinnahmten Anzahlung
Merksatz
1718 = Verpflichtung gegenüber Kunde. 1776 = Steuerverpflichtung gegenüber Finanzamt.
1718 und 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Vor der Leistung steht die erhaltene Zahlung als Anzahlung auf 1718.
Nach Leistungserbringung und Schlussrechnung entsteht regelmäßig eine Forderung aus dem Gesamtgeschäft.
Die bereits erhaltene Anzahlung wird anschließend gegen diese Forderung verrechnet.
Merksatz
Anzahlung wird bei der Schlussrechnung zum bereits bezahlten Teil der Kundenforderung.
Debitorenbuchhaltung
In einer Debitorenbuchhaltung wird häufig mit einem Kundenkonto gearbeitet.
Die Anzahlungsrechnung, Zahlung, Schlussrechnung und Verrechnung müssen so gebucht werden, dass der konkrete Kunde und seine offenen Posten nachvollziehbar bleiben.
Für die Verrechnung von Anzahlungen über Debitorenkonten können je nach DATEV-Verfahren zusätzliche Verrechnungskonten eingesetzt werden.
Wichtig
Am Ende muss nachvollziehbar sein:
- wie hoch die ursprüngliche Anzahlung war
- welche Umsatzsteuer bereits darauf entstanden ist
- welche Schlussrechnung erstellt wurde
- welcher Betrag bereits verrechnet wurde
- welcher Rest noch offen ist
OPOS und Anzahlungen
Anzahlungen können in einer Debitorenbuchhaltung als eigene offene beziehungsweise verrechenbare Posten auftreten.
Bei der Schlussrechnung müssen sie dem richtigen Kunden und Auftrag zugeordnet werden.
Ein alter Anzahlungs-OPOS darf nach vollständiger Verrechnung nicht einfach weiter offen stehen bleiben.
Merksatz
Anzahlung und Schlussrechnung müssen auch in der OPOS-Liste zusammenfinden.
Steuerfreie Umsätze gehören nicht auf 1718
1718 enthält ausdrücklich die Steuerzuordnung:
19 % USt
Ist der spätere Umsatz steuerfrei, darf nicht einfach 19 % Umsatzsteuer auf die Anzahlung berechnet werden.
Dann ist ein anderes Konto beziehungsweise eine andere steuerliche Behandlung erforderlich.
Merksatz
Keine 19-%-Steuerpflicht des Hauptumsatzes = grundsätzlich kein 1718.
Reverse Charge gehört nicht automatisch auf 1718
Bei bestimmten Leistungen schuldet nach § 13b UStG der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.
Dann stellt der leistende Unternehmer grundsätzlich nicht einfach eine normale 19-%-Anzahlung mit deutscher Umsatzsteuer in Rechnung.
Solche Fälle müssen nach den speziellen Reverse-Charge-Regeln behandelt werden.
Merksatz
1718 ist für normale versteuerte 19-%-Anzahlungen, nicht pauschal für §-13b-Fälle.
Auslandsumsätze
Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften muss zunächst geklärt werden, wo und wie der spätere Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist.
Nur weil der Kunde eine Vorauszahlung leistet, entsteht nicht automatisch deutsche Umsatzsteuer mit 19 %.
Zu prüfen sind beispielsweise:
- Leistungsort
- Steuerbefreiungen
- innergemeinschaftliche Lieferung
- Ausfuhrlieferung
- Reverse Charge
- besondere Besteuerungsverfahren
Merksatz
1718 setzt voraus, dass die Anzahlung tatsächlich der deutschen 19-%-Umsatzsteuer unterliegt.
Fremdwährungsanzahlung
Erhält ein Unternehmen eine Anzahlung in einer Fremdwährung, muss der steuerlich und buchhalterisch maßgebliche Betrag in Euro bestimmt werden.
Spätere Wechselkursänderungen können zusätzliche Kursdifferenzen verursachen.
Die Anzahlungsverbindlichkeit und die bereits entstandene Umsatzsteuer müssen dabei korrekt nachvollziehbar bleiben.
Erhaltene Anzahlung am Jahresende
Wurde eine Anzahlung im alten Jahr erhalten, die Leistung aber noch nicht erbracht, bleibt der Nettoanzahlungsbetrag am Bilanzstichtag als Verbindlichkeit bestehen.
Beispiel
Anzahlung:
11.900,00 € brutto
Zahlungseingang:
15. Dezember 2026
Leistung:
Februar 2027
Am 31.12.2026 besteht weiterhin:
10.000,00 € Anzahlungsverbindlichkeit
Die 1.900,00 € Umsatzsteuer wurden bereits aufgrund der Vereinnahmung berücksichtigt.
Merksatz
Leistung am Jahresende noch offen = Nettoanzahlung bleibt in der Bilanz.
Warum wird 1718 über das SBK abgeschlossen?
1718 ist ein Bestandskonto.
Die noch offene Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden besteht über den Jahreswechsel hinweg fort.
Deshalb wird der Saldo über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen und in das Folgejahr übernommen.
Merksatz
Offene Anzahlungsverbindlichkeit verschwindet nicht zum 31.12.
Bilanzausweis
1718 wird bilanziell den:
Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
zugeordnet.
Diese befinden sich auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Verbindlichkeiten.
Merksatz
1718 ist nicht nur irgendeine Verbindlichkeit, sondern die spezielle Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“.
1718 oder 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt)?
Grundsätzlich wird 1718 passivisch als erhaltene Anzahlung ausgewiesen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen auch offen von entsprechenden Vorräten abgesetzt werden.
Dafür steht beispielsweise:
1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt)
zur Verfügung.
Merksatz
1718 = passivische Anzahlungsverbindlichkeit. 1722 = besondere offene Absetzung von Vorräten.
Laufzeit der Anzahlungsverbindlichkeit
Für die bilanzielle Gliederung können erhaltene Anzahlungen zusätzlich nach Restlaufzeit unterschieden werden.
Dafür existieren beispielsweise:
- 1719 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr
- 1720 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
- 1721 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit größer 5 Jahre
Die konkrete Darstellung hängt vom Jahresabschluss und der verwendeten Kontierung ab.
1718 ist keine sonstige Verbindlichkeit aus Lieferantenverkehr
Bei 1718 schuldet das Unternehmen einem Kunden noch eine Leistung.
Das ist etwas anderes als eine normale Lieferantenverbindlichkeit auf:
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Merksatz
1718 = Kunde hat uns im Voraus bezahlt. 1600 = wir müssen einen Lieferanten bezahlen.
1718 oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?
1700 Sonstige Verbindlichkeiten ist ein allgemeines Verbindlichkeitskonto.
Für erhaltene Vorauszahlungen auf Bestellungen existiert jedoch eine eigene Bilanzposition und mit 1718 ein spezielles Konto für 19-%-Anzahlungen.
Merksatz
Spezifische Kundenanzahlung mit 19 % = 1718 statt allgemeinem Sammelkonto.
Rückzahlung ist kein Aufwand
Wird eine Anzahlung an den Kunden zurückgezahlt, entsteht dadurch nicht automatisch ein betrieblicher Aufwand.
Die Zahlung beseitigt lediglich eine bestehende Verbindlichkeit.
Beispiel
Nettoanzahlungsverbindlichkeit:
10.000,00 €
Sie wird vollständig rückabgewickelt.
Die Rückzahlung vermindert die Verbindlichkeit.
Zusätzlich muss die zuvor erfasste Umsatzsteuer korrigiert werden.
Merksatz
Anzahlung zurückgeben = Schuld begleichen, nicht automatisch Aufwand.
Keine Vorsteuer auf erhaltene Anzahlungen
Das Unternehmen ist hier Leistungserbringer und erhält Geld vom Kunden.
Deshalb entsteht auf seiner Seite Umsatzsteuer und keine Vorsteuer.
Merksatz
Erhaltene Anzahlung = Umsatzsteuerseite. Geleistete Anzahlung = kann Vorsteuerseite betreffen.
Erhaltene und geleistete Anzahlungen nicht verwechseln
Erhaltene Anzahlung
Der Kunde zahlt unserem Unternehmen im Voraus.
→ Passivseite / 1718
Geleistete Anzahlung
Unser Unternehmen zahlt einem Lieferanten im Voraus.
→ Aktivseite / entsprechendes Konto für geleistete Anzahlungen
Merksatz
Geld kommt zu uns = erhaltene Anzahlung. Geld geht von uns weg = geleistete Anzahlung.
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Habensaldo von 1718 zeigt den noch nicht durch Leistungserbringung beziehungsweise Schlussabrechnung aufgelösten Nettoanteil der erhaltenen 19-%-Anzahlungen.
Beispiel
Kunde A:
Nettoanzahlung:
20.000,00 €
Kunde B:
Nettoanzahlung:
15.000,00 €
Kunde C:
Nettoanzahlung:
5.000,00 €
Saldo 1718:
20.000 + 15.000 + 5.000 =
40.000,00 € Haben
Das Unternehmen schuldet für diese Beträge noch entsprechende Leistungen beziehungsweise deren Abwicklung.
Merksatz
Habensaldo 1718 = noch offene Nettoanzahlungsverpflichtungen aus 19-%-Umsätzen.
Warum wäre ein Sollsaldo auffällig?
1718 ist ein Passivkonto mit normaler Habenseite.
Ein Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.
Mögliche Ursachen:
- Anzahlung wurde doppelt verrechnet
- Rückzahlung wurde zu hoch gebucht
- ursprüngliche Anzahlungsbuchung fehlt
- Schlussrechnung wurde falsch verrechnet
- Steuerautomatik wurde falsch angewendet
- Soll und Haben wurden vertauscht
Merksatz
1718 sollte grundsätzlich Haben oder null zeigen.
Abstimmung zum Jahresabschluss
Zum Bilanzstichtag sollte für 1718 geprüft werden:
- Zu welchem Kunden gehört jede Anzahlung?
- Zu welchem Auftrag gehört sie?
- Wurde die Leistung bereits erbracht?
- Wurde bereits eine Schlussrechnung gestellt?
- Wurde die Anzahlung korrekt verrechnet?
- Wurde die Umsatzsteuer bereits richtig angemeldet?
- Gibt es Stornierungen oder Rückzahlungen?
- Besteht die Verpflichtung noch?
- Sind alte Salden nachvollziehbar?
Merksatz
Jeder 1718-Saldo sollte einen konkreten noch nicht vollständig abgewickelten Kundenauftrag erklären können.
Alte Salden auf 1718 sind ein Warnsignal
Bleiben Anzahlungen über längere Zeit unverändert auf 1718 stehen, sollte geprüft werden, warum.
Mögliche Ursachen:
- Schlussrechnung wurde nicht verrechnet
- Leistung wurde bereits erbracht
- Auftrag wurde storniert
- Rückzahlung wurde nicht gebucht
- falscher Kunde wurde verwendet
- Anzahlungsbuchung wurde über mehrere Jahre weitergetragen
Merksatz
1718 ist kein Dauerparkplatz für alte Kundengelder.
Was wird typischerweise auf Konto 1718 gebucht?
Typischerweise werden auf 1718 erfasst:
- vereinnahmte Anzahlungen auf zukünftige Lieferungen mit 19 % USt
- vereinnahmte Anzahlungen auf zukünftige Dienstleistungen mit 19 % USt
- Nettoanteile entsprechender Kundenvorauszahlungen
- Korrekturen solcher Anzahlungen
- Auflösung beziehungsweise Verrechnung bei der Schlussrechnung
- Rückabwicklung oder Rückzahlung entsprechender Anzahlungen
Die zugehörige Umsatzsteuer wird über die Steuerautomatik beziehungsweise 1776 Umsatzsteuer 19 % berücksichtigt.
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1718?
Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1718 gehören:
- normale Umsatzerlöse nach Leistungserbringung → beispielsweise 8400 Erlöse 19 % USt
- Anzahlungen auf 7-%-Umsätze → 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)
- steuerfreie Anzahlungen
- normale Kundenforderungen → 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Teilzahlungen auf bereits erbrachte und fakturierte Leistungen
- erhaltene Darlehen
- Lieferantenverbindlichkeiten → 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- allgemeine sonstige Verbindlichkeiten → 1700 Sonstige Verbindlichkeiten
- geleistete Anzahlungen an Lieferanten
- Reverse-Charge-Anzahlungen ohne Prüfung der besonderen Steuerregeln
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 1718 Kontenbezeichnung: Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) Kontenart: Passivkonto · Umsatzsteuer-Automatikkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Normale Kontoseite: Haben Zugang/Erhöhung: Haben Verrechnung/Rückzahlung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen GuV: Nicht direkt in der GuV
Typische Fehler
Anzahlung als normalen Erlös buchen
Vor vollständiger Leistungserbringung ist der Nettoanteil zunächst eine Verbindlichkeit.
Umsatzsteuer erst bei der Schlussrechnung erfassen
Bei vereinnahmten Vorauszahlungen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits bei Zahlungseingang.
Bruttobetrag vollständig als Verbindlichkeit verstehen
Der Bruttobetrag enthält Umsatzsteuer. Wirtschaftlich steht auf 1718 der Nettoanteil der Anzahlung; die Umsatzsteuer wird separat erfasst.
Steuerautomatik und manuelle Umsatzsteuer gleichzeitig verwenden
Dadurch kann 1776 Umsatzsteuer 19 % doppelt gebucht werden.
7-%-Anzahlung auf 1718 buchen
Dafür ist 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) vorgesehen.
Steuerfreien Umsatz auf 1718 buchen
1718 ist ausdrücklich mit 19 % USt verknüpft.
Teilzahlung auf eine bereits bestehende Forderung als Anzahlung behandeln
Nach Leistungserbringung handelt es sich regelmäßig um eine normale Zahlung auf die Forderung.
Schlussrechnung buchen, aber Anzahlung nicht auflösen
Dann bleibt die Anzahlungsverbindlichkeit fälschlich bestehen.
Anzahlungssteuer bei der Schlussrechnung nicht verrechnen
Dann kann Umsatzsteuer doppelt erfasst werden.
Rückzahlung ohne Umsatzsteuerkorrektur buchen
Bei einer Rückabwicklung muss auch die zuvor entstandene Umsatzsteuer geprüft und entsprechend korrigiert werden.
Bankeingang mit Gewinn verwechseln
Eine erhaltene Anzahlung erhöht die Liquidität, aber zunächst nicht den Gewinn.
Alte Anzahlungen ungeprüft stehen lassen
Jeder Saldo muss zu einem konkreten noch offenen Auftrag gehören.
Verwandte Konten
- 1200 Bank – Eingang oder Rückzahlung der Anzahlung
- 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – Forderung aus der späteren Schlussrechnung
- 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Lieferantenverbindlichkeiten, nicht Kundenanzahlungen
- 1700 Sonstige Verbindlichkeiten – allgemeine Verbindlichkeiten
- 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) – allgemeines Anzahlungsverbindlichkeitskonto
- 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) – erhaltene Anzahlungen mit 7 % USt
- 1719 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr – Laufzeitgliederung erhaltener Anzahlungen
- 1720 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre – mittlere Restlaufzeit
- 1721 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit größer 5 Jahre – langfristige Anzahlungen
- 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt) – besondere offene Absetzung
- 1776 Umsatzsteuer 19 % – Umsatzsteuer aus der erhaltenen Anzahlung
- 8400 Erlöse 19 % USt – Umsatzerlös nach Leistungserbringung
Kurz zusammengefasst
Das Konto 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) erfasst Kundenvorauszahlungen für noch nicht vollständig erbrachte Lieferungen oder Leistungen, die dem deutschen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen. Der Nettoanteil der Anzahlung ist zunächst eine Verbindlichkeit und noch kein normaler Umsatzerlös. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit Vereinnahmung der Vorauszahlung. 1718 ist im DATEV-SKR03 ein Umsatzsteuer-Automatikkonto, sodass die 19-%-Steuer bei korrekter Verwendung automatisch auf das entsprechende Umsatzsteuerkonto gebucht werden kann. Nach Leistungserbringung wird die Schlussrechnung gebucht und die bereits erhaltene sowie versteuerte Anzahlung vollständig verrechnet, damit weder Erlös noch Umsatzsteuer doppelt erfasst werden.
Kurzform: Kunde zahlt vor Leistung + 19 % USt = 1718. Netto = Anzahlungsverbindlichkeit, USt = 1776. Schlussrechnung später vollständig buchen und Anzahlung samt Steuer korrekt verrechnen.