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SKR03 · KONTO 1718

Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)

Das Konto 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) erfasst Kundenzahlungen, die vor Ausführung einer mit 19 % Umsatzsteuer steuerpflichtigen Lieferung oder Leistung vereinnahmt werden. Der Nettoanteil der Anzahlung stellt zunächst eine Verbindlichkeit gegenüber dem Kunden dar und noch keinen Umsatzerlös. Die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit der Vereinnahmung und wird auf dem entsprechenden Umsatzsteuerkonto erfasst. 1718 ist im DATEV-SKR03 ein Automatikkonto für 19-%-Anzahlungen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Passivkonto
Kategorie
Verbindlichkeiten
Normale Seite
Haben
Abschluss
SBK
Bilanz
Passivseite · Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) wird verwendet, wenn ein Kunde bereits Geld bezahlt, obwohl das Unternehmen die vereinbarte Lieferung oder Leistung noch nicht vollständig erbracht hat und der spätere Umsatz dem Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegt.

Das Unternehmen hat also bereits Geld bekommen, schuldet dem Kunden aber noch die Lieferung oder Leistung.

Der Nettoanteil der Zahlung ist deshalb zunächst kein Umsatzerlös, sondern eine Verbindlichkeit.

Die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer wird dagegen bereits mit der Vereinnahmung der Anzahlung steuerlich relevant.

Merksatz

Kunde zahlt vor der Leistung + späterer Umsatz mit 19 % USt = 1718 prüfen.

Soll oder Haben?

1718 ist ein Passivkonto.

Die normale Kontoseite ist deshalb:

Haben

Grundsätzlich gilt:

  • erhaltene Anzahlung entsteht → Haben
  • Anzahlung wird bei der Schlussrechnung verrechnet → Soll
  • Anzahlung wird zurückgezahlt → Soll

Merksatz

Anzahlung erhalten = Haben. Verrechnung oder Rückzahlung = Soll.

Warum ist die Anzahlung noch kein Erlös?

Ein Kunde kann bereits bezahlen, bevor das Unternehmen seine Leistung erbracht hat.

Dadurch steigt zwar das Bankguthaben, wirtschaftlich hat das Unternehmen seine Gegenleistung aber noch nicht verdient.

Beispiel

Ein Kunde bestellt eine Maschine für:

50.000,00 € netto

Die Maschine wird erst in drei Monaten geliefert.

Der Kunde zahlt heute bereits:

11.900,00 € brutto

Das Unternehmen hat damit Geld erhalten, schuldet dem Kunden aber weiterhin die Maschine.

Deshalb wird der Nettoanteil der Zahlung zunächst als erhaltene Anzahlung ausgewiesen.

Merksatz

Geldeingang ist nicht automatisch Erlös.

Die Umsatzsteuer entsteht trotzdem bereits bei der Anzahlung

Bei einer Vorauszahlung vor Ausführung der Leistung entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits für den vereinnahmten Teilbetrag.

Das ist die Besonderheit bei erhaltenen Anzahlungen:

Noch kein normaler Umsatzerlös – aber bereits Umsatzsteuer.

Beispiel

Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Darin enthalten:

Nettoanzahlung:

10.000,00 €

19 % Umsatzsteuer:

1.900,00 €

Die 10.000,00 € stellen zunächst eine Anzahlungsverbindlichkeit dar.

Die 1.900,00 € sind Umsatzsteuer.

Merksatz

Anzahlung netto = Verbindlichkeit. Umsatzsteuer = bereits steuerlich zu erfassen.

Praxisbeispiel 1: Kunde überweist eine 19-%-Anzahlung

Ein Kunde bestellt eine Leistung über:

50.000,00 € netto

Vor Beginn der Arbeiten zahlt er:

23.800,00 € brutto

Darin enthalten:

Netto:

20.000,00 €

Umsatzsteuer 19 %:

3.800,00 €

Buchungslogik

1200 Bank 23.800,00 € an 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) 20.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 3.800,00 €

Damit zeigt die Buchhaltung:

  • 23.800,00 € mehr Bankguthaben
  • 20.000,00 € Verpflichtung gegenüber dem Kunden
  • 3.800,00 € Umsatzsteuer

Merksatz

Bruttozahlung zerfällt in Nettoanzahlung und Umsatzsteuer.

DATEV-Besonderheit: 1718 ist ein Automatikkonto

1718 ist im DATEV-SKR03 als Automatikkonto mit 19 % Umsatzsteuer eingerichtet.

Bei korrekter Verwendung berechnet das System die Umsatzsteuer automatisch und führt sie auf das entsprechende Umsatzsteuerkonto.

Vereinfacht eingegeben

1200 Bank 23.800,00 € an 1718 23.800,00 €

Die DATEV-Steuerautomatik trennt daraus wirtschaftlich:

Wichtig

Bei einem echten Automatikkonto darf nicht zusätzlich noch einmal dieselbe Umsatzsteuer manuell gebucht werden.

Sonst würde die Steuer doppelt erfasst.

Merksatz

1718 mit DATEV-Automatik = Steuer automatisch berechnen lassen, nicht doppelt buchen.

1718 oder 1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten)?

1710 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (Verbindlichkeiten) ist das allgemeine Konto für erhaltene Anzahlungen.

1718 besitzt dagegen bereits die konkrete steuerliche Zuordnung:

19 % Umsatzsteuer

1710

allgemeine erhaltene Anzahlung ohne feste 19-%-Steuerautomatik

1718

erhaltene, bereits zu versteuernde Anzahlung mit 19 % USt

Merksatz

19-%-Anzahlung = 1718 ist das präzisere Konto.

1718 oder 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten)?

Hier entscheidet der Steuersatz des zugrunde liegenden Umsatzes.

1711

Anzahlung auf einen späteren Umsatz mit 7 % Umsatzsteuer

1718

Anzahlung auf einen späteren Umsatz mit 19 % Umsatzsteuer

Beispiel

Anzahlung auf eine Beratungsleistung mit 19 %:

→ 1718

Anzahlung auf einen Umsatz, der dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt:

→ 1711

Merksatz

Der spätere Umsatz bestimmt den Steuersatz der Anzahlung.

Warum zählt nicht einfach der Steuersatz am Zahlungstag?

Die Anzahlung ist Teil des Entgelts für die später auszuführende Lieferung oder Leistung.

Deshalb richtet sich ihre umsatzsteuerliche Behandlung grundsätzlich nach dem zugrunde liegenden Umsatz.

Merksatz

Anzahlung übernimmt grundsätzlich die steuerliche Behandlung der späteren Leistung.

Praxisbeispiel 2: 30 % Anzahlung

Auftragswert netto:

100.000,00 €

19 % Umsatzsteuer:

19.000,00 €

Gesamtauftrag brutto:

119.000,00 €

Vereinbarte Anzahlung:

30 % des Nettobetrags = 30.000,00 €

Umsatzsteuer darauf:

30.000 × 19 % =

5.700,00 €

Bruttoanzahlung:

35.700,00 €

Buchungslogik

1200 Bank 35.700,00 € an 1718 30.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 5.700,00 €

Das Unternehmen hat noch keinen normalen Erlös von 30.000,00 € verdient.

Es schuldet weiterhin die vereinbarte Leistung.

1718 ist kein Erlöskonto

Obwohl Geld eingeht, handelt es sich bei 1718 um ein Passivkonto und nicht um ein Ertragskonto.

Beispiel

Anzahlung:

11.900,00 €

Bank steigt um:

11.900,00 €

Gewinn aus der reinen Anzahlung:

0,00 €

Der Nettoanteil von 10.000,00 € steht zunächst als Verbindlichkeit in der Bilanz.

Merksatz

Mehr Liquidität heißt nicht automatisch mehr Gewinn.

1718 und 8400 Erlöse 19 % USt

Diese beiden Konten stehen für unterschiedliche Stadien eines Geschäfts.

1718

Kunde hat bezahlt, Leistung aber noch nicht vollständig erbracht.

→ Verbindlichkeit

8400 Erlöse 19 % USt

Leistung ist erbracht und der Umsatz wurde verdient.

→ Ertrag

Merksatz

Vor Leistung = 1718. Nach Leistung = Erlöskonto wie 8400.

Praxisbeispiel 3: Schlussrechnung

Gesamtauftrag:

50.000,00 € netto

Umsatzsteuer:

9.500,00 €

Gesamtbrutto:

59.500,00 €

Bereits erhaltene und versteuerte Anzahlung:

23.800,00 € brutto

Davon:

20.000,00 € netto

3.800,00 € Umsatzsteuer

Nach vollständiger Leistung wird die Schlussrechnung erstellt.

Gesamtrechnung

1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 59.500,00 € an 8400 Erlöse 19 % USt 50.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 9.500,00 €

Nun muss die bereits erhaltene Anzahlung verrechnet werden.

Auflösung der Anzahlung – manuell erklärt

1718 20.000,00 € 1776 Umsatzsteuer 19 % 3.800,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.800,00 €

Danach verbleibt eine offene Forderung von:

59.500 − 23.800 =

35.700,00 €

Restzahlung

1200 Bank 35.700,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 35.700,00 €

Merksatz

Schlussrechnung vollständig buchen, anschließend bereits versteuerte Anzahlung sauber verrechnen.

Warum wird die Umsatzsteuer bei der Verrechnung wieder zurückgenommen?

Bei der Anzahlung wurden bereits:

3.800,00 € Umsatzsteuer

erfasst.

Bei der Schlussrechnung wird die Umsatzsteuer des gesamten Auftrags von:

9.500,00 €

erfasst.

Würde die Umsatzsteuer aus der Anzahlung bei der Verrechnung nicht berücksichtigt, wären insgesamt:

9.500 + 3.800 =

13.300,00 €

Umsatzsteuer gebucht.

Das wäre zu viel.

Durch die korrekte Verrechnung bleibt am Ende insgesamt nur die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer auf den Gesamtumsatz bestehen.

Merksatz

Anzahlungssteuer bei der Schlussrechnung nicht doppelt stehen lassen.

Der häufigste Fehler bei Schlussrechnungen

Ein typischer Fehler ist:

  • Anzahlung mit Umsatzsteuer buchen
  • später Schlussrechnung mit voller Umsatzsteuer buchen
  • Anzahlung nur netto verrechnen

Dann bleibt die auf der Anzahlung bereits gebuchte Umsatzsteuer zusätzlich bestehen.

Das Unternehmen würde zu viel Umsatzsteuer ausweisen beziehungsweise abführen.

Merksatz

Bei Schlussrechnung immer auch die bereits versteuerte Anzahlung steuerlich korrekt auflösen.

Anzahlung und normale Teilzahlung unterscheiden

Eine erhaltene Anzahlung erfolgt vor der vollständigen Leistungserbringung.

Eine normale Teilzahlung kann dagegen auf eine bereits entstandene Forderung erfolgen.

Beispiel Anzahlung

Kunde zahlt vor Lieferung:

11.900,00 €

→ 1718

Beispiel Teilzahlung

Leistung ist vollständig erbracht.

Ausgangsrechnung:

11.900,00 €

Kunde zahlt zunächst:

5.000,00 €

→ 1200 Bank an Forderung

Nicht 1718.

Merksatz

Vor der Leistung = Anzahlung. Nach der Leistung = Zahlung auf Forderung.

Rechnungsstellung allein reicht für 1718 nicht

Entscheidend für die Besteuerung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich die Vereinnahmung des Geldes.

Wird lediglich eine Anzahlungsrechnung geschrieben, der Kunde zahlt aber noch nicht, ist noch keine erhaltene Anzahlung zugeflossen.

Beispiel

Anzahlungsrechnung:

11.900,00 €

Kunde hat noch nicht gezahlt.

Bankeingang:

0,00 €

Eine tatsächlich erhaltene und versteuerte Anzahlung liegt insoweit noch nicht vor.

Merksatz

Anzahlungsrechnung ist nicht dasselbe wie erhaltene Anzahlung.

Wann entsteht die Umsatzsteuer?

Wird ein Entgelt oder Teilentgelt vereinnahmt, bevor die vereinbarte Leistung ausgeführt wurde, entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Geld vereinnahmt wurde.

Beispiel

Anzahlungseingang:

15. Januar

Leistungserbringung:

20. April

Die Umsatzsteuer auf die Januar-Anzahlung wird bereits im Voranmeldungszeitraum Januar beziehungsweise dem entsprechenden Anmeldungszeitraum berücksichtigt.

Merksatz

Für die Anzahlungssteuer ist der Zahlungseingang entscheidend.

Mindest-Ist-Besteuerung bei Anzahlungen

Auch ein Unternehmen, das seine normalen Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, muss erhaltene Vorauszahlungen bereits bei Vereinnahmung versteuern.

Das wird häufig als Mindest-Ist-Besteuerung bezeichnet.

Merksatz

Auch Sollversteuerer warten bei echten Anzahlungen nicht bis zur späteren Leistung mit der Umsatzsteuer.

1718 und Istversteuerung

Bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist der Zahlungseingang ohnehin zentral für die Steuerentstehung.

Bei Anzahlungen bleibt dennoch die wirtschaftliche Trennung wichtig:

  • Nettoanzahlung = noch keine normale Erlösrealisierung
  • Umsatzsteuer = bereits aufgrund des Zahlungseingangs zu erfassen

Merksatz

Umsatzsteuerentstehung und handelsrechtlicher Erlös bleiben zwei verschiedene Fragen.

Anzahlung wird zurückgezahlt

Ein Auftrag kann storniert werden, bevor die Leistung erbracht wurde.

Muss die bereits erhaltene Anzahlung zurückgezahlt werden, fällt die entsprechende Anzahlungsverbindlichkeit weg.

Beispiel

Ursprüngliche Anzahlung brutto:

11.900,00 €

Davon:

10.000,00 € Nettoanzahlung

1.900,00 € Umsatzsteuer

Der Auftrag wird vollständig storniert und das Geld zurückgezahlt.

Dann sind sowohl:

  • die Anzahlungsverbindlichkeit
  • als auch die zuvor entstandene Umsatzsteuer

entsprechend zu korrigieren.

Merksatz

Anzahlung zurückzahlen = Anzahlungsverbindlichkeit und Anzahlungssteuer rückgängig machen.

Teilweise Rückzahlung

Auch eine teilweise Rückerstattung ist möglich.

Beispiel

Bruttoanzahlung:

23.800,00 €

Davon werden aufgrund einer Vertragsänderung:

5.950,00 €

zurückgezahlt.

Darin enthalten sind:

Netto:

5.000,00 €

Umsatzsteuer:

950,00 €

Die Anzahlungsverbindlichkeit und Umsatzsteuer sind entsprechend zu reduzieren.

Auftrag wird kleiner

Wird der ursprüngliche Auftragsumfang nach der Anzahlung reduziert, kann die erhaltene Anzahlung höher sein als der noch benötigte Vorauszahlungsbetrag.

Dann muss geprüft werden, ob ein Teil:

  • zurückgezahlt
  • mit anderen Ansprüchen verrechnet
  • oder bei der Schlussabrechnung berücksichtigt

wird.

1718 darf nicht ungeprüft mit einem alten Betrag weitergeführt werden.

Auftrag wird größer

Erhöht sich der Auftragswert, bleibt die bereits erhaltene Anzahlung zunächst in ihrer tatsächlichen Höhe bestehen.

Eine zusätzliche Vorauszahlung führt zu einem weiteren Zugang auf 1718.

Merksatz

1718 zeigt erhaltenes Geld, nicht den gesamten Auftragswert.

1718 zeigt nicht den Auftragsbestand

Ein Auftrag über:

1.000.000,00 € netto

führt nicht automatisch zu einem Saldo von 1.000.000,00 € auf 1718.

Hat der Kunde erst:

100.000,00 € netto

angezahlt, betrifft 1718 nur diesen erhaltenen Nettoanzahlungsbetrag.

Merksatz

Auftragsvolumen und Anzahlungsbestand sind unterschiedliche Größen.

Umsatzsteuer ist nicht Teil der Anzahlungsverbindlichkeit

Bei der Nettobetrachtung zeigt 1718 den Nettoanteil der erhaltenen Anzahlung.

Die Umsatzsteuer wird separat auf 1776 Umsatzsteuer 19 % erfasst.

Beispiel

Bruttozahlung:

119.000,00 €

Nettoanzahlung:

100.000,00 €

Umsatzsteuer:

19.000,00 €

1718 wirtschaftlich:

100.000,00 € Haben

1776:

19.000,00 € Haben

Merksatz

1718 zeigt netto die Leistungsverpflichtung; die Umsatzsteuer steht separat.

1718 und 1776 Umsatzsteuer 19 %

Diese beiden Konten entstehen bei einer normalen steuerpflichtigen 19-%-Anzahlung gemeinsam.

1718

Nettoanzahlung beziehungsweise Anzahlungsverbindlichkeit

1776

Umsatzsteuer aus der vereinnahmten Anzahlung

Merksatz

1718 = Verpflichtung gegenüber Kunde. 1776 = Steuerverpflichtung gegenüber Finanzamt.

1718 und 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Vor der Leistung steht die erhaltene Zahlung als Anzahlung auf 1718.

Nach Leistungserbringung und Schlussrechnung entsteht regelmäßig eine Forderung aus dem Gesamtgeschäft.

Die bereits erhaltene Anzahlung wird anschließend gegen diese Forderung verrechnet.

Merksatz

Anzahlung wird bei der Schlussrechnung zum bereits bezahlten Teil der Kundenforderung.

Debitorenbuchhaltung

In einer Debitorenbuchhaltung wird häufig mit einem Kundenkonto gearbeitet.

Die Anzahlungsrechnung, Zahlung, Schlussrechnung und Verrechnung müssen so gebucht werden, dass der konkrete Kunde und seine offenen Posten nachvollziehbar bleiben.

Für die Verrechnung von Anzahlungen über Debitorenkonten können je nach DATEV-Verfahren zusätzliche Verrechnungskonten eingesetzt werden.

Wichtig

Am Ende muss nachvollziehbar sein:

  • wie hoch die ursprüngliche Anzahlung war
  • welche Umsatzsteuer bereits darauf entstanden ist
  • welche Schlussrechnung erstellt wurde
  • welcher Betrag bereits verrechnet wurde
  • welcher Rest noch offen ist

OPOS und Anzahlungen

Anzahlungen können in einer Debitorenbuchhaltung als eigene offene beziehungsweise verrechenbare Posten auftreten.

Bei der Schlussrechnung müssen sie dem richtigen Kunden und Auftrag zugeordnet werden.

Ein alter Anzahlungs-OPOS darf nach vollständiger Verrechnung nicht einfach weiter offen stehen bleiben.

Merksatz

Anzahlung und Schlussrechnung müssen auch in der OPOS-Liste zusammenfinden.

Steuerfreie Umsätze gehören nicht auf 1718

1718 enthält ausdrücklich die Steuerzuordnung:

19 % USt

Ist der spätere Umsatz steuerfrei, darf nicht einfach 19 % Umsatzsteuer auf die Anzahlung berechnet werden.

Dann ist ein anderes Konto beziehungsweise eine andere steuerliche Behandlung erforderlich.

Merksatz

Keine 19-%-Steuerpflicht des Hauptumsatzes = grundsätzlich kein 1718.

Reverse Charge gehört nicht automatisch auf 1718

Bei bestimmten Leistungen schuldet nach § 13b UStG der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.

Dann stellt der leistende Unternehmer grundsätzlich nicht einfach eine normale 19-%-Anzahlung mit deutscher Umsatzsteuer in Rechnung.

Solche Fälle müssen nach den speziellen Reverse-Charge-Regeln behandelt werden.

Merksatz

1718 ist für normale versteuerte 19-%-Anzahlungen, nicht pauschal für §-13b-Fälle.

Auslandsumsätze

Auch bei grenzüberschreitenden Geschäften muss zunächst geklärt werden, wo und wie der spätere Umsatz steuerbar und steuerpflichtig ist.

Nur weil der Kunde eine Vorauszahlung leistet, entsteht nicht automatisch deutsche Umsatzsteuer mit 19 %.

Zu prüfen sind beispielsweise:

  • Leistungsort
  • Steuerbefreiungen
  • innergemeinschaftliche Lieferung
  • Ausfuhrlieferung
  • Reverse Charge
  • besondere Besteuerungsverfahren

Merksatz

1718 setzt voraus, dass die Anzahlung tatsächlich der deutschen 19-%-Umsatzsteuer unterliegt.

Fremdwährungsanzahlung

Erhält ein Unternehmen eine Anzahlung in einer Fremdwährung, muss der steuerlich und buchhalterisch maßgebliche Betrag in Euro bestimmt werden.

Spätere Wechselkursänderungen können zusätzliche Kursdifferenzen verursachen.

Die Anzahlungsverbindlichkeit und die bereits entstandene Umsatzsteuer müssen dabei korrekt nachvollziehbar bleiben.

Erhaltene Anzahlung am Jahresende

Wurde eine Anzahlung im alten Jahr erhalten, die Leistung aber noch nicht erbracht, bleibt der Nettoanzahlungsbetrag am Bilanzstichtag als Verbindlichkeit bestehen.

Beispiel

Anzahlung:

11.900,00 € brutto

Zahlungseingang:

15. Dezember 2026

Leistung:

Februar 2027

Am 31.12.2026 besteht weiterhin:

10.000,00 € Anzahlungsverbindlichkeit

Die 1.900,00 € Umsatzsteuer wurden bereits aufgrund der Vereinnahmung berücksichtigt.

Merksatz

Leistung am Jahresende noch offen = Nettoanzahlung bleibt in der Bilanz.

Warum wird 1718 über das SBK abgeschlossen?

1718 ist ein Bestandskonto.

Die noch offene Leistungsverpflichtung gegenüber dem Kunden besteht über den Jahreswechsel hinweg fort.

Deshalb wird der Saldo über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen und in das Folgejahr übernommen.

Merksatz

Offene Anzahlungsverbindlichkeit verschwindet nicht zum 31.12.

Bilanzausweis

1718 wird bilanziell den:

Erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen

zugeordnet.

Diese befinden sich auf der Passivseite der Bilanz innerhalb der Verbindlichkeiten.

Merksatz

1718 ist nicht nur irgendeine Verbindlichkeit, sondern die spezielle Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen“.

1718 oder 1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt)?

Grundsätzlich wird 1718 passivisch als erhaltene Anzahlung ausgewiesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen auch offen von entsprechenden Vorräten abgesetzt werden.

Dafür steht beispielsweise:

1722 Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (von Vorräten offen abgesetzt)

zur Verfügung.

Merksatz

1718 = passivische Anzahlungsverbindlichkeit. 1722 = besondere offene Absetzung von Vorräten.

Laufzeit der Anzahlungsverbindlichkeit

Für die bilanzielle Gliederung können erhaltene Anzahlungen zusätzlich nach Restlaufzeit unterschieden werden.

Dafür existieren beispielsweise:

  • 1719 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr
  • 1720 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
  • 1721 Erhaltene Anzahlungen - Restlaufzeit größer 5 Jahre

Die konkrete Darstellung hängt vom Jahresabschluss und der verwendeten Kontierung ab.

1718 ist keine sonstige Verbindlichkeit aus Lieferantenverkehr

Bei 1718 schuldet das Unternehmen einem Kunden noch eine Leistung.

Das ist etwas anderes als eine normale Lieferantenverbindlichkeit auf:

1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Merksatz

1718 = Kunde hat uns im Voraus bezahlt. 1600 = wir müssen einen Lieferanten bezahlen.

1718 oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?

1700 Sonstige Verbindlichkeiten ist ein allgemeines Verbindlichkeitskonto.

Für erhaltene Vorauszahlungen auf Bestellungen existiert jedoch eine eigene Bilanzposition und mit 1718 ein spezielles Konto für 19-%-Anzahlungen.

Merksatz

Spezifische Kundenanzahlung mit 19 % = 1718 statt allgemeinem Sammelkonto.

Rückzahlung ist kein Aufwand

Wird eine Anzahlung an den Kunden zurückgezahlt, entsteht dadurch nicht automatisch ein betrieblicher Aufwand.

Die Zahlung beseitigt lediglich eine bestehende Verbindlichkeit.

Beispiel

Nettoanzahlungsverbindlichkeit:

10.000,00 €

Sie wird vollständig rückabgewickelt.

Die Rückzahlung vermindert die Verbindlichkeit.

Zusätzlich muss die zuvor erfasste Umsatzsteuer korrigiert werden.

Merksatz

Anzahlung zurückgeben = Schuld begleichen, nicht automatisch Aufwand.

Keine Vorsteuer auf erhaltene Anzahlungen

Das Unternehmen ist hier Leistungserbringer und erhält Geld vom Kunden.

Deshalb entsteht auf seiner Seite Umsatzsteuer und keine Vorsteuer.

Merksatz

Erhaltene Anzahlung = Umsatzsteuerseite. Geleistete Anzahlung = kann Vorsteuerseite betreffen.

Erhaltene und geleistete Anzahlungen nicht verwechseln

Erhaltene Anzahlung

Der Kunde zahlt unserem Unternehmen im Voraus.

→ Passivseite / 1718

Geleistete Anzahlung

Unser Unternehmen zahlt einem Lieferanten im Voraus.

→ Aktivseite / entsprechendes Konto für geleistete Anzahlungen

Merksatz

Geld kommt zu uns = erhaltene Anzahlung. Geld geht von uns weg = geleistete Anzahlung.

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo von 1718 zeigt den noch nicht durch Leistungserbringung beziehungsweise Schlussabrechnung aufgelösten Nettoanteil der erhaltenen 19-%-Anzahlungen.

Beispiel

Kunde A:

Nettoanzahlung:

20.000,00 €

Kunde B:

Nettoanzahlung:

15.000,00 €

Kunde C:

Nettoanzahlung:

5.000,00 €

Saldo 1718:

20.000 + 15.000 + 5.000 =

40.000,00 € Haben

Das Unternehmen schuldet für diese Beträge noch entsprechende Leistungen beziehungsweise deren Abwicklung.

Merksatz

Habensaldo 1718 = noch offene Nettoanzahlungsverpflichtungen aus 19-%-Umsätzen.

Warum wäre ein Sollsaldo auffällig?

1718 ist ein Passivkonto mit normaler Habenseite.

Ein Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen:

  • Anzahlung wurde doppelt verrechnet
  • Rückzahlung wurde zu hoch gebucht
  • ursprüngliche Anzahlungsbuchung fehlt
  • Schlussrechnung wurde falsch verrechnet
  • Steuerautomatik wurde falsch angewendet
  • Soll und Haben wurden vertauscht

Merksatz

1718 sollte grundsätzlich Haben oder null zeigen.

Abstimmung zum Jahresabschluss

Zum Bilanzstichtag sollte für 1718 geprüft werden:

  • Zu welchem Kunden gehört jede Anzahlung?
  • Zu welchem Auftrag gehört sie?
  • Wurde die Leistung bereits erbracht?
  • Wurde bereits eine Schlussrechnung gestellt?
  • Wurde die Anzahlung korrekt verrechnet?
  • Wurde die Umsatzsteuer bereits richtig angemeldet?
  • Gibt es Stornierungen oder Rückzahlungen?
  • Besteht die Verpflichtung noch?
  • Sind alte Salden nachvollziehbar?

Merksatz

Jeder 1718-Saldo sollte einen konkreten noch nicht vollständig abgewickelten Kundenauftrag erklären können.

Alte Salden auf 1718 sind ein Warnsignal

Bleiben Anzahlungen über längere Zeit unverändert auf 1718 stehen, sollte geprüft werden, warum.

Mögliche Ursachen:

  • Schlussrechnung wurde nicht verrechnet
  • Leistung wurde bereits erbracht
  • Auftrag wurde storniert
  • Rückzahlung wurde nicht gebucht
  • falscher Kunde wurde verwendet
  • Anzahlungsbuchung wurde über mehrere Jahre weitergetragen

Merksatz

1718 ist kein Dauerparkplatz für alte Kundengelder.

Was wird typischerweise auf Konto 1718 gebucht?

Typischerweise werden auf 1718 erfasst:

  • vereinnahmte Anzahlungen auf zukünftige Lieferungen mit 19 % USt
  • vereinnahmte Anzahlungen auf zukünftige Dienstleistungen mit 19 % USt
  • Nettoanteile entsprechender Kundenvorauszahlungen
  • Korrekturen solcher Anzahlungen
  • Auflösung beziehungsweise Verrechnung bei der Schlussrechnung
  • Rückabwicklung oder Rückzahlung entsprechender Anzahlungen

Die zugehörige Umsatzsteuer wird über die Steuerautomatik beziehungsweise 1776 Umsatzsteuer 19 % berücksichtigt.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1718?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1718 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1718 Kontenbezeichnung: Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) Kontenart: Passivkonto · Umsatzsteuer-Automatikkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Normale Kontoseite: Haben Zugang/Erhöhung: Haben Verrechnung/Rückzahlung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen GuV: Nicht direkt in der GuV

Typische Fehler

Anzahlung als normalen Erlös buchen

Vor vollständiger Leistungserbringung ist der Nettoanteil zunächst eine Verbindlichkeit.

Umsatzsteuer erst bei der Schlussrechnung erfassen

Bei vereinnahmten Vorauszahlungen entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich bereits bei Zahlungseingang.

Bruttobetrag vollständig als Verbindlichkeit verstehen

Der Bruttobetrag enthält Umsatzsteuer. Wirtschaftlich steht auf 1718 der Nettoanteil der Anzahlung; die Umsatzsteuer wird separat erfasst.

Steuerautomatik und manuelle Umsatzsteuer gleichzeitig verwenden

Dadurch kann 1776 Umsatzsteuer 19 % doppelt gebucht werden.

7-%-Anzahlung auf 1718 buchen

Dafür ist 1711 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 7 % USt (Verbindlichkeiten) vorgesehen.

Steuerfreien Umsatz auf 1718 buchen

1718 ist ausdrücklich mit 19 % USt verknüpft.

Teilzahlung auf eine bereits bestehende Forderung als Anzahlung behandeln

Nach Leistungserbringung handelt es sich regelmäßig um eine normale Zahlung auf die Forderung.

Schlussrechnung buchen, aber Anzahlung nicht auflösen

Dann bleibt die Anzahlungsverbindlichkeit fälschlich bestehen.

Anzahlungssteuer bei der Schlussrechnung nicht verrechnen

Dann kann Umsatzsteuer doppelt erfasst werden.

Rückzahlung ohne Umsatzsteuerkorrektur buchen

Bei einer Rückabwicklung muss auch die zuvor entstandene Umsatzsteuer geprüft und entsprechend korrigiert werden.

Bankeingang mit Gewinn verwechseln

Eine erhaltene Anzahlung erhöht die Liquidität, aber zunächst nicht den Gewinn.

Alte Anzahlungen ungeprüft stehen lassen

Jeder Saldo muss zu einem konkreten noch offenen Auftrag gehören.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) erfasst Kundenvorauszahlungen für noch nicht vollständig erbrachte Lieferungen oder Leistungen, die dem deutschen Umsatzsteuersatz von 19 % unterliegen. Der Nettoanteil der Anzahlung ist zunächst eine Verbindlichkeit und noch kein normaler Umsatzerlös. Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit Vereinnahmung der Vorauszahlung. 1718 ist im DATEV-SKR03 ein Umsatzsteuer-Automatikkonto, sodass die 19-%-Steuer bei korrekter Verwendung automatisch auf das entsprechende Umsatzsteuerkonto gebucht werden kann. Nach Leistungserbringung wird die Schlussrechnung gebucht und die bereits erhaltene sowie versteuerte Anzahlung vollständig verrechnet, damit weder Erlös noch Umsatzsteuer doppelt erfasst werden.

Kurzform: Kunde zahlt vor Leistung + 19 % USt = 1718. Netto = Anzahlungsverbindlichkeit, USt = 1776. Schlussrechnung später vollständig buchen und Anzahlung samt Steuer korrekt verrechnen.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.