Einfach erklärt
Das Konto 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr wird verwendet, wenn bei einer bestimmten einzelnen Forderung ein konkretes Ausfallrisiko besteht.
Das Unternehmen hat beispielsweise einem Kunden eine Rechnung gestellt. Später zeigt sich, dass der Kunde erhebliche Zahlungsschwierigkeiten hat und wahrscheinlich nur einen Teil der Forderung bezahlen kann.
Die Forderung besteht rechtlich weiterhin. Für die Bilanz wäre es aber nicht richtig, sie weiterhin mit ihrem vollständigen Wert anzusetzen.
Deshalb wird der voraussichtlich ausfallende Teil durch eine Einzelwertberichtigung, kurz EWB, berücksichtigt.
Konto 0998 ist dabei ein Wertberichtigungs- beziehungsweise Korrekturkonto zu den Forderungen.
Was bedeutet „Restlaufzeit bis 1 Jahr“?
Konto 0998 wird für einzelwertberichtigte Forderungen verwendet, deren verbleibende Laufzeit bis zu einem Jahr beträgt.
Für entsprechende Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gibt es im SKR03 0999 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr.
Soll oder Haben?
Konto 0998 funktioniert etwas anders als ein normales Aktivkonto.
Obwohl es wirtschaftlich zu den Forderungen auf der Aktivseite gehört, handelt es sich um ein Korrekturkonto, das den Wert der Forderungen vermindert.
Deshalb gilt typischerweise:
- Einzelwertberichtigung wird gebildet oder erhöht → Haben
- Einzelwertberichtigung wird vermindert oder aufgelöst → Soll
Merksatz
Je höher die Wertberichtigung im Haben von 0998, desto niedriger ist der tatsächliche bilanzielle Wert der Forderungen.
Warum wird die Forderung nicht einfach direkt kleiner gebucht?
Bei der Einzelwertberichtigung soll weiterhin sichtbar bleiben, wie hoch die ursprüngliche Forderung gegenüber dem Kunden ist.
Deshalb kann die Wertminderung indirekt über Konto 0998 erfasst werden.
Beispiel
Eine zweifelhafte Forderung beträgt 11.900,00 €.
Die Forderung bleibt zunächst weiterhin mit 11.900,00 € bestehen. Zusätzlich wird auf Konto 0998 beispielsweise eine Wertberichtigung von 6.000,00 € erfasst.
In der Bilanz wird die Forderung dadurch entsprechend niedriger bewertet, ohne dass der ursprüngliche Forderungsbetrag einfach verschwindet.
Wann ist eine Einzelwertberichtigung notwendig?
Eine Einzelwertberichtigung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn bei einem konkreten Kunden Hinweise darauf bestehen, dass die Forderung wahrscheinlich nicht vollständig bezahlt wird.
Mögliche Anzeichen können beispielsweise sein:
- erhebliche Zahlungsschwierigkeiten des Kunden
- wiederholte erfolglose Mahnungen
- bekannte finanzielle Probleme
- ein laufendes Insolvenzverfahren oder entsprechende Hinweise
- eine konkrete Vereinbarung über eine teilweise Zahlung
- andere erkennbare Umstände, die einen teilweisen Forderungsausfall wahrscheinlich machen
Entscheidend ist, dass das Risiko einer bestimmten Forderung individuell zugeordnet werden kann.
Praxisbeispiel: Kunde kann wahrscheinlich nur einen Teil bezahlen
Ein Unternehmen hat gegenüber einem Kunden eine offene Forderung von 11.900,00 € brutto.
Darin enthalten sind:
- 10.000,00 € Nettoforderung
- 1.900,00 € Umsatzsteuer
Der Kunde befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten. Nach Prüfung wird erwartet, dass voraussichtlich 60 % der Nettoforderung ausfallen.
Der voraussichtliche Ausfall beträgt damit:
10.000,00 € × 60 % = 6.000,00 €
Schritt 1: Forderung als zweifelhaft kennzeichnen
Eine konkret gefährdete Forderung wird häufig zunächst von den normalen Forderungen getrennt und auf 1460 Zweifelhafte Forderungen umgebucht.
Vereinfacht dargestellter Buchungssatz
1460 Zweifelhafte Forderungen 11.900,00 € an Kundenkonto 11.900,00 €
Dadurch ist in der Buchhaltung erkennbar, dass diese Forderung nicht mehr als einwandfrei angesehen wird.
Schritt 2: Einzelwertberichtigung bilden
Der geschätzte Ausfall von 6.000,00 € wird nun als Aufwand erfasst.
Dafür wird im SKR03 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen verwendet.
Buchungssatz
2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 6.000,00 € an 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.000,00 €
Damit entsteht ein Aufwand von 6.000,00 € und gleichzeitig eine entsprechende Wertberichtigung der Forderung.
Warum wird die Umsatzsteuer noch nicht korrigiert?
Bei einer lediglich zweifelhaften Forderung steht der tatsächliche Forderungsausfall noch nicht endgültig fest.
Deshalb wird die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich noch nicht allein wegen der Einzelwertberichtigung korrigiert.
Die Einzelwertberichtigung wird deshalb bei einer umsatzsteuerpflichtigen Forderung grundsätzlich auf Grundlage des gefährdeten Nettobetrags ermittelt.
Beispiel
Offene Forderung brutto: 11.900,00 € Nettoforderung: 10.000,00 € Erwarteter Ausfall: 60 % Einzelwertberichtigung: 6.000,00 €
Nicht einfach:
11.900,00 € × 60 % = 7.140,00 €
Denn die Umsatzsteuer wird nicht bereits deshalb berichtigt, weil ein Forderungsausfall lediglich erwartet wird.
Zweifelhafte und uneinbringliche Forderung sind nicht dasselbe
Diese Unterscheidung ist besonders wichtig.
Zweifelhafte Forderung
Es besteht ein konkretes Risiko, dass der Kunde nicht vollständig zahlt. Der endgültige Ausfall steht aber noch nicht fest.
→ mögliche Einzelwertberichtigung über 0998
Uneinbringliche Forderung
Es steht fest, dass die Forderung ganz oder teilweise nicht mehr eingezogen werden kann.
Dann reicht eine bloße Einzelwertberichtigung nicht mehr aus. Der tatsächliche Forderungsausfall muss berücksichtigt werden und gegebenenfalls ist auch die Umsatzsteuer zu berichtigen.
Für Forderungsverluste stehen im SKR03 entsprechende Konten wie beispielsweise 2406 Forderungsverluste 19 % USt zur Verfügung.
Merksatz
Zweifelhaft = Ausfall wahrscheinlich. Uneinbringlich = Ausfall steht fest.
Was passiert, wenn sich die Lage des Kunden verbessert?
Eine Einzelwertberichtigung ist eine Bewertung aufgrund der am Bilanzstichtag bekannten Situation.
Stellt sich später heraus, dass das Ausfallrisiko geringer geworden ist, muss die Wertberichtigung entsprechend vermindert werden.
Für Erträge aus der Herabsetzung einer Einzelwertberichtigung gibt es im SKR03 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen.
Beispiel
Von einer bestehenden Einzelwertberichtigung über 6.000,00 € werden nur noch 2.000,00 € benötigt.
Die Wertberichtigung muss deshalb um 4.000,00 € vermindert werden.
Buchungssatz
0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr 4.000,00 € an 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen 4.000,00 €
Das Korrekturkonto 0998 nimmt im Soll ab. Gleichzeitig entsteht ein Ertrag aus der Herabsetzung der zuvor vorgenommenen Wertberichtigung.
Was passiert, wenn der Kunde doch vollständig bezahlt?
Zahlt der Kunde die Forderung überraschend vollständig, besteht kein Grund mehr für die zuvor gebildete Einzelwertberichtigung.
Die Wertberichtigung muss dann vollständig aufgelöst werden.
Beispiel
Vorhandene Einzelwertberichtigung: 6.000,00 €
Auflösung
0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.000,00 € an 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen 6.000,00 €
Der tatsächliche Zahlungseingang wird unabhängig davon über das Kunden- beziehungsweise Forderungskonto und 1200 Bank gebucht.
Was passiert bei einem endgültigen Forderungsausfall?
Wird später endgültig klar, dass der Kunde einen Betrag nicht mehr bezahlen wird, liegt keine bloße Schätzung mehr vor.
Dann muss die tatsächliche Forderung entsprechend abgeschrieben beziehungsweise ausgebucht werden.
Eine zuvor vorhandene Einzelwertberichtigung wird dabei ebenfalls aufgelöst beziehungsweise berücksichtigt.
Bei einem endgültigen Forderungsausfall kann außerdem eine Berichtigung der Umsatzsteuer erforderlich sein.
Die genaue Buchung hängt insbesondere von der Höhe des endgültigen Ausfalls, dem Umsatzsteuersatz und der verwendeten Buchungsautomatik ab.
Einzelwertberichtigung oder Pauschalwertberichtigung?
Neben der Einzelwertberichtigung gibt es auch die Pauschalwertberichtigung, kurz PWB.
Einzelwertberichtigung
Das Risiko betrifft einen konkreten einzelnen Kunden oder eine bestimmte Forderung.
Beispiel:
Ein bestimmter Kunde befindet sich nachweislich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten.
→ 0998 Einzelwertberichtigung
Pauschalwertberichtigung
Hier geht es um das allgemeine Ausfallrisiko des übrigen Forderungsbestands, ohne dass bereits bei einem bestimmten Kunden ein konkreter Ausfall erwartet wird.
Für Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr gibt es dafür 0996 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr.
Merksatz
Konkreter Kunde = EWB. Allgemeines Ausfallrisiko = PWB.
Warum ist 0998 kein normales Passivkonto?
Konto 0998 weist typischerweise einen Habensaldo auf. Trotzdem handelt es sich wirtschaftlich nicht um eine Verbindlichkeit des Unternehmens.
Das Konto dient vielmehr dazu, einen Vermögenswert – die Forderungen – zu korrigieren.
Vereinfacht dargestellt
Forderungen vor Wertberichtigung: 100.000,00 € Einzelwertberichtigungen: −6.000,00 € Bilanzierter Forderungswert: 94.000,00 €
Die 6.000,00 € sind also keine neue Schuld. Sie vermindern lediglich den Wert der vorhandenen Forderungen.
Zusammenhang mit dem Niederstwertprinzip
Forderungen gehören zum Umlaufvermögen.
Ist erkennbar, dass eine Forderung nicht mehr vollständig werthaltig ist, darf sie in der Bilanz nicht einfach weiterhin mit ihrem ursprünglichen vollen Wert stehen bleiben.
Durch die Einzelwertberichtigung wird das erkennbare individuelle Ausfallrisiko berücksichtigt.
Damit soll die Bilanz die Forderungen mit einem realistischeren Wert darstellen.
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 0998 Kontenart: Wertberichtigungskonto / Aktiv-Korrekturkonto Kontenklasse: 0 Bereich: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Normale Kontoseite: Haben Bildung und Erhöhung: Haben Herabsetzung und Auflösung: Soll Bilanz: Korrektur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen GuV: Die Bildung wirkt über 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen erfolgswirksam
Konto 0998 wird nicht als eigenständige Verbindlichkeit auf der Passivseite verstanden. Es korrigiert vielmehr den bilanziellen Wert der Forderungen auf der Aktivseite.
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der Saldo von Konto 0998 zeigt die Summe der zum Bilanzstichtag bestehenden Einzelwertberichtigungen für die auf diesem Konto erfassten Forderungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Je höher der Habensaldo des Kontos ist, desto höher ist die Wertminderung, die vom Forderungsbestand berücksichtigt werden muss.
Typische Fehler
0998 als Verbindlichkeit behandeln
Der Habensaldo kann zunächst verwirrend sein. Konto 0998 stellt aber keine Schuld gegenüber einem anderen Unternehmen dar, sondern korrigiert den Wert der eigenen Forderungen.
Die Bruttoforderung wertberichtigen
Bei einer lediglich zweifelhaften umsatzsteuerpflichtigen Forderung wird die Umsatzsteuer grundsätzlich noch nicht wegen des erwarteten Ausfalls korrigiert. Die EWB wird deshalb grundsätzlich anhand des gefährdeten Nettobetrags ermittelt.
Umsatzsteuer bereits bei bloßen Zahlungsschwierigkeiten korrigieren
Ein erwarteter Ausfall und ein endgültig feststehender Forderungsausfall sind nicht dasselbe. Die Umsatzsteuer darf nicht allein deshalb berichtigt werden, weil die Forderung zweifelhaft geworden ist.
EWB und PWB verwechseln
Bei einem konkret bekannten Ausfallrisiko einer bestimmten Forderung wird eine Einzelwertberichtigung betrachtet. 0996 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen betrifft dagegen allgemeine Ausfallrisiken des Forderungsbestands.
Die ursprüngliche Forderung einfach ausbuchen
Solange der endgültige Ausfall noch nicht feststeht, besteht die Forderung grundsätzlich weiterhin. Die indirekte Einzelwertberichtigung über 0998 ermöglicht es, die Forderung weiterhin sichtbar zu lassen und gleichzeitig ihren bilanziellen Wert zu korrigieren.
Eine alte Wertberichtigung ungeprüft übernehmen
Einzelwertberichtigungen müssen zum jeweiligen Bilanzstichtag anhand der aktuellen Situation beurteilt werden. Verbessert oder verschlechtert sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden, muss die Bewertung entsprechend angepasst werden.
Verwandte Konten
- 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – allgemeiner Forderungsbestand
- 1460 Zweifelhafte Forderungen – Forderungen mit konkretem Ausfallrisiko
- 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen – Aufwand bei Bildung oder Erhöhung einer EWB
- 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen – Ertrag bei Verminderung einer EWB
- 0996 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit bis zu 1 Jahr – allgemeines Ausfallrisiko kurzfristiger Forderungen
- 0997 Pauschalwertberichtigung auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr – PWB für längerfristige Forderungen
- 0999 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit größer 1 Jahr – EWB für Forderungen mit längerer Restlaufzeit
- 2406 Forderungsverluste 19 % USt – tatsächliche Forderungsverluste bei entsprechenden umsatzsteuerpflichtigen Forderungen
- 1200 Bank – tatsächliche Zahlungseingänge
Kurz zusammengefasst
Das Konto 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr korrigiert den Wert einzelner kurzfristiger Forderungen, bei denen ein konkretes Ausfallrisiko besteht. Die Bildung erfolgt über 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen im Haben von 0998. Wird das Risiko später geringer, wird die Wertberichtigung im Soll vermindert. Konto 0998 ist keine Verbindlichkeit, sondern ein Korrekturkonto zu den Forderungen.
Kurzform: Der Kunde schuldet uns das Geld noch – aber wir rechnen nicht mehr damit, alles davon zu bekommen.