Einfach erklärt
Das Konto 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen wird verwendet, wenn eine früher gebildete Einzelwertberichtigung (EWB) auf eine Forderung später nicht mehr in voller Höhe benötigt wird.
Eine EWB wird gebildet, wenn bei einer konkreten Forderung ein erhöhtes Ausfallrisiko besteht.
Verbessert sich die Situation später, kann die Wertberichtigung reduziert werden.
Diese Verringerung führt zu einem Ertrag.
Dieser Ertrag wird auf 2731 gebucht.
Merksatz
Ausfallrisiko sinkt → EWB sinkt → Ertrag auf 2731.
Soll oder Haben?
2731 ist ein Ertragskonto.
Die normale Kontoseite ist deshalb:
Haben
Grundsätzlich gilt:
- Herabsetzung einer EWB → Haben
- Storno oder Korrektur einer solchen Ertragsbuchung → Soll
Typische Buchung
Bei einer kurzfristigen Forderung kann beispielsweise gebucht werden:
0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr an 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen
Bei einer Forderung mit Restlaufzeit größer 1 Jahr entsprechend beispielsweise:
0999 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr an 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen
Merksatz
EWB wird kleiner = Wertberichtigung im Soll, 2731 im Haben.
Wie entsteht überhaupt eine Einzelwertberichtigung?
Eine Einzelwertberichtigung wird gebildet, wenn bei einer konkreten Forderung Zweifel bestehen, ob der Kunde vollständig zahlen wird.
Dafür kann zunächst eine Forderung beispielsweise auf:
1461 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr
oder bei längerer Restlaufzeit auf:
1465 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr
umgegliedert werden.
Anschließend wird der erwartete Ausfall bewertet.
Beispiel
Nettoforderung:
10.000,00 €
Erwarteter Ausfall:
40 %
Notwendige EWB:
10.000 × 40 % =
4.000,00 €
Bildung der EWB
2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 4.000,00 € an 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 4.000,00 €
Dadurch entsteht zunächst Aufwand.
Verbessert sich die Situation später, kann ein Teil dieser Wertberichtigung wieder aufgehoben werden.
Praxisbeispiel 1: Ausfallrisiko sinkt von 40 % auf 20 %
Nettoforderung:
10.000,00 €
Bisherige EWB:
4.000,00 €
Neue Einschätzung des Ausfallrisikos:
20 %
Neue erforderliche EWB:
10.000 × 20 % =
2.000,00 €
Bisher vorhanden:
4.000,00 €
Noch benötigt:
2.000,00 €
Herabsetzung:
2.000,00 €
Buchung
0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr 2.000,00 € an 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen 2.000,00 €
Danach beträgt die verbleibende EWB:
2.000,00 €
Merksatz
Nur der nicht mehr benötigte Teil wird als Ertrag aufgelöst.
Warum entsteht dabei ein Ertrag?
Bei Bildung der EWB wurde zuvor Aufwand erfasst.
Ursprüngliche Bildung
Dadurch wurde der Gewinn reduziert.
Stellt sich später heraus, dass das Risiko geringer ist, muss diese frühere Wertminderung teilweise rückgängig gemacht werden.
Die Gegenbewegung wird als Ertrag erfasst.
Merksatz
EWB bilden = Aufwand. EWB herabsetzen = Ertrag.
2731 oder 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen?
Diese beiden Konten bilden gewissermaßen die beiden Richtungen einer EWB-Veränderung ab.
2451
EWB wird neu gebildet oder erhöht.
→ Aufwand
2731
EWB wird vermindert beziehungsweise herabgesetzt.
→ Ertrag
Beispiel
EWB steigt von:
2.000,00 € auf 5.000,00 €
Erhöhung:
3.000,00 €
→ 2451
EWB sinkt von:
5.000,00 € auf 1.500,00 €
Herabsetzung:
3.500,00 €
→ 2731
Merksatz
Risiko steigt = 2451. Risiko sinkt = 2731.
Praxisbeispiel 2: Kunde zahlt einen großen Teil der Forderung
Eine zweifelhafte Forderung beträgt brutto:
11.900,00 €
Netto:
10.000,00 €
Es wurde eine EWB von:
5.000,00 €
gebildet.
Der Kunde zahlt später einen erheblichen Teil der Forderung und seine wirtschaftliche Lage verbessert sich.
Nach neuer Bewertung ist nur noch eine EWB von:
1.500,00 €
notwendig.
Herabsetzung:
5.000 − 1.500 =
3.500,00 €
Buchung
0998 3.500,00 € an 2731 3.500,00 €
Die verbleibende EWB beträgt:
1.500,00 €
Vollständige Auflösung einer EWB
Verbessert sich die Situation vollständig, kann die gesamte EWB entfallen.
Beispiel
Bisherige EWB:
4.000,00 €
Neue Einschätzung:
Forderung ist wieder vollständig einbringlich.
Notwendige EWB:
0,00 €
Buchung
0998 4.000,00 € an 2731 4.000,00 €
Danach steht auf 0998 für diese Forderung keine Einzelwertberichtigung mehr.
Merksatz
Risiko vollständig verschwunden = EWB vollständig auflösen.
Forderung wird wieder einwandfrei
Waren die Gründe für die Zweifel nur vorübergehend, kann eine Forderung wieder als normal einbringlich gelten.
Dann können zwei Vorgänge notwendig sein:
- EWB vollständig auflösen
- Forderung gegebenenfalls wieder aus dem Bereich der zweifelhaften Forderungen in den normalen Forderungsbestand zurückgliedern
Beispiel
Zweifelhafte Forderung:
11.900,00 €
EWB:
3.000,00 €
Kunde erhält neue Finanzierung und ist wieder uneingeschränkt zahlungsfähig.
EWB-Auflösung
0998 3.000,00 € an 2731 3.000,00 €
Anschließend kann die Forderung beispielsweise wieder von:
1461 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr
in den normalen Forderungsbestand zurückgegliedert werden.
Merksatz
EWB und Forderungsstatus sind zwei getrennte Buchungsschritte.
2731 oder 2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen?
Diese Konten dürfen nicht verwechselt werden.
2731
Eine Forderung besteht weiterhin, aber eine zuvor gebildete EWB wird reduziert.
2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen
Eine Forderung wurde bereits abgeschrieben beziehungsweise ausgebucht und später geht überraschend doch noch Geld ein.
Beispiel 1
Forderung besteht noch.
EWB sinkt von 5.000 € auf 2.000 €.
→ 2731
Beispiel 2
Forderung wurde vor einem Jahr vollständig abgeschrieben.
Kunde zahlt plötzlich 1.190 €.
→ 2732 und gegebenenfalls Umsatzsteuerkorrektur
Merksatz
EWB wird kleiner = 2731. Bereits abgeschriebene Forderung zahlt später doch = 2732.
Praxisbeispiel 3: Zahlung auf bereits abgeschriebene Forderung
Eine Forderung von:
1.190,00 € brutto
wurde früher vollständig abgeschrieben.
Später zahlt der Kunde überraschend den gesamten Betrag.
Dann wird nicht 2731 verwendet.
Stattdessen kann bei einem früheren 19-%-Umsatz beispielsweise gebucht werden:
1200 Bank 1.190,00 € an 2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 1.000,00 € an 1776 Umsatzsteuer 19 % 190,00 €
Merksatz
2731 betrifft Wertberichtigungen, nicht überraschende Zahlungen auf bereits ausgebuchte Forderungen.
2731 und 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
Bei kurzfristigen Forderungen arbeitet 2731 typischerweise mit 0998 zusammen.
Beispiel
EWB bisher:
8.000,00 €
EWB neu erforderlich:
5.000,00 €
Herabsetzung:
3.000,00 €
Buchung
0998 3.000,00 € an 2731 3.000,00 €
0998 sinkt dadurch von 8.000,00 € auf 5.000,00 €.
2731 und 0999 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr
Dasselbe Prinzip gilt bei langfristigeren Forderungen.
Beispiel
EWB auf 0999 bisher:
50.000,00 €
Nach neuer Bewertung erforderlich:
35.000,00 €
Herabsetzung:
15.000,00 €
Buchung
0999 15.000,00 € an 2731 15.000,00 €
Merksatz
2731 kann sowohl kurzfristige als auch langfristige EWB-Herabsetzungen betreffen.
2731 oder Herabsetzung einer Pauschalwertberichtigung?
2731 ist ausdrücklich für die Einzelwertberichtigung vorgesehen.
Eine Pauschalwertberichtigung betrifft dagegen das allgemeine Ausfallrisiko eines gesamten Forderungsbestands.
Für deren Veränderung sind die dafür vorgesehenen speziellen Konten zu verwenden.
Merksatz
Einzelwertberichtigung und Pauschalwertberichtigung nicht vermischen.
Warum wird nicht direkt der ursprüngliche Aufwand storniert?
Eine EWB kann in einem früheren Geschäftsjahr gebildet worden sein.
Beispiel
2026:
EWB-Aufwand:
5.000,00 €
2027:
Risiko sinkt und 3.000,00 € der EWB werden nicht mehr benötigt.
Der Aufwand aus 2026 wird nicht rückwirkend gelöscht.
Stattdessen entsteht 2027 ein Ertrag von:
3.000,00 €
auf 2731.
Dadurch bleiben beide Geschäftsjahre korrekt nachvollziehbar.
Merksatz
Früheres Jahr: Aufwand. Späteres Jahr: Herabsetzung als Ertrag.
Neubewertung zum Jahresabschluss
Einzelwertberichtigungen müssen regelmäßig überprüft werden.
Zum Bilanzstichtag sollte für jede wesentliche zweifelhafte Forderung erneut beurteilt werden:
- Besteht das Ausfallrisiko noch?
- Hat es sich erhöht?
- Hat es sich vermindert?
- Sind Zahlungen eingegangen?
- Gibt es neue Sicherheiten?
- Hat sich die wirtschaftliche Lage des Kunden verbessert?
- Ist inzwischen ein endgültiger Forderungsausfall eingetreten?
Mögliche Ergebnisse
EWB bleibt unverändert
→ keine Buchung
EWB muss erhöht werden
→ 2451
EWB kann reduziert werden
→ 2731
Forderung fällt endgültig aus
→ Forderungsverlustkonto prüfen
Merksatz
EWB jedes Jahr neu bewerten – nicht einfach Vorjahresbetrag übernehmen.
Praxisbeispiel 4: Jahresabschluss
Zum 31.12.2026 wurde für eine Forderung eine EWB von:
20.000,00 €
gebildet.
Zum 31.12.2027 ergibt die neue Bewertung:
Erwarteter Ausfall nur noch:
12.000,00 €
Herabsetzung:
20.000 − 12.000 =
8.000,00 €
Buchung 2027
entsprechendes EWB-Konto 8.000,00 € an 2731 8.000,00 €
Der Gewinn 2027 erhöht sich dadurch um:
8.000,00 €
Warum erhöht 2731 den Gewinn?
2731 ist ein Ertragskonto.
Ein Ertrag erhöht grundsätzlich das Jahresergebnis.
Das ist logisch, weil eine früher erwartete wirtschaftliche Belastung geringer geworden ist.
Beispiel
Unternehmen erwartete ursprünglich:
10.000,00 € Verlust
Nach neuer Einschätzung werden nur noch:
4.000,00 € Verlust
erwartet.
Die Differenz von:
6.000,00 €
muss nicht mehr als Wertminderung berücksichtigt werden.
Diese Verbesserung wird erfolgswirksam als Ertrag erfasst.
Merksatz
Weniger erwarteter Verlust = höherer Gewinn.
2731 ist kein Zahlungseingang
Bei der Herabsetzung einer EWB muss nicht zwingend Geld fließen.
Beispiel
Die wirtschaftliche Lage des Kunden verbessert sich erheblich.
EWB wird um:
5.000,00 €
reduziert.
Buchung
EWB-Konto 5.000,00 € an 2731 5.000,00 €
Bankbewegung:
0,00 €
Der Ertrag entsteht aufgrund einer Neubewertung und nicht durch einen Zahlungseingang.
Merksatz
Ertrag bedeutet nicht automatisch Geldeingang.
Kunde zahlt teilweise
Eine Teilzahlung kann Anlass sein, die EWB neu zu bewerten.
Beispiel
Zweifelhafte Nettoforderung:
20.000,00 €
Bisherige EWB:
10.000,00 €
Nach einer größeren Zahlung und neuer Bonitätsprüfung beträgt das verbleibende Ausfallrisiko nur noch:
4.000,00 €
Herabsetzung:
6.000,00 €
Buchung
EWB-Konto 6.000,00 € an 2731 6.000,00 €
Die Teilzahlung selbst wird separat gegen die Forderung gebucht.
Merksatz
Zahlung und EWB-Anpassung sind zwei getrennte Geschäftsvorfälle.
Neue Sicherheit reduziert das Risiko
Auch eine zusätzliche Sicherheit kann eine Herabsetzung der EWB rechtfertigen.
Beispiel
Nettoforderung:
100.000,00 €
Bisher erwarteter Ausfall:
50.000,00 €
Der Kunde stellt anschließend eine werthaltige Sicherheit von:
30.000,00 €
Nach neuer Bewertung beträgt das verbleibende Risiko nur noch:
20.000,00 €
Herabsetzung der EWB:
30.000,00 €
→ 2731
Merksatz
Verbesserte Besicherung kann die notwendige EWB reduzieren.
Warenkreditversicherung
Auch ein neu entstandener oder verbesserter Versicherungsanspruch kann das wirtschaftliche Ausfallrisiko beeinflussen.
Die Kundenforderung und ein möglicher Versicherungsanspruch bleiben jedoch getrennte Sachverhalte.
Es darf nicht einfach ungeprüft jede Versicherungsdeckung automatisch mit der EWB verrechnet werden.
Entscheidend ist, welcher wirtschaftliche Verlust zum Stichtag tatsächlich noch erwartet wird.
Wechsel der Restlaufzeit
Eine zweifelhafte Forderung kann während ihrer Laufzeit von:
1465 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr
nach:
1461 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr
wechseln.
Entsprechend kann auch das verwendete EWB-Konto angepasst werden.
Wichtig
Eine reine Umbuchung aufgrund veränderter Restlaufzeit bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Ertrag auf 2731 entsteht.
Beispiel
EWB langfristig:
10.000,00 €
wird lediglich aufgrund der Restlaufzeit vom langfristigen auf das kurzfristige EWB-Konto umgegliedert.
Risiko bleibt:
10.000,00 €
Dann entsteht durch die reine Laufzeitumbuchung kein Ertrag.
Merksatz
Nur eine echte Verringerung der EWB erzeugt 2731 – nicht bloß ein Kontowechsel.
Umsatzsteuer wird durch die EWB-Herabsetzung nicht automatisch verändert
Die Herabsetzung einer EWB ist zunächst eine bilanzielle Bewertungsänderung.
Sie führt nicht automatisch zu einer neuen Umsatzsteuerbuchung.
Ob Umsatzsteuer nach § 17 UStG zu berichtigen ist oder eine frühere Berichtigung rückgängig gemacht werden muss, hängt von der tatsächlichen Einbringlichkeit beziehungsweise späteren Vereinnahmung des Entgelts ab.
Merksatz
EWB-Bewertung und Umsatzsteuerkorrektur separat prüfen.
2731 ist kein normaler Umsatzerlös
Ein Ertrag auf 2731 entsteht nicht durch einen Verkauf von Waren oder Dienstleistungen.
Deshalb gehört der Betrag nicht auf ein normales Erlöskonto wie:
Beispiel
EWB wird um:
5.000,00 €
reduziert.
Das Unternehmen hat dadurch keine neue Ware verkauft und keine neue Dienstleistung erbracht.
Der Ertrag entsteht ausschließlich aus der Neubewertung einer bestehenden Forderung.
Merksatz
2731 = Bewertungs-/Auflösungsertrag, kein Umsatz.
Keine Umsatzsteuer auf 2731
Die Herabsetzung einer EWB ist selbst kein steuerpflichtiger Verkauf.
Deshalb wird auf den Ertrag aus der EWB-Herabsetzung nicht einfach 19 % Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Beispiel
Herabsetzung:
4.000,00 €
Buchung:
EWB-Konto 4.000,00 € an 2731 4.000,00 €
Nicht:
2731 + 1776 Umsatzsteuer 19 %
Merksatz
EWB-Auflösung ist kein neuer Umsatz.
Kein Bankkonto bei reiner Herabsetzung
Da bei der reinen Herabsetzung kein Geld fließt, wird normalerweise weder:
noch:
angesprochen.
Die Buchung findet zwischen Wertberichtigung und Ertragskonto statt.
2731 und endgültiger Forderungsverlust
Wird eine Forderung später endgültig uneinbringlich, liegt keine bloße Herabsetzung der EWB aufgrund verbesserter Bonität vor.
Dann müssen:
- Forderung ausgebucht
- bestehende EWB berücksichtigt
- verbleibender Forderungsverlust erfasst
- gegebenenfalls Umsatzsteuer korrigiert
werden.
Bei einem normalen 19-%-Forderungsausfall kann beispielsweise:
2406 Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe)
relevant sein.
Merksatz
Risiko sinkt = 2731. Forderung fällt aus = Forderungsverlustlogik.
2731 und ein vorhandener EWB-Bestand
Vor jeder Buchung auf 2731 sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine EWB vorhanden ist.
Beispiel
EWB auf 0998:
3.000,00 € Haben
Buchung einer Herabsetzung von:
5.000,00 €
wäre ohne weitere Sachverhalte nicht plausibel.
Die Auflösung kann grundsätzlich nicht größer sein als der vorhandene Wertberichtigungsbestand der betreffenden Forderung.
Merksatz
Nicht mehr EWB auflösen, als tatsächlich vorhanden ist.
Einzelne Forderungen getrennt beurteilen
Eine Einzelwertberichtigung bezieht sich auf konkrete Forderungen beziehungsweise konkrete Schuldner.
Deshalb sollte auch ihre Herabsetzung nachvollziehbar einem bestimmten Fall zugeordnet werden können.
Beispiel
Kunde A:
EWB sinkt um 3.000,00 €
Kunde B:
EWB steigt um 2.000,00 €
Diese beiden Vorgänge sollten nicht einfach miteinander verrechnet werden, ohne die jeweiligen Einzelbewertungen nachvollziehbar zu dokumentieren.
Merksatz
Einzelwertberichtigung heißt: einzelne Risiken einzeln beurteilen.
Dokumentation
Eine Herabsetzung der EWB sollte nachvollziehbar begründet werden.
Mögliche Gründe:
- Zahlungseingänge
- neue Sicherheiten
- verbesserte Bonität
- erfolgreiche Sanierung
- positiver Verlauf eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens
- neue belastbare Informationen über die Zahlungsfähigkeit
Merksatz
Warum wurde die EWB kleiner? Diese Frage sollte später noch beantwortbar sein.
Was wird typischerweise auf Konto 2731 gebucht?
Typischerweise werden auf 2731 erfasst:
- teilweise Auflösung einer Einzelwertberichtigung
- vollständige Auflösung einer nicht mehr benötigten EWB
- Herabsetzung der EWB aufgrund verbesserter Bonität
- Herabsetzung aufgrund eingegangener Zahlungen und verminderten Restrisikos
- Herabsetzung aufgrund zusätzlicher Sicherheiten
- sonstige ertragswirksame Verminderungen bestehender Einzelwertberichtigungen
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 2731?
Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 2731 gehören:
- Bildung oder Erhöhung einer EWB → 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen
- bloße Umbuchung einer Forderung auf 1461 oder 1465
- reine Umbuchung einer EWB aufgrund veränderter Restlaufzeit
- endgültige Forderungsverluste → entsprechendes Forderungsverlustkonto prüfen
- Zahlung auf eine bereits abgeschriebene Forderung → 2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen
- normale Kundenzahlungen → Forderung gegen 1200 Bank ausgleichen
- normale Umsatzerlöse → beispielsweise 8400 Erlöse 19 % USt
- Herabsetzung einer Pauschalwertberichtigung ohne Prüfung des dafür vorgesehenen Kontos
- Umsatzsteuerkorrekturen
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 2731 Kontenbezeichnung: Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen Kontenart: Ertragskonto Kontenklasse: 2 Kategorie: Ertrag Bereich: Sonstige betriebliche Erträge · Wertberichtigungen auf Forderungen Normale Kontoseite: Haben Herabsetzung der EWB: Haben Korrektur/Storno: Soll Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Ertrag · Sonstige betriebliche Erträge
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Habensaldo von 2731 zeigt die im Geschäftsjahr erfolgswirksam herabgesetzten Einzelwertberichtigungen auf Forderungen.
Beispiel
Kunde A:
Herabsetzung:
3.000,00 €
Kunde B:
Herabsetzung:
5.000,00 €
Kunde C:
Herabsetzung:
2.000,00 €
Saldo 2731:
3.000 + 5.000 + 2.000 =
10.000,00 € Haben
Damit sind im Geschäftsjahr Erträge aus der Reduzierung von EWB in Höhe von 10.000,00 € entstanden.
Merksatz
Saldo 2731 = im Geschäftsjahr weggefallene EWB-Belastungen.
Warum ein Sollsaldo auffällig wäre
2731 ist ein Ertragskonto mit normaler Habenseite.
Ein Sollsaldo sollte daher geprüft werden.
Mögliche Ursachen:
- Storno früherer Auflösungsbuchungen
- Herabsetzung wurde zu hoch gebucht
- EWB-Erhöhung wurde versehentlich auf 2731 gebucht
- Soll und Haben wurden vertauscht
- falsches Konto wurde verwendet
Merksatz
2731 sollte normalerweise einen Habensaldo besitzen.
Typische Fehler
EWB-Erhöhung auf 2731 buchen
Eine Erhöhung der EWB ist Aufwand und gehört beispielsweise auf 2451.
Zahlung des Kunden direkt auf 2731 buchen
Eine normale Zahlung gleicht zunächst die Forderung aus. Nur die daraus resultierende Änderung der EWB wird separat auf 2731 berücksichtigt.
Zahlung auf abgeschriebene Forderung mit 2731 buchen
Dafür ist 2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen vorgesehen.
Ganze EWB auflösen, obwohl weiterhin Risiko besteht
Nur der nicht mehr benötigte Betrag darf herabgesetzt werden.
Mehr auflösen als vorhanden
Die Herabsetzung darf den vorhandenen EWB-Bestand der betreffenden Forderung nicht überschreiten.
Reine Laufzeitumbuchung als Ertrag behandeln
Der Wechsel von einem langfristigen auf ein kurzfristiges EWB-Konto erzeugt allein keinen Ertrag.
Umsatzsteuer auf 2731 buchen
Die EWB-Herabsetzung ist kein neuer steuerpflichtiger Umsatz.
Bank bei reiner Auflösung buchen
Eine EWB-Herabsetzung ist grundsätzlich nicht zahlungswirksam.
Pauschalwertberichtigung und Einzelwertberichtigung vermischen
2731 betrifft ausdrücklich die Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen.
Vorjahres-EWB ungeprüft übernehmen
Jede EWB muss zum neuen Bilanzstichtag erneut beurteilt werden.
Verwandte Konten
- 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr – kurzfristige Einzelwertberichtigung
- 0999 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr – langfristige Einzelwertberichtigung
- 1200 Bank – tatsächliche Kundenzahlungen
- 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – normale Kundenforderungen
- 1461 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit bis 1 Jahr – kurzfristige zweifelhafte Forderungen
- 1465 Zweifelhafte Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr – langfristige zweifelhafte Forderungen
- 2406 Forderungsverluste 19 % USt (übliche Höhe) – tatsächlicher Forderungsausfall aus 19-%-Umsätzen
- 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen – Bildung und Erhöhung einer EWB
- 2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen – spätere Zahlung auf bereits abgeschriebene Forderungen
- 8400 Erlöse 19 % USt – normale Umsatzerlöse, nicht EWB-Auflösung
Kurz zusammengefasst
Das Konto 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen wird verwendet, wenn eine bestehende Einzelwertberichtigung aufgrund eines gesunkenen Ausfallrisikos reduziert werden kann. Das Wertberichtigungskonto wie 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit bis zu 1 Jahr oder 0999 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen - Restlaufzeit größer 1 Jahr wird im Soll vermindert; der daraus entstehende Ertrag wird im Haben auf 2731 gebucht. Eine Erhöhung der EWB gehört dagegen auf 2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen. Geht später Geld auf eine bereits vollständig abgeschriebene Forderung ein, ist 2732 Erträge aus abgeschriebenen Forderungen und nicht 2731 relevant.
Kurzform: EWB wird kleiner = EWB-Konto an 2731. EWB wird größer = 2451 an EWB-Konto. Bereits abgeschriebene Forderung zahlt später doch = 2732.