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SKR03 · KONTO 1460

Zweifelhafte Forderungen

Das Konto 1460 Zweifelhafte Forderungen erfasst Kundenforderungen, bei denen konkrete Zweifel bestehen, ob sie vollständig bezahlt werden. Die Forderung besteht weiterhin, wird aber zur besseren Übersicht von den einwandfreien Forderungen getrennt.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aktivkonto
Kategorie
Forderungen
Normale Seite
Soll
Abschluss
SBK
Bilanz
Aktivseite · Forderungen
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Auf dem Konto 1460 Zweifelhafte Forderungen werden Forderungen erfasst, bei denen konkrete Anzeichen dafür bestehen, dass ein Kunde möglicherweise nicht mehr vollständig bezahlen kann.

Die Forderung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht endgültig ausgefallen. Das Unternehmen hat weiterhin einen Anspruch gegen den Kunden.

Allerdings ist die Forderung nicht mehr als völlig einwandfrei anzusehen. Deshalb wird sie von den normalen Forderungen getrennt und als zweifelhafte Forderung geführt.

Das Konto 1460 gehört zum Umlaufvermögen und ist ein aktives Bestandskonto.

Wann wird eine Forderung zweifelhaft?

Nicht jede verspätete Zahlung macht eine Forderung sofort zweifelhaft.

Es müssen konkrete Hinweise darauf bestehen, dass ein vollständiger Zahlungseingang gefährdet ist.

Solche Hinweise können beispielsweise sein:

  • mehrere erfolglose Mahnungen
  • erhebliche Zahlungsschwierigkeiten des Kunden
  • eine angekündigte Zahlungsunfähigkeit
  • ein laufendes oder drohendes Insolvenzverfahren
  • eine vereinbarte Teilzahlung, weil der Kunde den Gesamtbetrag nicht aufbringen kann
  • andere konkrete Informationen über finanzielle Schwierigkeiten des Kunden

Merksatz

Nicht bezahlt bedeutet noch nicht automatisch zweifelhaft. Zweifelhaft wird eine Forderung, wenn es konkrete Hinweise auf einen möglichen Ausfall gibt.

Soll oder Haben?

Konto 1460 ist ein aktives Bestandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Umbuchung einer gefährdeten Forderung auf 1460 → Soll
  • Ausgleich, Rückbuchung oder Ausbuchung der Forderung → Haben

Merksatz

Die zweifelhafte Forderung selbst bleibt ein Vermögenswert und steht deshalb grundsätzlich im Soll.

Praxisbeispiel 1: Eine Kundenforderung wird zweifelhaft

Ein Kunde schuldet dem Unternehmen noch 11.900,00 € aus einer bereits gebuchten Rechnung.

Nach mehreren erfolglosen Mahnungen teilt der Kunde mit, dass er erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat und möglicherweise nicht den vollständigen Betrag bezahlen kann.

Die Forderung soll deshalb von den einwandfreien Kundenforderungen getrennt werden.

Buchungssatz

1460 Zweifelhafte Forderungen 11.900,00 € an Kundenkonto 11.900,00 €

Wird ohne separates Debitorenkonto gearbeitet, kann die Umbuchung vereinfacht auch im Zusammenhang mit 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dargestellt werden.

Wichtig ist die wirtschaftliche Aussage:

Die Forderung verschwindet nicht. Sie wird lediglich als gefährdet gekennzeichnet.

Warum wird der Bruttobetrag auf 1460 umgebucht?

Der Kunde schuldet weiterhin den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich Umsatzsteuer.

Besteht beispielsweise eine Rechnung über:

10.000,00 € netto + 1.900,00 € Umsatzsteuer = 11.900,00 € brutto

wird zunächst die vollständige Forderung von 11.900,00 € als zweifelhaft behandelt.

Die Umbuchung auf 1460 allein verändert die ursprünglich gebuchte Umsatzsteuer noch nicht.

Zweifelhafte Forderung bedeutet noch keinen endgültigen Verlust

Dieser Unterschied ist besonders wichtig.

Bei einer zweifelhaften Forderung besteht lediglich ein konkretes Ausfallrisiko.

Es ist noch möglich, dass der Kunde:

  • vollständig bezahlt
  • nur einen Teil bezahlt
  • später doch wieder zahlungsfähig wird
  • tatsächlich endgültig ausfällt

Deshalb wird die Forderung zunächst nicht einfach vollständig als Verlust ausgebucht.

Merksatz

Zweifelhaft = Zahlung unsicher. Uneinbringlich = Ausfall steht fest.

Praxisbeispiel 2: Bildung einer Einzelwertberichtigung

Die zweifelhafte Forderung beträgt 11.900,00 € brutto.

Sie setzt sich zusammen aus:

  • 10.000,00 € Nettoforderung
  • 1.900,00 € Umsatzsteuer

Nach Prüfung erwartet das Unternehmen, dass voraussichtlich 60 % der Nettoforderung ausfallen.

Der erwartete Ausfall beträgt:

10.000,00 € × 60 % = 6.000,00 €

Für diesen erwarteten Ausfall wird eine Einzelwertberichtigung gebildet.

Buchungssatz

2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen 6.000,00 € an 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.000,00 €

Die Forderung auf 1460 bleibt weiterhin bestehen. Über 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen wird jedoch ihr bilanzieller Wert korrigiert.

1460 und 0998 erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Diese beiden Konten werden leicht verwechselt.

1460 Zweifelhafte Forderungen

Hier wird die gefährdete Forderung selbst geführt.

Beispiel:

Offene Kundenforderung: 11.900,00 €

→ 1460 zeigt weiterhin die Forderung von 11.900,00 €.

0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

Dieses Konto zeigt dagegen die geschätzte Wertminderung der Forderung.

Beispiel:

Erwarteter Nettoausfall: 6.000,00 €

→ 0998 EWB enthält 6.000,00 € Wertberichtigung.

Vereinfacht gesagt

1460 = Was schuldet uns der problematische Kunde noch? 0998 = Wie viel davon halten wir voraussichtlich nicht mehr für werthaltig?

Warum wird bei der EWB grundsätzlich der Nettobetrag betrachtet?

Solange die Forderung lediglich zweifelhaft ist, steht der tatsächliche Forderungsausfall noch nicht endgültig fest.

Die Umsatzsteuer wird deshalb nicht allein aufgrund der Zweifel berichtigt.

Die Einzelwertberichtigung wird bei einer umsatzsteuerpflichtigen Forderung grundsätzlich auf Basis des gefährdeten Nettobetrags ermittelt.

Beispiel

Bruttoforderung: 11.900,00 € Nettoforderung: 10.000,00 € Voraussichtlicher Ausfall: 60 %

Einzelwertberichtigung:

10.000,00 € × 60 % = 6.000,00 €

Nicht:

11.900,00 € × 60 % = 7.140,00 €

Die Umsatzsteuer kann erst bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen für einen tatsächlichen Forderungsausfall berichtigt werden.

Was passiert, wenn der Kunde doch vollständig bezahlt?

Eine zweifelhafte Forderung muss nicht zwangsläufig ausfallen.

Angenommen, der Kunde erholt sich finanziell und überweist die vollständigen 11.900,00 €.

Dann geht das Geld auf dem Geschäftskonto ein und die bestehende Forderung wird ausgeglichen.

Zahlungseingang

1200 Bank 11.900,00 € an 1460 Zweifelhafte Forderungen 11.900,00 €

Wurde zuvor eine Einzelwertberichtigung gebildet, muss diese ebenfalls wieder aufgelöst werden.

Beispiel

Vorhandene Einzelwertberichtigung: 6.000,00 €

Auflösung der EWB

0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen – Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.000,00 € an 2731 Erträge aus der Herabsetzung der Einzelwertberichtigung auf Forderungen 6.000,00 €

Damit ist sowohl die Forderung als auch die nicht mehr benötigte Wertberichtigung ausgeglichen.

Was passiert bei einer Teilzahlung?

Ein Kunde kann trotz seiner Zahlungsschwierigkeiten noch einen Teil der Forderung bezahlen.

Angenommen, von einer zweifelhaften Forderung über 11.900,00 € zahlt der Kunde zunächst 4.000,00 €.

Buchungssatz

1200 Bank 4.000,00 € an 1460 Zweifelhafte Forderungen 4.000,00 €

Danach verbleibt auf Konto 1460 noch eine Forderung von:

11.900,00 € − 4.000,00 € = 7.900,00 €

Anschließend muss neu beurteilt werden, wie werthaltig der verbleibende Betrag noch ist.

Eine vorhandene Einzelwertberichtigung muss gegebenenfalls angepasst werden.

Was passiert bei einem endgültigen Forderungsausfall?

Steht endgültig fest, dass ein Kunde seine Forderung ganz oder teilweise nicht mehr bezahlen wird, ist die Forderung nicht mehr nur zweifelhaft, sondern uneinbringlich.

Dann muss der tatsächlich ausgefallene Betrag ausgebucht werden.

Bei einer steuerpflichtigen Forderung kann jetzt außerdem eine Berichtigung der ursprünglich abgeführten Umsatzsteuer erforderlich sein.

Im SKR03 stehen für entsprechende Forderungsverluste beispielsweise Konten wie 2406 Forderungsverluste 19 % USt zur Verfügung.

Eine zuvor gebildete 0998 Einzelwertberichtigung muss bei der endgültigen Abwicklung ebenfalls berücksichtigt beziehungsweise aufgelöst werden.

Wichtig

Die Einzelwertberichtigung ist eine Schätzung. Der Forderungsausfall ist der tatsächlich eingetretene Verlust.

Zweifelhafte Forderung oder nur überfällige Rechnung?

Eine überfällige Rechnung ist nicht automatisch eine zweifelhafte Forderung.

Beispiel 1

Ein Kunde zahlt regelmäßig fünf Tage nach dem vereinbarten Zahlungsziel, bezahlt seine Rechnungen aber zuverlässig vollständig.

→ Allein daraus muss noch keine zweifelhafte Forderung entstehen.

Beispiel 2

Ein Kunde reagiert auf mehrere Mahnungen nicht, andere Gläubiger berichten über Zahlungsausfälle und es bestehen konkrete Hinweise auf erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.

→ Hier können konkrete Zweifel an der Werthaltigkeit der Forderung bestehen.

Entscheidend ist deshalb nicht allein das Alter der Rechnung, sondern das konkrete Ausfallrisiko.

Zweifelhafte Forderung oder Einzelwertberichtigung?

Auch hier besteht ein wichtiger Unterschied:

Die Einstufung als zweifelhafte Forderung und die Bewertung dieser Forderung sind zwei getrennte Schritte.

Schritt 1: Forderung als zweifelhaft kennzeichnen

1460 Zweifelhafte Forderungen an Kundenkonto

Schritt 2: Erwarteten Ausfall bewerten

2451 Einstellungen in die Einzelwertberichtigung auf Forderungen an 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen

Die Umbuchung auf 1460 erzeugt also nicht automatisch schon einen Aufwand.

Der Aufwand entsteht durch die Wertberichtigung des voraussichtlich nicht realisierbaren Forderungsanteils.

Restlaufzeiten im SKR03

Neben dem allgemeinen Konto 1460 enthält der SKR03 weitere Konten zur Unterscheidung nach Restlaufzeit.

Dazu gehören beispielsweise:

Welche Untergliederung verwendet wird, hängt von der jeweiligen Buchhaltung und den Anforderungen an den Jahresabschluss ab.

Zusammenhang mit dem Debitorenkonto

In einer Buchhaltung mit Personenkonten wird eine normale Kundenforderung zunächst auf dem jeweiligen Debitorenkonto geführt.

Zeigt sich später ein konkretes Ausfallrisiko, kann die gefährdete Forderung auf 1460 umgebucht werden.

Dadurch bleiben normale und zweifelhafte Forderungen getrennt nachvollziehbar.

Vereinfacht

Kunde kauft auf Rechnung → Debitor / Forderung entsteht Zahlung wird unsicher → Umbuchung auf 1460 Ausfall wird geschätzt → gegebenenfalls EWB über 0998 Kunde zahlt oder Forderung fällt endgültig aus → Forderung wird abgewickelt

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1460 Kontenart: Aktives Bestandskonto Kontenklasse: 1 Bereich: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Umlaufvermögen Normale Kontoseite: Soll Zugang beziehungsweise Umbuchung auf zweifelhaft: Soll Ausgleich beziehungsweise Abgang: Haben Abschluss: über das Schlussbilanzkonto Bilanz: Aktivseite – Forderungen aus Lieferungen und Leistungen GuV: Konto 1460 selbst ist kein Aufwandskonto

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der Saldo von Konto 1460 zeigt die noch bestehenden Forderungen, deren vollständige Einbringlichkeit konkret zweifelhaft geworden ist und die auf diesem Konto geführt werden.

Ein Sollsaldo bedeutet also nicht automatisch, dass dieser Betrag tatsächlich vollständig verloren geht.

Er zeigt zunächst den Bestand der als zweifelhaft eingestuften Forderungen.

Die erwartete Wertminderung wird gegebenenfalls separat über 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen berücksichtigt.

Typische Fehler

Jede überfällige Rechnung auf 1460 umbuchen

Eine reine Zahlungsverzögerung reicht nicht automatisch aus. Es sollten konkrete Hinweise auf ein erhöhtes Ausfallrisiko bestehen.

Die Forderung sofort vollständig als Verlust behandeln

Zweifelhaft bedeutet nicht uneinbringlich. Solange der endgültige Ausfall nicht feststeht, besteht die Forderung grundsätzlich weiterhin.

Beim Umbuchen bereits Umsatzsteuer korrigieren

Die bloße Einstufung einer Forderung als zweifelhaft führt grundsätzlich noch nicht zur Umsatzsteuerberichtigung.

1460 und 0998 verwechseln

1460 enthält die zweifelhafte Forderung selbst. 0998 Einzelwertberichtigungen auf Forderungen korrigiert dagegen ihren bilanziellen Wert.

Den Bruttobetrag für die EWB verwenden

Die zweifelhafte Forderung kann weiterhin mit ihrem Bruttobetrag auf 1460 stehen. Die Einzelwertberichtigung einer umsatzsteuerpflichtigen Forderung wird jedoch grundsätzlich anhand des gefährdeten Nettobetrags ermittelt, solange die Umsatzsteuer noch nicht berichtigt werden kann.

Bei Zahlungseingang erneut Erlöse buchen

Der Umsatz wurde bereits bei der ursprünglichen Rechnung erfasst. Bezahlt der Kunde später eine zweifelhafte Forderung, lautet die Buchung grundsätzlich 1200 Bank an 1460 und nicht erneut Bank an Erlöse.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 1460 Zweifelhafte Forderungen erfasst Forderungen, bei denen konkrete Zweifel an der vollständigen Zahlung bestehen. Die Forderung ist damit noch nicht endgültig verloren, wird aber von den einwandfreien Forderungen getrennt geführt. Ein erwarteter teilweiser Ausfall kann anschließend über eine 0998 Einzelwertberichtigung berücksichtigt werden.

Kurzform: Der Kunde schuldet uns das Geld noch – aber inzwischen gibt es einen konkreten Grund zu zweifeln, ob wir alles bekommen.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.