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SKR03 · KONTO 8734

Gewährte Skonti 0 % USt

Das Konto 8734 Gewährte Skonti 0 % USt erfasst Skonti, die ein Unternehmen seinen Kunden für Umsätze mit 0 % Umsatzsteuer gewährt. Der tatsächlich in Anspruch genommene Skonto vermindert den ursprünglichen Nettoerlös. Da der zugrunde liegende Umsatz einem Steuersatz von 0 % unterliegt, entsteht durch den Skonto keine Umsatzsteuerkorrektur in Euro. Das Konto gehört zum Ertragsbereich, wirkt als Erlösschmälerung und wird grundsätzlich im Soll gebucht.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Ertragskonto
Kategorie
Erlösschmälerungen
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Ertrag

Einfach erklärt

Das Konto 8734 Gewährte Skonti 0 % USt wird verwendet, wenn ein Unternehmen seinem Kunden einen Skonto gewährt und der ursprüngliche Umsatz mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % abgerechnet wurde.

Ein Skonto ist ein nachträglicher Preisnachlass, den ein Kunde typischerweise dafür erhält, dass er besonders schnell bezahlt.

Beispiel:

„2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.“

Nutzt der Kunde den Skonto tatsächlich, erhält das Unternehmen weniger Geld als ursprünglich berechnet.

Der Unterschied zu 8731 Gewährte Skonti 7 % USt oder 8736 Gewährte Skonti 19 % USt besteht darin, dass bei einem Umsatz mit 0 % Umsatzsteuer keine Umsatzsteuer in Euro enthalten ist, die aufgrund des Skontos berichtigt werden müsste.

Der Skonto vermindert deshalb unmittelbar den Nettoerlös.

Merksatz

Kunde nutzt Skonto bei einem Umsatz mit 0 % USt = 8734 prüfen.

Soll oder Haben?

8734 gehört zum Ertragsbereich, wirkt aber als Erlösschmälerung.

Deshalb wird der gewährte Skonto grundsätzlich im Soll gebucht.

Es gilt:

  • gewährter Skonto → Soll
  • Korrektur beziehungsweise Rücknahme → Haben

Das erscheint zunächst ungewöhnlich, weil normale Erlöse im Haben gebucht werden.

Eine Erlösschmälerung wirkt jedoch genau entgegengesetzt.

Merksatz

Erlös = Haben. Erlösschmälerung = Soll.

Praxisbeispiel 1: 2 % Skonto bei 0 % Umsatzsteuer

Ein Unternehmen verkauft eine Leistung beziehungsweise Ware für:

1.000,00 €

Umsatzsteuer:

0 % = 0,00 €

Rechnungsbetrag:

1.000,00 €

Die Forderung beträgt damit ebenfalls:

1.000,00 €

Der Kunde darf bei Zahlung innerhalb der Skontofrist 2 % Skonto abziehen.

Berechnung des Skontos

1.000,00 € × 2 % =

20,00 €

Der Kunde überweist:

1.000,00 € − 20,00 € =

980,00 €

Buchung bei Zahlung

1200 Bank 980,00 € 8734 Gewährte Skonti 0 % USt 20,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.000,00 €

Die Forderung ist vollständig ausgeglichen.

Der ursprüngliche Erlös wird wirtschaftlich um:

20,00 €

vermindert.

Eine zusätzliche Umsatzsteuerkorrektur entsteht nicht, denn:

0 % von 20,00 € = 0,00 €

Merksatz

Bei 0 % entspricht der Skonto vollständig der Netto-Erlösschmälerung.

Warum gibt es keine Umsatzsteuerkorrektur in Euro?

Bei einem Umsatz mit 19 % Umsatzsteuer besteht ein gewährter Skonto aus:

  • Netto-Erlösschmälerung
  • Umsatzsteuerkorrektur

Bei 0 % Umsatzsteuer ist der zweite Bestandteil dagegen:

0,00 €

Beispiel

Ursprünglicher Umsatz:

1.000,00 €

Umsatzsteuer 0 %:

0,00 €

Skonto 2 %:

20,00 €

Umsatzsteuer auf den Skonto:

20,00 € × 0 % =

0,00 €

Deshalb lautet die Zahlungsbuchung vereinfacht lediglich:

Bank + 8734 an Forderungen

Es wird kein Umsatzsteuerkonto benötigt, um einen Steuerbetrag zu korrigieren.

Vergleich mit 19 % Umsatzsteuer

Der Unterschied wird besonders deutlich im direkten Vergleich.

Rechnung mit 19 % USt

Netto:

1.000,00 €

Umsatzsteuer:

190,00 €

Brutto:

1.190,00 €

2 % Skonto:

23,80 €

Davon:

  • 20,00 € Erlösschmälerung
  • 3,80 € Umsatzsteuerkorrektur

→ 8736 Gewährte Skonti 19 % USt und 1776 Umsatzsteuer 19 %

Rechnung mit 0 % USt

Netto:

1.000,00 €

Umsatzsteuer:

0,00 €

Gesamt:

1.000,00 €

2 % Skonto:

20,00 €

Davon:

  • 20,00 € Erlösschmälerung
  • 0,00 € Umsatzsteuerkorrektur

→ 8734

Merksatz

Bei 0 % gibt es keinen Steueranteil, der aus dem Skonto herausgerechnet werden muss.

Praxisbeispiel 2: 3 % Skonto

Ausgangsrechnung:

5.000,00 €

Umsatzsteuer:

0 %

Skonto:

3 %

Skontobetrag

5.000,00 € × 3 % =

150,00 €

Zahlung

5.000,00 € − 150,00 € =

4.850,00 €

Buchung

1200 Bank 4.850,00 € 8734 Gewährte Skonti 0 % USt 150,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5.000,00 €

Die Forderung ist vollständig ausgeglichen.

Der tatsächliche Erlös nach Skonto beträgt:

4.850,00 €

Warum wird die Forderung vollständig ausgeglichen?

Die ursprüngliche Forderung beträgt beispielsweise:

5.000,00 €

Der Kunde überweist wegen des berechtigten Skontos nur:

4.850,00 €

Die fehlenden:

150,00 €

sind keine weiterhin offene Forderung.

Das Unternehmen hat dem Kunden diesen Betrag aufgrund der vereinbarten Zahlungsbedingung erlassen.

Deshalb wird die Forderung vollständig ausgeglichen durch:

  • 4.850,00 € Bank
  • 150,00 € gewährten Skonto

Kontrolle

4.850,00 € + 150,00 € =

5.000,00 €

Merksatz

Der Kunde zahlt weniger, schuldet nach berechtigtem Skonto aber trotzdem nichts mehr.

0 % Umsatzsteuer ist nicht dasselbe wie steuerfrei

Dieser Unterschied ist wichtig.

Ein Umsatz mit einem Steuersatz von 0 % ist nicht automatisch dasselbe wie ein steuerfreier Umsatz.

Bei einem Nullsteuersatz unterliegt der Umsatz grundsätzlich einer umsatzsteuerlichen Regelung, der anzuwendende Steuersatz beträgt aber tatsächlich 0 %.

Ein wichtiges Beispiel sind bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen, für die unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gelten kann.

Daneben gibt es jedoch echte steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen, nicht steuerbare Umsätze und Reverse-Charge-Sachverhalte.

Für diese können andere Skontokonten vorgesehen sein.

Merksatz

0 % USt ≠ automatisch steuerfrei. Immer den ursprünglichen Umsatz betrachten.

Beispiel Photovoltaikanlage

Ein Unternehmen liefert eine Photovoltaikanlage, für deren Lieferung die Voraussetzungen des Nullsteuersatzes erfüllt sind.

Rechnungsbetrag:

20.000,00 €

Umsatzsteuer:

0 % = 0,00 €

Der Kunde darf bei schneller Zahlung:

2 % Skonto

abziehen.

Skonto

20.000,00 € × 2 % =

400,00 €

Zahlung

20.000,00 € − 400,00 € =

19.600,00 €

Buchung bei Zahlung

1200 Bank 19.600,00 € 8734 Gewährte Skonti 0 % USt 400,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.000,00 €

Es entsteht keine Umsatzsteuerkorrektur in Euro.

Skonto erst buchen, wenn er tatsächlich genutzt wird

Nur weil auf einer Rechnung steht:

„2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen“

entsteht bei Rechnungsstellung noch keine Erlösschmälerung.

Der Kunde kann schließlich auch den vollständigen Rechnungsbetrag bezahlen.

Rechnung

5.000,00 €

möglicher Skonto:

2 %

Bei Rechnungsstellung wird zunächst die vollständige Forderung von:

5.000,00 €

erfasst.

Erst wenn der Kunde tatsächlich rechtzeitig zahlt und beispielsweise nur:

4.900,00 €

überweist, werden die:

100,00 € Skonto

auf 8734 erfasst.

Merksatz

Skontomöglichkeit ist noch keine Erlösschmälerung.

Kunde zahlt ohne Skonto

Zahlt der Kunde den vollständigen Rechnungsbetrag, wird 8734 überhaupt nicht benötigt.

Beispiel

Forderung:

2.000,00 €

Zahlung:

2.000,00 €

Buchung

1200 Bank 2.000,00 € an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.000,00 €

Kein Skonto wurde tatsächlich gewährt.

Kunde zieht Skonto nach Ablauf der Frist ab

Zieht ein Kunde eigenmächtig einen Betrag ab, obwohl die Skontofrist bereits abgelaufen ist, liegt nicht automatisch ein gewährter Skonto vor.

Das Unternehmen muss prüfen, ob es:

  • den Abzug akzeptiert
  • den fehlenden Betrag nachfordert
  • nachträglich einen Preisnachlass vereinbart

Beispiel

Forderung:

10.000,00 €

Kunde überweist verspätet:

9.800,00 €

und zieht eigenmächtig 2 % ab.

Akzeptiert das Unternehmen dies nicht, besteht grundsätzlich weiterhin eine Forderung über:

200,00 €

Merksatz

Nicht jeder Zahlungsabzug des Kunden ist automatisch Skonto.

8734 oder 8730 Gewährte Skonti?

8730 Gewährte Skonti ist das allgemeine Konto für gewährte Skonti ohne feste Zuordnung zu einem bestimmten Umsatzsteuertatbestand.

8734 ist dagegen speziell für:

Gewährte Skonti 0 % USt

Wenn der ursprüngliche Umsatz ausdrücklich mit dem Steuersatz von 0 % behandelt wurde, ist 8734 das speziellere Konto.

Merksatz

Allgemeines Skonto = 8730. Skonto aus 0-%-Umsatz = 8734.

8734 oder 8731 Gewährte Skonti 7 % USt?

Der Steuersatz des ursprünglichen Umsatzes entscheidet.

0 % Umsatzsteuer

→ 8734

7 % Umsatzsteuer

→ 8731 Gewährte Skonti 7 % USt

19 % Umsatzsteuer

→ 8736 Gewährte Skonti 19 % USt

Merksatz

Skonto folgt dem Umsatzsteuertatbestand der ursprünglichen Rechnung.

Mehrere Steuersätze auf einer Rechnung

Eine Rechnung kann verschiedene Umsatzsteuertatbestände enthalten.

Beispiel

Eine Rechnung enthält:

  • 5.000,00 € Umsatz mit 0 % USt
  • 2.000,00 € Umsatz mit 19 % USt

Der Kunde erhält 2 % Skonto auf beide Positionen.

0-%-Anteil

5.000,00 € × 2 % =

100,00 €

→ 8734

Umsatzsteuerkorrektur:

0,00 €

19-%-Anteil

2.000,00 € × 2 % =

40,00 € Netto-Skonto

Umsatzsteuerkorrektur:

7,60 €

→ 8736 und 1776 Umsatzsteuer 19 %

Die unterschiedlichen Umsatzbereiche dürfen nicht einfach zusammengefasst werden.

Merksatz

Gemischte Steuersätze = Skonto entsprechend aufteilen.

Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ist nicht automatisch 8734

Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung besitzt zwar ebenfalls keinen deutschen Umsatzsteuerbetrag auf der Rechnung.

Sie ist aber nicht deshalb ein Umsatz mit dem Steuersatz 0 %.

Für gewährte Skonti aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen existieren speziellere Konten.

Deshalb sollte ein solcher Skonto nicht allein wegen eines Steuerbetrags von 0,00 € auf 8734 gebucht werden.

Merksatz

0,00 € Umsatzsteuer auf der Rechnung bedeutet nicht automatisch 0-%-Umsatz.

Nicht steuerbare Umsätze sind ebenfalls etwas anderes

Auch bei einem nicht steuerbaren Umsatz kann auf einer Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Das macht ihn jedoch nicht automatisch zu einem Umsatz mit Steuersatz 0 %.

Bei Skonti muss deshalb immer der ursprüngliche Umsatzsteuertatbestand betrachtet werden.

Reverse Charge ist nicht 0 % Umsatzsteuer

Bei bestimmten Reverse-Charge-Umsätzen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer.

Der leistende Unternehmer weist dann häufig keine deutsche Umsatzsteuer aus.

Trotzdem handelt es sich nicht einfach um einen normalen 0-%-Umsatz.

Für entsprechende gewährte Skonti existieren im SKR03 spezielle Konten.

Merksatz

Keine Umsatzsteuer auf der Rechnung kann viele Gründe haben. 8734 nur verwenden, wenn tatsächlich der 0-%-Steuersatz zugrunde liegt.

Skonto oder Rabatt?

Ein Skonto ist normalerweise an die Zahlungsdauer gekoppelt.

Skonto

„2 % bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen.“

Rabatt

Ein Preisnachlass beispielsweise aufgrund von:

  • Menge
  • Sonderaktion
  • Kundengruppe
  • Verhandlung

Ein Rabatt ist deshalb nicht automatisch ein Skonto.

Merksatz

Schnell zahlen = Skonto. Preisnachlass aus anderem Grund = Rabatt prüfen.

Skonto oder Bonus?

Ein Bonus wird häufig nachträglich aufgrund eines bestimmten Gesamtumsatzes oder einer vereinbarten Menge gewährt.

Beispiel

Der Kunde erhält am Jahresende 3 % Bonus, weil er einen festgelegten Jahresumsatz überschritten hat.

Das ist kein klassischer Zahlungsskonto.

Die entsprechenden Bonuskonten sind gesondert zu prüfen.

Merksatz

Zahlungsfrist = Skonto. Umsatz- oder Mengenziel = Bonus.

Skonto oder Gutschrift?

Auch eine Gutschrift ist nicht automatisch ein Skonto.

Eine Rechnung kann beispielsweise reduziert werden wegen:

  • Reklamation
  • Warenrückgabe
  • Preisfehler
  • nachträglicher Vertragsänderung

8734 ist dagegen für einen tatsächlichen Zahlungsskonto bei 0-%-Umsätzen vorgesehen.

Skonto oder Zahlungsdienstleistergebühr?

Behält ein Zahlungsdienstleister einen Teil der Kundenzahlung als Gebühr ein, hat der Kunde keinen Skonto erhalten.

Beispiel

Kundenforderung:

1.000,00 €

Kunde bezahlt vollständig:

1.000,00 €

Zahlungsdienstleister behält:

20,00 €

Bankgutschrift:

980,00 €

Die 20,00 € sind keine Erlösschmälerung gegenüber dem Kunden.

Dafür kann beispielsweise 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs relevant sein.

Merksatz

Kunde bekommt Nachlass = Skonto. Zahlungsanbieter nimmt Gebühr = Geldverkehrskosten.

Skonto oder Forderungsausfall?

Ein Skonto wird bewusst aufgrund vereinbarter Zahlungsbedingungen gewährt.

Ein Forderungsausfall entsteht dagegen, wenn ein Kunde seine Schuld nicht begleichen kann oder wird.

Skonto

Kunde darf 2 % weniger zahlen.

→ 8734

Forderungsausfall

Kunde schuldet den Betrag weiterhin, kann ihn aber nicht zahlen.

→ Forderungsausfall beziehungsweise Wertberichtigung prüfen

Merksatz

Gewollte Erlösschmälerung ≠ unfreiwilliger Forderungsausfall.

Zusammenhang mit Erlösen 0 % USt

Der ursprüngliche Umsatz mit 0 % USt wird zunächst auf einem passenden Erlöskonto erfasst.

Wird später Skonto gewährt, bleibt der ursprünglich fakturierte Erlös nachvollziehbar.

8734 zeigt separat, welcher Teil anschließend aufgrund von Skonti wieder gemindert wurde.

Beispiel

Ursprünglich fakturierte Nettoerlöse mit 0 % USt:

100.000,00 €

Gewährte Skonti:

2.000,00 €

Wirtschaftlicher Erlös nach Skonti:

98.000,00 €

Dadurch kann ausgewertet werden, wie stark gewährte Skonti die Erlöse tatsächlich reduzieren.

Warum ein eigenes Konto sinnvoll ist

Ein separates Skontokonto ermöglicht beispielsweise folgende Auswertungen:

  • Wie viel Skonto wurde Kunden gewährt?
  • Wie stark wurden 0-%-Erlöse dadurch vermindert?
  • Wie viele Kunden nutzen die Skontofrist?
  • Verbessert die Skontoregelung das Zahlungsverhalten?
  • Wie hoch sind die Kosten schnellerer Zahlung für das Unternehmen?

Skonto hat einen wirtschaftlichen Preis

Ein gewährter Skonto bedeutet, dass das Unternehmen auf einen Teil seines Erlöses verzichtet.

Dafür bekommt es sein Geld normalerweise früher.

Beispiel

Rechnung:

50.000,00 €

Skonto:

2 % = 1.000,00 €

Das Unternehmen verzichtet auf:

1.000,00 € Erlös

wenn der Kunde dafür früher bezahlt.

Ob das sinnvoll ist, hängt unter anderem ab von:

  • Liquiditätsbedarf
  • Finanzierungskosten
  • Forderungsausfallrisiko
  • durchschnittlicher Zahlungsdauer
  • Kundenbeziehung

Keine erneute Erlösbuchung bei Zahlung

Der ursprüngliche Erlös wurde bereits bei Rechnungsstellung erfasst.

Bei der Zahlung entsteht deshalb kein neuer Umsatz.

Rechnung

1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Erlöskonto

Zahlung mit Skonto

1200 Bank + 8734 an 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Zahlung gleicht lediglich die bestehende Forderung aus und berücksichtigt die Erlösschmälerung.

Merksatz

Rechnung erzeugt Erlös. Zahlung gleicht Forderung aus.

Was wird typischerweise auf Konto 8734 gebucht?

Typischerweise werden auf 8734 erfasst:

  • tatsächlich gewährte Kundenskonti aus Umsätzen mit 0 % USt
  • Netto-Erlösschmälerungen aus solchen Skonti
  • Korrekturen entsprechender Skontobuchungen
  • anteilige Skonti aus Rechnungen mit mehreren Steuersätzen, soweit sie dem 0-%-Umsatz zugeordnet sind

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 8734?

Nicht auf 8734 gehören beispielsweise:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 8734 Kontenbezeichnung: Gewährte Skonti 0 % USt Kontenart: Ertragskonto Kontenklasse: 8 Kategorie: Erlösschmälerungen Normale Kontoseite: Soll Gewährter Skonto: Soll Korrektur beziehungsweise Rücknahme: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in Bilanz GuV: Ertrag

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 8734 zeigt, um welchen Betrag die entsprechenden Erlöse mit 0 % USt während des Geschäftsjahres durch tatsächlich gewährte Skonti vermindert wurden.

Beispiel

Januar:

200,00 € Skonto

April:

500,00 €

August:

100,00 €

Dezember:

200,00 €

Saldo 8734:

1.000,00 € Soll

Die entsprechenden Erlöse wurden damit insgesamt um:

1.000,00 €

vermindert.

Eine Umsatzsteuerkorrektur in Euro entsteht bei 0 % nicht.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

8734 besitzt normalerweise einen Sollsaldo.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Gründe können sein:

  • Storno eines früheren Skontos
  • Korrektur einer Fehlbuchung
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • falsches Konto verwendet

Ein Habensaldo ist nicht grundsätzlich unmöglich, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

0 % mit steuerfrei verwechseln

Nicht jeder Umsatz ohne ausgewiesene Umsatzsteuer ist ein Umsatz mit dem Steuersatz 0 %.

Innergemeinschaftliche Lieferung auf 8734 buchen

Für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen existieren speziellere Skontokonten.

Reverse Charge als 0-%-Umsatz behandeln

Auch hier kann auf der Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen sein, trotzdem handelt es sich nicht um einen 0-%-Umsatz.

Skonto bereits bei Rechnungsstellung buchen

Die Erlösschmälerung entsteht erst, wenn der Kunde den Skonto tatsächlich nutzt.

Unberechtigten Zahlungsabzug als Skonto akzeptieren

Ein eigenmächtiger Abzug kann weiterhin eine offene Forderung darstellen.

Rabatt mit Skonto verwechseln

Nicht jeder Preisnachlass ist von einer schnellen Zahlung abhängig.

Bonus mit Skonto verwechseln

Ein Bonus beruht typischerweise auf Umsatz- oder Mengenzielen.

Zahlungsdienstleistergebühr auf 8734 buchen

Eine Paymentgebühr ist keine Erlösschmälerung gegenüber dem Kunden.

Forderungsausfall als Skonto buchen

Ein uneinbringlicher Betrag ist kein vereinbarter Zahlungsnachlass.

Gemischte Steuersätze nicht aufteilen

Bei Rechnungen mit mehreren Umsatzsteuersätzen muss der Skonto sachgerecht aufgeteilt werden.

Zahlung erneut als Erlös buchen

Der Erlös wurde bereits bei Rechnungsstellung erfasst.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 8734 Gewährte Skonti 0 % USt erfasst Skonti, die Kunden bei Umsätzen mit dem Umsatzsteuersatz von 0 % tatsächlich in Anspruch nehmen. Das Konto gehört zum Ertragsbereich, wirkt jedoch als Erlösschmälerung und besitzt deshalb normalerweise die Sollseite. Bei einem 0-%-Umsatz entspricht der gewährte Skonto vollständig der Netto-Erlösschmälerung, da keine Umsatzsteuer in Euro korrigiert werden muss. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu steuerfreien, nicht steuerbaren und Reverse-Charge-Umsätzen: Eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer ist nicht automatisch ein 0-%-Umsatz.

Kurzform: Kunde nutzt Skonto bei echtem 0-%-Umsatz = 8734 im Soll. Keine Umsatzsteuerkorrektur in Euro. 7 % = 8731, 19 % = 8736.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.