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SKR03 · KONTO 3850

Zölle und Einfuhrabgaben

Das Konto 3850 Zölle und Einfuhrabgaben erfasst Zölle und vergleichbare Einfuhrabgaben, die insbesondere beim Bezug von Waren aus Drittländern entstehen. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Die Einfuhrumsatzsteuer gehört dagegen nicht auf 3850, sondern wird bei bestehendem Abzugsrecht gesondert auf 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer erfasst. Bei der Einfuhr von Anlagevermögen können Zölle außerdem Bestandteil der Anschaffungskosten sein und sind dann zu aktivieren.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 3850 Zölle und Einfuhrabgaben wird insbesondere verwendet, wenn ein Unternehmen Waren aus einem Drittland außerhalb des EU-Zollgebiets einführt und dafür Zölle oder vergleichbare Einfuhrabgaben zahlen muss.

Typischer Fall:

Ein deutscher Händler bestellt Ware aus China.

Beim Import nach Deutschland erhebt der Zoll neben anderen möglichen Beträgen einen Zollbetrag.

Dieser Zoll gehört grundsätzlich zu den Kosten des Warenbezugs und kann auf 3850 erfasst werden.

Ganz wichtig

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sind nicht dasselbe.

Die abzugsfähige Einfuhrumsatzsteuer wird grundsätzlich gesondert auf:

1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer

erfasst.

Merksatz

Zoll = 3850 prüfen. Einfuhrumsatzsteuer = 1588 prüfen.

Soll oder Haben?

3850 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Zölle und Einfuhrabgaben entstehen → Soll
  • Erstattung oder Korrektur → Haben

Typische Zahlung

3850 Zölle und Einfuhrabgaben an 1200 Bank

oder bei Zahlung über einen Dienstleister beziehungsweise eine bestehende Verbindlichkeit gegen das entsprechende Verrechnungs- oder Kreditorenkonto.

Merksatz

Einfuhrabgabe = Aufwand im Soll.

Praxisbeispiel 1: Warenimport aus China

Ein Handelsunternehmen importiert Waren aus China.

Warenwert laut Lieferantenrechnung:

10.000,00 €

Zusätzlich fallen beim Import Zölle von:

500,00 €

an.

Die Einfuhrumsatzsteuer betrachten wir zunächst separat.

Buchung des Zolls

3850 Zölle und Einfuhrabgaben 500,00 € an 1200 Bank 500,00 €

beziehungsweise gegen ein entsprechendes Verbindlichkeitskonto, wenn die Zahlung erst später erfolgt.

Die 500,00 € erhöhen die Kosten, die dem Unternehmen durch den Bezug der Waren entstehen.

Einfuhrumsatzsteuer gehört nicht auf 3850

Beim Import kann zusätzlich Einfuhrumsatzsteuer entstehen.

Diese darf nicht einfach zusammen mit dem Zoll auf 3850 gebucht werden.

Beispiel

Zoll:

500,00 €

Einfuhrumsatzsteuer:

1.995,00 €

Dann werden die Beträge getrennt behandelt.

Zoll

3850 Zölle und Einfuhrabgaben 500,00 € an Bank beziehungsweise Verbindlichkeit 500,00 €

Einfuhrumsatzsteuer bei bestehendem Abzugsrecht

1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer 1.995,00 € an 1200 Bank beziehungsweise Verrechnungskonto 1.995,00 €

Merksatz

Zoll ist Kostenbestandteil. Abziehbare Einfuhrumsatzsteuer ist grundsätzlich Vorsteuer und kein normaler Aufwand.

Warum ist Einfuhrumsatzsteuer etwas anderes als Zoll?

Zoll ist eine Abgabe, die aufgrund der Einfuhr bestimmter Waren entstehen kann.

Die Einfuhrumsatzsteuer ist dagegen Teil des Umsatzsteuersystems.

Bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen kann die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich als Vorsteuer berücksichtigt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Deshalb wird sie nicht einfach als Warenaufwand auf 3850 erfasst.

Merksatz

Dass beide Beträge beim Import entstehen, macht sie buchhalterisch nicht zum gleichen Vorgang.

Praxisbeispiel 2: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer gemeinsam auf dem Abgabenbescheid

Ein Unternehmen importiert Handelsware.

Auf den Einfuhrunterlagen stehen:

Zoll: 800,00 €

Einfuhrumsatzsteuer: 3.192,00 €

Gesamtzahlung:

3.992,00 €

Bei bestehendem Vorsteuerabzugsrecht darf nicht der gesamte Betrag auf 3850 gebucht werden.

Buchungslogik

3850 Zölle und Einfuhrabgaben 800,00 € 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer 3.192,00 € an 1200 Bank 3.992,00 €

Damit sind Kosten und Vorsteuer sauber getrennt.

3850 gehört zum Wareneingangsbereich

Das Konto liegt im SKR03 in der Kontenklasse 3 – Wareneingangs- und Bestandskonten.

DATEV ordnet 3850 dem Bereich der Aufwendungen für bezogene Waren zu.

Das passt besonders gut zu Importen von Handelsware.

Beispiel

Ein Händler kauft Smartphones in einem Drittland ein, um sie anschließend weiterzuverkaufen.

Warenwert:

50.000,00 €

Zoll:

2.000,00 €

Der Zoll gehört wirtschaftlich zu den Kosten des Warenbezugs.

→ 3850 kann passen

Zölle sind Anschaffungsnebenkosten der Ware

Zölle, die unmittelbar durch den Erwerb und die Einfuhr einer Ware entstehen, gehören wirtschaftlich grundsätzlich zu deren Anschaffungskosten.

Das ist insbesondere für die Bewertung von Warenbeständen am Jahresende wichtig.

Beispiel

Warenpreis:

10.000,00 €

Zoll:

500,00 €

Weitere direkt zurechenbare Bezugsnebenkosten:

300,00 €

Anschaffungskosten der Waren vereinfacht:

10.000 + 500 + 300 =

10.800,00 €

Merksatz

Für den Lagerwert zählt nicht nur der Lieferantenpreis – auch zurechenbare Beschaffungsnebenkosten können dazugehören.

Warum steht Zoll trotzdem auf einem Aufwandskonto?

Im laufenden Wareneinkauf werden Warenbezug und entsprechende Kosten zunächst in der Kontenklasse 3 erfasst.

Sind am Jahresende noch Waren vorhanden, wird über die Bestandsbewertung berücksichtigt, welcher Teil dieser Anschaffungskosten noch im Lager steckt.

Dafür spielen beispielsweise:

3980 Waren (Bestand)

und:

3950 Bestandsveränderungen Waren

eine Rolle.

Wichtig

Dass 3850 ein Aufwandskonto ist, bedeutet also nicht, dass bei vorhandenen Schlussbeständen sämtliche Zollkosten wirtschaftlich endgültig Aufwand des laufenden Jahres bleiben müssen.

Die korrekte Warenbewertung ist zusätzlich zu beachten.

Praxisbeispiel 3: Importierte Waren sind am Jahresende noch auf Lager

Ein Händler importiert Ware.

Kaufpreis:

20.000,00 €

Zoll:

1.000,00 €

Die Ware besitzt damit vereinfacht Anschaffungskosten von:

21.000,00 €

Am Jahresende ist die Hälfte der Ware noch vorhanden.

Dann muss bei der Bestandsbewertung berücksichtigt werden, dass auch ein entsprechender Anteil der Zollkosten zum Wert der noch vorhandenen Waren gehört.

Man darf den Lagerbestand nicht einfach nur mit dem reinen Lieferantenpreis bewerten und die Zollkosten vollständig ignorieren.

Merksatz

Zoll kann Bestandteil des Warenwerts sein.

3850 oder 3800 Bezugsnebenkosten?

3800 Bezugsnebenkosten ist das allgemeine Konto für Nebenkosten des Warenbezugs.

Dazu können je nach Sachverhalt beispielsweise gehören:

  • Transportkosten
  • Fracht
  • bestimmte Verpackungs- oder Bezugskosten

3850 ist dagegen speziell für:

Zölle und Einfuhrabgaben

Beispiel

Fracht vom Hafen zum Lager:

→ 3800 Bezugsnebenkosten prüfen

Zoll auf die eingeführte Ware:

→ 3850

Merksatz

Allgemeine Bezugskosten = 3800. Zoll und Einfuhrabgabe = 3850.

Spediteur stellt Zoll und eigene Gebühren gemeinsam in Rechnung

In der Praxis übernimmt häufig ein Spediteur oder Zollagent die Einfuhrabwicklung.

Dann kann eine Rechnung mehrere unterschiedliche Positionen enthalten.

Beispiel

Spediteur berechnet:

  • verauslagter Zoll: 400,00 €
  • eigene Abfertigungsgebühr: 100,00 € netto
  • Umsatzsteuer auf die Dienstleistung: 19,00 €

Dann darf nicht automatisch die gesamte Rechnung auf 3850 gebucht werden.

Zoll

400,00 € → 3850

Abfertigungsleistung

100,00 € → passendes Bezugsnebenkosten- beziehungsweise Dienstleistungskonto prüfen

Vorsteuer auf die Dienstleistung

19,00 € → 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %, sofern die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind

Merksatz

Spediteurrechnung Position für Position ansehen – Zoll, Dienstleistung und Vorsteuer können unterschiedliche Konten benötigen.

Einfuhrumsatzsteuer auf einer Spediteurrechnung

Ein Spediteur kann Einfuhrumsatzsteuer für das Unternehmen verauslagen und anschließend weiterberechnen.

Auch dann bleibt sie wirtschaftlich Einfuhrumsatzsteuer.

Sie wird nicht allein dadurch zu normaler Vorsteuer auf 1576, dass ein Spediteur den Betrag weiterberechnet.

Bei abzugsfähiger Einfuhrumsatzsteuer ist insbesondere 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer zu prüfen.

Merksatz

Entscheidend ist die Art der Steuer – nicht, wer sie zunächst bezahlt hat.

Einfuhr von Anlagevermögen: 3850 kann falsch sein

Besonders wichtig ist die Frage, was importiert wurde.

3850 ist für den Waren- beziehungsweise Bezugsbereich gedacht.

Wird dagegen beispielsweise eine Maschine aus einem Drittland importiert, gehören unmittelbar zurechenbare Zölle grundsätzlich zu den Anschaffungskosten der Maschine.

Dann dürfen sie nicht einfach als sofortiger Aufwand auf 3850 stehen bleiben.

Beispiel

Maschine aus der Schweiz:

Kaufpreis:

100.000,00 €

Zoll:

4.000,00 €

Der Zoll ist unmittelbar durch den Erwerb der Maschine verursacht.

Dann beträgt der aktivierungspflichtige Anschaffungskostenbereich vereinfacht:

104.000,00 €

zuzüglich weiterer zurechenbarer Anschaffungsnebenkosten.

Der Betrag gehört auf das passende Anlagenkonto, beispielsweise je nach Art der Maschine in den Bereich von:

0200 Technische Anlagen und Maschinen

und nicht dauerhaft als sofortiger Aufwand auf 3850.

Merksatz

Handelsware importiert = 3850 kann passen. Anlagegut importiert = Zoll regelmäßig mit aktivieren.

Praxisbeispiel 4: Import einer Maschine

Ein Unternehmen kauft eine Produktionsmaschine aus einem Drittland.

Kaufpreis:

50.000,00 €

Zoll:

2.000,00 €

Transport bis zum Betriebsort:

1.000,00 €

Vereinfachte Anschaffungskosten:

50.000 + 2.000 + 1.000 =

53.000,00 €

Die Maschine wird mit den zurechenbaren Anschaffungskosten aktiviert.

Der Zoll von 2.000,00 € gehört in diesem Fall wirtschaftlich zur Maschine.

Wichtig

Die Einfuhrumsatzsteuer wird bei bestehendem Vorsteuerabzugsrecht dagegen nicht Bestandteil der Anschaffungskosten, sondern separat über 1588 behandelt.

Warum muss bei Anlagevermögen aktiviert werden?

Nach den handelsrechtlichen Regeln gehören Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, einschließlich der Anschaffungsnebenkosten, grundsätzlich zu den Anschaffungskosten.

Ein unmittelbar durch die Einfuhr verursachter Zoll kann dazu gehören.

Dadurch wird der Betrag nicht sofort vollständig als Aufwand behandelt.

Er wirkt sich stattdessen über die Abschreibung des Anlageguts auf zukünftige Perioden aus.

Merksatz

Kosten, die unmittelbar zur Anschaffung eines Anlageguts gehören, nicht vorschnell als laufenden Aufwand buchen.

Innerhalb der EU fällt grundsätzlich kein normaler Einfuhrzoll an

Beim Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten handelt es sich grundsätzlich nicht um eine normale Drittlandeinfuhr mit Zollabfertigung wie bei einem Import aus China oder den USA.

Stattdessen können umsatzsteuerlich Regeln zum innergemeinschaftlichen Erwerb greifen.

Beispiel

Deutsches Unternehmen kauft Ware bei einem französischen Unternehmer.

Dann ist 3850 nicht allein deshalb zu verwenden, weil Ware eine Landesgrenze überschritten hat.

Die umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Erwerbs ist gesondert zu prüfen.

Merksatz

EU-Einkauf ist nicht automatisch Drittlandimport.

Drittland bedeutet nicht automatisch Zollbetrag größer null

Auch bei einer Einfuhr aus einem Drittland kann der tatsächlich zu zahlende Zoll abhängig sein von:

  • Art der Ware
  • Zolltarifnummer
  • Warenwert
  • Ursprungsland
  • Präferenzregelungen
  • Freihandelsabkommen
  • Zollbefreiungen

Ein Drittlandimport führt deshalb nicht zwangsläufig zu einem positiven Zollbetrag.

Merksatz

Drittlandimport = Zollprüfung, aber nicht automatisch Zollzahlung.

Zolltarifnummer ist wichtig

Welche Zollbelastung entsteht, hängt unter anderem von der zolltariflichen Einreihung der Ware ab.

Unterschiedliche Produkte können unterschiedliche Zollsätze besitzen.

Eine falsche Zolltarifnummer kann deshalb zu einer falschen Zollberechnung führen.

Die Buchhaltung übernimmt normalerweise die auf den Einfuhrunterlagen festgesetzten Beträge, sollte aber bei auffälligen Abweichungen die Unterlagen prüfen.

Ursprungsland kann den Zoll beeinflussen

Für die Zollbehandlung kann nicht nur entscheidend sein, aus welchem Land die Ware versendet wird.

Auch der zollrechtliche Ursprung kann wichtig sein.

Bei bestehenden Präferenzabkommen kann ein entsprechender Ursprungsnachweis zu einem niedrigeren oder sogar entfallenden Zoll führen.

Das ist in erster Linie ein zollrechtliches Thema, wirkt sich aber direkt auf den auf 3850 erfassten Betrag aus.

Zollnachforderung

Die Zollbehörde kann eine frühere Einfuhr später überprüfen und zusätzliche Abgaben festsetzen.

Beispiel

Ursprünglich gezahlter Zoll:

1.000,00 €

Spätere Zollnachforderung:

300,00 €

Betrifft die Nachforderung weiterhin den Wareneinkauf und ist kein Anlagegut betroffen, kann grundsätzlich eine zusätzliche Belastung auf 3850 zu prüfen sein.

Buchung vereinfacht

3850 Zölle und Einfuhrabgaben 300,00 € an 1200 Bank beziehungsweise Verbindlichkeit 300,00 €

Bei Anlagevermögen oder bereits bewerteten Beständen muss dagegen geprüft werden, ob die nachträglichen Anschaffungskosten entsprechend zu berücksichtigen sind.

Zoller gestattet Erstattung

Auch eine Zollerstattung ist möglich, beispielsweise nach einer erfolgreichen Korrektur der Zollfestsetzung.

Beispiel

Erstattung:

250,00 €

Soweit es sich um die Korrektur eines im laufenden Geschäftsjahr auf 3850 erfassten Zollaufwands handelt, kann vereinfacht gebucht werden:

1200 Bank 250,00 € an 3850 Zölle und Einfuhrabgaben 250,00 €

Bei Erstattungen, die Anschaffungskosten von noch vorhandenen Waren oder Anlagevermögen betreffen, ist deren Bewertung gegebenenfalls zusätzlich zu korrigieren.

Merksatz

Zollerstattung kann Anschaffungskosten mindern.

Fremdwährung und Zollwert

Der ausländische Lieferant kann seine Rechnung beispielsweise in:

  • US-Dollar
  • Schweizer Franken
  • britischen Pfund
  • chinesischen Yuan

stellen.

Die Zollbehörden ermitteln für ihre Zwecke einen maßgeblichen Zollwert in Euro nach den zollrechtlichen Vorschriften.

Dieser Wert muss nicht in jedem Fall exakt dem später tatsächlich überwiesenen Eurobetrag an den Lieferanten entsprechen.

Die Buchhaltung sollte deshalb Lieferantenrechnung, Zollunterlagen und Zahlungsbewegungen getrennt nachvollziehen können.

Einfuhrabgaben sind nicht immer nur Zoll

Je nach Ware können bei einer Einfuhr neben dem klassischen Zoll weitere Abgaben entstehen.

Die Kontobezeichnung lautet deshalb bewusst:

Zölle und Einfuhrabgaben

Welche konkrete Abgabe auf 3850 gehört, hängt von ihrem wirtschaftlichen und steuerlichen Charakter ab.

Einfuhrumsatzsteuer bleibt dabei ausdrücklich gesondert zu behandeln.

Verbrauchsteuern gesondert prüfen

Bei bestimmten Waren können zusätzlich besondere Verbrauchsteuern relevant sein, beispielsweise bei:

  • Energieerzeugnissen
  • Alkohol
  • Tabakwaren
  • bestimmten weiteren verbrauchsteuerpflichtigen Produkten

Solche Abgaben sollten nicht blind auf 3850 gebucht werden.

Je nach Steuerart und Kontenplan kann ein spezielleres Konto erforderlich sein.

Merksatz

Nicht alles, was beim Zoll bezahlt wird, ist automatisch Zollaufwand auf 3850. Abgabenart prüfen.

Zoll und Einfuhrabgaben beeinflussen die Kalkulation

Für Handelsunternehmen sind Einfuhrabgaben ein wichtiger Bestandteil der tatsächlichen Beschaffungskosten.

Beispiel

Einkaufspreis im Ausland:

100,00 € pro Stück

Fracht:

8,00 €

Zoll:

6,00 €

Tatsächliche Beschaffungskosten vor weiteren Kosten:

114,00 € pro Stück

Würde das Unternehmen seine Verkaufspreise nur anhand der 100,00 € Lieferantenpreis kalkulieren, wäre die tatsächliche Marge geringer als erwartet.

Merksatz

Zoll gehört in die Einkaufskalkulation.

Einfuhrumsatzsteuer beeinflusst bei vollem Vorsteuerabzug die Marge grundsätzlich nicht wie Zoll

Bei vollständigem Vorsteuerabzugsrecht ist die Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich kein endgültiger Kostenbestandteil.

Zoll bleibt dagegen regelmäßig Bestandteil der Beschaffungskosten.

Beispiel

Warenwert:

10.000,00 €

Zoll:

500,00 €

Einfuhrumsatzsteuer:

1.995,00 €

Für die Warenkalkulation sind die 500,00 € Zoll echte Beschaffungskosten.

Die abzugsfähige Einfuhrumsatzsteuer von 1.995,00 € ist dagegen grundsätzlich ein Vorsteuerbetrag.

Merksatz

Zoll kostet. Abziehbare Einfuhrumsatzsteuer wird grundsätzlich steuerlich verrechnet.

Kein oder eingeschränkter Vorsteuerabzug

Ist die Einfuhrumsatzsteuer nicht oder nur teilweise abzugsfähig, kann sich die wirtschaftliche Behandlung ändern.

Ein nicht abzugsfähiger Steuerbetrag kann dann Teil der Anschaffungs- beziehungsweise Aufwandssphäre werden.

Deshalb sollte 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer nicht mechanisch verwendet werden, ohne die Vorsteuerabzugsberechtigung zu prüfen.

Zollbeleg als Buchungsnachweis

Für die Buchhaltung sind insbesondere die Einfuhr- und Zollunterlagen wichtig.

Daraus können sich ergeben:

  • eingeführte Ware
  • Zollwert
  • Zolltarifnummer
  • Zollbetrag
  • Einfuhrumsatzsteuer
  • weitere Abgaben
  • Einführer beziehungsweise Anmelder

Gerade für den Vorsteuerabzug aus Einfuhrumsatzsteuer sind die entsprechenden Einfuhrnachweise besonders wichtig.

Merksatz

Lieferantenrechnung und Zollbeleg erfüllen unterschiedliche Aufgaben – beide aufbewahren und richtig zuordnen.

Zollkonto und Lieferantenkonto getrennt betrachten

Der ausländische Lieferant erhält normalerweise den vereinbarten Kaufpreis.

Der Zollbetrag wird dagegen an die Zollverwaltung beziehungsweise über einen Dienstleister abgewickelt.

Dadurch entstehen häufig mehrere separate Buchungen.

Beispiel

Lieferantenrechnung Waren:

10.000,00 €

Zoll:

500,00 €

Einfuhrumsatzsteuer:

1.995,00 €

Dann können drei wirtschaftlich unterschiedliche Komponenten vorliegen:

  • Wareneinkauf
  • Zollkosten
  • Einfuhrumsatzsteuer

Diese sollten nicht in einer einzigen unübersichtlichen Buchung vermischt werden, wenn die Buchhaltungssoftware eine saubere Trennung ermöglicht.

3850 oder Wareneingang?

Der reine Kaufpreis der Handelsware gehört auf das entsprechende Wareneingangskonto.

Beispielsweise kann bei Waren ohne spezielleren Steuertatbestand:

3200 Wareneingang

relevant sein.

3850 enthält dagegen die zusätzlich durch die Einfuhr entstehenden Zölle und Einfuhrabgaben.

Beispiel

Warenpreis:

10.000,00 € → Wareneingang

Zoll:

500,00 € → 3850

Merksatz

Lieferantenpreis und Zoll getrennt erfassen, auch wenn beides zu den Beschaffungskosten gehört.

3850 oder 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer?

Diese Abgrenzung ist die wichtigste des Kontos.

3850

Zölle und Einfuhrabgaben als Beschaffungskosten

→ Aufwand beziehungsweise Anschaffungskostenbereich

1588

bezahlte Einfuhrumsatzsteuer

→ Vorsteuerbereich, sofern abzugsfähig

Merksatz

Zoll = 3850. EUSt = 1588.

3850 oder 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %?

1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % wird typischerweise für normale inländische Eingangsleistungen mit 19 % Vorsteuer verwendet.

Einfuhrumsatzsteuer besitzt dagegen ein eigenes Konto:

1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer

Deshalb sollte die Einfuhrumsatzsteuer nicht einfach wie eine normale deutsche Lieferantenrechnung auf 1576 gebucht werden.

3850 oder 3800 Bezugsnebenkosten?

3800

allgemeine Nebenkosten des Warenbezugs

3850

speziell Zoll und Einfuhrabgaben

Wenn die Kosten eindeutig Zollcharakter besitzen, ist 3850 das aussagekräftigere Konto.

3850 oder Anlagekonto?

Handelsware

Zoll kann im laufenden Warenbereich auf 3850 erfasst werden.

Anlagevermögen

Zoll gehört grundsätzlich zu den Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts und ist mit diesem zu aktivieren.

Beispiel

Importierter Warenbestand:

→ 3850 kann passen

Importierte Maschine:

→ Anlagenkonto wie 0200 Technische Anlagen und Maschinen prüfen

Merksatz

Immer zuerst fragen: Wird die eingeführte Sache verkauft oder langfristig selbst genutzt?

Was wird typischerweise auf Konto 3850 gebucht?

Typischerweise können auf 3850 erfasst werden:

  • Zoll auf importierte Handelswaren
  • unmittelbar warenbezogene Einfuhrabgaben
  • Zollnachforderungen für entsprechende Warenimporte
  • Korrekturen und Erstattungen solcher Zollbelastungen

Bei anderen Einfuhrabgaben muss jeweils geprüft werden, ob 3850 oder ein spezielleres Konto sachgerechter ist.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 3850?

Nicht auf 3850 gehören beispielsweise:

  • bezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei bestehendem Vorsteuerabzug → 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
  • normale inländische Vorsteuer → 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % beziehungsweise passendes Vorsteuerkonto
  • reiner Warenkaufpreis → entsprechendes Wareneingangskonto, beispielsweise 3200 Wareneingang
  • allgemeine Fracht- und Bezugskosten → 3800 Bezugsnebenkosten prüfen
  • Dienstleistungsgebühr eines Zollagenten oder Spediteurs → passendes Aufwand-/Bezugsnebenkostenkonto prüfen
  • Zoll auf die Anschaffung eines Anlageguts → Bestandteil der Anschaffungskosten des Anlageguts
  • Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb → entsprechende EU-Erwerbskonten beziehungsweise Steuerkonten
  • Verbrauchsteuern, für die ein spezielleres Konto vorgesehen ist

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 3850 Kontenbezeichnung: Zölle und Einfuhrabgaben Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 3 Kategorie: Aufwand Bereich: Wareneingangs- und Bestandskonten / Aufwendungen für bezogene Waren Normale Kontoseite: Soll Zoll- beziehungsweise Einfuhrabgabenaufwand: Soll Erstattung beziehungsweise Korrektur: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht unmittelbar in der Bilanz; bei vorhandenen Warenbeständen beeinflussen die Anschaffungskosten jedoch die Bestandsbewertung GuV: Aufwand · Aufwendungen für bezogene Waren

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 3850 zeigt, wie viele Zölle und auf diesem Konto erfasste Einfuhrabgaben im Geschäftsjahr angefallen sind.

Beispiel

Import Januar:

800,00 € Zoll

Import April:

1.200,00 € Zoll

Import August:

500,00 € Zoll

Zollerstattung Dezember:

200,00 €

Saldo 3850:

800 + 1.200 + 500 − 200 =

2.300,00 € Soll

Der Betrag zeigt die auf 3850 erfassten Einfuhrkosten des Jahres.

Bei der Bewertung noch vorhandener Waren muss zusätzlich geprüft werden, welcher Teil der Anschaffungskosten im Bestand enthalten ist.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

3850 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • hohe Zollerstatttungen
  • Storno früherer Zollbuchungen
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Zollaufwand wurde doppelt korrigiert
  • falsches Konto wurde verwendet

Ein Habensaldo ist durch Korrekturen grundsätzlich möglich, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Einfuhrumsatzsteuer auf 3850 buchen

Die abzugsfähige Einfuhrumsatzsteuer gehört auf 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer.

Einfuhrumsatzsteuer wie normale Vorsteuer auf 1576 buchen

Für die bezahlte Einfuhrumsatzsteuer existiert das spezielle Konto 1588.

Gesamte Spediteurrechnung auf 3850 buchen

Spediteurrechnungen können Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Fracht, Abfertigungsgebühren und Vorsteuer auf eigene Dienstleistungen enthalten.

Diese Positionen müssen getrennt werden.

Zoll auf eine Maschine sofort als Aufwand buchen

Zoll auf ein angeschafftes Anlagegut kann Bestandteil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten sein.

Zoll bei der Warenbewertung ignorieren

Zoll kann Bestandteil der Anschaffungskosten der Waren sein und damit den Wert des Schlussbestands beeinflussen.

Jeden EU-Auslandseinkauf auf 3850 buchen

Ein Einkauf innerhalb der EU ist nicht automatisch eine Drittlandeinfuhr mit Zoll.

Jeden Betrag an den Zoll auf 3850 buchen

Es muss unterschieden werden zwischen Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls anderen Abgaben.

Vorsteuer aus dem Zoll herausrechnen

Zoll enthält nicht einfach 19 % abzugsfähige Vorsteuer.

Zollnachforderung ohne Zusammenhang prüfen

Bei nachträglichen Zollbeträgen muss geprüft werden, ob Warenaufwand, Lagerbestand oder Anlagevermögen betroffen sind.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 3850 Zölle und Einfuhrabgaben erfasst insbesondere Zölle und entsprechende Einfuhrabgaben beim Bezug von Handelswaren aus Drittländern. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Die Einfuhrumsatzsteuer gehört nicht auf 3850, sondern wird bei bestehendem Abzugsrecht grundsätzlich gesondert über 1588 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer erfasst. Zölle gehören wirtschaftlich zu den Anschaffungskosten der eingeführten Waren und müssen deshalb auch bei der Bewertung noch vorhandener Bestände berücksichtigt werden. Wird dagegen ein Anlagegut wie eine Maschine importiert, gehört der Zoll grundsätzlich zu dessen Anschaffungskosten und darf nicht einfach dauerhaft als laufender Aufwand auf 3850 stehen bleiben.

Kurzform: Zoll auf importierte Handelsware = 3850 im Soll. Einfuhrumsatzsteuer = 1588. Zoll auf Anlagegut = Anschaffungskosten und Aktivierung prüfen.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.