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SKR03 · KONTO 1741

Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer

Das Konto 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer erfasst die im Rahmen der Lohnabrechnung einbehaltenen und noch nicht an das Finanzamt abgeführten lohnsteuerlichen Beträge. Dazu gehören insbesondere Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag. Es handelt sich um ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Bei der Lohnabrechnung entsteht die Steuerverbindlichkeit im Haben; mit der späteren Zahlung an das Finanzamt wird 1741 im Soll ausgeglichen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Passivkonto
Kategorie
Verbindlichkeiten
Normale Seite
Haben
Abschluss
SBK
Bilanz
Passivseite · Verbindlichkeiten
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer zeigt, welche im Rahmen der Lohnabrechnung einbehaltenen Steuerbeträge ein Unternehmen noch an das Finanzamt abführen muss.

Der Arbeitgeber berechnet bei seinen Arbeitnehmern unter anderem:

  • Lohnsteuer
  • gegebenenfalls Kirchensteuer
  • gegebenenfalls Solidaritätszuschlag

Diese Beträge werden vom Arbeitslohn einbehalten.

Das Geld gehört wirtschaftlich nicht dem Unternehmen.

Bis zur tatsächlichen Zahlung an das Finanzamt besteht deshalb eine Verbindlichkeit.

Diese wird auf 1741 erfasst.

Merksatz

Steuer vom Arbeitnehmer einbehalten, aber noch nicht ans Finanzamt gezahlt = 1741 im Haben.

Soll oder Haben?

1741 ist ein Passivkonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Steuerverbindlichkeit entsteht beziehungsweise erhöht sich → Haben
  • Zahlung an das Finanzamt oder Verminderung → Soll

Bei der Lohnabrechnung

1741 wird im Haben gebucht.

Bei der Zahlung an das Finanzamt

1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer an 1200 Bank

Merksatz

Steuerschuld entsteht = Haben. Zahlung = Soll.

Welche Beträge werden auf 1741 erfasst?

Typischerweise geht es um die aus der Lohnabrechnung resultierenden steuerlichen Abzüge.

Dazu gehören insbesondere:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag, soweit dieser anfällt

Der offizielle Kontoname nennt zwar ausdrücklich Lohn- und Kirchensteuer. In der Lohnbuchhaltung wird über diesen Bereich regelmäßig auch der auf den Arbeitslohn entfallende Solidaritätszuschlag abgewickelt.

Merksatz

1741 bündelt die lohnsteuerlichen Abführungsverpflichtungen gegenüber dem Finanzamt.

Praxisbeispiel 1: Einfache Gehaltsabrechnung

Ein Arbeitnehmer erhält einen Bruttolohn von:

5.000,00 €

Vereinfacht werden einbehalten:

Lohnsteuer:

700,00 €

Kirchensteuer:

63,00 €

Solidaritätszuschlag:

20,00 €

Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers:

1.000,00 €

Auszahlungsbetrag:

5.000 − 700 − 63 − 20 − 1.000 =

3.217,00 €

Vereinfachte Buchungslogik

4100 Löhne und Gehälter 5.000,00 € an 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 3.217,00 € an 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 783,00 € an 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 1.000,00 €

Die 783,00 € auf 1741 setzen sich im Beispiel zusammen aus:

700,00 € Lohnsteuer

  • 63,00 € Kirchensteuer
  • 20,00 € Solidaritätszuschlag

Merksatz

1741 zeigt nicht den Lohnaufwand, sondern die noch abzuführenden Lohnsteuern.

Zahlung an das Finanzamt

Nachdem die Lohnsteuer-Anmeldung erstellt wurde, werden die angemeldeten Beträge an das Finanzamt abgeführt.

Beispiel

Saldo 1741:

7.830,00 € Haben

Das Unternehmen überweist den Betrag an das Finanzamt.

Buchung

1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 7.830,00 € an 1200 Bank 7.830,00 €

Danach ist die entsprechende Verbindlichkeit ausgeglichen.

Wichtig

Bei der Zahlung entsteht kein neuer Personalaufwand und kein neuer Steueraufwand des Unternehmens.

Die Beträge wurden bereits bei der Lohnabrechnung vom Arbeitnehmerlohn einbehalten und als Verbindlichkeit erfasst.

Merksatz

Lohnabrechnung erzeugt die Steuerverbindlichkeit. Zahlung gleicht sie nur aus.

Warum ist die Lohnsteuer keine Betriebsausgabe des Arbeitgebers?

Die normale individuelle Lohnsteuer ist eine Steuer des Arbeitnehmers.

Der Arbeitgeber übernimmt hier grundsätzlich die Funktion des Einbehaltenden und Abführenden.

Beispiel

Arbeitnehmer verdient brutto:

4.000,00 €

Lohnsteuer:

500,00 €

Das Unternehmen hat einen Personalaufwand aus dem Bruttolohn von 4.000,00 €.

Die 500,00 € Lohnsteuer sind darin bereits enthalten.

Sie werden nicht zusätzlich als eigener Steueraufwand des Unternehmens erfasst.

Stattdessen entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt.

Merksatz

Lohnsteuer des Arbeitnehmers = Bestandteil der Bruttoabrechnung und Verbindlichkeit des Arbeitgebers gegenüber dem Finanzamt, kein zusätzlicher normaler Steueraufwand.

1741 oder 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt?

Diese beiden Konten entstehen häufig gleichzeitig, haben aber unterschiedliche Gläubiger.

1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt

zeigt den noch auszuzahlenden Betrag gegenüber den Arbeitnehmern.

1741

zeigt die noch abzuführenden lohnsteuerlichen Beträge gegenüber dem Finanzamt.

Beispiel

Nettoauszahlung Arbeitnehmer:

3.000,00 €

→ 1740

Lohnsteuer und weitere lohnsteuerliche Abzüge:

700,00 €

→ 1741

Merksatz

Arbeitnehmer = 1740. Finanzamt = 1741.

1741 oder 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit?

Auch Sozialversicherungsbeiträge entstehen im Rahmen der Lohnabrechnung, gehören aber nicht auf 1741.

1741

steuerliche Abzüge gegenüber dem Finanzamt

1742

Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträgern

Typische Sozialversicherungsbereiche sind:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Merksatz

Finanzamt = 1741. Krankenkassen und Sozialversicherung = 1742.

Praxisbeispiel 2: Gesamte Lohnabrechnung

Ein Unternehmen beschäftigt mehrere Arbeitnehmer.

Bruttolöhne und -gehälter insgesamt:

50.000,00 €

Arbeitnehmerabzüge:

Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag:

8.000,00 €

Arbeitnehmeranteile Sozialversicherung:

10.000,00 €

Nettoauszahlungen:

32.000,00 €

Zusätzlich entstehen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung von:

10.000,00 €

Vereinfachte Buchung

4100 Löhne und Gehälter 50.000,00 € 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen 10.000,00 € an 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 32.000,00 € an 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 8.000,00 € an 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 20.000,00 €

Soll und Haben betragen jeweils:

60.000,00 €

Der Arbeitgeber führt die Steuer für den Arbeitnehmer ab

Bei der Lohnabrechnung wird die Lohnsteuer direkt vom Arbeitslohn einbehalten.

Der Arbeitnehmer erhält deshalb nur seinen entsprechend verminderten Auszahlungsbetrag.

Der Arbeitgeber sammelt die einbehaltenen Steuerbeträge und führt sie über die Lohnsteuer-Anmeldung an das Finanzamt ab.

Bis dahin steht der Betrag auf 1741.

Merksatz

1741 ist eine Zwischenstation zwischen Lohnabrechnung und Finanzamt.

Lohnsteuer-Anmeldung

Arbeitgeber müssen die einbehaltenen Lohnsteuerbeträge regelmäßig beim Finanzamt anmelden.

Die Lohnsteuer-Anmeldung enthält insbesondere die abzuführenden Beträge aus:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer

Der Anmeldungszeitraum richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Arbeitgebers.

Die Finanzbuchhaltung sollte den Saldo von 1741 mit der Lohnsteuer-Anmeldung abstimmen.

Merksatz

Saldo 1741 sollte zur noch offenen Lohnsteuer-Anmeldung passen.

Praxisbeispiel 3: Anmeldung und Zahlung

Lohnsteuer-Anmeldung für einen Monat:

Lohnsteuer:

10.000,00 €

Solidaritätszuschlag:

100,00 €

Kirchensteuer:

800,00 €

Gesamt:

10.900,00 €

Der Saldo auf 1741 sollte vor Zahlung entsprechend nachvollziehbar sein.

Zahlung

1741 10.900,00 € an 1200 Bank 10.900,00 €

Nach der vollständigen Zahlung sollte der zugehörige offene Betrag ausgeglichen sein.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag fällt inzwischen für viele Arbeitnehmer nicht mehr an.

Bei bestimmten höheren Lohnsteuerbeträgen kann er jedoch weiterhin entstehen.

Wenn im Rahmen der Lohnabrechnung Solidaritätszuschlag einzubehalten ist, gehört er zur lohnsteuerlichen Abführungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt.

Wichtig

Nicht jede Lohnabrechnung enthält deshalb tatsächlich Solidaritätszuschlag.

Merksatz

Kein Solidaritätszuschlag auf der Abrechnung = natürlich auch keine entsprechende Verbindlichkeit.

Kirchensteuer

Kirchensteuer wird nur einbehalten, wenn die steuerlichen Voraussetzungen beim jeweiligen Arbeitnehmer erfüllt sind.

Der Kirchensteuersatz hängt unter anderem vom maßgeblichen Bundesland ab.

In der Lohnabrechnung wird die Kirchensteuer auf Grundlage der lohnsteuerlichen Daten ermittelt und gemeinsam mit den anderen lohnsteuerlichen Beträgen über die Lohnsteuer-Anmeldung abgeführt.

Merksatz

Kirchensteuer entsteht nicht bei jedem Arbeitnehmer, gehört aber bei Einbehalt zur Verbindlichkeit auf 1741.

Arbeitnehmer ohne Kirchensteuer

Ein Arbeitnehmer gehört keiner kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft an.

Dann können beispielsweise entstehen:

Lohnsteuer:

500,00 €

Kirchensteuer:

0,00 €

Solidaritätszuschlag:

0,00 €

Auf 1741 werden in diesem Beispiel nur:

500,00 €

für diesen Arbeitnehmer berücksichtigt.

Das Konto kann also auch verwendet werden, obwohl im konkreten Fall keine Kirchensteuer anfällt.

Pauschale Lohnsteuer

Neben der normalen individuellen Lohnsteuer können Arbeitgeber in bestimmten Fällen Arbeitslohn pauschal versteuern.

Beispiele können je nach gesetzlichen Voraussetzungen sein:

  • bestimmte Aushilfen
  • bestimmte Sachzuwendungen
  • bestimmte Fahrtkostenzuschüsse
  • bestimmte Betriebsveranstaltungen oder sonstige Bezüge

Auch daraus können Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt entstehen, die über den Lohnsteuerbereich abgeführt werden.

Welche Aufwands- und Verbindlichkeitskonten im konkreten Fall verwendet werden, hängt von der jeweiligen Lohnart und DATEV-Kontierung ab.

Merksatz

Pauschale Lohnsteuer kann ebenfalls eine Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt erzeugen.

Wer trägt die pauschale Steuer?

Bei pauschal versteuerten Leistungen kann die Steuer wirtschaftlich vom Arbeitgeber getragen werden.

Dann unterscheidet sich der Vorgang von der normalen individuellen Lohnsteuer, die vom Arbeitnehmerlohn einbehalten wird.

Der entsprechende Steueraufwand kann auf einem passenden Personalaufwandskonto erfasst werden, während die daraus resultierende Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Finanzamt über 1741 laufen kann.

Beispiel vereinfacht

Pauschale Steuer auf einen sonstigen Bezug:

500,00 €

Grundlogik

passendes Aufwandskonto 500,00 € an 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 500,00 €

Zahlung

1741 500,00 € an 1200 Bank 500,00 €

Merksatz

Wer die Steuer wirtschaftlich trägt, entscheidet über den Aufwand – 1741 zeigt trotzdem die offene Schuld gegenüber dem Finanzamt.

1741 ist kein Steueraufwandskonto

Der Kontoname enthält das Wort Steuer, trotzdem ist 1741 kein Aufwandskonto.

Es ist ein Passivkonto.

Beispiel

Lohnsteuerverbindlichkeit:

10.000,00 €

Das bedeutet nicht, dass das Unternehmen zusätzlich 10.000,00 € Steueraufwand hat.

Es bedeutet lediglich:

Das Unternehmen muss 10.000,00 € an das Finanzamt abführen.

Merksatz

1741 zeigt eine Schuld, keinen Aufwand.

Warum wird 1741 über das SBK abgeschlossen?

Eine zum Jahresende noch offene Lohnsteuerverbindlichkeit verschwindet nicht durch den Jahresabschluss.

Sie besteht im Folgejahr weiter, bis sie bezahlt wird.

Deshalb wird 1741 als Bestandskonto über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen.

Beispiel

Saldo zum 31.12.:

12.000,00 € Haben

Dieser Betrag wird als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Im neuen Jahr wird er als Anfangsbestand übernommen.

Merksatz

Offene Lohnsteuer am Jahresende = Bilanzverbindlichkeit.

Jahreswechsel

Gerade zum Jahresende können Dezemberabrechnung und Zahlung zeitlich auseinanderfallen.

Beispiel

Dezember-Lohnabrechnung erzeugt eine Steuerverbindlichkeit von:

9.000,00 €

Zahlung an das Finanzamt erfolgt erst im Januar.

Am 31. Dezember steht deshalb auf 1741:

9.000,00 € Haben

Zahlung im Januar

1741 9.000,00 € an 1200 Bank 9.000,00 €

Der Aufwand beziehungsweise die Lohnabrechnung gehört weiterhin ins alte Jahr.

Die Zahlung erfolgt lediglich später.

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo von 1741 zeigt die noch nicht an das Finanzamt abgeführten lohnsteuerlichen Beträge.

Beispiel

Verbindlichkeit aus aktueller Lohnabrechnung:

8.000,00 € Haben

bereits gezahlter Teil:

6.500,00 € Soll

Rest:

8.000 − 6.500 =

1.500,00 € Haben

Das Unternehmen schuldet dem Finanzamt noch:

1.500,00 €

Merksatz

Saldo 1741 = noch offene lohnsteuerliche Abführung an das Finanzamt.

Warum wäre ein Sollsaldo auffällig?

1741 ist ein Passivkonto und besitzt normalerweise einen Habensaldo.

Ein Sollsaldo kann beispielsweise entstehen durch:

  • zu hohe Zahlung an das Finanzamt
  • Erstattung beziehungsweise Guthaben
  • Zahlung wurde doppelt gebucht
  • Lohnabrechnung fehlt
  • Korrekturabrechnung noch nicht verbucht
  • Soll und Haben wurden vertauscht

Ein Sollsaldo ist nicht grundsätzlich unmöglich, sollte aber erklärt werden können.

Merksatz

Sollsaldo auf einem Steuerverbindlichkeitskonto = Abstimmung erforderlich.

Überzahlung an das Finanzamt

Wurde mehr Lohnsteuer überwiesen als tatsächlich geschuldet, kann auf 1741 vorübergehend ein Sollsaldo entstehen.

Beispiel

Verbindlichkeit:

10.000,00 €

versehentliche Zahlung:

11.000,00 €

Saldo:

1.000,00 € Soll

Dann besteht wirtschaftlich gegebenenfalls ein Erstattungs- oder Verrechnungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.

Ein dauerhafter Sollsaldo sollte deshalb nicht einfach unbeachtet auf einem Passivkonto stehen bleiben.

Merksatz

Überzahlung = prüfen, ob Forderungs- oder Verrechnungssachverhalt vorliegt.

Korrektur einer Lohnabrechnung

Wird eine bereits abgerechnete Lohnsteuer später korrigiert, verändert sich auch die Verbindlichkeit auf 1741.

Beispiel

Ursprüngliche Lohnsteuer:

600,00 €

Nach Korrektur richtig:

550,00 €

Die Verbindlichkeit muss um:

50,00 €

reduziert werden.

Solche Korrekturen werden üblicherweise über den Buchungsbeleg der korrigierten Lohnabrechnung berücksichtigt.

Merksatz

Ändert sich die Lohnabrechnung, muss auch 1741 zur korrigierten Anmeldung passen.

Lohnsteuer-Jahresausgleich

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Arbeitgeber einen Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.

Dadurch können sich bereits berechnete Beträge für:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

noch einmal verändern.

Diese Veränderungen müssen ebenfalls in der Lohnbuchhaltung und auf 1741 nachvollziehbar sein.

1741 und 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben ist ein allgemeineres Verbindlichkeitskonto.

Für Lohn- und Kirchensteuer gibt es jedoch mit 1741 ein spezielles Konto.

Beispiel

Lohnsteuer aus Gehaltsabrechnung:

→ 1741

andere feststehende Steuer- oder Abgabenverbindlichkeit ohne spezielleres Konto:

→ 1736 prüfen

Merksatz

Lohnsteuer hat mit 1741 ihr eigenes Verbindlichkeitskonto.

1741 oder Umsatzsteuerkonten?

Lohnsteuer und Umsatzsteuer haben völlig unterschiedliche Ursachen.

Lohnsteuer

wird vom Arbeitslohn des Arbeitnehmers einbehalten.

→ 1741

Umsatzsteuer

entsteht beispielsweise aus steuerpflichtigen Ausgangsumsätzen.

→ beispielsweise 1776 Umsatzsteuer 19 %

Merksatz

Lohnsteuer ist keine Umsatzsteuer.

Keine Vorsteuer aus Lohnsteuer

Eine Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt enthält keine Vorsteuer.

Beispiel

Lohnsteuerzahlung:

5.000,00 €

Richtig:

1741 5.000,00 € an 1200 Bank 5.000,00 €

Nicht:

Aufwand + 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %.

Merksatz

Steuerabführung aus der Lohnabrechnung = keine Vorsteuer.

Zahlung direkt vom Finanzamt eingezogen

Hat das Finanzamt ein SEPA-Lastschriftmandat, wird die Lohnsteuer möglicherweise automatisch vom Bankkonto eingezogen.

Die Buchungslogik bleibt gleich:

1741 an 1200 Bank

Ob das Unternehmen aktiv überweist oder das Finanzamt abbucht, verändert die Funktion des Kontos nicht.

Mehrere Betriebsstätten oder Steuernummern

Bei größeren Unternehmen können mehrere lohnsteuerliche Betriebsstätten beziehungsweise organisatorisch getrennte Abrechnungsbereiche bestehen.

Dann kann es sinnvoll sein, die Verbindlichkeit intern zusätzlich nach:

  • Betriebsstätte
  • Steuernummer
  • Abrechnungskreis
  • Gesellschaft

zu unterscheiden.

Das Sachkonto 1741 zeigt dabei weiterhin die Art der Verbindlichkeit.

1741 und Lohnverrechnungskonten

In automatisierten Lohnabrechnungssystemen wird häufig zunächst über ein Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto gearbeitet.

Ein Beispiel ist:

1755 Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto

oder eine vergleichbare Kontierung innerhalb des eingesetzten Systems.

Dabei werden die aus der Lohnabrechnung ermittelten Beträge anschließend auf die einzelnen Verbindlichkeitskonten verteilt.

Typischerweise entstehen dabei unter anderem:

Merksatz

Lohnverrechnung verteilt die Abrechnung – 1741 übernimmt die Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt.

Abstimmung mit der Lohnsteuer-Anmeldung

1741 sollte regelmäßig mit der tatsächlich übermittelten Lohnsteuer-Anmeldung abgestimmt werden.

Beispiel

Lohnbuchhaltung zeigt auf 1741:

15.000,00 € Haben

Lohnsteuer-Anmeldung weist aber nur:

13.500,00 €

aus.

Differenz:

1.500,00 €

Dann besteht Abstimmungsbedarf.

Mögliche Ursachen können sein:

  • Buchung eines falschen Monats
  • Korrekturabrechnung fehlt
  • Vorjahresbetrag noch offen
  • Zahlung falsch zugeordnet
  • Lohnsteuer-Anmeldung wurde korrigiert
  • Buchungsbeleg wurde doppelt eingelesen

Merksatz

1741 und Lohnsteuer-Anmeldung sollten erklärbar zusammenpassen.

Abstimmung zum Jahresabschluss

Zum Bilanzstichtag sollte geprüft werden:

  • Welche Lohnsteuer-Anmeldungen sind noch offen?
  • Welche Zahlungen wurden bereits geleistet?
  • Stimmen Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag mit der Abrechnung überein?
  • Gibt es Korrekturanmeldungen?
  • Gibt es alte Restbeträge?
  • Bestehen Überzahlungen?
  • Stimmen Zahlung und Steuerperiode überein?

Alte Salden auf 1741 sind ein Warnsignal

Bleibt ein Betrag über mehrere Monate auf 1741 stehen, sollte geprüft werden, warum.

Typische Ursachen können sein:

  • Zahlung fehlt
  • Zahlung wurde auf falsches Konto gebucht
  • Lohnsteuer-Anmeldung wurde korrigiert
  • alter Saldo stammt aus einem Vorjahr
  • Bankbuchung fehlt
  • Lohnbuchungsbeleg wurde doppelt oder gar nicht verarbeitet

Merksatz

1741 sollte kein Sammelkonto für ungeklärte Steuerdifferenzen werden.

Zahlung wurde auf 1741 gebucht, aber Lohnabrechnung fehlt

Dann kann ein Sollsaldo entstehen.

Beispiel

Finanzamt zieht:

8.000,00 €

vom Bankkonto ein.

Der zugehörige Lohnbuchungsbeleg wurde noch nicht importiert.

Bankbuchung

1741 8.000,00 € an 1200 Bank 8.000,00 €

Ohne die Gegenbuchung aus der Lohnabrechnung steht 1741 zunächst im Soll.

Sobald die Lohnabrechnung korrekt eingebucht wird, sollte sich der Saldo entsprechend ausgleichen.

Merksatz

Sollsaldo kann auch schlicht bedeuten: Zahlung ist da, Lohnbuchungsbeleg noch nicht.

Zahlung und Abrechnungsmonat richtig zuordnen

Die Zahlung im Folgemonat betrifft regelmäßig die zuvor entstandene Steuerverbindlichkeit.

Beispiel

Lohnabrechnung Dezember:

Steuerverbindlichkeit:

10.000,00 €

Zahlung erfolgt im Januar.

Die Januarzahlung ist keine Januar-Steueraufwendung.

Sie gleicht lediglich die Dezember-Verbindlichkeit aus.

Merksatz

Zahlungsmonat und Abrechnungsmonat können unterschiedlich sein.

Erstattung oder Verrechnung durch das Finanzamt

Nach Korrekturen kann das Finanzamt einen Betrag erstatten oder mit einer späteren Verpflichtung verrechnen.

Dann muss 1741 entsprechend angepasst werden.

Beispiel

Überzahlung:

500,00 €

Finanzamt verrechnet diese mit der nächsten Lohnsteuer-Anmeldung.

Dann sollte die Buchhaltung diese Verrechnung ebenfalls nachvollziehen, damit der Saldo auf 1741 mit dem Steuerkonto übereinstimmt.

Pfändungen gehören nicht auf 1741

Einbehaltene Beträge aufgrund einer Lohnpfändung werden nicht dem Finanzamt aus Lohnsteuergründen geschuldet.

Sie sind deshalb kein normaler Bestandteil von 1741.

Für solche Verpflichtungen können spezielle Verbindlichkeits- oder Verrechnungskonten erforderlich sein.

Merksatz

Vom Lohn einbehalten bedeutet nicht automatisch 1741 – entscheidend ist der Zahlungsempfänger.

Sozialversicherung gehört ebenfalls nicht auf 1741

Auch Sozialversicherungsbeiträge werden vom Lohn einbehalten.

Sie werden aber nicht an das Finanzamt abgeführt.

Deshalb gehören sie auf:

1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

und nicht auf 1741.

Vermögenswirksame Leistungen und andere Abzüge

Eine Lohnabrechnung kann weitere Abzüge enthalten, beispielsweise:

  • vermögenswirksame Leistungen
  • Pfändungen
  • Arbeitgeberdarlehensraten
  • sonstige Nettoabzüge

Diese Beträge sind nicht automatisch Lohnsteuer und gehören deshalb nicht pauschal auf 1741.

Merksatz

1741 nur für lohnsteuerliche Verpflichtungen gegenüber dem Finanzamt verwenden.

Was wird typischerweise auf Konto 1741 gebucht?

Typischerweise werden auf 1741 erfasst:

  • einbehaltene Lohnsteuer
  • einbehaltene Kirchensteuer
  • einbehaltener Solidaritätszuschlag, soweit er anfällt
  • bestimmte Verbindlichkeiten aus pauschaler Lohnsteuer
  • Korrekturen aus Lohnsteuerabrechnungen
  • Zahlungen an das Finanzamt
  • Verrechnungen oder Erstattungen entsprechender lohnsteuerlicher Beträge

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1741?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1741 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1741 Kontenbezeichnung: Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer Kontenart: Passivkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten aus Steuern Normale Kontoseite: Haben Entstehung/Erhöhung: Haben Zahlung/Verminderung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten aus Steuern GuV: Nicht direkt in der GuV

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo von 1741 zeigt die zum Stichtag noch nicht an das Finanzamt abgeführten lohnsteuerlichen Verpflichtungen.

Beispiel

Lohnsteuerliche Verbindlichkeiten aus Abrechnung:

12.000,00 €

bereits bezahlt:

10.000,00 €

Rest:

2.000,00 €

Saldo 1741:

2.000,00 € Haben

Das Unternehmen schuldet dem Finanzamt noch 2.000,00 € aus der Lohnabrechnung.

Merksatz

Habensaldo 1741 = noch offene Lohnsteuerabführung.

Typische Fehler

Lohnsteuer als zusätzlichen Steueraufwand buchen

Die individuelle Lohnsteuer des Arbeitnehmers ist grundsätzlich kein zusätzlicher Steueraufwand des Arbeitgebers.

Zahlung an das Finanzamt erneut als Aufwand buchen

Die Zahlung reduziert lediglich die vorher entstandene Verbindlichkeit.

Nettoentgelt auf 1741 buchen

Nettoentgelte gehören auf 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt.

Sozialversicherungsbeiträge auf 1741 buchen

Diese gehören auf 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Solidaritätszuschlag vergessen

Soweit Solidaritätszuschlag anfällt, gehört er ebenfalls zur lohnsteuerlichen Abführung gegenüber dem Finanzamt.

Kirchensteuer immer pauschal annehmen

Kirchensteuer fällt nur bei entsprechenden steuerlichen Voraussetzungen an.

Lohnsteuer-Anmeldung nicht mit 1741 abstimmen

Der offene Saldo sollte zur Abrechnung und zum Steuerkonto passen.

Alte Habensalden stehen lassen

Ein alter Saldo kann auf eine nicht gebuchte Zahlung oder einen Abstimmungsfehler hinweisen.

Sollsaldo ignorieren

Ein Sollsaldo kann beispielsweise auf Überzahlung oder eine fehlende Lohnbuchung hinweisen.

Umsatzsteuer oder Vorsteuer mit 1741 vermischen

Lohnsteuer und Umsatzsteuer sind vollständig unterschiedliche Steuerarten.

Zahlungen in das falsche Jahr beziehungsweise den falschen Monat einordnen

Die Zahlung gleicht die Verbindlichkeit der zugehörigen Lohnabrechnung aus.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer erfasst die noch nicht an das Finanzamt abgeführten lohnsteuerlichen Beträge aus der Lohnabrechnung. Dazu gehören insbesondere Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag. Das Konto ist ein Passivkonto mit normaler Habenseite und wird über das SBK abgeschlossen. Bei der Lohnabrechnung entsteht die Verbindlichkeit im Haben; mit der Zahlung an das Finanzamt wird sie im Soll ausgeglichen. Arbeitnehmer-Nettoentgelte gehören dagegen auf 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge auf 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Kurzform: Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Soli noch ans Finanzamt zu zahlen = 1741 im Haben. Zahlung = 1741 an Bank. Arbeitnehmer = 1740, Sozialversicherung = 1742.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.