Einfach erklärt
Das Konto 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben wird verwendet, wenn ein Unternehmen eine bereits entstandene und hinreichend feststehende Verpflichtung aus Steuern oder öffentlichen Abgaben hat, der Betrag aber noch nicht bezahlt wurde.
Typischer Fall:
Ein Unternehmen erhält einen Steuer- oder Abgabenbescheid.
Die Verpflichtung steht fest, die Zahlung erfolgt aber erst später.
Dann kann zwischen:
- dem Aufwand beziehungsweise der zugrunde liegenden Steuer
- und der noch offenen Zahlungspflicht
unterschieden werden.
1736 zeigt dabei die noch offene Verbindlichkeit.
Merksatz
Steuer oder Abgabe steht fest, ist aber noch nicht bezahlt = 1736 prüfen.
Soll oder Haben?
1736 ist ein Passivkonto.
Deshalb gilt grundsätzlich:
- Verbindlichkeit entsteht oder erhöht sich → Haben
- Verbindlichkeit wird bezahlt oder vermindert → Soll
Typische Entstehung
Aufwands- oder Steuerkonto an 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben
Typische Zahlung
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben an 1200 Bank
Merksatz
Schuld entsteht = Haben. Schuld wird bezahlt = Soll.
Praxisbeispiel 1: Grundsteuer ist noch nicht bezahlt
Ein Unternehmen besitzt ein betriebliches Grundstück.
Für einen Abrechnungszeitraum ist Grundsteuer von:
1.200,00 €
entstanden.
Der Betrag wird erst im folgenden Monat bezahlt.
Erfassung der Verpflichtung
2375 Grundsteuer 1.200,00 € an 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.200,00 €
Damit wird bereits der Grundsteueraufwand erfasst.
Gleichzeitig zeigt 1736:
Das Unternehmen schuldet noch 1.200,00 €.
Spätere Zahlung
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.200,00 € an 1200 Bank 1.200,00 €
Nach der Zahlung ist die Verbindlichkeit ausgeglichen.
Merksatz
Aufwand entsteht zuerst – die spätere Bankzahlung begleicht nur die Schuld.
Warum wird die Zahlung nicht nochmals als Aufwand gebucht?
Im ersten Schritt wurde bereits gebucht:
2375 Grundsteuer an 1736
Der Aufwand ist damit bereits in der GuV enthalten.
Würde bei der späteren Zahlung nochmals gebucht:
Grundsteuer an Bank
würde derselbe Aufwand doppelt erfasst.
Richtig ist deshalb:
1736 an 1200 Bank
Merksatz
Verbindlichkeit bereits gebucht? Dann wird bei Zahlung nur noch die Verbindlichkeit ausgeglichen.
1736 selbst ist kein Aufwandskonto
Das Konto zeigt lediglich, wie viel das Unternehmen aus entsprechenden Steuer- und Abgabensachverhalten noch schuldet.
Die Gewinnwirkung entsteht grundsätzlich auf dem jeweiligen Gegenkonto.
Beispiel
2375 Grundsteuer an 1736
2375:
→ Aufwand in der GuV
1736:
→ Verbindlichkeit in der Bilanz
Merksatz
1736 zeigt die Schuld – nicht den Aufwand.
Praxisbeispiel 2: Öffentliche Abgabe
Ein Betrieb erhält einen Bescheid über eine betriebliche öffentliche Abgabe von:
2.500,00 €
Die Verpflichtung ist eindeutig festgestellt, die Zahlung erfolgt aber erst vier Wochen später.
Bei Entstehung
passendes Aufwandskonto 2.500,00 € an 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 2.500,00 €
Bei Zahlung
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 2.500,00 € an 1200 Bank 2.500,00 €
Das konkrete Aufwandskonto richtet sich danach, welche Steuer oder Abgabe tatsächlich vorliegt.
Nicht jede Zahlung an eine Behörde gehört automatisch auf 1736
Das ist besonders wichtig.
Der Empfänger allein bestimmt nicht das Konto.
Ein Unternehmen kann gegenüber Behörden sehr unterschiedliche Verpflichtungen haben.
Beispiele:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
- Kfz-Steuer
- bestimmte Gebühren oder öffentliche Abgaben
Für viele dieser Sachverhalte existieren speziellere Konten.
1736 sollte deshalb nicht zu einem allgemeinen Sammelkonto für alles werden, was an das Finanzamt oder eine Gemeinde gezahlt wird.
Merksatz
Nicht fragen: Wer bekommt das Geld? Sondern: Welche Steuer oder Abgabe wird bezahlt?
1736 oder 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer?
Für einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer der Arbeitnehmer existiert ein spezielles Konto:
1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer
Beispiel
Aus der Lohnabrechnung ergibt sich eine abzuführende Lohnsteuer von:
5.000,00 €
Dann sollte nicht einfach 1736 verwendet werden.
Stattdessen ist das spezielle Lohnsteuer-Verbindlichkeitskonto 1741 vorgesehen.
Merksatz
Lohnsteuer aus der Lohnabrechnung = 1741, nicht pauschal 1736.
1736 oder 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit?
Auch Sozialversicherungsverbindlichkeiten besitzen ein eigenes Konto.
Sozialversicherung
→ 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
Steuern und sonstige entsprechende Abgaben
→ gegebenenfalls 1736
Sozialversicherungsbeiträge sollten daher nicht allein deshalb auf 1736 gebucht werden, weil sie öffentlich-rechtlich geschuldet werden.
Umsatzsteuer gehört normalerweise auf spezielle Umsatzsteuerkonten
Für die Umsatzsteuer existiert im SKR03 ein eigener Kontenbereich.
Beispiele:
1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
und weitere Umsatzsteuerkonten.
Die laufende Umsatzsteuer sollte deshalb nicht einfach pauschal auf 1736 umgebucht werden, wenn die vorgesehene Umsatzsteuer-Systematik verwendet wird.
Merksatz
Umsatzsteuer hat eigene Konten – 1736 ist kein Ersatz für die Umsatzsteuerabrechnung.
1736 oder Gewerbesteuerrückstellung?
Hier liegt eine wichtige Abgrenzung zwischen Verbindlichkeit und Rückstellung.
Gewerbesteuer steht noch nicht endgültig fest
Die Belastung gehört wirtschaftlich zum alten Jahr, ihre endgültige Höhe ist aber noch ungewiss.
Dann kann beispielsweise eine Gewerbesteuerrückstellung auf:
0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG
relevant sein.
Gewerbesteuer ist festgesetzt
Liegt ein Bescheid vor und die konkrete Zahlungsverpflichtung steht fest, handelt es sich nicht mehr um dieselbe Unsicherheit wie bei einer Rückstellung.
Dann kann je nach Buchungs- und Abschlusslogik eine Verbindlichkeit aus Steuern zu erfassen sein.
Merksatz
Noch ungewiss = Rückstellung prüfen. Feststehende Schuld = Verbindlichkeit prüfen.
Praxisbeispiel 3: Von der Rückstellung zur feststehenden Verpflichtung
Zum Jahresabschluss wurde eine Gewerbesteuerrückstellung von:
10.000,00 €
gebildet.
Später geht der endgültige Bescheid über genau:
10.000,00 €
zu.
Dann muss die vorhandene Rückstellung abgewickelt und die nun feststehende Verpflichtung beziehungsweise Zahlung berücksichtigt werden.
Es darf nicht zusätzlich nochmals vollständig neuer Gewerbesteueraufwand entstehen.
Merksatz
Rückstellung wurde bereits erfolgswirksam gebildet – Festsetzung darf den Aufwand nicht doppelt erzeugen.
Rückstellung und Verbindlichkeit unterscheiden
Verbindlichkeit
Die Verpflichtung steht dem Grunde und der Höhe nach im Wesentlichen fest.
Rückstellung
Grund oder Höhe beziehungsweise Fälligkeit sind noch ungewiss.
Beispiel
Steuerbescheid liegt vor:
4.500,00 € zahlbar
→ Verbindlichkeit
Jahresabschluss: Steuerbelastung wird erst geschätzt:
→ Rückstellung prüfen
Merksatz
Feststehende Schuld = Verbindlichkeit. Ungewisse Schuld = Rückstellung.
1736 oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?
1700 Sonstige Verbindlichkeiten ist ein allgemeineres Verbindlichkeitskonto.
1736 ist genauer, wenn eindeutig eine Verbindlichkeit aus Steuern oder entsprechenden Abgaben vorliegt.
Beispiel
Offene Steuerverpflichtung:
→ 1736
Sonstige Verpflichtung ohne passenderes Spezialkonto:
→ 1700 Sonstige Verbindlichkeiten prüfen
Merksatz
Spezialkonto vorhanden = genaueres Konto verwenden.
1736 und die Restlaufzeitkonten
Im SKR03 existieren zusätzlich speziellere Konten zur Gliederung nach Restlaufzeit:
- 1737 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit bis 1 Jahr
- 1738 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
- 1739 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit größer 5 Jahre
Diese Konten können insbesondere im Rahmen einer detaillierten Bilanzgliederung beziehungsweise Abschlusszuordnung relevant sein.
Merksatz
1736 = allgemeine Steuer- und Abgabenverbindlichkeit. 1737 bis 1739 = zusätzliche Gliederung nach Restlaufzeit.
Praxisbeispiel 4: Kurzfristig fällige Steuer
Ein Steuerbescheid über:
6.000,00 €
ist innerhalb eines Monats fällig.
Wird im verwendeten Kontenplan nach Restlaufzeiten differenziert, kann statt des allgemeinen 1736 auch:
1737 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit bis 1 Jahr
relevant sein.
Welche Kontierung verwendet wird, hängt vom eingerichteten Abschluss- und Kontenplan ab.
Normale Seite Haben
Da 1736 ein Passivkonto ist, entsteht ein typischer Saldo auf der Habenseite.
Beispiel
Neue Steuerverbindlichkeit:
5.000,00 € Haben
Teilzahlung:
2.000,00 € Soll
Verbleibender Saldo:
3.000,00 € Haben
Das Unternehmen schuldet noch:
3.000,00 €
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Habensaldo zeigt, welche auf 1736 erfassten Steuer- und Abgabenverbindlichkeiten zum jeweiligen Zeitpunkt noch offen sind.
Beispiel
Anfangsbestand:
2.000,00 € Haben
Neue Verpflichtungen:
8.000,00 € Haben
Zahlungen:
7.000,00 € Soll
Endsaldo:
2.000 + 8.000 − 7.000 =
3.000,00 € Haben
Dieser Betrag erscheint weiterhin als Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz.
Merksatz
Habensaldo auf 1736 = noch nicht bezahlte Steuer- und Abgabenschuld.
Warum ein Sollsaldo auffällig wäre
1736 ist ein Passivkonto und besitzt normalerweise einen Habensaldo.
Ein Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.
Mögliche Ursachen sind beispielsweise:
- Steuer wurde zu hoch bezahlt
- Erstattungsforderung ist entstanden
- Zahlung wurde doppelt gebucht
- ursprüngliche Verbindlichkeit fehlt
- Soll und Haben wurden vertauscht
- Gutschrift oder Erstattung wurde falsch kontiert
Bei einer echten Forderung gegenüber einer Behörde kann ein Aktivkonto sachgerechter sein.
Merksatz
1736 soll Schulden zeigen – nicht dauerhaft Guthaben gegenüber Behörden.
Steuerüberzahlung ist keine normale Verbindlichkeit
Hat das Unternehmen mehr gezahlt als tatsächlich geschuldet, kann eine Forderung gegenüber der Steuerbehörde beziehungsweise Gemeinde entstehen.
Beispiel
Festgesetzte Steuer:
8.000,00 €
Bereits gezahlt:
10.000,00 €
Überzahlung:
2.000,00 €
Diese 2.000,00 € stellen wirtschaftlich keine Verbindlichkeit mehr dar.
Für bestimmte Steuerarten existieren spezielle Forderungskonten.
Bei Gewerbesteuer kann beispielsweise:
1540 Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen
relevant sein.
Merksatz
Zu viel bezahlt = Forderung prüfen, nicht negative Verbindlichkeit einfach stehen lassen.
Keine Vorsteuer aus Steuerzahlungen
Eine Steuer- oder Abgabenverbindlichkeit ist nicht automatisch eine normale Eingangsrechnung mit Umsatzsteuer.
Beispiel
Grundsteuer:
1.000,00 €
Es wird nicht gerechnet:
840,34 € Aufwand + 159,66 € Vorsteuer.
Grundsteuer enthält keine abzugsfähige Vorsteuer.
Merksatz
Steuerzahlung ist keine Rechnung mit 19 % Vorsteuer.
Gebühren und Abgaben genau unterscheiden
Der Begriff „Abgaben“ ist weit.
Nicht jede Zahlung an eine öffentliche Stelle muss zwingend auf 1736 gehören.
Je nach Sachverhalt können beispielsweise spezielle Aufwands- oder Verbindlichkeitskonten existieren.
Entscheidend ist deshalb immer:
- Welche konkrete Verpflichtung liegt vor?
- Ist sie bereits entstanden?
- Steht ihre Höhe fest?
- Gibt es ein spezielleres Konto?
Merksatz
1736 ist ein Verbindlichkeitskonto – kein universelles Behördenkonto.
Stundung einer Steuer
Eine Steuerbehörde kann eine bereits festgesetzte Steuerzahlung stunden.
Dadurch verschwindet die Verbindlichkeit nicht.
Lediglich der Zahlungszeitpunkt verschiebt sich.
Beispiel
Steuerverbindlichkeit:
20.000,00 €
Zahlung wird um sechs Monate gestundet.
Die Verpflichtung besteht weiterhin.
Je nach Abschlussstichtag und Kontenplan ist gegebenenfalls die richtige Restlaufzeitzuordnung zu prüfen.
Merksatz
Stundung verschiebt die Fälligkeit – sie beseitigt die Schuld nicht.
Säumniszuschläge und Nebenleistungen
Kommt ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, können zusätzliche Beträge entstehen.
Beispiele:
- Säumniszuschläge
- Zinsen
- Verspätungszuschläge
- andere steuerliche Nebenleistungen
Diese Beträge sind nicht automatisch dieselbe Aufwandsart wie die ursprüngliche Steuer.
Es sollte geprüft werden, welches Aufwandskonto für die jeweilige Nebenleistung vorgesehen ist.
Die noch offene Zahlungsverpflichtung kann trotzdem im Verbindlichkeitsbereich erscheinen.
Merksatz
Steuer und steuerliche Nebenleistung können unterschiedliche Aufwandskonten benötigen.
Zahlung in Raten
Eine feststehende Steuerverbindlichkeit kann auch in mehreren Teilbeträgen bezahlt werden.
Beispiel
Offene Verbindlichkeit:
12.000,00 €
Vier monatliche Raten:
3.000,00 €
Jede Zahlung
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 3.000,00 € an 1200 Bank 3.000,00 €
Nach vier Zahlungen ist die Verbindlichkeit vollständig ausgeglichen.
Zahlung vom privaten Konto eines Einzelunternehmers
Ein Einzelunternehmer kann eine betriebliche Steuerverbindlichkeit aus privaten Mitteln begleichen.
Beispiel
Betriebliche Verbindlichkeit auf 1736:
1.500,00 €
Der Unternehmer bezahlt sie von seinem privaten Bankkonto.
Dann kann als Gegenkonto beispielsweise:
1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)
relevant sein.
Vereinfachte Buchung
1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.500,00 € an 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen) 1.500,00 €
Die betriebliche Schuld ist damit bezahlt, obwohl das betriebliche Bankkonto nicht belastet wurde.
Merksatz
Betriebliche Schuld privat bezahlt = Privateinlage kann das Gegenkonto sein.
Private Einkommensteuer des Einzelunternehmers gehört nicht auf 1736
Die persönliche Einkommensteuer des Einzelunternehmers gehört grundsätzlich in den privaten Bereich.
Dafür kann beispielsweise:
1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen)
relevant sein.
Beispiel
Persönliche Einkommensteuer:
5.000,00 €
vom Geschäftskonto bezahlt.
→ 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) prüfen
Nicht einfach:
→ 1736
Merksatz
Betriebliche Steuerverbindlichkeit und persönliche Einkommensteuer des Unternehmers sind unterschiedliche Dinge.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer eines betrieblichen Fahrzeugs wird als Aufwand beispielsweise auf:
erfasst.
Besteht zum Bilanzstichtag eine bereits entstandene und noch nicht bezahlte Verpflichtung, kann im Rahmen der Abschlussbuchungen zusätzlich ein entsprechendes Verbindlichkeitskonto relevant sein.
Die Aufwandsart bleibt trotzdem Kfz-Steuer.
Merksatz
Aufwandskonto und Verbindlichkeitskonto haben unterschiedliche Aufgaben.
Grundsteuer
Ähnlich verhält es sich bei 2375 Grundsteuer.
Aufwand
Noch offene Verpflichtung
1736 kann relevant sein.
Zahlung
1736 an 1200 Bank
So lässt sich sauber unterscheiden zwischen:
- dem Aufwand des Jahres
- und der noch offenen Zahlungspflicht
Verbindlichkeit bleibt bis zur Zahlung bestehen
Eine festgestellte Steuerverbindlichkeit verschwindet nicht am Jahresende automatisch.
Ist sie am Bilanzstichtag noch nicht bezahlt, wird sie auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und in das Folgejahr vorgetragen.
Erst durch:
- Zahlung
- Erlass
- Aufhebung
- Erstattung beziehungsweise Korrektur
wird die Verpflichtung entsprechend vermindert.
Merksatz
Offene Schuld am 31.12. = bleibt in der Bilanz stehen.
1736 und das SBK
Da 1736 ein Bestandskonto ist, wird es am Jahresende über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen.
Der Saldo fließt in die Bilanz und wird im Folgejahr wieder als Anfangsbestand übernommen.
Das Konto wird nicht über die GuV abgeschlossen.
Merksatz
1736 = Bilanzkonto, nicht GuV-Konto.
Keine unmittelbare Gewinnwirkung
Eine Buchung auf 1736 selbst verändert den Gewinn nicht.
Die Gewinnwirkung entsteht auf dem jeweiligen Gegenkonto.
Beispiel
2375 Grundsteuer an 1736
Gewinnwirkung:
→ 2375
Bilanzwirkung:
→ 1736
Zahlung
1736 an 1200 Bank
Gewinnwirkung der Zahlung:
0,00 €
Denn der Aufwand wurde bereits vorher gebucht.
Was wird typischerweise auf Konto 1736 gebucht?
Typischerweise können auf 1736 erfasst werden:
- feststehende und noch nicht bezahlte betriebliche Steuerverbindlichkeiten
- feststehende öffentliche Abgabenverbindlichkeiten
- entsprechende Abschlussabgrenzungen, wenn die Verpflichtung bereits entstanden und der Höhe nach feststeht
- Umbuchungen aus Rückstellungen, wenn aus einer bislang ungewissen Verpflichtung eine feststehende Verbindlichkeit wird
- Zahlungen und Teilzahlungen solcher Verpflichtungen
- Korrekturen entsprechender Steuer- und Abgabenverbindlichkeiten
Spezielle Steuerkonten und speziellere Verbindlichkeitskonten haben dabei Vorrang.
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1736?
Nicht automatisch auf 1736 gehören:
- persönliche Einkommensteuer des Einzelunternehmers → 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen)
- Lohn- und Kirchensteuerverbindlichkeiten → 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer
- Sozialversicherungsverbindlichkeiten → 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
- laufende Umsatzsteuerkonten → spezielle Umsatzsteuerkonten wie 1776 Umsatzsteuer 19 % oder 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
- ungewisse Steuerverpflichtungen → Rückstellungskonten prüfen
- Gewerbesteuerrückstellung → 0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG
- Lieferantenverbindlichkeiten → 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- allgemeine sonstige Verbindlichkeiten ohne Steuerbezug → 1700 Sonstige Verbindlichkeiten prüfen
- Steuererstattungsforderungen beziehungsweise Überzahlungen → Forderungskonto prüfen
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 1736 Kontenbezeichnung: Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben Kontenart: Passivkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern Normale Kontoseite: Haben Entstehung beziehungsweise Erhöhung: Haben Zahlung beziehungsweise Verminderung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten aus Steuern GuV: Nicht in der GuV
Typische Fehler
Steueraufwand und Steuerverbindlichkeit verwechseln
1736 zeigt die offene Schuld und nicht die Aufwandsart.
Zahlung nochmals als Aufwand buchen
Wurde bereits Aufwand an 1736 gebucht, wird bei Zahlung nur 1736 gegen Bank ausgeglichen.
Rückstellung und Verbindlichkeit verwechseln
Bei noch ungewisser Höhe ist ein Rückstellungskonto zu prüfen.
Lohnsteuer auf 1736 buchen
Dafür existiert 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer.
Sozialversicherung auf 1736 buchen
Dafür existiert 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Umsatzsteuerkonten durch 1736 ersetzen
Die Umsatzsteuer besitzt eine eigene Kontensystematik.
Persönliche Einkommensteuer eines Einzelunternehmers auf 1736 buchen
Diese gehört grundsätzlich in den Privatbereich.
Einen Sollsaldo dauerhaft stehen lassen
Ein dauerhafter Sollsaldo kann auf eine Überzahlung beziehungsweise Forderung hinweisen und sollte geprüft werden.
Restlaufzeit nicht beachten
Für eine detaillierte Gliederung stehen 1737, 1738 und 1739 zur Verfügung.
Jede Behördenzahlung auf 1736 buchen
Entscheidend ist die wirtschaftliche Art der Verpflichtung und ob ein spezielleres Konto existiert.
Verwandte Konten
- 0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG – ungewisse Gewerbesteuerbelastung als Rückstellung
- 1200 Bank – Zahlung der Verbindlichkeiten
- 1540 Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen – möglicher Erstattungsanspruch bei Gewerbesteuerüberzahlung
- 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – Lieferantenverbindlichkeiten
- 1700 Sonstige Verbindlichkeiten – allgemeine sonstige Verbindlichkeiten
- 1737 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit bis 1 Jahr – kurzfristige Gliederung
- 1738 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre – mittelfristige Gliederung
- 1739 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit größer 5 Jahre – langfristige Gliederung
- 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer – spezielle Lohnsteuerverbindlichkeiten
- 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit – Sozialversicherungsverbindlichkeiten
- 1776 Umsatzsteuer 19 % – laufende Umsatzsteuer
- 1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen – Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
- 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) – persönliche Steuern des Einzelunternehmers
- 2375 Grundsteuer – Grundsteueraufwand
- 4320 Gewerbesteuer – Gewerbesteueraufwand
- 4510 Kfz-Steuer – Kfz-Steueraufwand
Kurz zusammengefasst
Das Konto 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben erfasst feststehende betriebliche Steuer- und Abgabenschulden, die noch nicht bezahlt wurden und für die kein spezielleres Verbindlichkeitskonto verwendet wird. Es handelt sich um ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Die Entstehung einer Verpflichtung wird im Haben erfasst, die spätere Zahlung im Soll. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu Rückstellungen sowie zu speziellen Konten für Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Saldo von 1736 zeigt grundsätzlich die am Stichtag noch offenen entsprechenden Verpflichtungen.
Kurzform: Feststehende betriebliche Steuer- oder Abgabenschuld noch offen = 1736 im Haben. Zahlung = 1736 im Soll an Bank. Ungewisse Schuld = Rückstellung prüfen. Spezialkonto vorhanden = Spezialkonto verwenden.