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SKR03 · KONTO 1736

Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben

Das Konto 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben erfasst feststehende, noch nicht bezahlte Verpflichtungen gegenüber Finanzbehörden, Gemeinden oder anderen öffentlichen Stellen aus Steuern und Abgaben, soweit kein spezielleres Verbindlichkeitskonto verwendet wird. Es handelt sich um ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Die Entstehung einer Steuerverbindlichkeit wird im Haben erfasst, ihre spätere Zahlung im Soll. Von Rückstellungen, Umsatzsteuerkonten, Lohnsteuerverbindlichkeiten und Sozialversicherungsverbindlichkeiten ist 1736 klar abzugrenzen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Passivkonto
Kategorie
Verbindlichkeiten
Normale Seite
Haben
Abschluss
SBK
Bilanz
Passivseite · Verbindlichkeiten
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben wird verwendet, wenn ein Unternehmen eine bereits entstandene und hinreichend feststehende Verpflichtung aus Steuern oder öffentlichen Abgaben hat, der Betrag aber noch nicht bezahlt wurde.

Typischer Fall:

Ein Unternehmen erhält einen Steuer- oder Abgabenbescheid.

Die Verpflichtung steht fest, die Zahlung erfolgt aber erst später.

Dann kann zwischen:

  • dem Aufwand beziehungsweise der zugrunde liegenden Steuer
  • und der noch offenen Zahlungspflicht

unterschieden werden.

1736 zeigt dabei die noch offene Verbindlichkeit.

Merksatz

Steuer oder Abgabe steht fest, ist aber noch nicht bezahlt = 1736 prüfen.

Soll oder Haben?

1736 ist ein Passivkonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Verbindlichkeit entsteht oder erhöht sich → Haben
  • Verbindlichkeit wird bezahlt oder vermindert → Soll

Typische Entstehung

Aufwands- oder Steuerkonto an 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben

Typische Zahlung

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben an 1200 Bank

Merksatz

Schuld entsteht = Haben. Schuld wird bezahlt = Soll.

Praxisbeispiel 1: Grundsteuer ist noch nicht bezahlt

Ein Unternehmen besitzt ein betriebliches Grundstück.

Für einen Abrechnungszeitraum ist Grundsteuer von:

1.200,00 €

entstanden.

Der Betrag wird erst im folgenden Monat bezahlt.

Erfassung der Verpflichtung

2375 Grundsteuer 1.200,00 € an 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.200,00 €

Damit wird bereits der Grundsteueraufwand erfasst.

Gleichzeitig zeigt 1736:

Das Unternehmen schuldet noch 1.200,00 €.

Spätere Zahlung

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.200,00 € an 1200 Bank 1.200,00 €

Nach der Zahlung ist die Verbindlichkeit ausgeglichen.

Merksatz

Aufwand entsteht zuerst – die spätere Bankzahlung begleicht nur die Schuld.

Warum wird die Zahlung nicht nochmals als Aufwand gebucht?

Im ersten Schritt wurde bereits gebucht:

2375 Grundsteuer an 1736

Der Aufwand ist damit bereits in der GuV enthalten.

Würde bei der späteren Zahlung nochmals gebucht:

Grundsteuer an Bank

würde derselbe Aufwand doppelt erfasst.

Richtig ist deshalb:

1736 an 1200 Bank

Merksatz

Verbindlichkeit bereits gebucht? Dann wird bei Zahlung nur noch die Verbindlichkeit ausgeglichen.

1736 selbst ist kein Aufwandskonto

Das Konto zeigt lediglich, wie viel das Unternehmen aus entsprechenden Steuer- und Abgabensachverhalten noch schuldet.

Die Gewinnwirkung entsteht grundsätzlich auf dem jeweiligen Gegenkonto.

Beispiel

2375 Grundsteuer an 1736

2375:

→ Aufwand in der GuV

1736:

→ Verbindlichkeit in der Bilanz

Merksatz

1736 zeigt die Schuld – nicht den Aufwand.

Praxisbeispiel 2: Öffentliche Abgabe

Ein Betrieb erhält einen Bescheid über eine betriebliche öffentliche Abgabe von:

2.500,00 €

Die Verpflichtung ist eindeutig festgestellt, die Zahlung erfolgt aber erst vier Wochen später.

Bei Entstehung

passendes Aufwandskonto 2.500,00 € an 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 2.500,00 €

Bei Zahlung

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 2.500,00 € an 1200 Bank 2.500,00 €

Das konkrete Aufwandskonto richtet sich danach, welche Steuer oder Abgabe tatsächlich vorliegt.

Nicht jede Zahlung an eine Behörde gehört automatisch auf 1736

Das ist besonders wichtig.

Der Empfänger allein bestimmt nicht das Konto.

Ein Unternehmen kann gegenüber Behörden sehr unterschiedliche Verpflichtungen haben.

Beispiele:

  • Grundsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer
  • Kfz-Steuer
  • bestimmte Gebühren oder öffentliche Abgaben

Für viele dieser Sachverhalte existieren speziellere Konten.

1736 sollte deshalb nicht zu einem allgemeinen Sammelkonto für alles werden, was an das Finanzamt oder eine Gemeinde gezahlt wird.

Merksatz

Nicht fragen: Wer bekommt das Geld? Sondern: Welche Steuer oder Abgabe wird bezahlt?

1736 oder 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer?

Für einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer der Arbeitnehmer existiert ein spezielles Konto:

1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer

Beispiel

Aus der Lohnabrechnung ergibt sich eine abzuführende Lohnsteuer von:

5.000,00 €

Dann sollte nicht einfach 1736 verwendet werden.

Stattdessen ist das spezielle Lohnsteuer-Verbindlichkeitskonto 1741 vorgesehen.

Merksatz

Lohnsteuer aus der Lohnabrechnung = 1741, nicht pauschal 1736.

1736 oder 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit?

Auch Sozialversicherungsverbindlichkeiten besitzen ein eigenes Konto.

Sozialversicherung

→ 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

Steuern und sonstige entsprechende Abgaben

→ gegebenenfalls 1736

Sozialversicherungsbeiträge sollten daher nicht allein deshalb auf 1736 gebucht werden, weil sie öffentlich-rechtlich geschuldet werden.

Umsatzsteuer gehört normalerweise auf spezielle Umsatzsteuerkonten

Für die Umsatzsteuer existiert im SKR03 ein eigener Kontenbereich.

Beispiele:

1776 Umsatzsteuer 19 %

1780 Umsatzsteuer-Vorauszahlungen

und weitere Umsatzsteuerkonten.

Die laufende Umsatzsteuer sollte deshalb nicht einfach pauschal auf 1736 umgebucht werden, wenn die vorgesehene Umsatzsteuer-Systematik verwendet wird.

Merksatz

Umsatzsteuer hat eigene Konten – 1736 ist kein Ersatz für die Umsatzsteuerabrechnung.

1736 oder Gewerbesteuerrückstellung?

Hier liegt eine wichtige Abgrenzung zwischen Verbindlichkeit und Rückstellung.

Gewerbesteuer steht noch nicht endgültig fest

Die Belastung gehört wirtschaftlich zum alten Jahr, ihre endgültige Höhe ist aber noch ungewiss.

Dann kann beispielsweise eine Gewerbesteuerrückstellung auf:

0956 Gewerbesteuerrückstellung, § 4 Abs. 5b EStG

relevant sein.

Gewerbesteuer ist festgesetzt

Liegt ein Bescheid vor und die konkrete Zahlungsverpflichtung steht fest, handelt es sich nicht mehr um dieselbe Unsicherheit wie bei einer Rückstellung.

Dann kann je nach Buchungs- und Abschlusslogik eine Verbindlichkeit aus Steuern zu erfassen sein.

Merksatz

Noch ungewiss = Rückstellung prüfen. Feststehende Schuld = Verbindlichkeit prüfen.

Praxisbeispiel 3: Von der Rückstellung zur feststehenden Verpflichtung

Zum Jahresabschluss wurde eine Gewerbesteuerrückstellung von:

10.000,00 €

gebildet.

Später geht der endgültige Bescheid über genau:

10.000,00 €

zu.

Dann muss die vorhandene Rückstellung abgewickelt und die nun feststehende Verpflichtung beziehungsweise Zahlung berücksichtigt werden.

Es darf nicht zusätzlich nochmals vollständig neuer Gewerbesteueraufwand entstehen.

Merksatz

Rückstellung wurde bereits erfolgswirksam gebildet – Festsetzung darf den Aufwand nicht doppelt erzeugen.

Rückstellung und Verbindlichkeit unterscheiden

Verbindlichkeit

Die Verpflichtung steht dem Grunde und der Höhe nach im Wesentlichen fest.

Rückstellung

Grund oder Höhe beziehungsweise Fälligkeit sind noch ungewiss.

Beispiel

Steuerbescheid liegt vor:

4.500,00 € zahlbar

→ Verbindlichkeit

Jahresabschluss: Steuerbelastung wird erst geschätzt:

→ Rückstellung prüfen

Merksatz

Feststehende Schuld = Verbindlichkeit. Ungewisse Schuld = Rückstellung.

1736 oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?

1700 Sonstige Verbindlichkeiten ist ein allgemeineres Verbindlichkeitskonto.

1736 ist genauer, wenn eindeutig eine Verbindlichkeit aus Steuern oder entsprechenden Abgaben vorliegt.

Beispiel

Offene Steuerverpflichtung:

→ 1736

Sonstige Verpflichtung ohne passenderes Spezialkonto:

→ 1700 Sonstige Verbindlichkeiten prüfen

Merksatz

Spezialkonto vorhanden = genaueres Konto verwenden.

1736 und die Restlaufzeitkonten

Im SKR03 existieren zusätzlich speziellere Konten zur Gliederung nach Restlaufzeit:

  • 1737 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit bis 1 Jahr
  • 1738 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre
  • 1739 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit größer 5 Jahre

Diese Konten können insbesondere im Rahmen einer detaillierten Bilanzgliederung beziehungsweise Abschlusszuordnung relevant sein.

Merksatz

1736 = allgemeine Steuer- und Abgabenverbindlichkeit. 1737 bis 1739 = zusätzliche Gliederung nach Restlaufzeit.

Praxisbeispiel 4: Kurzfristig fällige Steuer

Ein Steuerbescheid über:

6.000,00 €

ist innerhalb eines Monats fällig.

Wird im verwendeten Kontenplan nach Restlaufzeiten differenziert, kann statt des allgemeinen 1736 auch:

1737 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben - Restlaufzeit bis 1 Jahr

relevant sein.

Welche Kontierung verwendet wird, hängt vom eingerichteten Abschluss- und Kontenplan ab.

Normale Seite Haben

Da 1736 ein Passivkonto ist, entsteht ein typischer Saldo auf der Habenseite.

Beispiel

Neue Steuerverbindlichkeit:

5.000,00 € Haben

Teilzahlung:

2.000,00 € Soll

Verbleibender Saldo:

3.000,00 € Haben

Das Unternehmen schuldet noch:

3.000,00 €

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo zeigt, welche auf 1736 erfassten Steuer- und Abgabenverbindlichkeiten zum jeweiligen Zeitpunkt noch offen sind.

Beispiel

Anfangsbestand:

2.000,00 € Haben

Neue Verpflichtungen:

8.000,00 € Haben

Zahlungen:

7.000,00 € Soll

Endsaldo:

2.000 + 8.000 − 7.000 =

3.000,00 € Haben

Dieser Betrag erscheint weiterhin als Verpflichtung auf der Passivseite der Bilanz.

Merksatz

Habensaldo auf 1736 = noch nicht bezahlte Steuer- und Abgabenschuld.

Warum ein Sollsaldo auffällig wäre

1736 ist ein Passivkonto und besitzt normalerweise einen Habensaldo.

Ein Sollsaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind beispielsweise:

  • Steuer wurde zu hoch bezahlt
  • Erstattungsforderung ist entstanden
  • Zahlung wurde doppelt gebucht
  • ursprüngliche Verbindlichkeit fehlt
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Gutschrift oder Erstattung wurde falsch kontiert

Bei einer echten Forderung gegenüber einer Behörde kann ein Aktivkonto sachgerechter sein.

Merksatz

1736 soll Schulden zeigen – nicht dauerhaft Guthaben gegenüber Behörden.

Steuerüberzahlung ist keine normale Verbindlichkeit

Hat das Unternehmen mehr gezahlt als tatsächlich geschuldet, kann eine Forderung gegenüber der Steuerbehörde beziehungsweise Gemeinde entstehen.

Beispiel

Festgesetzte Steuer:

8.000,00 €

Bereits gezahlt:

10.000,00 €

Überzahlung:

2.000,00 €

Diese 2.000,00 € stellen wirtschaftlich keine Verbindlichkeit mehr dar.

Für bestimmte Steuerarten existieren spezielle Forderungskonten.

Bei Gewerbesteuer kann beispielsweise:

1540 Forderungen aus Gewerbesteuerüberzahlungen

relevant sein.

Merksatz

Zu viel bezahlt = Forderung prüfen, nicht negative Verbindlichkeit einfach stehen lassen.

Keine Vorsteuer aus Steuerzahlungen

Eine Steuer- oder Abgabenverbindlichkeit ist nicht automatisch eine normale Eingangsrechnung mit Umsatzsteuer.

Beispiel

Grundsteuer:

1.000,00 €

Es wird nicht gerechnet:

840,34 € Aufwand + 159,66 € Vorsteuer.

Grundsteuer enthält keine abzugsfähige Vorsteuer.

Merksatz

Steuerzahlung ist keine Rechnung mit 19 % Vorsteuer.

Gebühren und Abgaben genau unterscheiden

Der Begriff „Abgaben“ ist weit.

Nicht jede Zahlung an eine öffentliche Stelle muss zwingend auf 1736 gehören.

Je nach Sachverhalt können beispielsweise spezielle Aufwands- oder Verbindlichkeitskonten existieren.

Entscheidend ist deshalb immer:

  1. Welche konkrete Verpflichtung liegt vor?
  2. Ist sie bereits entstanden?
  3. Steht ihre Höhe fest?
  4. Gibt es ein spezielleres Konto?

Merksatz

1736 ist ein Verbindlichkeitskonto – kein universelles Behördenkonto.

Stundung einer Steuer

Eine Steuerbehörde kann eine bereits festgesetzte Steuerzahlung stunden.

Dadurch verschwindet die Verbindlichkeit nicht.

Lediglich der Zahlungszeitpunkt verschiebt sich.

Beispiel

Steuerverbindlichkeit:

20.000,00 €

Zahlung wird um sechs Monate gestundet.

Die Verpflichtung besteht weiterhin.

Je nach Abschlussstichtag und Kontenplan ist gegebenenfalls die richtige Restlaufzeitzuordnung zu prüfen.

Merksatz

Stundung verschiebt die Fälligkeit – sie beseitigt die Schuld nicht.

Säumniszuschläge und Nebenleistungen

Kommt ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nach, können zusätzliche Beträge entstehen.

Beispiele:

  • Säumniszuschläge
  • Zinsen
  • Verspätungszuschläge
  • andere steuerliche Nebenleistungen

Diese Beträge sind nicht automatisch dieselbe Aufwandsart wie die ursprüngliche Steuer.

Es sollte geprüft werden, welches Aufwandskonto für die jeweilige Nebenleistung vorgesehen ist.

Die noch offene Zahlungsverpflichtung kann trotzdem im Verbindlichkeitsbereich erscheinen.

Merksatz

Steuer und steuerliche Nebenleistung können unterschiedliche Aufwandskonten benötigen.

Zahlung in Raten

Eine feststehende Steuerverbindlichkeit kann auch in mehreren Teilbeträgen bezahlt werden.

Beispiel

Offene Verbindlichkeit:

12.000,00 €

Vier monatliche Raten:

3.000,00 €

Jede Zahlung

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 3.000,00 € an 1200 Bank 3.000,00 €

Nach vier Zahlungen ist die Verbindlichkeit vollständig ausgeglichen.

Zahlung vom privaten Konto eines Einzelunternehmers

Ein Einzelunternehmer kann eine betriebliche Steuerverbindlichkeit aus privaten Mitteln begleichen.

Beispiel

Betriebliche Verbindlichkeit auf 1736:

1.500,00 €

Der Unternehmer bezahlt sie von seinem privaten Bankkonto.

Dann kann als Gegenkonto beispielsweise:

1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen)

relevant sein.

Vereinfachte Buchung

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben 1.500,00 € an 1891 Privateinlagen (nur Einzelunternehmen) 1.500,00 €

Die betriebliche Schuld ist damit bezahlt, obwohl das betriebliche Bankkonto nicht belastet wurde.

Merksatz

Betriebliche Schuld privat bezahlt = Privateinlage kann das Gegenkonto sein.

Private Einkommensteuer des Einzelunternehmers gehört nicht auf 1736

Die persönliche Einkommensteuer des Einzelunternehmers gehört grundsätzlich in den privaten Bereich.

Dafür kann beispielsweise:

1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen)

relevant sein.

Beispiel

Persönliche Einkommensteuer:

5.000,00 €

vom Geschäftskonto bezahlt.

→ 1811 Privatsteuern (nur Einzelunternehmen) prüfen

Nicht einfach:

→ 1736

Merksatz

Betriebliche Steuerverbindlichkeit und persönliche Einkommensteuer des Unternehmers sind unterschiedliche Dinge.

Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer eines betrieblichen Fahrzeugs wird als Aufwand beispielsweise auf:

4510 Kfz-Steuer

erfasst.

Besteht zum Bilanzstichtag eine bereits entstandene und noch nicht bezahlte Verpflichtung, kann im Rahmen der Abschlussbuchungen zusätzlich ein entsprechendes Verbindlichkeitskonto relevant sein.

Die Aufwandsart bleibt trotzdem Kfz-Steuer.

Merksatz

Aufwandskonto und Verbindlichkeitskonto haben unterschiedliche Aufgaben.

Grundsteuer

Ähnlich verhält es sich bei 2375 Grundsteuer.

Aufwand

2375 Grundsteuer

Noch offene Verpflichtung

1736 kann relevant sein.

Zahlung

1736 an 1200 Bank

So lässt sich sauber unterscheiden zwischen:

  • dem Aufwand des Jahres
  • und der noch offenen Zahlungspflicht

Verbindlichkeit bleibt bis zur Zahlung bestehen

Eine festgestellte Steuerverbindlichkeit verschwindet nicht am Jahresende automatisch.

Ist sie am Bilanzstichtag noch nicht bezahlt, wird sie auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und in das Folgejahr vorgetragen.

Erst durch:

  • Zahlung
  • Erlass
  • Aufhebung
  • Erstattung beziehungsweise Korrektur

wird die Verpflichtung entsprechend vermindert.

Merksatz

Offene Schuld am 31.12. = bleibt in der Bilanz stehen.

1736 und das SBK

Da 1736 ein Bestandskonto ist, wird es am Jahresende über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen.

Der Saldo fließt in die Bilanz und wird im Folgejahr wieder als Anfangsbestand übernommen.

Das Konto wird nicht über die GuV abgeschlossen.

Merksatz

1736 = Bilanzkonto, nicht GuV-Konto.

Keine unmittelbare Gewinnwirkung

Eine Buchung auf 1736 selbst verändert den Gewinn nicht.

Die Gewinnwirkung entsteht auf dem jeweiligen Gegenkonto.

Beispiel

2375 Grundsteuer an 1736

Gewinnwirkung:

→ 2375

Bilanzwirkung:

→ 1736

Zahlung

1736 an 1200 Bank

Gewinnwirkung der Zahlung:

0,00 €

Denn der Aufwand wurde bereits vorher gebucht.

Was wird typischerweise auf Konto 1736 gebucht?

Typischerweise können auf 1736 erfasst werden:

  • feststehende und noch nicht bezahlte betriebliche Steuerverbindlichkeiten
  • feststehende öffentliche Abgabenverbindlichkeiten
  • entsprechende Abschlussabgrenzungen, wenn die Verpflichtung bereits entstanden und der Höhe nach feststeht
  • Umbuchungen aus Rückstellungen, wenn aus einer bislang ungewissen Verpflichtung eine feststehende Verbindlichkeit wird
  • Zahlungen und Teilzahlungen solcher Verpflichtungen
  • Korrekturen entsprechender Steuer- und Abgabenverbindlichkeiten

Spezielle Steuerkonten und speziellere Verbindlichkeitskonten haben dabei Vorrang.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1736?

Nicht automatisch auf 1736 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1736 Kontenbezeichnung: Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben Kontenart: Passivkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Sonstige Verbindlichkeiten aus Steuern Normale Kontoseite: Haben Entstehung beziehungsweise Erhöhung: Haben Zahlung beziehungsweise Verminderung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten aus Steuern GuV: Nicht in der GuV

Typische Fehler

Steueraufwand und Steuerverbindlichkeit verwechseln

1736 zeigt die offene Schuld und nicht die Aufwandsart.

Zahlung nochmals als Aufwand buchen

Wurde bereits Aufwand an 1736 gebucht, wird bei Zahlung nur 1736 gegen Bank ausgeglichen.

Rückstellung und Verbindlichkeit verwechseln

Bei noch ungewisser Höhe ist ein Rückstellungskonto zu prüfen.

Lohnsteuer auf 1736 buchen

Dafür existiert 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer.

Sozialversicherung auf 1736 buchen

Dafür existiert 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.

Umsatzsteuerkonten durch 1736 ersetzen

Die Umsatzsteuer besitzt eine eigene Kontensystematik.

Persönliche Einkommensteuer eines Einzelunternehmers auf 1736 buchen

Diese gehört grundsätzlich in den Privatbereich.

Einen Sollsaldo dauerhaft stehen lassen

Ein dauerhafter Sollsaldo kann auf eine Überzahlung beziehungsweise Forderung hinweisen und sollte geprüft werden.

Restlaufzeit nicht beachten

Für eine detaillierte Gliederung stehen 1737, 1738 und 1739 zur Verfügung.

Jede Behördenzahlung auf 1736 buchen

Entscheidend ist die wirtschaftliche Art der Verpflichtung und ob ein spezielleres Konto existiert.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben erfasst feststehende betriebliche Steuer- und Abgabenschulden, die noch nicht bezahlt wurden und für die kein spezielleres Verbindlichkeitskonto verwendet wird. Es handelt sich um ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Die Entstehung einer Verpflichtung wird im Haben erfasst, die spätere Zahlung im Soll. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu Rückstellungen sowie zu speziellen Konten für Umsatzsteuer, Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Saldo von 1736 zeigt grundsätzlich die am Stichtag noch offenen entsprechenden Verpflichtungen.

Kurzform: Feststehende betriebliche Steuer- oder Abgabenschuld noch offen = 1736 im Haben. Zahlung = 1736 im Soll an Bank. Ungewisse Schuld = Rückstellung prüfen. Spezialkonto vorhanden = Spezialkonto verwenden.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.