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SKR03 · KONTO 1742

Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit

Das Konto 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit erfasst noch nicht abgeführte Verpflichtungen aus der Sozialversicherung, die im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung entstehen. Dazu gehören insbesondere Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere über die Sozialversicherungsträger abzuwickelnde Beiträge, soweit sie in der jeweiligen Lohnabrechnung diesem Konto zugeordnet werden. Es handelt sich um ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Mit der Zahlung an die Einzugsstellen wird die Verbindlichkeit im Soll ausgeglichen.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Passivkonto
Kategorie
Verbindlichkeiten
Normale Seite
Haben
Abschluss
SBK
Bilanz
Passivseite · Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit zeigt, welche Beiträge aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung noch an die Sozialversicherungsträger beziehungsweise Einzugsstellen abgeführt werden müssen.

Bei einer normalen Lohnabrechnung entstehen nicht nur:

  • ein Nettolohn für den Arbeitnehmer
  • Lohnsteuer für das Finanzamt

sondern auch Beiträge zur Sozialversicherung.

Dazu gehören insbesondere Beiträge zur:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Diese Beiträge bestehen regelmäßig aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen.

Solange die entsprechenden Beträge noch nicht abgeführt wurden, besteht eine Verbindlichkeit.

Genau diese wird auf 1742 erfasst.

Merksatz

Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet, aber noch nicht abgeführt = 1742 im Haben.

Soll oder Haben?

1742 ist ein Passivkonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Verbindlichkeit entsteht oder erhöht sich → Haben
  • Zahlung an Sozialversicherungsträger beziehungsweise Einzugsstelle → Soll

Typische Zahlung

1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit an 1200 Bank

Merksatz

Sozialversicherungsschuld entsteht = Haben. Zahlung = Soll.

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Bei der Sozialversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelmäßig jeweils bestimmte Beitragsanteile.

Der Unterschied ist buchhalterisch wichtig.

Arbeitnehmeranteil

Der Arbeitnehmeranteil wird vom Bruttolohn einbehalten.

Er vermindert den auszuzahlenden Nettolohn.

Arbeitgeberanteil

Der Arbeitgeberanteil ist ein zusätzlicher Aufwand des Unternehmens.

Er wird beispielsweise über:

4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen

erfasst.

Beide Teile können anschließend gemeinsam als Verbindlichkeit gegenüber den Sozialversicherungsträgern auf 1742 stehen.

Merksatz

Arbeitnehmeranteil wird vom Brutto einbehalten. Arbeitgeberanteil ist zusätzlicher Aufwand. Beide führen zur Zahlungsverpflichtung gegenüber der Sozialversicherung.

Praxisbeispiel 1: Einfache Gehaltsabrechnung

Ein Arbeitnehmer erhält einen Bruttolohn von:

5.000,00 €

Vereinfacht entstehen:

Lohnsteuer und andere lohnsteuerliche Abzüge:

800,00 €

Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung:

1.000,00 €

Nettoauszahlung:

3.200,00 €

Zusätzlich trägt der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge von:

1.000,00 €

Vereinfachte Buchung

4100 Löhne und Gehälter 5.000,00 € 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen 1.000,00 € an 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 3.200,00 € an 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 800,00 € an 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 2.000,00 €

Die 2.000,00 € auf 1742 bestehen in diesem vereinfachten Beispiel aus:

  • 1.000,00 € Arbeitnehmeranteil
  • 1.000,00 € Arbeitgeberanteil

Merksatz

1742 kann Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile gemeinsam als offene Sozialversicherungsverbindlichkeit enthalten.

Zahlung an die Sozialversicherung

Nach der Abrechnung werden die Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Einzugsstellen abgeführt.

Beispiel

Saldo 1742:

20.000,00 € Haben

Die Beiträge werden vom Geschäftskonto gezahlt.

Buchung

1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 20.000,00 € an 1200 Bank 20.000,00 €

Danach ist die entsprechende Verbindlichkeit ausgeglichen.

Wichtig

Durch die Zahlung entsteht kein neuer Sozialversicherungsaufwand.

Der Arbeitgeberanteil wurde bereits bei der Lohnabrechnung als Aufwand erfasst.

Die Zahlung reduziert lediglich die zuvor entstandene Verbindlichkeit.

Merksatz

Lohnabrechnung erzeugt Aufwand und Verbindlichkeit. Zahlung gleicht nur die Verbindlichkeit aus.

1742 oder 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt?

Beide Konten entstehen häufig innerhalb derselben Lohnabrechnung.

1740

enthält die offenen Nettolöhne beziehungsweise Nettogehälter gegenüber Arbeitnehmern.

1742

enthält die offenen Sozialversicherungsbeiträge gegenüber den entsprechenden Einzugsstellen.

Beispiel

Netto an Arbeitnehmer:

30.000,00 €

→ 1740

Sozialversicherung:

20.000,00 €

→ 1742

Merksatz

Arbeitnehmer bekommt Netto = 1740. Sozialversicherung bekommt Beiträge = 1742.

1742 oder 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer?

Diese beiden Konten werden ebenfalls oft verwechselt.

1741

Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt aus Lohnsteuer, Kirchensteuer und gegebenenfalls Solidaritätszuschlag.

1742

Verbindlichkeiten aus der Sozialversicherung.

Merksatz

Finanzamt = 1741. Sozialversicherung = 1742.

Praxisbeispiel 2: Drei verschiedene Zahlungsempfänger

Nach der Lohnabrechnung bestehen folgende Verbindlichkeiten:

Nettoentgelte Arbeitnehmer:

35.000,00 €

Lohnsteuerliche Beträge:

9.000,00 €

Sozialversicherung:

22.000,00 €

Zahlung der Nettolöhne

1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 35.000,00 € an 1200 Bank 35.000,00 €

Zahlung an das Finanzamt

1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 9.000,00 € an 1200 Bank 9.000,00 €

Zahlung der Sozialversicherung

1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 22.000,00 € an 1200 Bank 22.000,00 €

Damit bleiben Arbeitnehmer, Finanzamt und Sozialversicherung sauber getrennt.

1742 ist kein Aufwandskonto

Obwohl auf 1742 Sozialversicherungsbeiträge stehen, ist das Konto kein Sozialaufwandskonto.

Es zeigt ausschließlich die offene Verpflichtung.

Arbeitgeberaufwand

beispielsweise:

4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen

Verbindlichkeit

→ 1742

Merksatz

4130 zeigt Aufwand. 1742 zeigt die noch offene Schuld.

Warum ist der Arbeitnehmeranteil kein zusätzlicher Aufwand des Arbeitgebers?

Der Arbeitnehmeranteil ist bereits Bestandteil des Bruttolohns.

Beispiel

Bruttolohn:

4.000,00 €

Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung:

800,00 €

Der Arbeitgeber bucht nicht zusätzlich weitere 800,00 € Personalaufwand.

Die 800,00 € werden lediglich vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten und später an die Sozialversicherung abgeführt.

Der Arbeitgeberanteil dagegen ist zusätzlicher Aufwand.

Merksatz

Arbeitnehmeranteil steckt im Bruttolohn. Arbeitgeberanteil kommt als zusätzlicher Aufwand hinzu.

Praxisbeispiel 3: Arbeitnehmeranteil und Arbeitgeberanteil getrennt verstehen

Bruttolohn:

3.000,00 €

Arbeitnehmeranteil Sozialversicherung:

600,00 €

Arbeitgeberanteil:

600,00 €

Dann beträgt die gesamte Sozialversicherungsverbindlichkeit im vereinfachten Beispiel:

1.200,00 €

Davon sind:

  • 600,00 € aus dem Bruttolohn des Arbeitnehmers einbehalten
  • 600,00 € zusätzlicher Aufwand des Arbeitgebers

1742 zeigt anschließend die gesamte noch abzuführende Verpflichtung.

Welche Sozialversicherungszweige sind typischerweise betroffen?

Die klassische Sozialversicherung umfasst insbesondere:

  • gesetzliche Krankenversicherung
  • soziale Pflegeversicherung
  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Je nach Beschäftigungsverhältnis und Abrechnung können einzelne Bereiche unterschiedlich behandelt werden oder entfallen.

Auch weitere lohnbezogene Umlagen können über die Einzugsstellen abgewickelt werden und je nach Lohnbuchhaltung in entsprechenden Sozialversicherungsverbindlichkeiten enthalten sein.

Merksatz

1742 ist der Verbindlichkeitsbereich für die aus der Lohnabrechnung resultierenden Zahlungen an die soziale Sicherung.

Nicht jeder Arbeitnehmer hat dieselben Beiträge

Die Höhe und Zusammensetzung der Sozialversicherungsbeiträge kann sich unterscheiden.

Gründe können beispielsweise sein:

  • Höhe des Arbeitsentgelts
  • Beitragsbemessungsgrenzen
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Beschäftigungsart
  • Minijob oder reguläre Beschäftigung
  • besondere gesetzliche Regelungen

Die Finanzbuchhaltung übernimmt deshalb normalerweise die von der Lohnabrechnung ermittelten Beträge.

Merksatz

Die Lohnabrechnung berechnet – die Finanzbuchhaltung übernimmt und stimmt ab.

Arbeitgeberanteile sind echte zusätzliche Personalkosten

Für die betriebswirtschaftliche Betrachtung reicht es nicht, nur den Bruttolohn zu betrachten.

Beispiel

Bruttolohn:

50.000,00 €

Arbeitgeberanteile und weitere gesetzliche soziale Aufwendungen:

10.000,00 €

Tatsächliche Personalkosten aus diesen Bestandteilen:

60.000,00 €

1742 zeigt dabei nicht diese 60.000,00 € Kosten.

Es zeigt nur den Teil, der den Sozialversicherungsträgern noch geschuldet wird.

Merksatz

Personalkosten und Sozialversicherungsverbindlichkeit sind zwei unterschiedliche Größen.

Monatliche Lohnabrechnung und Beitragsnachweis

Die Sozialversicherungsbeträge werden über die Lohnabrechnung ermittelt und den zuständigen Einzugsstellen gemeldet.

Für die Buchhaltung ist wichtig, dass der Saldo auf 1742 mit den tatsächlich gemeldeten beziehungsweise abzuführenden Beträgen nachvollziehbar übereinstimmt.

Merksatz

1742 sollte sich aus der Lohnabrechnung und den Beitragsnachweisen erklären lassen.

Vorausberechnung und spätere Korrektur

Bei Sozialversicherungsbeiträgen kann es vorkommen, dass Beiträge zunächst auf Basis der erwarteten Entgelte ermittelt und später mit den endgültigen Abrechnungswerten korrigiert werden.

Dadurch können kleinere Differenzen zwischen ursprünglicher Zahlung und endgültiger Lohnabrechnung entstehen.

Diese werden in der folgenden Abrechnung entsprechend ausgeglichen.

Merksatz

Kleine Sozialversicherungsdifferenzen können aus der Abrechnungssystematik stammen – sie müssen aber nachvollziehbar sein.

Praxisbeispiel 4: Nachberechnung

Ursprünglich wurden Sozialversicherungsbeiträge von:

15.000,00 €

gemeldet und bezahlt.

Nach der endgültigen Lohnabrechnung ergibt sich tatsächlich:

15.300,00 €

Differenz:

300,00 €

Diese zusätzliche Verbindlichkeit muss in der Lohnbuchhaltung berücksichtigt und später ausgeglichen werden.

Merksatz

Korrektur der Lohnabrechnung = auch 1742 entsprechend korrigieren.

Erstattung oder Gutschrift

Auch der umgekehrte Fall ist möglich.

Beispiel

Gezahlt:

20.000,00 €

Tatsächlich geschuldet:

19.500,00 €

Überzahlung:

500,00 €

Dann kann ein Guthaben beziehungsweise eine Verrechnung mit späteren Beiträgen entstehen.

Ein dauerhafter Sollsaldo auf 1742 sollte deshalb geprüft und gegebenenfalls sachgerecht umgegliedert werden.

Merksatz

Überzahlung kann aus einer Verbindlichkeit vorübergehend ein Guthaben machen.

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo von 1742 zeigt die noch nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.

Beispiel

Neue Sozialversicherungsverbindlichkeit:

25.000,00 € Haben

bereits bezahlt:

22.000,00 € Soll

Rest:

25.000 − 22.000 =

3.000,00 € Haben

Das Unternehmen schuldet den Sozialversicherungsträgern beziehungsweise Einzugsstellen noch:

3.000,00 €

Merksatz

Habensaldo 1742 = noch offene Sozialversicherungsbeiträge.

Warum wäre ein Sollsaldo auffällig?

1742 ist ein Passivkonto und sollte grundsätzlich einen Habensaldo besitzen.

Ein Sollsaldo kann beispielsweise entstehen durch:

  • Überzahlung
  • Erstattung
  • Zahlung wurde doppelt gebucht
  • Lohnbuchungsbeleg fehlt
  • Korrektur wurde noch nicht verarbeitet
  • Soll und Haben wurden vertauscht

Ein Sollsaldo ist also möglich, sollte aber erklärt werden können.

Merksatz

Sollsaldo auf 1742 = Abstimmung erforderlich.

Zahlung wurde gebucht, Lohnabrechnung fehlt

Ein typischer technischer Fall:

Die Beiträge wurden bereits vom Bankkonto eingezogen.

Der zugehörige Lohnbuchungsbeleg ist aber noch nicht importiert.

Beispiel

Bankabbuchung:

18.000,00 €

Buchung

1742 18.000,00 € an 1200 Bank 18.000,00 €

Ohne den Lohnbuchungsbeleg steht das Konto vorübergehend im Soll.

Sobald die Lohnabrechnung eingebucht wird, entsteht die entsprechende Habenbuchung.

Merksatz

Sollsaldo kann bedeuten: Zahlung schon da, Lohnbuchung noch nicht.

Jahreswechsel

Auch Sozialversicherungsverbindlichkeiten können am Bilanzstichtag offen sein.

Dann werden sie als Verbindlichkeit auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Beispiel

Saldo 1742 zum 31.12.:

12.000,00 € Haben

Dieser Betrag wird über das SBK abgeschlossen und im neuen Jahr als Anfangsbestand übernommen.

Bei Zahlung:

1742 12.000,00 € an 1200 Bank 12.000,00 €

Merksatz

Offene Sozialversicherung am Jahresende = Bilanzverbindlichkeit.

Warum wird 1742 über das SBK abgeschlossen?

1742 ist ein Bestandskonto.

Eine zum Jahresende noch bestehende Zahlungsverpflichtung verschwindet nicht durch den Jahresabschluss.

Sie besteht im Folgejahr weiter.

Deshalb wird der Saldo über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen.

Merksatz

1742 gehört in die Bilanz und nicht direkt in die GuV.

1742 und die GuV

1742 selbst hat keine direkte GuV-Wirkung.

Die Aufwendungen entstehen auf den Personalaufwandskonten.

Beispiel

Arbeitgeberanteil Sozialversicherung:

→ 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen

offene Zahlungsverpflichtung:

→ 1742

spätere Zahlung:

→ 1742 an 1200 Bank

Merksatz

Aufwand steht auf 4130. Schuld steht auf 1742.

Arbeitnehmeranteil ebenfalls keine zweite GuV-Belastung

Der Arbeitnehmeranteil steckt bereits im Bruttoentgelt.

Er wird deshalb nicht zusätzlich als sozialer Aufwand des Arbeitgebers gebucht.

Beispiel

Bruttolohn:

4.000,00 €

Arbeitnehmeranteil:

800,00 €

Arbeitgeberanteil:

800,00 €

GuV-Aufwand:

  • Bruttolohn 4.000,00 €
  • Arbeitgeberanteil 800,00 €

nicht:

4.000 + 800 + 800

Der Arbeitnehmeranteil von 800,00 € ist bereits im Bruttolohn enthalten.

Merksatz

Arbeitnehmeranteil nicht doppelt als Aufwand erfassen.

Minijobs und besondere Beschäftigungsverhältnisse

Bei geringfügigen Beschäftigungen gelten teilweise besondere Beitrags- und Abgabenregeln.

Auch hier können Verpflichtungen gegenüber Sozialversicherungsträgern beziehungsweise zuständigen Einzugsstellen entstehen.

Welche Beträge dabei über 1742 laufen, hängt von der konkreten Lohnabrechnung und Kontenzuordnung ab.

Merksatz

Bei Sonderbeschäftigungen der Lohnabrechnung folgen – nicht pauschal dieselben Prozentsätze verwenden.

Private Krankenversicherung

Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern kann die Abrechnung anders aufgebaut sein als bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern.

Arbeitgeberzuschüsse und Zahlungswege unterscheiden sich möglicherweise von der normalen Abführung an eine gesetzliche Krankenkasse.

Deshalb gehört nicht automatisch jede Zahlung mit dem Wort „Krankenversicherung“ auf 1742.

Die konkrete Lohnabrechnung und der tatsächliche Zahlungsempfänger sind entscheidend.

Merksatz

Sozialversicherungskonto nach tatsächlichem Abrechnungs- und Zahlungsweg verwenden.

Umlagen und weitere Abgaben

Im Rahmen der Entgeltabrechnung können neben den klassischen Sozialversicherungsbeiträgen weitere Umlagen entstehen.

Je nach Lohnprogramm und Kontenplan können solche Beträge gemeinsam mit den Sozialversicherungsverbindlichkeiten oder auf spezielleren Konten geführt werden.

Deshalb sollte die automatische Kontierung des eingesetzten Lohnprogramms beachtet und regelmäßig kontrolliert werden.

Merksatz

1742 ist breit angelegt – Spezialkonten können trotzdem Vorrang haben.

Nicht mit Berufsgenossenschaft pauschal gleichsetzen

Auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung gehören zum Bereich der sozialen Sicherung.

Ihre Abrechnung erfolgt jedoch anders als die normalen monatlichen Gesamtsozialversicherungsbeiträge.

Deshalb sollte eine Beitragsrechnung der Berufsgenossenschaft nicht ohne Prüfung automatisch auf 1742 gebucht werden.

Merksatz

Soziale Sicherheit ist größer als die monatliche Krankenkassenabrechnung – Kontierung trotzdem sachverhaltsbezogen prüfen.

1742 oder 1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben?

1736 Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben ist ein allgemeineres Verbindlichkeitskonto.

Für Verpflichtungen aus der sozialen Sicherheit gibt es mit 1742 jedoch ein spezielles Konto.

Beispiel

Sozialversicherungsbeiträge aus der Lohnabrechnung:

→ 1742

andere Steuer- oder Abgabenverbindlichkeit:

→ 1736 beziehungsweise spezielleres Konto prüfen

Merksatz

Sozialversicherung hat mit 1742 ein eigenes Verbindlichkeitskonto.

1742 oder 1700 Sonstige Verbindlichkeiten?

1700 Sonstige Verbindlichkeiten ist ebenfalls allgemeiner.

Sind die Verpflichtungen eindeutig der sozialen Sicherheit zuzuordnen, ist 1742 präziser.

Merksatz

Spezialkonto vorhanden = nicht unnötig auf allgemeines Verbindlichkeitskonto ausweichen.

Lohnverrechnung und automatisierte Buchungen

In vielen Unternehmen erzeugt das Lohnprogramm automatisch einen Buchungsbeleg.

Dieser verteilt die Abrechnung auf verschiedene Konten.

Typischerweise können dabei beteiligt sein:

Je nach System kann zusätzlich ein Lohn- und Gehaltsverrechnungskonto verwendet werden.

Merksatz

Lohnprogramm erzeugt die Kontierung – Finanzbuchhaltung sollte sie trotzdem verstehen und abstimmen können.

Praxisbeispiel 5: Vollständiger Monatsablauf

Schritt 1: Lohnabrechnung

Bruttolöhne:

100.000,00 €

Arbeitgeberanteile soziale Aufwendungen:

20.000,00 €

Nettoentgelte:

62.000,00 €

Lohnsteuer:

18.000,00 €

Sozialversicherung insgesamt:

40.000,00 €

Buchung

4100 Löhne und Gehälter 100.000,00 € 4130 Gesetzliche soziale Aufwendungen 20.000,00 € an 1740 Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 62.000,00 € an 1741 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer 18.000,00 € an 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 40.000,00 €

Schritt 2: Nettolöhne bezahlen

1740 62.000,00 € an 1200 Bank 62.000,00 €

Schritt 3: Finanzamt bezahlen

1741 18.000,00 € an 1200 Bank 18.000,00 €

Schritt 4: Sozialversicherung bezahlen

1742 40.000,00 € an 1200 Bank 40.000,00 €

Nach vollständiger Zahlung sind die entsprechenden Verbindlichkeiten ausgeglichen.

Keine Umsatzsteuer auf Sozialversicherungsbeiträge

Sozialversicherungsbeiträge sind keine normale umsatzsteuerpflichtige Lieferantenleistung.

Deshalb wird aus ihnen keine Vorsteuer herausgerechnet.

Beispiel

Sozialversicherungsbeiträge:

10.000,00 €

Richtig:

1742 10.000,00 € an 1200 Bank 10.000,00 €

Nicht:

Aufwand + 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %.

Merksatz

Sozialversicherung enthält keine normale Vorsteuer.

Sozialversicherungszahlung ist keine Lieferantenrechnung

Die Krankenkasse beziehungsweise Einzugsstelle ist in diesem Zusammenhang kein normaler Lieferant des Unternehmens.

Deshalb wird die Sozialversicherungsverbindlichkeit nicht auf:

1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

geführt.

Merksatz

Sozialversicherung = 1742, nicht Lieferantenkonto.

Abstimmung mit der Lohnbuchhaltung

1742 sollte regelmäßig mit den Daten der Lohnabrechnung abgestimmt werden.

Zu prüfen sind insbesondere:

  • gemeldete Beiträge
  • Arbeitnehmeranteile
  • Arbeitgeberanteile
  • bereits geleistete Zahlungen
  • Korrekturen aus Vormonaten
  • Erstattungen oder Verrechnungen
  • alte Restbeträge

Merksatz

1742 muss sich aus den Beitragsabrechnungen erklären lassen.

Abstimmung zum Jahresabschluss

Zum Bilanzstichtag sollte geprüft werden:

  • Welche Sozialversicherungsbeiträge sind noch offen?
  • Sind alle Lohnabrechnungen verbucht?
  • Sind alle Bankzahlungen zugeordnet?
  • Gibt es Korrekturen oder Nachberechnungen?
  • Bestehen Guthaben?
  • Gibt es alte unerklärte Salden?
  • Stimmen 1740, 1741 und 1742 mit der Lohnabrechnung überein?

Alte Salden sind ein Warnsignal

Ein alter Habensaldo auf 1742 kann bedeuten:

  • Beiträge wurden nicht gezahlt
  • Zahlung wurde falsch kontiert
  • Buchungsbeleg wurde doppelt erstellt
  • Korrektur wurde nicht berücksichtigt
  • Restbetrag stammt aus einem Vorjahr

Ein alter Sollsaldo kann dagegen beispielsweise auf eine Überzahlung hindeuten.

Merksatz

1742 sollte kein Sammelkonto für ungeklärte Lohnabrechnungsdifferenzen werden.

Was wird typischerweise auf Konto 1742 gebucht?

Typischerweise werden auf 1742 erfasst:

  • Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung aus der Lohnabrechnung
  • Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, soweit sie über dieses Verbindlichkeitskonto abgewickelt werden
  • Verbindlichkeiten aus Krankenversicherung
  • Verbindlichkeiten aus Pflegeversicherung
  • Verbindlichkeiten aus Rentenversicherung
  • Verbindlichkeiten aus Arbeitslosenversicherung
  • gegebenenfalls weitere über die Sozialversicherungseinzugstellen abzuwickelnde Beträge
  • Korrekturen und Nachberechnungen
  • Zahlungen an die entsprechenden Einzugsstellen
  • Verrechnungen und Erstattungen

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1742?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1742 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1742 Kontenbezeichnung: Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Kontenart: Passivkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Verbindlichkeiten Bereich: Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Normale Kontoseite: Haben Entstehung/Erhöhung: Haben Zahlung/Verminderung: Soll Abschluss: SBK Bilanz: Passivseite · Sonstige Verbindlichkeiten · Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit GuV: Nicht direkt in der GuV

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Habensaldo von 1742 zeigt die zum jeweiligen Stichtag noch offenen Verpflichtungen aus der Sozialversicherung.

Beispiel

Sozialversicherungsverbindlichkeit aus Lohnabrechnung:

30.000,00 €

bereits abgeführt:

28.000,00 €

Rest:

2.000,00 €

Saldo 1742:

2.000,00 € Haben

Das Unternehmen schuldet den zuständigen Einzugsstellen noch 2.000,00 €.

Merksatz

Saldo 1742 = noch nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.

Typische Fehler

Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile falsch verstehen

Der Arbeitnehmeranteil steckt bereits im Bruttolohn. Nur der Arbeitgeberanteil ist zusätzlicher Personalaufwand.

Sozialversicherungszahlung erneut als Aufwand buchen

Die Zahlung reduziert nur die zuvor entstandene Verbindlichkeit.

1740 und 1742 verwechseln

1740 betrifft Arbeitnehmer, 1742 die Sozialversicherung.

1741 und 1742 verwechseln

1741 betrifft das Finanzamt, 1742 die Sozialversicherung.

Arbeitgeberanteil direkt als Verbindlichkeitsaufwand behandeln

Der Aufwand gehört auf ein Personalaufwandskonto wie 4130, die offene Schuld auf 1742.

Sollsaldo ignorieren

Ein Sollsaldo kann auf Überzahlung, fehlenden Lohnbuchungsbeleg oder falsche Kontierung hinweisen.

Alte Habensalden stehen lassen

Jeder alte Betrag sollte einer konkreten Abrechnung und Zahlung zugeordnet werden können.

Umsatzsteuer auf Sozialversicherungsbeiträge buchen

Sozialversicherungsbeiträge enthalten keine normale abzugsfähige Vorsteuer.

Berufsgenossenschaft automatisch auf 1742 buchen

Die Abrechnung der gesetzlichen Unfallversicherung besitzt eigene Besonderheiten und sollte separat geprüft werden.

Private Versicherungen mit Sozialversicherung verwechseln

Nicht jede Versicherungszahlung im Zusammenhang mit Mitarbeitern gehört auf 1742.

Korrekturen aus der Lohnabrechnung nicht übernehmen

Nachberechnungen verändern auch die Verbindlichkeit gegenüber den Sozialversicherungsträgern.

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Kurz zusammengefasst

Das Konto 1742 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit erfasst die noch nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es handelt sich um ein Passivkonto mit normaler Habenseite und Abschluss über das SBK. Typischerweise enthält das Konto Verpflichtungen aus Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie weitere über die Sozialversicherungseinzugstellen abzuwickelnde Beträge, soweit diese entsprechend kontiert werden. Arbeitnehmeranteile werden aus dem Bruttolohn einbehalten, Arbeitgeberanteile stellen zusätzlichen Personalaufwand dar. Mit der späteren Zahlung wird 1742 im Soll gegen 1200 Bank ausgeglichen. Nettolöhne gehören dagegen auf 1740, lohnsteuerliche Verpflichtungen auf 1741.

Kurzform: Sozialversicherung noch offen = 1742 im Haben. Zahlung = 1742 an Bank. Arbeitnehmer-Netto = 1740. Finanzamt = 1741. Arbeitgeberaufwand Sozialversicherung = 4130.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.