Einfach erklärt
Das Konto 1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer wird verwendet, wenn ein Unternehmen einem Lieferanten bereits Geld bezahlt, obwohl die bestellten Vorräte noch nicht geliefert wurden, und auf die spätere Lieferung 19 % Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer entfallen.
Typische Fälle sind Vorauszahlungen auf:
- Handelswaren
- Rohstoffe
- Hilfsstoffe
- Betriebsstoffe
- andere Vorräte
Das Unternehmen hat bereits Geld abgegeben, aber noch keine Ware erhalten.
Dafür besitzt es nun einen Anspruch auf die spätere Lieferung beziehungsweise gegebenenfalls Rückzahlung der Vorauszahlung.
Merksatz
Lieferant bekommt Geld vor Lieferung + 19 % Vorsteuer = 1518 prüfen.
Soll oder Haben?
1518 ist ein Aktivkonto.
Die normale Kontoseite ist deshalb:
Soll
Grundsätzlich gilt:
- Anzahlung geleistet → Soll
- Anzahlung mit der späteren Lieferung verrechnet → Haben
- Anzahlung zurückgezahlt → Haben
Merksatz
Anzahlung an Lieferanten = 1518 im Soll. Verrechnung oder Rückzahlung = 1518 im Haben.
Warum ist die Anzahlung ein Vermögenswert?
Durch die Vorauszahlung wird das Unternehmen nicht sofort ärmer.
Es tauscht zunächst lediglich einen Vermögenswert gegen einen anderen.
Beispiel
Bankguthaben vor Zahlung:
20.000,00 €
Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Danach besitzt das Unternehmen weniger Bankguthaben, dafür aber einen Anspruch gegenüber dem Lieferanten auf die bestellte Lieferung.
Der Nettoanteil der Anzahlung bleibt deshalb zunächst als Aktivposten bestehen.
Merksatz
Bank wird weniger – Anspruch auf Lieferung entsteht.
Praxisbeispiel 1: Anzahlung mit 19 % Vorsteuer
Ein Unternehmen bestellt Waren für:
50.000,00 € netto
Der Lieferant verlangt vor Lieferung eine Anzahlung von:
10.000,00 € netto
19 % Umsatzsteuer:
1.900,00 €
Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Die Anzahlungsrechnung liegt ordnungsgemäß vor und die Zahlung wird geleistet.
Wirtschaftlich entstehen:
- 10.000,00 € geleistete Anzahlung
- 1.900,00 € abziehbare Vorsteuer
- 11.900,00 € Bankabgang
Manuell erklärt
1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer 10.000,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.900,00 € an 1200 Bank 11.900,00 €
In DATEV wird die Steuer bei Verwendung der vorgesehenen Automatik entsprechend automatisch berücksichtigt.
Merksatz
Nettoanzahlung bleibt Vermögen, Vorsteuer wird separat steuerlich berücksichtigt.
DATEV-Besonderheit: 1518 ist ein Automatikkonto
1518 ist im DATEV-SKR03 ein Konto mit automatischer Vorsteuerberechnung.
Das bedeutet:
Bei korrekter Verwendung kann der Bruttobetrag gebucht werden und DATEV trennt automatisch den Nettoanteil der Anzahlung und die darin enthaltene Vorsteuer.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Automatisch ergeben sich wirtschaftlich:
- 10.000,00 € geleistete Anzahlung
- 1.900,00 € Vorsteuer
Wichtig
Wird die DATEV-Steuerautomatik verwendet, darf die Vorsteuer nicht zusätzlich noch einmal manuell gebucht werden.
Merksatz
Automatikkonto benutzen = Vorsteuer nicht doppelt erfassen.
Wann darf die Vorsteuer aus einer Anzahlung abgezogen werden?
Bei einer Vorauszahlung vor Ausführung der eigentlichen Lieferung gelten besondere Voraussetzungen.
Grundsätzlich müssen insbesondere zwei Dinge zusammenkommen:
- Eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vorauszahlung liegt vor.
- Die Zahlung wurde tatsächlich geleistet.
Erst dann kann die in der Vorauszahlung enthaltene Vorsteuer grundsätzlich abziehbar sein, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.
Merksatz
Anzahlungsrechnung + tatsächliche Zahlung = Vorsteuerabzug prüfen.
Anzahlungsrechnung vorhanden, aber noch nicht bezahlt
Ein Lieferant stellt eine Anzahlungsrechnung über:
11.900,00 € brutto
Das Unternehmen hat noch nichts überwiesen.
Dann liegt noch keine geleistete Anzahlung vor.
Auch der besondere Vorsteuerabzug aus der Vorauszahlung kann noch nicht allein aufgrund der Anzahlungsrechnung vorgenommen werden.
Merksatz
Rechnung allein macht aus 1518 noch keine geleistete Anzahlung.
Zahlung erfolgt, aber keine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden
Auch der umgekehrte Fall ist problematisch.
Das Unternehmen überweist:
11.900,00 €
besitzt aber noch keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung.
Die Zahlung kann wirtschaftlich bereits eine geleistete Anzahlung darstellen.
Die Vorsteuer darf jedoch nicht allein deshalb automatisch abgezogen werden, weil Geld überwiesen wurde.
Merksatz
Zahlung allein reicht für die Vorsteuer ebenfalls nicht.
1518 oder 1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte?
1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte ist das allgemeine Konto für entsprechende Vorauszahlungen auf Vorräte.
1518 besitzt zusätzlich die konkrete steuerliche Zuordnung:
19 % Vorsteuer
1510
allgemeine geleistete Anzahlung auf Vorräte
1518
geleistete Anzahlung mit 19 % Vorsteuer
Merksatz
19-%-Vorsteuer bei der Anzahlung = 1518 ist das speziellere Konto.
1518 oder 1511 Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer?
Hier entscheidet der Steuersatz der späteren Lieferung.
1511
Anzahlung mit 7 % Vorsteuer
1518
Anzahlung mit 19 % Vorsteuer
Beispiel
Nettoanzahlung auf einen mit 19 % besteuerten Wareneinkauf:
→ 1518
Nettoanzahlung auf einen Einkauf mit 7 %:
→ 1511
Merksatz
7 % = 1511. 19 % = 1518.
1518 oder 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %?
1518 und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
1518
zeigt den Nettoanspruch aus der geleisteten Anzahlung.
1576
zeigt die abziehbare Vorsteuer.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
23.800,00 €
Netto:
20.000,00 €
Vorsteuer:
3.800,00 €
Wirtschaftlich stehen damit:
20.000,00 € als Anzahlungsanspruch
und:
3.800,00 € als Vorsteueranspruch.
Merksatz
1518 = Anzahlung. Vorsteuerkonto = Steueranspruch.
Die Anzahlung ist noch kein Wareneingang
Die Ware wurde noch nicht geliefert.
Deshalb darf die Vorauszahlung nicht einfach als normaler Wareneingang behandelt werden.
Beispiel
Anzahlung:
10.000,00 € netto
Ware kommt erst zwei Monate später.
Vor Lieferung entsteht noch kein normaler Wareneingang auf beispielsweise:
oder einem entsprechenden 19-%-Wareneingangskonto.
Merksatz
Zahlung vor Lieferung = Anzahlung. Lieferung = erst dann Wareneingang.
Praxisbeispiel 2: Lieferung erfolgt später
Gesamter Warenwert:
50.000,00 € netto
19 % Umsatzsteuer:
9.500,00 €
Gesamt:
59.500,00 €
Bereits geleistete Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Nach Lieferung wird die endgültige Lieferantenrechnung gebucht.
Die bereits geleistete Anzahlung muss anschließend mit dieser Rechnung verrechnet werden.
Noch zu zahlender Betrag:
59.500 − 11.900 =
47.600,00 €
Wichtig
Die auf die Anzahlung bereits geltend gemachte Vorsteuer darf bei der Endrechnung nicht ein zweites Mal zusätzlich abgezogen werden.
Merksatz
Endrechnung = Gesamtbezug erfassen, Anzahlung und bereits gebuchte Vorsteuer sauber verrechnen.
Warum darf die Vorsteuer nicht doppelt gebucht werden?
Angenommen, aus der Anzahlung wurden bereits:
1.900,00 € Vorsteuer
geltend gemacht.
Die gesamte Rechnung enthält später:
9.500,00 € Vorsteuer
Die insgesamt abzugsfähige Vorsteuer aus dem gesamten Geschäft beträgt trotzdem nur:
9.500,00 €
Nicht:
9.500 + 1.900 = 11.400,00 €
Die Anzahlungssteuer muss deshalb bei der Schlussrechnung korrekt berücksichtigt werden.
Merksatz
Vorsteuer aus der Anzahlung ist Teil der Vorsteuer aus dem Gesamtgeschäft.
Verrechnung über ein Kreditorenkonto
In der Praxis wird die Zahlung häufig zunächst auf dem individuellen Kreditor des Lieferanten gebucht.
DATEV stellt dafür zusätzlich ein Verrechnungskonto bereit:
1793 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto
Dadurch können:
- Kreditorenbuchhaltung
- OPOS-Verwaltung
- Bilanzausweis der geleisteten Anzahlung
sauber miteinander verbunden werden.
Merksatz
Personenkonto für den Lieferanten und Bilanzkonto für die Anzahlung müssen zusammenpassen.
Praxisbeispiel 3: Buchung über Kreditor
Der Lieferant stellt eine Anzahlungsrechnung über:
5.950,00 € brutto
Das Unternehmen bezahlt sie.
In einer Kreditorenbuchhaltung kann zunächst die Zahlung auf dem Lieferantenkonto erfasst werden.
Anschließend wird die geleistete Anzahlung über das dafür vorgesehene Verrechnungskonto auf 1518 übertragen.
Ein hierfür vorgesehenes Konto ist:
1793 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto
Merksatz
1518 sorgt für den richtigen Bilanzausweis, obwohl die Zahlung im OPOS beim Lieferanten nachvollziehbar bleibt.
1518 gehört bilanziell zu den geleisteten Anzahlungen
Auch wenn wirtschaftlich ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten besteht, wird 1518 im handelsrechtlichen Bilanzschema nicht wie eine normale Forderung aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.
Die Bilanzposition lautet:
Umlaufvermögen → Vorräte → Geleistete Anzahlungen
Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen wirtschaftlicher Betrachtung und formaler Bilanzgliederung.
Merksatz
Anspruch gegen Lieferanten – bilanziell trotzdem „Geleistete Anzahlungen“ bei den Vorräten.
Warum ist das trotzdem logisch?
Die Anzahlung steht wirtschaftlich unmittelbar mit dem künftig zu erhaltenden Vorratsvermögen zusammen.
Das Unternehmen zahlt nicht deshalb, weil ihm der Lieferant Geld schulden soll, sondern weil später Waren beziehungsweise andere Vorräte geliefert werden sollen.
Deshalb ordnet das HGB solche Anzahlungen der Vermögensposition zu, zu der die spätere Lieferung gehört.
Merksatz
Die Anzahlung folgt bilanziell dem Zweck der späteren Beschaffung.
1518 oder normale Forderung?
Eine normale Forderung entsteht typischerweise dadurch, dass das Unternehmen selbst bereits geliefert oder geleistet hat und nun Geld vom Kunden verlangt.
Bei 1518 ist es genau umgekehrt:
Das Unternehmen hat einem Lieferanten bereits Geld gegeben und wartet auf dessen Lieferung.
1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Kunde schuldet dem Unternehmen Geld.
1518
Lieferant schuldet dem Unternehmen noch die bestellte Leistung beziehungsweise Lieferung.
Merksatz
Wirtschaftlich besteht zwar ein Anspruch – bilanziell ist 1518 aber keine normale Kundenforderung.
Vorauszahlung auf Anlagevermögen gehört nicht auf 1518
1518 gehört zum Bereich der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte.
Wird dagegen beispielsweise eine Maschine, ein Fahrzeug oder eine Büroeinrichtung angeschafft, sind die dafür vorgesehenen Anzahlungs- beziehungsweise Anlagenkonten zu verwenden.
Beispiel
Vorauszahlung auf Handelswaren:
→ 1518
Vorauszahlung auf neue Produktionsmaschine:
→ entsprechendes Konto für Anzahlungen auf Anlagevermögen
Vorauszahlung auf dauerhaft genutzte Büroeinrichtung:
→ ebenfalls Anlagevermögen, nicht 1518
Merksatz
1518 ist für Vorratsbeschaffung – nicht für Anzahlungen auf dauerhafte Anlagegüter.
Was gehört zu Vorräten?
Vorräte umfassen handelsrechtlich insbesondere:
- Rohstoffe
- Hilfsstoffe
- Betriebsstoffe
- unfertige Erzeugnisse
- unfertige Leistungen
- fertige Erzeugnisse
- Waren
- geleistete Anzahlungen auf Vorräte
Damit ist 1518 keineswegs nur ein Konto für klassische Handelsware.
Beispiel
Ein Maschinenbauunternehmen zahlt einen Lieferanten im Voraus für Stahlplatten, die später in der Produktion verarbeitet werden.
Diese Stahlplatten gehören als Rohstoffe zum Vorratsvermögen.
Eine entsprechende 19-%-Anzahlung kann daher 1518 betreffen.
Merksatz
Vorräte sind mehr als nur Waren im Verkaufsregal.
Maschinenersatzteile können Vorräte sein
Kauft ein Unternehmen Ersatzteile, die zunächst auf Lager gehalten und später verbraucht beziehungsweise eingebaut werden, können diese je nach Sachverhalt zum Vorratsvermögen gehören.
Eine Vorauszahlung auf solche Bestände kann deshalb grundsätzlich ebenfalls unter die Anzahlungen auf Vorräte fallen.
Anders ist es, wenn das Unternehmen mit der Zahlung unmittelbar einen eigenständigen, dauerhaft zu nutzenden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens anschafft.
Merksatz
Entscheidend ist nicht der Name des Gegenstands, sondern seine wirtschaftliche Verwendung.
Vorauszahlung für eine Dienstleistung
Eine reine Dienstleistung ist nicht automatisch Vorratsvermögen.
Beispiel
Vorauszahlung an einen Unternehmensberater:
→ keine Anzahlung auf Vorräte
Vorauszahlung auf die Lieferung von Handelswaren:
→ 1518 kann passen
Auch bei Vorauszahlungen auf Dienstleistungen muss deshalb das passende Konto nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt gewählt werden.
1518 ist kein Aufwand
Die Zahlung an den Lieferanten reduziert zunächst nicht den Gewinn.
Beispiel
Nettoanzahlung:
10.000,00 €
Bank nimmt ab.
Dafür entsteht eine geleistete Anzahlung von 10.000,00 €.
GuV-Wirkung der reinen Nettoanzahlung:
0,00 €
Merksatz
Anzahlung ist Vermögensumschichtung, noch kein Aufwand.
1518 und 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beschreibt die entgegengesetzte Situation.
1600
Lieferant hat bereits geliefert und das Unternehmen muss noch zahlen.
1518
Unternehmen hat bereits gezahlt und der Lieferant muss noch liefern.
Merksatz
1600 = Ware zuerst. 1518 = Geld zuerst.
Anzahlung wird zurückgezahlt
Kann der Lieferant den Auftrag nicht ausführen, kann er die Anzahlung zurückerstatten.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Nettoanteil:
10.000,00 €
Vorsteuer:
1.900,00 €
Der Vertrag wird vollständig rückabgewickelt.
Dann muss:
- die geleistete Anzahlung ausgebucht
- der Zahlungseingang erfasst
- die zuvor geltend gemachte Vorsteuer entsprechend berichtigt
werden.
Merksatz
Anzahlung zurück = Anzahlungsanspruch und Vorsteuerwirkung rückgängig machen.
Teilweise Rückzahlung
Der Lieferant erstattet nur einen Teil der Anzahlung.
Beispiel
Ursprüngliche Nettoanzahlung:
20.000,00 €
Davon werden netto:
5.000,00 €
zurückgezahlt.
Verbleibende Nettoanzahlung:
15.000,00 €
Auch die Vorsteuer muss entsprechend angepasst werden.
Lieferant wird insolvent
Wurde bereits eine Anzahlung geleistet und gerät der Lieferant anschließend in Insolvenz, kann die Werthaltigkeit des Anzahlungsanspruchs gefährdet sein.
Beispiel
Nettoanzahlung:
50.000,00 €
Voraussichtlich realisierbar beziehungsweise durch Lieferung gedeckt:
nur noch:
10.000,00 €
Dann ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Anzahlungsanspruch wertberichtigt beziehungsweise abgeschrieben werden muss.
Merksatz
Auch eine geleistete Anzahlung kann ausfallen.
Insolvenz bedeutet nicht automatisch vollständigen Verlust
Möglicherweise bestehen noch:
- Lieferansprüche
- Rückzahlungsansprüche
- Sicherheiten
- Insolvenzquote
- Eigentums- oder Aussonderungsrechte
Deshalb muss die tatsächliche Werthaltigkeit geprüft werden.
Merksatz
Lieferant insolvent = Anzahlung bewerten, nicht automatisch auf null setzen.
1518 und aktive Rechnungsabgrenzung
1518 darf nicht mit:
0980 Aktive Rechnungsabgrenzung
verwechselt werden.
0980
Eine Zahlung betrifft einen Aufwand einer späteren Periode.
1518
Eine Zahlung wurde auf noch nicht gelieferte Vorräte geleistet.
Es fehlt also noch die eigentliche Lieferung.
Merksatz
ARA = zeitliche Abgrenzung. 1518 = echte Vorauszahlung auf Beschaffung.
Geleistete und erhaltene Anzahlungen nicht verwechseln
Geleistete Anzahlung
Unser Unternehmen bezahlt einem Lieferanten im Voraus.
→ Aktivseite
Erhaltene Anzahlung
Ein Kunde bezahlt unserem Unternehmen im Voraus.
→ Passivseite
Für eine erhaltene 19-%-Anzahlung kann beispielsweise:
1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
relevant sein.
Merksatz
Geld geht raus = geleistete Anzahlung. Geld kommt rein = erhaltene Anzahlung.
1518 und 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
Die ähnlichen Kontonummern dürfen nicht verwechselt werden.
1518
geleistete Anzahlung
Unternehmen bezahlt Lieferanten
→ Aktivkonto
1718
erhaltene Anzahlung
Kunde bezahlt Unternehmen
→ Passivkonto
Merksatz
1518 = wir zahlen voraus. 1718 = Kunde zahlt uns voraus.
Erhaltene Rechnung nach Lieferung
Sobald die Vorräte geliefert werden, liegt keine bloße Anzahlung mehr vor.
Der tatsächliche Einkauf wird dann auf dem dafür vorgesehenen Wareneingangs- beziehungsweise Vorratskonto erfasst.
Die Anzahlung wird mit der daraus entstehenden Lieferantenverbindlichkeit verrechnet.
Merksatz
Lieferung beendet den Anzahlungszustand.
OPOS-Liste
Bei Buchung über ein Kreditorenkonto sollte die Anzahlung beim konkreten Lieferanten nachvollziehbar bleiben.
Nach der späteren Schlussrechnung und vollständigen Verrechnung darf kein unbegründeter alter Anzahlungs-OPOS übrig bleiben.
Zu prüfen sind:
- Lieferant
- Anzahlungsrechnung
- Zahlung
- Schlussrechnung
- Verrechnung
- verbleibender Restbetrag
Merksatz
Anzahlung und Schlussrechnung müssen beim selben Lieferanten zusammenfinden.
1518 am Jahresende
Ist die Anzahlung zum Bilanzstichtag geleistet, die Lieferung aber noch nicht erfolgt, bleibt der Nettoanzahlungsbetrag als Aktivposten bestehen.
Beispiel
Bruttoanzahlung:
11.900,00 €
Zahlung:
15. Dezember 2026
Lieferung:
20. Januar 2027
Zum 31.12.2026 bestehen wirtschaftlich:
10.000,00 € geleistete Anzahlung
und bei erfüllten Voraussetzungen:
1.900,00 € Vorsteueranspruch
Merksatz
Noch keine Lieferung am Jahresende = Anzahlung bleibt in der Bilanz.
Warum wird 1518 über das SBK abgeschlossen?
1518 ist ein Bestandskonto.
Der Anspruch gegen den Lieferanten besteht über den Jahreswechsel weiter.
Deshalb wird der Saldo über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen und im Folgejahr wieder eröffnet.
Merksatz
Offene Anzahlung wird ins nächste Geschäftsjahr übernommen.
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Sollsaldo von 1518 zeigt den Nettoanteil der geleisteten 19-%-Anzahlungen, die zum Stichtag noch nicht durch Lieferung, Verrechnung oder Rückzahlung erledigt wurden.
Beispiel
Lieferant A:
10.000,00 € netto
Lieferant B:
20.000,00 € netto
Lieferant C:
5.000,00 € netto
Saldo 1518:
10.000 + 20.000 + 5.000 =
35.000,00 € Soll
Die dazugehörigen Vorsteuerbeträge werden separat steuerlich ausgewiesen.
Merksatz
Saldo 1518 = noch offene Nettoanzahlungen mit 19-%-Vorsteuerbezug.
Warum wäre ein Habensaldo auffällig?
1518 ist ein Aktivkonto mit normaler Sollseite.
Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.
Mögliche Ursachen sind:
- Anzahlung wurde doppelt verrechnet
- Rückzahlung wurde gebucht, ursprüngliche Anzahlung fehlt
- Schlussrechnung wurde falsch verrechnet
- falsche Steuerautomatik
- Soll und Haben wurden vertauscht
Merksatz
1518 sollte grundsätzlich Soll oder null zeigen.
Abstimmung zum Jahresabschluss
Zum Bilanzstichtag sollte geprüft werden:
- Welcher Lieferant hat die Anzahlung erhalten?
- Welche Bestellung gehört dazu?
- Liegt eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung vor?
- Wurde tatsächlich gezahlt?
- Ist die Vorsteuer korrekt berücksichtigt?
- Wurde inzwischen geliefert?
- Liegt die Schlussrechnung bereits vor?
- Wurde die Anzahlung richtig verrechnet?
- Ist der Lieferant weiterhin leistungsfähig?
- Gibt es alte ungeklärte Salden?
Merksatz
Jeder 1518-Saldo sollte zu einer konkreten noch nicht vollständig abgewickelten Beschaffung gehören.
Alte Salden sind ein Warnsignal
Bleibt ein Betrag lange unverändert auf 1518 stehen, sollte geprüft werden:
- Ware längst geliefert?
- Schlussrechnung nicht verrechnet?
- Rückzahlung vergessen?
- Lieferant insolvent?
- falscher Kreditor?
- Anzahlungsbuchung doppelt?
Merksatz
1518 ist kein Parkplatz für alte Lieferantenguthaben.
Was wird typischerweise auf Konto 1518 gebucht?
Typischerweise werden auf 1518 erfasst:
- Vorauszahlungen auf Vorräte mit 19 % Vorsteuer
- Anzahlungen auf Handelswaren mit 19 % Vorsteuer
- Anzahlungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 19 % Vorsteuer
- Verrechnungen dieser Anzahlungen mit späteren Lieferantenrechnungen
- Rückzahlungen entsprechender Vorauszahlungen
- Korrekturen solcher Anzahlungen
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1518?
Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1518 gehören:
- geleistete Anzahlungen mit 7 % Vorsteuer → 1511 Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer
- allgemeine Anzahlungen ohne feste Steuerzuordnung → 1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte prüfen
- normale Forderungen gegen Kunden → 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- normale Lieferantenverbindlichkeiten → 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
- bereits gelieferte Waren → entsprechendes Wareneingangs- oder Vorratskonto
- Vorauszahlungen auf Anlagevermögen → entsprechendes Anlagekonto für geleistete Anzahlungen
- normale Vorauszahlungen auf Dienstleistungen ohne Vorratsbezug
- aktive Rechnungsabgrenzung → 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung
- erhaltene Anzahlungen von Kunden → beispielsweise 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 1518 Kontenbezeichnung: Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer Kontenart: Aktivkonto · Vorsteuer-Automatikkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Umlaufvermögen Bereich: Vorräte · Geleistete Anzahlungen Normale Kontoseite: Soll Zugang/Anzahlung: Soll Verrechnung/Rückzahlung: Haben Abschluss: SBK Bilanz: Aktivseite · Umlaufvermögen · Vorräte · Geleistete Anzahlungen GuV: Nicht direkt in der GuV
Typische Fehler
1518 als normales Forderungskonto behandeln
Wirtschaftlich besteht zwar ein Anspruch gegen den Lieferanten, bilanziell gehört die Position zu den geleisteten Anzahlungen innerhalb der Vorräte.
Bruttobetrag vollständig als Anzahlungsvermögen verstehen
Der Bruttobetrag enthält Vorsteuer. Im Jahresabschluss wird der Nettoanzahlungsbetrag und der Steueranspruch getrennt dargestellt.
Anzahlung sofort als Wareneingang behandeln
Solange noch nicht geliefert wurde, liegt noch kein normaler Wareneingang vor.
Vorsteuer nur aufgrund einer Anzahlungsrechnung abziehen
Bei einer Vorauszahlung muss die Zahlung tatsächlich geleistet sein.
Vorsteuer nur aufgrund der Zahlung abziehen
Auch die zum Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung muss vorliegen.
Steuerautomatik und manuelle Vorsteuer gleichzeitig verwenden
Dadurch kann die Vorsteuer doppelt gebucht werden.
7-%-Anzahlung auf 1518 buchen
Dafür ist 1511 Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer vorgesehen.
Anzahlung auf Anlagevermögen auf 1518 buchen
Für Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtung und andere Anlagegüter sind die dafür vorgesehenen Anlagekonten zu verwenden.
Schlussrechnung nicht mit der Anzahlung verrechnen
Dann bleibt der Aktivposten fälschlich bestehen.
Vorsteuer bei der Schlussrechnung doppelt abziehen
Die bereits aus der Vorauszahlung abgezogene Vorsteuer gehört zum Gesamtgeschäft und darf nicht doppelt geltend gemacht werden.
Alte Salden nicht kontrollieren
Jede offene Anzahlung sollte einem konkreten Lieferanten und Auftrag zugeordnet sein.
Verwandte Konten
- 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung – vorausbezahlter Aufwand einer späteren Periode, keine Warenanzahlung
- 1200 Bank – Auszahlung beziehungsweise Rückzahlung
- 1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen – normale Kundenforderungen
- 1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte – allgemeines Konto für Anzahlungen auf Vorräte
- 1511 Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer – Anzahlungen mit 7 % Vorsteuer
- 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % – Vorsteueranspruch
- 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – normale Lieferantenverbindlichkeiten
- 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten) – erhaltene statt geleistete Anzahlungen
- 1793 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto – Verrechnung bei OPOS-Buchung
- 3200 Wareneingang – Wareneingang nach erfolgter Lieferung
Kurz zusammengefasst
Das Konto 1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer erfasst Vorauszahlungen auf noch nicht gelieferte Vorräte mit 19 % Vorsteuer. Es handelt sich um ein Aktivkonto. Die Zahlung ist noch kein Wareneingang und noch kein Aufwand. Bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Anzahlungsrechnung und tatsächlicher Zahlung kann die Vorsteuer grundsätzlich bereits vor Lieferung abgezogen werden. DATEV führt 1518 als Automatikkonto, sodass die Vorsteuer bei korrekter Verwendung automatisch berücksichtigt wird. Nach Lieferung muss die Anzahlung mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet werden; bereits aus der Anzahlung geltend gemachte Vorsteuer darf dabei nicht doppelt abgezogen werden.
Kurzform: Lieferant bekommt Geld vor Lieferung + 19 % Vorsteuer = 1518 im Soll. Rechnung und Zahlung nötig. Lieferung später = Anzahlung verrechnen.