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SKR03 · KONTO 1518

Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer

Das Konto 1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer erfasst Vorauszahlungen an Lieferanten für noch nicht ausgeführte Lieferungen, bei denen 19 % Vorsteuer anfällt. Die geleistete Anzahlung stellt bis zur Lieferung einen Vermögenswert dar und wird bilanziell bei den geleisteten Anzahlungen innerhalb des Vorratsvermögens ausgewiesen. Bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Anzahlungsrechnung und tatsächlicher Zahlung kann die Vorsteuer bereits vor der späteren Lieferung abziehbar sein. 1518 ist im DATEV-SKR03 ein Automatikkonto für Anzahlungen mit 19 % Vorsteuer.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aktivkonto
Kategorie
Umlaufvermögen
Normale Seite
Soll
Abschluss
SBK
Bilanz
Aktivseite · Vorräte · Geleistete Anzahlungen
GuV
Nicht in der GuV

Einfach erklärt

Das Konto 1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer wird verwendet, wenn ein Unternehmen einem Lieferanten bereits Geld bezahlt, obwohl die bestellten Vorräte noch nicht geliefert wurden, und auf die spätere Lieferung 19 % Umsatzsteuer beziehungsweise Vorsteuer entfallen.

Typische Fälle sind Vorauszahlungen auf:

  • Handelswaren
  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Betriebsstoffe
  • andere Vorräte

Das Unternehmen hat bereits Geld abgegeben, aber noch keine Ware erhalten.

Dafür besitzt es nun einen Anspruch auf die spätere Lieferung beziehungsweise gegebenenfalls Rückzahlung der Vorauszahlung.

Merksatz

Lieferant bekommt Geld vor Lieferung + 19 % Vorsteuer = 1518 prüfen.

Soll oder Haben?

1518 ist ein Aktivkonto.

Die normale Kontoseite ist deshalb:

Soll

Grundsätzlich gilt:

  • Anzahlung geleistet → Soll
  • Anzahlung mit der späteren Lieferung verrechnet → Haben
  • Anzahlung zurückgezahlt → Haben

Merksatz

Anzahlung an Lieferanten = 1518 im Soll. Verrechnung oder Rückzahlung = 1518 im Haben.

Warum ist die Anzahlung ein Vermögenswert?

Durch die Vorauszahlung wird das Unternehmen nicht sofort ärmer.

Es tauscht zunächst lediglich einen Vermögenswert gegen einen anderen.

Beispiel

Bankguthaben vor Zahlung:

20.000,00 €

Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Danach besitzt das Unternehmen weniger Bankguthaben, dafür aber einen Anspruch gegenüber dem Lieferanten auf die bestellte Lieferung.

Der Nettoanteil der Anzahlung bleibt deshalb zunächst als Aktivposten bestehen.

Merksatz

Bank wird weniger – Anspruch auf Lieferung entsteht.

Praxisbeispiel 1: Anzahlung mit 19 % Vorsteuer

Ein Unternehmen bestellt Waren für:

50.000,00 € netto

Der Lieferant verlangt vor Lieferung eine Anzahlung von:

10.000,00 € netto

19 % Umsatzsteuer:

1.900,00 €

Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Die Anzahlungsrechnung liegt ordnungsgemäß vor und die Zahlung wird geleistet.

Wirtschaftlich entstehen:

  • 10.000,00 € geleistete Anzahlung
  • 1.900,00 € abziehbare Vorsteuer
  • 11.900,00 € Bankabgang

Manuell erklärt

1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer 10.000,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 1.900,00 € an 1200 Bank 11.900,00 €

In DATEV wird die Steuer bei Verwendung der vorgesehenen Automatik entsprechend automatisch berücksichtigt.

Merksatz

Nettoanzahlung bleibt Vermögen, Vorsteuer wird separat steuerlich berücksichtigt.

DATEV-Besonderheit: 1518 ist ein Automatikkonto

1518 ist im DATEV-SKR03 ein Konto mit automatischer Vorsteuerberechnung.

Das bedeutet:

Bei korrekter Verwendung kann der Bruttobetrag gebucht werden und DATEV trennt automatisch den Nettoanteil der Anzahlung und die darin enthaltene Vorsteuer.

Beispiel

Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Automatisch ergeben sich wirtschaftlich:

  • 10.000,00 € geleistete Anzahlung
  • 1.900,00 € Vorsteuer

Wichtig

Wird die DATEV-Steuerautomatik verwendet, darf die Vorsteuer nicht zusätzlich noch einmal manuell gebucht werden.

Merksatz

Automatikkonto benutzen = Vorsteuer nicht doppelt erfassen.

Wann darf die Vorsteuer aus einer Anzahlung abgezogen werden?

Bei einer Vorauszahlung vor Ausführung der eigentlichen Lieferung gelten besondere Voraussetzungen.

Grundsätzlich müssen insbesondere zwei Dinge zusammenkommen:

  1. Eine ordnungsgemäße Rechnung über die Vorauszahlung liegt vor.
  2. Die Zahlung wurde tatsächlich geleistet.

Erst dann kann die in der Vorauszahlung enthaltene Vorsteuer grundsätzlich abziehbar sein, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind.

Merksatz

Anzahlungsrechnung + tatsächliche Zahlung = Vorsteuerabzug prüfen.

Anzahlungsrechnung vorhanden, aber noch nicht bezahlt

Ein Lieferant stellt eine Anzahlungsrechnung über:

11.900,00 € brutto

Das Unternehmen hat noch nichts überwiesen.

Dann liegt noch keine geleistete Anzahlung vor.

Auch der besondere Vorsteuerabzug aus der Vorauszahlung kann noch nicht allein aufgrund der Anzahlungsrechnung vorgenommen werden.

Merksatz

Rechnung allein macht aus 1518 noch keine geleistete Anzahlung.

Zahlung erfolgt, aber keine ordnungsgemäße Rechnung vorhanden

Auch der umgekehrte Fall ist problematisch.

Das Unternehmen überweist:

11.900,00 €

besitzt aber noch keine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung.

Die Zahlung kann wirtschaftlich bereits eine geleistete Anzahlung darstellen.

Die Vorsteuer darf jedoch nicht allein deshalb automatisch abgezogen werden, weil Geld überwiesen wurde.

Merksatz

Zahlung allein reicht für die Vorsteuer ebenfalls nicht.

1518 oder 1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte?

1510 Geleistete Anzahlungen auf Vorräte ist das allgemeine Konto für entsprechende Vorauszahlungen auf Vorräte.

1518 besitzt zusätzlich die konkrete steuerliche Zuordnung:

19 % Vorsteuer

1510

allgemeine geleistete Anzahlung auf Vorräte

1518

geleistete Anzahlung mit 19 % Vorsteuer

Merksatz

19-%-Vorsteuer bei der Anzahlung = 1518 ist das speziellere Konto.

1518 oder 1511 Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer?

Hier entscheidet der Steuersatz der späteren Lieferung.

1511

Anzahlung mit 7 % Vorsteuer

1518

Anzahlung mit 19 % Vorsteuer

Beispiel

Nettoanzahlung auf einen mit 19 % besteuerten Wareneinkauf:

→ 1518

Nettoanzahlung auf einen Einkauf mit 7 %:

→ 1511

Merksatz

7 % = 1511. 19 % = 1518.

1518 oder 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %?

1518 und 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

1518

zeigt den Nettoanspruch aus der geleisteten Anzahlung.

1576

zeigt die abziehbare Vorsteuer.

Beispiel

Bruttoanzahlung:

23.800,00 €

Netto:

20.000,00 €

Vorsteuer:

3.800,00 €

Wirtschaftlich stehen damit:

20.000,00 € als Anzahlungsanspruch

und:

3.800,00 € als Vorsteueranspruch.

Merksatz

1518 = Anzahlung. Vorsteuerkonto = Steueranspruch.

Die Anzahlung ist noch kein Wareneingang

Die Ware wurde noch nicht geliefert.

Deshalb darf die Vorauszahlung nicht einfach als normaler Wareneingang behandelt werden.

Beispiel

Anzahlung:

10.000,00 € netto

Ware kommt erst zwei Monate später.

Vor Lieferung entsteht noch kein normaler Wareneingang auf beispielsweise:

3200 Wareneingang

oder einem entsprechenden 19-%-Wareneingangskonto.

Merksatz

Zahlung vor Lieferung = Anzahlung. Lieferung = erst dann Wareneingang.

Praxisbeispiel 2: Lieferung erfolgt später

Gesamter Warenwert:

50.000,00 € netto

19 % Umsatzsteuer:

9.500,00 €

Gesamt:

59.500,00 €

Bereits geleistete Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Nach Lieferung wird die endgültige Lieferantenrechnung gebucht.

Die bereits geleistete Anzahlung muss anschließend mit dieser Rechnung verrechnet werden.

Noch zu zahlender Betrag:

59.500 − 11.900 =

47.600,00 €

Wichtig

Die auf die Anzahlung bereits geltend gemachte Vorsteuer darf bei der Endrechnung nicht ein zweites Mal zusätzlich abgezogen werden.

Merksatz

Endrechnung = Gesamtbezug erfassen, Anzahlung und bereits gebuchte Vorsteuer sauber verrechnen.

Warum darf die Vorsteuer nicht doppelt gebucht werden?

Angenommen, aus der Anzahlung wurden bereits:

1.900,00 € Vorsteuer

geltend gemacht.

Die gesamte Rechnung enthält später:

9.500,00 € Vorsteuer

Die insgesamt abzugsfähige Vorsteuer aus dem gesamten Geschäft beträgt trotzdem nur:

9.500,00 €

Nicht:

9.500 + 1.900 = 11.400,00 €

Die Anzahlungssteuer muss deshalb bei der Schlussrechnung korrekt berücksichtigt werden.

Merksatz

Vorsteuer aus der Anzahlung ist Teil der Vorsteuer aus dem Gesamtgeschäft.

Verrechnung über ein Kreditorenkonto

In der Praxis wird die Zahlung häufig zunächst auf dem individuellen Kreditor des Lieferanten gebucht.

DATEV stellt dafür zusätzlich ein Verrechnungskonto bereit:

1793 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto

Dadurch können:

  • Kreditorenbuchhaltung
  • OPOS-Verwaltung
  • Bilanzausweis der geleisteten Anzahlung

sauber miteinander verbunden werden.

Merksatz

Personenkonto für den Lieferanten und Bilanzkonto für die Anzahlung müssen zusammenpassen.

Praxisbeispiel 3: Buchung über Kreditor

Der Lieferant stellt eine Anzahlungsrechnung über:

5.950,00 € brutto

Das Unternehmen bezahlt sie.

In einer Kreditorenbuchhaltung kann zunächst die Zahlung auf dem Lieferantenkonto erfasst werden.

Anschließend wird die geleistete Anzahlung über das dafür vorgesehene Verrechnungskonto auf 1518 übertragen.

Ein hierfür vorgesehenes Konto ist:

1793 Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto

Merksatz

1518 sorgt für den richtigen Bilanzausweis, obwohl die Zahlung im OPOS beim Lieferanten nachvollziehbar bleibt.

1518 gehört bilanziell zu den geleisteten Anzahlungen

Auch wenn wirtschaftlich ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten besteht, wird 1518 im handelsrechtlichen Bilanzschema nicht wie eine normale Forderung aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Die Bilanzposition lautet:

Umlaufvermögen → Vorräte → Geleistete Anzahlungen

Das ist ein wichtiger Unterschied zwischen wirtschaftlicher Betrachtung und formaler Bilanzgliederung.

Merksatz

Anspruch gegen Lieferanten – bilanziell trotzdem „Geleistete Anzahlungen“ bei den Vorräten.

Warum ist das trotzdem logisch?

Die Anzahlung steht wirtschaftlich unmittelbar mit dem künftig zu erhaltenden Vorratsvermögen zusammen.

Das Unternehmen zahlt nicht deshalb, weil ihm der Lieferant Geld schulden soll, sondern weil später Waren beziehungsweise andere Vorräte geliefert werden sollen.

Deshalb ordnet das HGB solche Anzahlungen der Vermögensposition zu, zu der die spätere Lieferung gehört.

Merksatz

Die Anzahlung folgt bilanziell dem Zweck der späteren Beschaffung.

1518 oder normale Forderung?

Eine normale Forderung entsteht typischerweise dadurch, dass das Unternehmen selbst bereits geliefert oder geleistet hat und nun Geld vom Kunden verlangt.

Bei 1518 ist es genau umgekehrt:

Das Unternehmen hat einem Lieferanten bereits Geld gegeben und wartet auf dessen Lieferung.

1400 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Kunde schuldet dem Unternehmen Geld.

1518

Lieferant schuldet dem Unternehmen noch die bestellte Leistung beziehungsweise Lieferung.

Merksatz

Wirtschaftlich besteht zwar ein Anspruch – bilanziell ist 1518 aber keine normale Kundenforderung.

Vorauszahlung auf Anlagevermögen gehört nicht auf 1518

1518 gehört zum Bereich der geleisteten Anzahlungen auf Vorräte.

Wird dagegen beispielsweise eine Maschine, ein Fahrzeug oder eine Büroeinrichtung angeschafft, sind die dafür vorgesehenen Anzahlungs- beziehungsweise Anlagenkonten zu verwenden.

Beispiel

Vorauszahlung auf Handelswaren:

→ 1518

Vorauszahlung auf neue Produktionsmaschine:

→ entsprechendes Konto für Anzahlungen auf Anlagevermögen

Vorauszahlung auf dauerhaft genutzte Büroeinrichtung:

→ ebenfalls Anlagevermögen, nicht 1518

Merksatz

1518 ist für Vorratsbeschaffung – nicht für Anzahlungen auf dauerhafte Anlagegüter.

Was gehört zu Vorräten?

Vorräte umfassen handelsrechtlich insbesondere:

  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Betriebsstoffe
  • unfertige Erzeugnisse
  • unfertige Leistungen
  • fertige Erzeugnisse
  • Waren
  • geleistete Anzahlungen auf Vorräte

Damit ist 1518 keineswegs nur ein Konto für klassische Handelsware.

Beispiel

Ein Maschinenbauunternehmen zahlt einen Lieferanten im Voraus für Stahlplatten, die später in der Produktion verarbeitet werden.

Diese Stahlplatten gehören als Rohstoffe zum Vorratsvermögen.

Eine entsprechende 19-%-Anzahlung kann daher 1518 betreffen.

Merksatz

Vorräte sind mehr als nur Waren im Verkaufsregal.

Maschinenersatzteile können Vorräte sein

Kauft ein Unternehmen Ersatzteile, die zunächst auf Lager gehalten und später verbraucht beziehungsweise eingebaut werden, können diese je nach Sachverhalt zum Vorratsvermögen gehören.

Eine Vorauszahlung auf solche Bestände kann deshalb grundsätzlich ebenfalls unter die Anzahlungen auf Vorräte fallen.

Anders ist es, wenn das Unternehmen mit der Zahlung unmittelbar einen eigenständigen, dauerhaft zu nutzenden Vermögensgegenstand des Anlagevermögens anschafft.

Merksatz

Entscheidend ist nicht der Name des Gegenstands, sondern seine wirtschaftliche Verwendung.

Vorauszahlung für eine Dienstleistung

Eine reine Dienstleistung ist nicht automatisch Vorratsvermögen.

Beispiel

Vorauszahlung an einen Unternehmensberater:

→ keine Anzahlung auf Vorräte

Vorauszahlung auf die Lieferung von Handelswaren:

→ 1518 kann passen

Auch bei Vorauszahlungen auf Dienstleistungen muss deshalb das passende Konto nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt gewählt werden.

1518 ist kein Aufwand

Die Zahlung an den Lieferanten reduziert zunächst nicht den Gewinn.

Beispiel

Nettoanzahlung:

10.000,00 €

Bank nimmt ab.

Dafür entsteht eine geleistete Anzahlung von 10.000,00 €.

GuV-Wirkung der reinen Nettoanzahlung:

0,00 €

Merksatz

Anzahlung ist Vermögensumschichtung, noch kein Aufwand.

1518 und 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen beschreibt die entgegengesetzte Situation.

1600

Lieferant hat bereits geliefert und das Unternehmen muss noch zahlen.

1518

Unternehmen hat bereits gezahlt und der Lieferant muss noch liefern.

Merksatz

1600 = Ware zuerst. 1518 = Geld zuerst.

Anzahlung wird zurückgezahlt

Kann der Lieferant den Auftrag nicht ausführen, kann er die Anzahlung zurückerstatten.

Beispiel

Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Nettoanteil:

10.000,00 €

Vorsteuer:

1.900,00 €

Der Vertrag wird vollständig rückabgewickelt.

Dann muss:

  • die geleistete Anzahlung ausgebucht
  • der Zahlungseingang erfasst
  • die zuvor geltend gemachte Vorsteuer entsprechend berichtigt

werden.

Merksatz

Anzahlung zurück = Anzahlungsanspruch und Vorsteuerwirkung rückgängig machen.

Teilweise Rückzahlung

Der Lieferant erstattet nur einen Teil der Anzahlung.

Beispiel

Ursprüngliche Nettoanzahlung:

20.000,00 €

Davon werden netto:

5.000,00 €

zurückgezahlt.

Verbleibende Nettoanzahlung:

15.000,00 €

Auch die Vorsteuer muss entsprechend angepasst werden.

Lieferant wird insolvent

Wurde bereits eine Anzahlung geleistet und gerät der Lieferant anschließend in Insolvenz, kann die Werthaltigkeit des Anzahlungsanspruchs gefährdet sein.

Beispiel

Nettoanzahlung:

50.000,00 €

Voraussichtlich realisierbar beziehungsweise durch Lieferung gedeckt:

nur noch:

10.000,00 €

Dann ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe der Anzahlungsanspruch wertberichtigt beziehungsweise abgeschrieben werden muss.

Merksatz

Auch eine geleistete Anzahlung kann ausfallen.

Insolvenz bedeutet nicht automatisch vollständigen Verlust

Möglicherweise bestehen noch:

  • Lieferansprüche
  • Rückzahlungsansprüche
  • Sicherheiten
  • Insolvenzquote
  • Eigentums- oder Aussonderungsrechte

Deshalb muss die tatsächliche Werthaltigkeit geprüft werden.

Merksatz

Lieferant insolvent = Anzahlung bewerten, nicht automatisch auf null setzen.

1518 und aktive Rechnungsabgrenzung

1518 darf nicht mit:

0980 Aktive Rechnungsabgrenzung

verwechselt werden.

0980

Eine Zahlung betrifft einen Aufwand einer späteren Periode.

1518

Eine Zahlung wurde auf noch nicht gelieferte Vorräte geleistet.

Es fehlt also noch die eigentliche Lieferung.

Merksatz

ARA = zeitliche Abgrenzung. 1518 = echte Vorauszahlung auf Beschaffung.

Geleistete und erhaltene Anzahlungen nicht verwechseln

Geleistete Anzahlung

Unser Unternehmen bezahlt einem Lieferanten im Voraus.

→ Aktivseite

Erhaltene Anzahlung

Ein Kunde bezahlt unserem Unternehmen im Voraus.

→ Passivseite

Für eine erhaltene 19-%-Anzahlung kann beispielsweise:

1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)

relevant sein.

Merksatz

Geld geht raus = geleistete Anzahlung. Geld kommt rein = erhaltene Anzahlung.

1518 und 1718 Erhaltene, versteuerte Anzahlungen 19 % USt (Verbindlichkeiten)

Die ähnlichen Kontonummern dürfen nicht verwechselt werden.

1518

geleistete Anzahlung

Unternehmen bezahlt Lieferanten

→ Aktivkonto

1718

erhaltene Anzahlung

Kunde bezahlt Unternehmen

→ Passivkonto

Merksatz

1518 = wir zahlen voraus. 1718 = Kunde zahlt uns voraus.

Erhaltene Rechnung nach Lieferung

Sobald die Vorräte geliefert werden, liegt keine bloße Anzahlung mehr vor.

Der tatsächliche Einkauf wird dann auf dem dafür vorgesehenen Wareneingangs- beziehungsweise Vorratskonto erfasst.

Die Anzahlung wird mit der daraus entstehenden Lieferantenverbindlichkeit verrechnet.

Merksatz

Lieferung beendet den Anzahlungszustand.

OPOS-Liste

Bei Buchung über ein Kreditorenkonto sollte die Anzahlung beim konkreten Lieferanten nachvollziehbar bleiben.

Nach der späteren Schlussrechnung und vollständigen Verrechnung darf kein unbegründeter alter Anzahlungs-OPOS übrig bleiben.

Zu prüfen sind:

  • Lieferant
  • Anzahlungsrechnung
  • Zahlung
  • Schlussrechnung
  • Verrechnung
  • verbleibender Restbetrag

Merksatz

Anzahlung und Schlussrechnung müssen beim selben Lieferanten zusammenfinden.

1518 am Jahresende

Ist die Anzahlung zum Bilanzstichtag geleistet, die Lieferung aber noch nicht erfolgt, bleibt der Nettoanzahlungsbetrag als Aktivposten bestehen.

Beispiel

Bruttoanzahlung:

11.900,00 €

Zahlung:

15. Dezember 2026

Lieferung:

20. Januar 2027

Zum 31.12.2026 bestehen wirtschaftlich:

10.000,00 € geleistete Anzahlung

und bei erfüllten Voraussetzungen:

1.900,00 € Vorsteueranspruch

Merksatz

Noch keine Lieferung am Jahresende = Anzahlung bleibt in der Bilanz.

Warum wird 1518 über das SBK abgeschlossen?

1518 ist ein Bestandskonto.

Der Anspruch gegen den Lieferanten besteht über den Jahreswechsel weiter.

Deshalb wird der Saldo über das Schlussbilanzkonto (SBK) abgeschlossen und im Folgejahr wieder eröffnet.

Merksatz

Offene Anzahlung wird ins nächste Geschäftsjahr übernommen.

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 1518 zeigt den Nettoanteil der geleisteten 19-%-Anzahlungen, die zum Stichtag noch nicht durch Lieferung, Verrechnung oder Rückzahlung erledigt wurden.

Beispiel

Lieferant A:

10.000,00 € netto

Lieferant B:

20.000,00 € netto

Lieferant C:

5.000,00 € netto

Saldo 1518:

10.000 + 20.000 + 5.000 =

35.000,00 € Soll

Die dazugehörigen Vorsteuerbeträge werden separat steuerlich ausgewiesen.

Merksatz

Saldo 1518 = noch offene Nettoanzahlungen mit 19-%-Vorsteuerbezug.

Warum wäre ein Habensaldo auffällig?

1518 ist ein Aktivkonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind:

  • Anzahlung wurde doppelt verrechnet
  • Rückzahlung wurde gebucht, ursprüngliche Anzahlung fehlt
  • Schlussrechnung wurde falsch verrechnet
  • falsche Steuerautomatik
  • Soll und Haben wurden vertauscht

Merksatz

1518 sollte grundsätzlich Soll oder null zeigen.

Abstimmung zum Jahresabschluss

Zum Bilanzstichtag sollte geprüft werden:

  • Welcher Lieferant hat die Anzahlung erhalten?
  • Welche Bestellung gehört dazu?
  • Liegt eine ordnungsgemäße Anzahlungsrechnung vor?
  • Wurde tatsächlich gezahlt?
  • Ist die Vorsteuer korrekt berücksichtigt?
  • Wurde inzwischen geliefert?
  • Liegt die Schlussrechnung bereits vor?
  • Wurde die Anzahlung richtig verrechnet?
  • Ist der Lieferant weiterhin leistungsfähig?
  • Gibt es alte ungeklärte Salden?

Merksatz

Jeder 1518-Saldo sollte zu einer konkreten noch nicht vollständig abgewickelten Beschaffung gehören.

Alte Salden sind ein Warnsignal

Bleibt ein Betrag lange unverändert auf 1518 stehen, sollte geprüft werden:

  • Ware längst geliefert?
  • Schlussrechnung nicht verrechnet?
  • Rückzahlung vergessen?
  • Lieferant insolvent?
  • falscher Kreditor?
  • Anzahlungsbuchung doppelt?

Merksatz

1518 ist kein Parkplatz für alte Lieferantenguthaben.

Was wird typischerweise auf Konto 1518 gebucht?

Typischerweise werden auf 1518 erfasst:

  • Vorauszahlungen auf Vorräte mit 19 % Vorsteuer
  • Anzahlungen auf Handelswaren mit 19 % Vorsteuer
  • Anzahlungen auf Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit 19 % Vorsteuer
  • Verrechnungen dieser Anzahlungen mit späteren Lieferantenrechnungen
  • Rückzahlungen entsprechender Vorauszahlungen
  • Korrekturen solcher Anzahlungen

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 1518?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 1518 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 1518 Kontenbezeichnung: Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer Kontenart: Aktivkonto · Vorsteuer-Automatikkonto Kontenklasse: 1 Kategorie: Umlaufvermögen Bereich: Vorräte · Geleistete Anzahlungen Normale Kontoseite: Soll Zugang/Anzahlung: Soll Verrechnung/Rückzahlung: Haben Abschluss: SBK Bilanz: Aktivseite · Umlaufvermögen · Vorräte · Geleistete Anzahlungen GuV: Nicht direkt in der GuV

Typische Fehler

1518 als normales Forderungskonto behandeln

Wirtschaftlich besteht zwar ein Anspruch gegen den Lieferanten, bilanziell gehört die Position zu den geleisteten Anzahlungen innerhalb der Vorräte.

Bruttobetrag vollständig als Anzahlungsvermögen verstehen

Der Bruttobetrag enthält Vorsteuer. Im Jahresabschluss wird der Nettoanzahlungsbetrag und der Steueranspruch getrennt dargestellt.

Anzahlung sofort als Wareneingang behandeln

Solange noch nicht geliefert wurde, liegt noch kein normaler Wareneingang vor.

Vorsteuer nur aufgrund einer Anzahlungsrechnung abziehen

Bei einer Vorauszahlung muss die Zahlung tatsächlich geleistet sein.

Vorsteuer nur aufgrund der Zahlung abziehen

Auch die zum Vorsteuerabzug erforderliche Rechnung muss vorliegen.

Steuerautomatik und manuelle Vorsteuer gleichzeitig verwenden

Dadurch kann die Vorsteuer doppelt gebucht werden.

7-%-Anzahlung auf 1518 buchen

Dafür ist 1511 Geleistete Anzahlungen 7 % Vorsteuer vorgesehen.

Anzahlung auf Anlagevermögen auf 1518 buchen

Für Maschinen, Fahrzeuge, Büroeinrichtung und andere Anlagegüter sind die dafür vorgesehenen Anlagekonten zu verwenden.

Schlussrechnung nicht mit der Anzahlung verrechnen

Dann bleibt der Aktivposten fälschlich bestehen.

Vorsteuer bei der Schlussrechnung doppelt abziehen

Die bereits aus der Vorauszahlung abgezogene Vorsteuer gehört zum Gesamtgeschäft und darf nicht doppelt geltend gemacht werden.

Alte Salden nicht kontrollieren

Jede offene Anzahlung sollte einem konkreten Lieferanten und Auftrag zugeordnet sein.

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Kurz zusammengefasst

Das Konto 1518 Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer erfasst Vorauszahlungen auf noch nicht gelieferte Vorräte mit 19 % Vorsteuer. Es handelt sich um ein Aktivkonto. Die Zahlung ist noch kein Wareneingang und noch kein Aufwand. Bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Anzahlungsrechnung und tatsächlicher Zahlung kann die Vorsteuer grundsätzlich bereits vor Lieferung abgezogen werden. DATEV führt 1518 als Automatikkonto, sodass die Vorsteuer bei korrekter Verwendung automatisch berücksichtigt wird. Nach Lieferung muss die Anzahlung mit der endgültigen Lieferantenrechnung verrechnet werden; bereits aus der Anzahlung geltend gemachte Vorsteuer darf dabei nicht doppelt abgezogen werden.

Kurzform: Lieferant bekommt Geld vor Lieferung + 19 % Vorsteuer = 1518 im Soll. Rechnung und Zahlung nötig. Lieferung später = Anzahlung verrechnen.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.