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SKR03 · KONTO 2129

Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen

Das Konto 2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen erfasst Zinsen aus langfristigen Finanzierungen, bei denen der Gläubiger ein verbundenes Unternehmen ist. Typische Fälle sind längerfristige Darlehen einer Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft oder eines anderen konzernverbundenen Unternehmens. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Die gesonderte Erfassung ist wichtig, weil Zinsen und ähnliche Aufwendungen an verbundene Unternehmen nach § 275 HGB gesondert innerhalb der Zinsaufwendungen kenntlich zu machen sind.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen wird verwendet, wenn ein Unternehmen für eine langfristige Verbindlichkeit gegenüber einem verbundenen Unternehmen Zinsen zahlen muss.

Typische Fälle sind beispielsweise:

  • langfristiges Darlehen der Muttergesellschaft
  • langfristiges Darlehen einer Tochtergesellschaft
  • Finanzierung durch eine Schwestergesellschaft
  • konzerninterne langfristige Finanzierung
  • langfristiges verzinsliches Intercompany-Darlehen

Der entscheidende Unterschied zu einem normalen Bankdarlehen ist also nicht nur die Laufzeit.

Auch der Gläubiger ist wichtig.

Er gehört zum Verbund beziehungsweise Konzern.

Merksatz

Langfristige Schuld + Zinsen + Gläubiger ist verbundenes Unternehmen = 2129 prüfen.

Soll oder Haben?

2129 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Zinsaufwand entsteht → Soll
  • Zinsgutschrift, Korrektur oder Storno → Haben

Typische Zahlung

2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen an 1200 Bank

wenn die Zinsen unmittelbar bezahlt werden.

Werden die Zinsen zunächst nur geschuldet, lautet die Grundlogik:

2129 an entsprechendes Verbindlichkeitskonto gegenüber dem verbundenen Unternehmen

Merksatz

Zinsen an verbundenes Unternehmen = Aufwand im Soll.

Was ist ein verbundenes Unternehmen?

Der Begriff ist nicht einfach ein anderes Wort für Geschäftspartner oder befreundete Firma.

Nach § 271 Abs. 2 HGB sind verbundene Unternehmen insbesondere Unternehmen, die im Verhältnis zueinander Mutter- und Tochterunternehmen sind. Auch Tochterunternehmen desselben Mutterunternehmens sind untereinander verbundene Unternehmen.

Typische Konstellationen sind damit:

  • Muttergesellschaft ↔ Tochtergesellschaft
  • Tochtergesellschaft ↔ Muttergesellschaft
  • Tochtergesellschaft ↔ andere Tochtergesellschaft derselben Muttergesellschaft

Beispiel

Die Alpha Holding GmbH besitzt die Beta GmbH und die Gamma GmbH.

Dann können Alpha, Beta und Gamma handelsrechtlich verbundene Unternehmen sein.

Gewährt Gamma der Beta ein langfristiges Darlehen, können die darauf entfallenden Zinsen bei Beta auf 2129 gehören.

Merksatz

„Verbunden“ meint eine gesellschaftsrechtliche Konzernbeziehung – nicht nur eine normale Geschäftsbeziehung.

Warum gibt es dafür ein eigenes Zinskonto?

Das HGB verlangt bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen eine gesonderte Information darüber, welcher Betrag auf verbundene Unternehmen entfällt.

Deshalb ist es sinnvoll, solche Zinsen bereits in der laufenden Buchhaltung getrennt zu erfassen.

Dadurch lässt sich beim Jahresabschluss leichter unterscheiden zwischen:

  • normalen Zinsaufwendungen
  • und Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen

Merksatz

2129 erleichtert den gesonderten Ausweis konzerninterner Zinsaufwendungen.

Praxisbeispiel 1: Langfristiges Darlehen der Muttergesellschaft

Eine deutsche Tochtergesellschaft erhält von ihrer Muttergesellschaft ein Darlehen über:

500.000,00 €

Restlaufzeit:

6 Jahre

Für das Geschäftsjahr fallen Zinsen von:

20.000,00 €

an.

Die Zinsen werden überwiesen.

Buchung

2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 20.000,00 € an 1200 Bank 20.000,00 €

Die 20.000,00 € erscheinen als Zinsaufwand in der GuV.

Die Darlehensschuld selbst wird durch diese reine Zinszahlung nicht vermindert.

Merksatz

Zinszahlung verändert den Aufwand – Tilgung verändert die Verbindlichkeit.

Zins und Tilgung unbedingt trennen

Auch bei einem konzerninternen Darlehen besteht eine Zahlung häufig aus:

  • Tilgung
  • Zinsen

Nur der Zinsanteil gehört auf 2129.

Beispiel

Zahlung an Muttergesellschaft:

30.000,00 €

Davon:

  • Tilgung: 24.000,00 €
  • Zinsen: 6.000,00 €

Buchungslogik

Verbindlichkeit gegenüber verbundenem Unternehmen 24.000,00 € 2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 6.000,00 € an 1200 Bank 30.000,00 €

Nur die 6.000,00 € sind Aufwand.

Merksatz

Tilgung = Bilanz. Zins = GuV.

Warum ist die Darlehensaufnahme kein Ertrag?

Erhält ein Unternehmen Geld von einer Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft als Darlehen, entsteht gleichzeitig eine Rückzahlungsverpflichtung.

Beispiel

Darlehensauszahlung:

300.000,00 €

Vereinfacht:

1200 Bank 300.000,00 € an Verbindlichkeit gegenüber verbundenem Unternehmen 300.000,00 €

Das Unternehmen wird dadurch nicht um 300.000,00 € reicher.

Es besitzt zwar mehr Liquidität, schuldet aber gleichzeitig 300.000,00 €.

Merksatz

Darlehen vom Konzern = kein Ertrag. Rückzahlung = kein Aufwand. Nur die Zinsen sind Aufwand.

2129 oder 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten?

Diese beiden Konten unterscheiden sich vor allem nach dem Gläubiger.

2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten

allgemeine langfristige Zinsaufwendungen

2129

langfristige Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen

Beispiel

Langfristiges Darlehen einer Bank:

→ 2120 prüfen

Langfristiges Darlehen der Muttergesellschaft:

→ 2129

Merksatz

Langfristig allein reicht nicht – bei 2129 muss zusätzlich ein verbundenes Unternehmen Gläubiger sein.

2129 oder 2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen?

Hier entscheidet insbesondere die Laufzeit beziehungsweise Restlaufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtung.

2119

Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen

2129

Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen

Beispiel

Intercompany-Darlehen mit kurzfristiger Restlaufzeit:

→ 2119 prüfen

Intercompany-Darlehen mit mehrjähriger Restlaufzeit:

→ 2129

Merksatz

Verbunden + kurzfristig = 2119. Verbunden + langfristig = 2129.

2129 oder 2109 Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen?

Im SKR03 existiert außerdem das allgemeinere Konto:

2109 Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen

2129 ist gegenüber diesem Konto genauer, wenn eindeutig eine langfristige Verbindlichkeit zugrunde liegt.

Vereinfacht

2109

→ allgemeiner Zinsaufwand an verbundene Unternehmen

2119

→ kurzfristige Verbindlichkeit

2129

→ langfristige Verbindlichkeit

Merksatz

Je eindeutiger Laufzeit und Beziehung bekannt sind, desto genauer kann kontiert werden.

Praxisbeispiel 2: Darlehen einer Schwestergesellschaft

Die A GmbH und B GmbH gehören beide zu derselben Muttergesellschaft.

B gewährt A ein Darlehen über:

250.000,00 €

Laufzeit:

5 Jahre

Zinssatz:

4 %

Jahreszins vereinfacht:

250.000 × 4 % =

10.000,00 €

Buchung bei A

2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 10.000,00 € an 1200 Bank 10.000,00 €

wenn die Zinsen im selben Jahr bezahlt werden.

Die Tatsache, dass B keine Muttergesellschaft von A ist, schließt eine Verbundenheit nicht aus, wenn beide nach § 271 Abs. 2 HGB über dasselbe Mutterunternehmen verbunden sind.

Langfristig bedeutet nicht „für immer“

Eine langfristige Verbindlichkeit besitzt eine längere Restlaufzeit, kann aber natürlich im Laufe der Zeit kurzfristig werden.

Beispiel

Ursprüngliche Darlehenslaufzeit:

5 Jahre

Am Ende verbleiben nur noch:

8 Monate

Dann muss zum jeweiligen Abschluss geprüft werden, wie die verbleibende Verbindlichkeit und die dazugehörigen Zinsen hinsichtlich ihrer Laufzeit einzuordnen sind.

Merksatz

Für die Einordnung ist die tatsächliche Restlaufzeit wichtig – nicht nur die ursprüngliche Vertragslaufzeit.

Praxisbeispiel 3: Darlehen wird kurzfristig

Ein konzerninternes Darlehen hatte ursprünglich eine Laufzeit von fünf Jahren.

Zum nächsten Bilanzstichtag beträgt die Restlaufzeit nur noch zehn Monate.

Dann kann für die zukünftige Kontierung beziehungsweise Abschlussgliederung der kurzfristige Bereich wie:

2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen

relevant werden.

Die Umgliederung muss zur tatsächlichen Restlaufzeit und zum verwendeten Kontenplan passen.

Zinsen müssen periodengerecht erfasst werden

Bei bilanzierenden Unternehmen richtet sich der Zinsaufwand grundsätzlich nach dem Zeitraum, in dem das Kapital zur Verfügung stand.

Nicht entscheidend ist allein das Zahlungsdatum.

Beispiel

Zinsen für Oktober bis Dezember:

3.000,00 €

Die Muttergesellschaft stellt die Abrechnung erst im Januar.

Dann gehören die 3.000,00 € wirtschaftlich grundsätzlich noch zum alten Geschäftsjahr.

Abschlusslogik

2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 3.000,00 € an entsprechende Verbindlichkeit 3.000,00 €

Zahlung im Folgejahr

Verbindlichkeit 3.000,00 € an 1200 Bank 3.000,00 €

Merksatz

Zinsaufwand gehört in den Zeitraum der Kapitalnutzung – nicht automatisch in den Zahlungsmonat.

Aufgelaufene Zinsen können die Intercompany-Verbindlichkeit erhöhen

Nicht immer werden konzerninterne Zinsen sofort bezahlt.

Es kann vereinbart sein, dass die Zinsen zunächst dem Darlehenskonto zugeschlagen oder auf einem konzerninternen Verrechnungskonto erfasst werden.

Beispiel

Jahreszins:

12.000,00 €

keine Zahlung im laufenden Jahr

Dann entsteht dennoch Zinsaufwand.

Grundlogik

2129 12.000,00 € an entsprechende Verbindlichkeit gegenüber verbundenem Unternehmen 12.000,00 €

Der Aufwand entsteht unabhängig davon, ob bereits Geld geflossen ist.

Merksatz

Nicht bezahlt heißt nicht: kein Zinsaufwand.

Vorausbezahlte Zinsen

Werden Zinsen im Voraus bezahlt und betreffen sie teilweise ein späteres Geschäftsjahr, kann eine aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich sein.

Dafür kann:

0980 Aktive Rechnungsabgrenzung

relevant sein.

Beispiel

Am 1. Oktober werden für zwölf Monate Zinsen von:

24.000,00 €

im Voraus bezahlt.

Auf das laufende Jahr entfallen drei Monate:

6.000,00 €

Auf das Folgejahr:

18.000,00 €

Der Folgejahresanteil ist bei entsprechender Bilanzierung grundsätzlich abzugrenzen.

Merksatz

Zinsen vorausbezahlt = 0980 prüfen.

Kein automatischer Vorsteuerabzug aus Darlehenszinsen

Normale Kreditzinsen gehören grundsätzlich zu den umsatzsteuerlich steuerfreien Finanzumsätzen.

Daher wird aus einer normalen konzerninternen Zinsbelastung nicht einfach 19 % deutsche Vorsteuer herausgerechnet.

Beispiel

Zinsen:

10.000,00 €

Nicht automatisch:

8.403,36 € Aufwand + 1.596,64 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %.

Die umsatzsteuerliche Behandlung grenzüberschreitender oder besonderer Finanzierungsleistungen muss im Einzelfall geprüft werden.

Merksatz

Darlehenszins ist keine normale Lieferantenrechnung mit 19 % Vorsteuer.

Ausländische Muttergesellschaft

Ein verbundenes Unternehmen kann seinen Sitz auch im Ausland haben.

§ 271 Abs. 2 HGB stellt für den Begriff des verbundenen Unternehmens nicht darauf ab, dass beide Gesellschaften in Deutschland sitzen.

Beispiel

Deutsche Tochtergesellschaft erhält ein langfristiges Darlehen von ihrer ausländischen Muttergesellschaft.

Die darauf entfallenden Zinsen können weiterhin Zinsaufwendungen an ein verbundenes Unternehmen sein.

Allerdings können zusätzlich Themen entstehen wie:

  • Quellensteuer
  • Doppelbesteuerungsabkommen
  • Verrechnungspreise
  • Fremdvergleich
  • Zinsschranke
  • grenzüberschreitende Dokumentationspflichten

Diese Fragen ändern nicht die grundsätzliche Funktion des Kontos 2129, können aber steuerlich sehr wichtig sein.

Merksatz

Ausländischer Sitz verhindert die Verbundenheit nicht.

Fremdvergleich bei Konzernfinanzierungen

Bei Finanzierungen zwischen verbundenen Unternehmen ist besonders wichtig, dass die Konditionen steuerlich nachvollziehbar sind.

Zu prüfen können beispielsweise sein:

  • Zinssatz
  • Laufzeit
  • Sicherheiten
  • Tilgungsvereinbarung
  • Kreditwürdigkeit
  • Währung
  • Rang der Finanzierung

Denn verbundene Unternehmen können ihre Konditionen anders vereinbaren als unabhängige Geschäftspartner.

Steuerlich kann deshalb geprüft werden, ob die vereinbarten Bedingungen einem Fremdvergleich standhalten.

Merksatz

Intercompany-Zins muss nicht nur gebucht, sondern häufig auch begründet werden können.

Praxisbeispiel 4: Sehr hoher Konzernzins

Muttergesellschaft gewährt ihrer Tochter ein langfristiges Darlehen über:

1.000.000,00 €

und verlangt einen außergewöhnlich hohen Zinssatz.

Die Tochter bucht die tatsächlich vereinbarten Zinsen zunächst entsprechend dem zugrunde liegenden Geschäftsvorfall.

Für die steuerliche Anerkennung kann jedoch geprüft werden, ob die Konditionen fremdüblich sind.

Wichtig

Die Buchung auf 2129 beantwortet nicht automatisch die Frage, ob jeder vereinbarte Zinsbetrag steuerlich voll abzugsfähig ist.

2129 und die Zinsschranke

Neben der speziellen Kontierung können Zinsaufwendungen steuerlichen Abzugsbeschränkungen unterliegen.

Eine wichtige Regelung ist die sogenannte Zinsschranke.

Ob sie im konkreten Unternehmen anzuwenden ist, hängt von weiteren Voraussetzungen und Berechnungen ab.

2129 selbst entscheidet nicht über die steuerliche Abziehbarkeit.

Merksatz

Buchhalterischer Zinsaufwand und steuerlicher Zinsabzug sind zwei unterschiedliche Prüfungen.

2129 und § 4 Abs. 4a EStG

Bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften kann § 4 Abs. 4a EStG bestimmte Schuldzinsen bei Überentnahmen vom Betriebsausgabenabzug ausschließen.

Dafür ist beispielsweise:

2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)

relevant.

Bei Kapitalgesellschaften wie einer GmbH gibt es jedoch keine Privatentnahmen des Gesellschafters im gleichen Sinn wie beim Einzelunternehmen.

Die klassische Überentnahmerechnung ist deshalb nicht der typische Anwendungsfall einer GmbH-Konzernfinanzierung.

2129 oder 2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen?

Ein Gesellschafter ist nicht automatisch dasselbe wie ein verbundenes Unternehmen.

2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen

betrifft Zinsen aus entsprechenden Gesellschafterdarlehen.

2129

betrifft langfristige Verbindlichkeiten gegenüber einem verbundenen Unternehmen.

Beispiel

Natürliche Person als Gesellschafter gewährt Darlehen:

→ 2114 prüfen

Muttergesellschaft gewährt langfristiges Darlehen:

→ 2129 prüfen

Merksatz

Gesellschafter und verbundenes Unternehmen sind nicht automatisch derselbe Sachverhalt.

2129 oder 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens?

Ein konzerninternes Darlehen kann gleichzeitig der Finanzierung von Anlagevermögen dienen.

Dann treffen zwei Merkmale aufeinander:

  • Finanzierung des Anlagevermögens
  • Gläubiger ist verbundenes Unternehmen

Welche Kontierung für den Jahresabschluss sachgerecht ist, richtet sich nach der vorgesehenen DATEV-/Abschlussgliederung und dem erforderlichen gesonderten Ausweis.

Wichtig ist, dass der Charakter als Zinsaufwand an ein verbundenes Unternehmen nicht verloren geht.

Merksatz

Treffen mehrere Spezialmerkmale zusammen, muss die für den Abschluss benötigte Gliederung geprüft werden.

Disagio bei einem konzerninternen Darlehen

Auch ein Darlehen eines verbundenen Unternehmens kann ein Agio, Disagio oder Damnum enthalten.

Die laufende Auflösung eines solchen Betrags ist nicht automatisch derselbe Vorgang wie der normale Zins auf 2129.

Für entsprechende Finanzierungsaufwendungen existieren Konten wie:

2123 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung

beziehungsweise bei Anlagefinanzierungen:

2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens

Merksatz

Laufender Konzernzins und Disagioauflösung getrennt betrachten.

Fremdwährungsdarlehen

Ein verbundenes ausländisches Unternehmen kann ein Darlehen beispielsweise in US-Dollar gewähren.

Dann entstehen möglicherweise zwei unterschiedliche Ergebniseffekte:

  • Zinsaufwand
  • Währungsumrechnungsgewinn oder -verlust

Beispiel

Zinsaufwand:

10.000 USD

Zusätzlich verändert sich der EUR-Wert der Darlehensschuld durch den Wechselkurs.

Der reine Zinsanteil kann auf 2129 gehören.

Der Wechselkurseffekt ist dagegen kein Zins und muss gesondert erfasst werden.

Für entsprechende Verluste kann beispielsweise:

2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

relevant sein.

Merksatz

Zins und Wechselkurseffekt nicht miteinander vermischen.

Praxisbeispiel 5: Darlehen der ausländischen Muttergesellschaft

Eine deutsche GmbH erhält von ihrer Muttergesellschaft ein Darlehen über:

500.000 USD

Laufzeit:

7 Jahre

Im Geschäftsjahr entstehen umgerechnet Zinsen von:

18.000,00 €

Grundsätzliche Zinsbuchung

2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 18.000,00 € an entsprechende Verbindlichkeit beziehungsweise 1200 Bank 18.000,00 €

Etwaige Währungsdifferenzen aus der Darlehensschuld werden separat beurteilt.

Zinsen und Verrechnungskonten im Konzern

Konzerne wickeln Zahlungen teilweise über Intercompany-Verrechnungskonten oder Cash-Pooling-Systeme ab.

Dabei muss unterschieden werden zwischen:

  • kurzfristigem laufendem Verrechnungssaldo
  • langfristigem Darlehen
  • tatsächlichem Zinsaufwand

Nicht jeder Saldo mit einer Muttergesellschaft ist automatisch eine langfristige Darlehensverbindlichkeit.

Merksatz

Intercompany-Konto genau ansehen: kurzfristiges Clearing und langfristiges Darlehen sind nicht dasselbe.

Cash Pooling

Bei einem Cash Pool werden Liquiditätsüberschüsse und -defizite innerhalb eines Konzerns zentral gesteuert.

Dadurch können Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen entstehen.

Ob dafür 2129 passt, hängt insbesondere davon ab, ob wirtschaftlich eine langfristige Verbindlichkeit vorliegt.

Bei kurzfristigen Cash-Pool-Salden kann dagegen beispielsweise 2119 oder ein anderes passendes Intercompany-Zinskonto relevant sein.

Merksatz

Cash Pool bedeutet nicht automatisch 2129 – Laufzeit und Vertragsstruktur prüfen.

Zinsen werden der Darlehensschuld zugeschlagen

Bei konzerninternen Finanzierungen können Zinsen kapitalisiert beziehungsweise der Darlehensschuld zugeschlagen werden, ohne dass Geld überwiesen wird.

Beispiel

Darlehenssaldo:

500.000,00 €

Jahreszins:

20.000,00 €

Zinsen werden nicht bezahlt, sondern erhöhen die Verbindlichkeit.

Buchungslogik

2129 Zinsaufwendungen 20.000,00 € an Verbindlichkeit gegenüber verbundenem Unternehmen 20.000,00 €

Neue Verbindlichkeit:

520.000,00 €

Merksatz

Zins kann Aufwand sein, obwohl kein Euro überwiesen wurde.

Zinsgutschrift

Wird eine konzerninterne Zinsabrechnung korrigiert, kann sich der Aufwand reduzieren.

Beispiel

Ursprüngliche Zinsen:

20.000,00 €

Korrektur:

2.000,00 €

Vereinfachte Buchung

entsprechende Verbindlichkeit beziehungsweise 1200 Bank 2.000,00 € an 2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen 2.000,00 €

Der Zinsaufwand sinkt auf 18.000,00 €.

Zinsaufwand und Zinsertrag nicht saldieren

Innerhalb eines Konzerns kann ein Unternehmen gleichzeitig:

  • Zinsen an ein verbundenes Unternehmen zahlen
  • und von einem anderen verbundenen Unternehmen Zinsen erhalten

Diese Beträge sollten nicht einfach miteinander verrechnet werden.

Beispiel

Zinsaufwand:

25.000,00 €

Zinsertrag:

10.000,00 €

Nicht einfach nur:

15.000,00 € Nettozinsaufwand

buchen.

Die Beträge werden getrennt als Aufwand und Ertrag ausgewiesen.

Merksatz

Konzerninterne Zinserträge und Zinsaufwendungen getrennt erfassen.

Warum die Trennung im Jahresabschluss wichtig ist

§ 275 HGB verlangt innerhalb der GuV bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen die zusätzliche Angabe:

davon an verbundene Unternehmen

2129 hilft, genau diesen Betrag aus der Finanzbuchhaltung nachvollziehbar zu ermitteln.

Beispiel

Gesamte Zinsaufwendungen:

100.000,00 €

Davon an verbundene Unternehmen:

30.000,00 €

Dann ist für den Jahresabschluss wichtig, dass diese 30.000,00 € separat identifizierbar sind.

Merksatz

2129 ist auch ein Abschluss- und Ausweiskonto, nicht nur ein internes Kostenkonto.

Abstimmung mit dem verbundenen Unternehmen

Intercompany-Salden sollten zum Jahresabschluss gegenseitig abgestimmt werden.

Beispiel

Unternehmen A weist aus:

Zinsaufwand gegenüber B:

50.000,00 €

Unternehmen B müsste grundsätzlich einen korrespondierenden Zinsertrag aus derselben Finanzierung nachvollziehen können.

Abweichungen können beispielsweise entstehen durch:

  • unterschiedliche Buchungszeitpunkte
  • Wechselkurse
  • noch nicht verbuchte Abrechnungen
  • unterschiedliche Periodenabgrenzung
  • falschen Zinssatz
  • unterschiedliche Vertragsauslegung

Merksatz

Intercompany-Zins sollte auf beiden Seiten des Konzerns erklärbar sein.

Dokumentation

Bei langfristigen konzerninternen Finanzierungen sollten insbesondere dokumentiert werden:

  • Darlehensgeber
  • Darlehensnehmer
  • Konzernbeziehung
  • Darlehensbetrag
  • Laufzeit
  • Restlaufzeit
  • Zinssatz
  • Zinsberechnung
  • Tilgungsplan
  • Währung
  • Sicherheiten
  • Verwendungszweck
  • Fremdvergleich
  • tatsächlich gebuchte und gezahlte Zinsen

Gerade bei internationalen Konzernen sind nachvollziehbare Darlehensverträge besonders wichtig.

Was wird typischerweise auf Konto 2129 gebucht?

Typischerweise werden auf 2129 erfasst:

  • Zinsen aus langfristigen Darlehen einer Muttergesellschaft
  • Zinsen aus langfristigen Darlehen einer Tochtergesellschaft
  • Zinsen aus langfristigen Darlehen einer Schwestergesellschaft
  • andere langfristige Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
  • periodengerecht abgegrenzte entsprechende Zinsen
  • aufgelaufene Zinsen, die der Intercompany-Verbindlichkeit zugeschlagen werden
  • Korrekturen solcher Zinsaufwendungen

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 2129?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 2129 gehören:

  • Zinsen eines normalen langfristigen Bankdarlehens → 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten
  • kurzfristige Zinsen an verbundene Unternehmen → 2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen
  • allgemeine Zinsen an verbundene Unternehmen ohne passende Langfristzuordnung → 2109 Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen prüfen
  • Zinsen eines Darlehens einer natürlichen Person als Gesellschafter → 2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen prüfen
  • Darlehenstilgung
  • ursprüngliche Darlehensauszahlung
  • Währungsverluste → 2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung prüfen
  • Disagio-/Damnum-Auflösung → 2123 beziehungsweise 2124 prüfen
  • Bankgebühren → 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs prüfen
  • Zinserträge

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 2129 Kontenbezeichnung: Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 2 Kategorie: Aufwand Bereich: Zinsen und ähnliche Aufwendungen / verbundene Unternehmen Normale Kontoseite: Soll Zinsaufwand: Soll Gutschriften und Korrekturen: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Zinsen und ähnliche Aufwendungen · davon an verbundene Unternehmen

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 2129 zeigt die im Geschäftsjahr erfassten Zinsaufwendungen aus langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen.

Beispiel

Darlehen Muttergesellschaft:

20.000,00 € Zinsen

Darlehen Schwestergesellschaft:

12.000,00 € Zinsen

Gesamtsaldo:

20.000 + 12.000 =

32.000,00 € Soll

Der Saldo zeigt damit 32.000,00 € entsprechenden Zinsaufwand.

Er zeigt nicht:

  • die Höhe der Darlehensschuld
  • die Höhe der Tilgung
  • die Höhe des gesamten konzerninternen Verrechnungssaldos

Merksatz

2129 zeigt Zinskosten – nicht die Intercompany-Schuld selbst.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

2129 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen sind:

  • größere Zinsgutschrift
  • Storno einer fehlerhaften Zinsabrechnung
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Zinsertrag wurde falsch auf 2129 erfasst
  • Intercompany-Abrechnung wurde doppelt korrigiert

Ein Habensaldo kann durch Korrekturen entstehen, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Normales Bankdarlehen auf 2129 buchen

Der Gläubiger muss ein verbundenes Unternehmen sein.

Kurzfristigen Intercompany-Zins auf 2129 buchen

Hier ist 2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen zu prüfen.

Gesamte Darlehensrate als Aufwand buchen

Nur der Zinsanteil ist Aufwand. Die Tilgung reduziert die Verbindlichkeit.

Muttergesellschaft automatisch mit Gesellschafterdarlehen gleichsetzen

Für bestimmte Gesellschafterdarlehen können speziellere Konten bestehen. Gesellschaftsrechtliche Beziehung und Abschlussausweis müssen geprüft werden.

Freundliches Geschäftspartnerunternehmen als verbundenes Unternehmen behandeln

Eine normale Geschäftsbeziehung macht zwei Unternehmen nicht zu verbundenen Unternehmen im Sinne des HGB.

Zinsen erst bei Zahlung buchen

Bei bilanzierenden Unternehmen ist die periodengerechte Entstehung des Zinsaufwands maßgeblich.

Intercompany-Zinsen nicht abstimmen

Aufwand des einen und Ertrag des anderen Konzernunternehmens sollten zum Abschluss nachvollziehbar zusammenpassen.

Fremdwährungsdifferenzen als Zinsen behandeln

Kursgewinne und -verluste sind getrennt vom Zinsaufwand zu erfassen.

Automatisch 19 % Vorsteuer aus Zinsen ziehen

Normale Darlehenszinsen enthalten regelmäßig keine gewöhnliche deutsche 19-%-Vorsteuer.

Ungewöhnliche Konzernzinsen ungeprüft übernehmen

Bei verbundenen Unternehmen können Fremdvergleich und Verrechnungspreisregeln relevant sein.

Steuerliche Abziehbarkeit mit Buchbarkeit gleichsetzen

Ein Zins kann handelsrechtlich Aufwand sein, obwohl steuerlich gesonderte Abzugsbeschränkungen geprüft werden müssen.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 2129 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen erfasst laufende Zinsaufwendungen aus langfristigen Finanzierungen, bei denen der Gläubiger ein verbundenes Unternehmen ist. Typische Fälle sind Darlehen einer Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft. 2129 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Die gesonderte Erfassung ist für den Jahresabschluss wichtig, weil § 275 HGB bei den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ausdrücklich den Anteil an verbundene Unternehmen hervorhebt. Von 2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen, 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten und 2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen ist das Konto sauber abzugrenzen.

Kurzform: Langfristiges Intercompany-Darlehen + Zinsen = 2129 im Soll. Kurzfristig = 2119. Normales langfristiges Darlehen = 2120. Tilgung ist kein Aufwand.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.