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SKR03 · KONTO 2126

Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens

Das Konto 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens erfasst laufende Schuldzinsen aus Darlehen, die der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dienen. Typische Beispiele sind Finanzierungen von Maschinen, technischen Anlagen, Fahrzeugen oder Betriebs- und Geschäftsausstattung. Das Konto ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und wird über die GuV abgeschlossen. Die getrennte Erfassung ist insbesondere für § 4 Abs. 4a EStG wichtig, da Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens von der dortigen Abzugsbeschränkung ausdrücklich unberührt bleiben.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird verwendet, wenn ein Unternehmen Fremdkapital aufnimmt, um Anlagevermögen zu finanzieren, und dafür Zinsen bezahlen muss.

Typische finanzierte Wirtschaftsgüter können sein:

  • Maschinen
  • technische Anlagen
  • Fahrzeuge
  • Betriebsausstattung
  • Geschäftsausstattung
  • Büroeinrichtung
  • Ladeneinrichtung
  • Werkzeuge
  • andere langfristig im Betrieb eingesetzte Anlagegüter

Der entscheidende Punkt ist der Finanzierungszusammenhang.

Das Darlehen muss tatsächlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens dienen.

Merksatz

Darlehen für Anlagevermögen + laufende Zinsen = 2126 prüfen.

Soll oder Haben?

2126 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Zinsaufwand entsteht → Soll
  • Zinsgutschrift, Korrektur oder Storno → Haben

Typische Buchung

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens an 1200 Bank

Merksatz

Finanzierungszinsen = Aufwand im Soll.

Praxisbeispiel 1: Maschine wird finanziert

Ein Unternehmen kauft eine Produktionsmaschine und finanziert sie über ein Bankdarlehen.

Darlehensbetrag:

200.000,00 €

Im ersten Jahr berechnet die Bank Zinsen von:

8.000,00 €

Buchung

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 8.000,00 € an 1200 Bank 8.000,00 €

Die 8.000,00 € sind Finanzierungskosten.

Der Buchwert der Maschine wird durch diese normale Zinszahlung nicht verändert.

Auch die Darlehensschuld sinkt durch die reine Zinszahlung nicht.

Merksatz

Zinsen bezahlen = Finanzierungsaufwand. Maschine und Darlehensschuld bleiben davon getrennt.

Zins und Tilgung unbedingt trennen

Eine Darlehensrate besteht häufig aus:

  • Tilgung
  • Zinsen

Nur der Zinsanteil gehört auf 2126.

Die Tilgung reduziert die entsprechende Darlehensverbindlichkeit.

Praxisbeispiel 2

Monatliche Rate:

5.000,00 €

Davon:

  • Tilgung: 4.200,00 €
  • Zinsen: 800,00 €

Buchungslogik

Darlehensverbindlichkeit 4.200,00 € 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 800,00 € an 1200 Bank 5.000,00 €

Nur die 800,00 € beeinflussen als Zinsaufwand die GuV.

Merksatz

Tilgung = Bilanz. Zinsen = GuV.

Warum ist die Tilgung kein Aufwand?

Bei Aufnahme eines Darlehens erhält das Unternehmen liquide Mittel und baut gleichzeitig eine Verbindlichkeit auf.

Beispiel

Darlehensaufnahme:

100.000,00 €

Vereinfacht:

1200 Bank 100.000,00 € an Darlehensverbindlichkeit 100.000,00 €

Die Darlehensaufnahme erzeugt keinen Ertrag.

Bei der Rückzahlung wird lediglich diese Schuld wieder vermindert.

Deshalb ist auch die Tilgung kein Aufwand.

Nur der Preis für die Kapitalüberlassung – also die Zinsen – wird als Aufwand erfasst.

Merksatz

Darlehen erhalten = kein Ertrag. Tilgung = kein Aufwand. Zinsen = Aufwand.

2126 oder 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten?

2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten ist ein allgemeines Konto für Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten.

2126 ist spezieller.

Es wird verwendet, wenn die Finanzierung gezielt dem Anlagevermögen zugeordnet werden kann.

Beispiel

Allgemeines langfristiges Unternehmensdarlehen ohne eindeutige Investitionszuordnung:

→ 2120 prüfen

Darlehen zum Kauf einer Produktionsmaschine:

→ 2126 prüfen

Merksatz

Allgemeine langfristige Finanzierung = 2120. Eindeutige Anlagefinanzierung = 2126.

2126 oder 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten?

2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten betrifft allgemeine kurzfristige Verpflichtungen.

2126 stellt dagegen auf den Zweck der Finanzierung ab: Anlagevermögen.

Beispiel

Kurzfristiger Betriebsmittelkredit für Waren und laufende Rechnungen:

→ 2110

Darlehen zur Finanzierung einer Maschine:

→ 2126 prüfen

Die genaue Kontierung sollte sich nach dem konkreten Finanzierungssachverhalt und der vorgesehenen Abschlussgliederung richten.

2126 oder 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören?

Für Gebäude existiert mit 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören ein noch spezielleres Konto.

2125

betriebliche Gebäude

2126

sonstiges Anlagevermögen

Beispiel

Finanzierung einer Produktionshalle:

→ 2125 prüfen

Finanzierung der darin aufgestellten Produktionsmaschine:

→ 2126

Merksatz

Gebäude = 2125. Maschine und anderes Anlagevermögen = 2126.

Praxisbeispiel 3: Gebäude und Maschine getrennt finanziert

Ein Unternehmen nimmt zwei Darlehen auf.

Darlehen A finanziert ein Betriebsgebäude.

Jahreszinsen:

15.000,00 €

→ 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören

Darlehen B finanziert eine Maschine.

Jahreszinsen:

7.000,00 €

→ 2126

Beide Zahlungen sind Zinsaufwand, werden aber wegen ihres unterschiedlichen Finanzierungszwecks getrennt ausgewiesen.

2126 und § 4 Abs. 4a EStG

2126 ist insbesondere im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4a EStG wichtig.

Diese Vorschrift kann bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften dazu führen, dass betriebliche Schuldzinsen wegen sogenannter Überentnahmen teilweise steuerlich nicht abzugsfähig sind.

Dafür existiert beispielsweise:

2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)

Das Gesetz enthält jedoch eine wichtige Ausnahme:

Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt von dieser Abzugsbeschränkung unberührt.

Merksatz

Echte Anlagefinanzierungszinsen werden von § 4 Abs. 4a EStG besonders behandelt.

Praxisbeispiel 4: Überentnahme und Maschinenkredit

Ein Einzelunternehmen hat hohe Privatentnahmen und muss deshalb § 4 Abs. 4a EStG prüfen.

Im Geschäftsjahr fallen an:

allgemeine Kontokorrentzinsen:

10.000,00 €

Zinsen eines eindeutig der Anschaffung einer Maschine zugeordneten Darlehens:

6.000,00 €

Die Maschinenfinanzierung ist bei der Prüfung gesondert zu behandeln, da § 4 Abs. 4a EStG Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens ausdrücklich von der Abzugsbeschränkung ausnimmt.

Die 6.000,00 € sollten deshalb klar als Anlagefinanzierungszinsen dokumentiert sein.

Merksatz

Bei Überentnahmen Anlagefinanzierungszinsen nicht einfach mit allen anderen Schuldzinsen vermischen.

Die Buchung allein beweist keine Anlagefinanzierung

Nur weil ein Zinsbetrag auf 2126 gebucht wurde, ist steuerlich noch nicht automatisch bewiesen, dass tatsächlich eine begünstigte Anlagefinanzierung vorliegt.

Entscheidend ist der reale Sachverhalt.

Nachvollziehbar sein sollten beispielsweise:

  • Darlehensvertrag
  • Anschaffung des Anlageguts
  • Zahlungsfluss
  • Darlehenshöhe
  • tatsächliche Verwendung der Mittel
  • zeitlicher Zusammenhang

Merksatz

Steuerrecht folgt dem tatsächlichen Finanzierungszweck – nicht bloß der Kontonummer.

Welche Anlagegüter können finanziert werden?

2126 kann beispielsweise bei Finanzierungen folgender Anlagegüter relevant sein:

Die Liste ist nicht abschließend.

Entscheidend ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens finanziert wird.

Praxisbeispiel 5: Finanzierung eines Pkw

Ein Unternehmen finanziert einen betrieblichen Pkw.

Darlehensschuld:

40.000,00 €

Jahreszinsen:

2.000,00 €

Zinsen

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 2.000,00 € an 1200 Bank 2.000,00 €

Fahrzeug

Der Pkw selbst wird auf:

0320 Pkw

geführt.

Fahrzeugabschreibung

Die planmäßige Abschreibung erfolgt beispielsweise über:

4832 Abschreibungen auf Kfz

Merksatz

0320 = Fahrzeug. 4832 = Werteverzehr. 2126 = Finanzierungskosten.

2126 oder Anlagenabschreibung?

Finanzierungszinsen dürfen nicht mit der Abschreibung des finanzierten Anlageguts verwechselt werden.

Abschreibung

verteilt die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Vermögensgegenstands über seine Nutzungsdauer.

Zinsen

sind Kosten für die Nutzung fremden Kapitals.

Beispiel

Maschine:

Anschaffungskosten 100.000,00 €

Jahres-AfA 10.000,00 €

Jahreszinsen 4.000,00 €

Dann können parallel entstehen:

4830 Abschreibungen auf Sachanlagen 10.000,00 €

und:

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 4.000,00 €

Merksatz

AfA = Kosten des Vermögensgegenstands. Zinsen = Kosten seiner Finanzierung.

Finanzierung und Anschaffung getrennt buchen

Ein häufiger Denkfehler wäre, Darlehen und Anlagegut als einen einzigen Buchungsvorgang zu betrachten.

Beispiel

Maschinenrechnung:

100.000,00 € netto

Vorsteuer:

19.000,00 €

Die Anschaffung wird beispielsweise gebucht:

0200 Technische Anlagen und Maschinen 100.000,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19.000,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.000,00 €

Die Finanzierung durch ein Darlehen wird separat erfasst.

Die späteren Zinsen werden auf 2126 gebucht.

Merksatz

Investition und Finanzierung sind zwei getrennte Vorgänge.

Zinsen erhöhen die Anschaffungskosten grundsätzlich nicht automatisch

Laufende Darlehenszinsen für die Anschaffung eines fertigen Wirtschaftsguts werden grundsätzlich als Finanzierungsaufwand behandelt.

Beispiel

Maschine:

80.000,00 €

Finanzierungszinsen im ersten Jahr:

4.000,00 €

Die Maschine wird nicht allein wegen dieser Finanzierung mit 84.000,00 € aktiviert.

Die Zinsen werden grundsätzlich getrennt auf 2126 erfasst.

Merksatz

Kaufpreis der Anlage und Finanzierungskosten nicht einfach zusammenaddieren.

Sonderfall: Zinsen während der Herstellung eines Anlageguts

Bei selbst hergestellten Vermögensgegenständen kann eine besondere Regelung gelten.

Nach § 255 Abs. 3 HGB gehören Fremdkapitalzinsen grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten.

Zinsen für Fremdkapital, das speziell zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen in die Herstellungskosten einbezogen werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.

Beispiel

Ein Unternehmen stellt eine große technische Anlage selbst her.

Während der Herstellungsphase entstehen eindeutig zurechenbare Finanzierungskosten.

Dann muss geprüft werden, ob diese Zinsen als laufender Aufwand auf 2126 behandelt oder im Rahmen des handelsrechtlichen Wahlrechts in die Herstellungskosten einbezogen werden.

Wichtig

Die steuerliche Behandlung ist gesondert zu prüfen.

Merksatz

Anlage fertig gekauft = Zinsen grundsätzlich laufender Finanzierungsaufwand. Selbst hergestellt = Herstellungszinsen gesondert prüfen.

Zinsen nach Fertigstellung

Ist der Vermögensgegenstand fertiggestellt und betriebsbereit, sind später anfallende normale Darlehenszinsen grundsätzlich keine Herstellungskosten mehr.

Sie sind laufender Finanzierungsaufwand.

Beispiel

Herstellungsphase endet am:

30. September

Danach wird die Anlage genutzt.

Zinsen für den anschließenden Finanzierungszeitraum gehören nicht deshalb weiter zu den Herstellungskosten, weil das ursprüngliche Darlehen noch besteht.

Merksatz

Herstellung endet – normale laufende Finanzierung beginnt beziehungsweise läuft als Aufwand weiter.

2126 oder 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens?

Auch diese Konten gehören zusammen, erfassen aber unterschiedliche Bestandteile einer Finanzierung.

2126

laufende Darlehenszinsen

2124

Auflösung eines Agios, Disagios oder Damnums aus der Anlagefinanzierung

Beispiel

Jahreszins:

5.000,00 €

→ 2126

jährliche Auflösung eines Disagios:

1.000,00 €

→ 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens

Merksatz

Normaler Anlagezins = 2126. Disagioauflösung = 2124.

Praxisbeispiel 6: Darlehen mit Disagio

Darlehen für eine Maschine:

100.000,00 €

Laufende Zinsen im Jahr:

4.000,00 €

Auflösung eines abgegrenzten Disagios:

1.500,00 €

Dann werden beide Beträge getrennt gebucht.

Zinsen

2126 4.000,00 € an 1200 Bank 4.000,00 €

Disagioauflösung

2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.500,00 € an entsprechendes Abgrenzungskonto 1.500,00 €

Gesamter Finanzierungsaufwand aus beiden Bestandteilen:

5.500,00 €

Gemischte Finanzierung

Ein Darlehen kann sowohl für Anlagevermögen als auch für laufende Betriebsausgaben verwendet werden.

Dann darf nicht automatisch der gesamte Zinsaufwand auf 2126 gebucht werden.

Beispiel

Darlehen:

200.000,00 €

Davon:

150.000,00 € für eine Maschine

50.000,00 € für laufende Betriebsmittel

Jahreszinsen insgesamt:

8.000,00 €

Sind die Finanzierungsanteile sachgerecht zuordenbar, kann eine entsprechende Aufteilung erforderlich sein.

Vereinfacht bei proportionaler Zuordnung:

75 % Anlagevermögen

25 % Betriebsmittel

Anlagefinanzierungsanteil der Zinsen:

8.000 × 75 % =

6.000,00 €

Der übrige Teil wäre auf das für die andere Finanzierung passende Zinskonto zu buchen.

Merksatz

Gemischtes Darlehen = Zinsen nicht automatisch vollständig auf 2126.

Umschuldung eines Anlagekredits

Ein Anlagekredit kann später durch ein neues Darlehen ersetzt werden.

Dann muss geprüft werden, ob der Finanzierungszusammenhang mit dem ursprünglichen Anlagegut weiterhin besteht.

Beispiel

Ursprüngliches Maschinendarlehen:

100.000,00 €

Restschuld:

60.000,00 €

Diese wird durch ein neues Darlehen über ebenfalls 60.000,00 € abgelöst.

Besteht der eindeutige wirtschaftliche Zusammenhang fort, können auch die Zinsen der Anschlussfinanzierung weiterhin der Anlagefinanzierung zugeordnet werden.

Die Finanzierungskette sollte jedoch nachvollziehbar dokumentiert sein.

Anlagegut verkauft, Darlehen besteht weiter

Wird das finanzierte Anlagegut verkauft, das Darlehen aber nicht sofort vollständig zurückgezahlt, muss die weitere Zinszuordnung überprüft werden.

Beispiel

Maschine verkauft.

Restdarlehen:

50.000,00 €

Das Darlehen läuft noch zwei Jahre weiter.

Dann sollte nicht automatisch für alle Folgejahre unverändert angenommen werden, dass sämtliche Zinsen weiterhin unter die ursprüngliche Anlagefinanzierungszuordnung fallen.

Der tatsächliche wirtschaftliche Zusammenhang muss geprüft werden.

Merksatz

Anlagegut weg = Finanzierungszuordnung neu beurteilen.

Keine Vorsteuer auf normale Darlehenszinsen

Normale Kreditzinsen sind grundsätzlich keine gewöhnliche mit 19 % Umsatzsteuer belastete Dienstleistungsrechnung.

Deshalb wird aus einer Zinsbelastung regelmäßig keine Vorsteuer herausgerechnet.

Beispiel

Zinsen:

3.000,00 €

Richtig:

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 3.000,00 € an 1200 Bank 3.000,00 €

Nicht automatisch:

2.521,01 € Zinsaufwand + 478,99 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %.

Merksatz

Darlehenszins = normalerweise keine 19-%-Vorsteuer.

Kreditgebühren sind nicht automatisch Zinsen

Bei einer Finanzierung können neben Zinsen weitere Kosten entstehen.

Beispiele:

  • Kreditprovision
  • Verwaltungskostenbeitrag
  • Bearbeitungsentgelt
  • Bereitstellungsentgelt
  • Kontoführungsgebühr

Diese Beträge gehören nicht automatisch auf 2126.

Für bestimmte Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge kann beispielsweise:

2141 Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge

relevant sein.

Normale Zahlungsverkehrskosten können dagegen beispielsweise auf:

4970 Nebenkosten des Geldverkehrs

gehören.

Merksatz

Alles aus einer Kreditabrechnung ist nicht automatisch Zins.

Bereitstellungszinsen

Bei größeren Investitionsfinanzierungen kann ein Kredit zugesagt sein, aber nur nach und nach abgerufen werden.

Für noch nicht abgerufene Darlehensmittel kann die Bank Bereitstellungszinsen oder ähnliche Entgelte verlangen.

Diese Kosten müssen nach ihrer wirtschaftlichen Funktion und der konkreten Kontierung beurteilt werden.

Sie sollten nicht allein wegen des Zusammenhangs mit dem Anlagekredit automatisch mit normalen laufenden Darlehenszinsen gleichgesetzt werden.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.

Auch diese Zahlung ist nicht automatisch ein normaler laufender Zins auf 2126.

Die konkrete wirtschaftliche Ursache muss geprüft werden.

Merksatz

Laufender Darlehenszins und Vorfälligkeitsentschädigung sind unterschiedliche Sachverhalte.

Zinsen über den Jahreswechsel

Bei bilanzierenden Unternehmen müssen Zinsen periodengerecht dem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind.

Beispiel

Zinsen für Dezember:

1.000,00 €

Bankabbuchung erfolgt erst im Januar.

Der Zinsaufwand gehört trotzdem grundsätzlich in das alte Geschäftsjahr.

Abschlusslogik

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.000,00 € an entsprechendes Verbindlichkeitskonto 1.000,00 €

Zahlung im Januar

Verbindlichkeitskonto 1.000,00 € an 1200 Bank 1.000,00 €

Die Zahlung erzeugt keinen zweiten Zinsaufwand.

Merksatz

Zinsen gehören zum Nutzungszeitraum des Kapitals, nicht zwingend zum Abbuchungstag.

Vorausbezahlte Zinsen

Werden Zinsen im Voraus bezahlt und betreffen sie teilweise das nächste Geschäftsjahr, kann eine aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich sein.

Dafür ist:

0980 Aktive Rechnungsabgrenzung

relevant.

Beispiel

Am 1. Oktober werden Zinsen für zwölf Monate im Voraus gezahlt:

12.000,00 €

Auf das laufende Jahr entfallen drei Monate:

3.000,00 €

Auf das Folgejahr entfallen:

9.000,00 €

Bei Bilanzierung muss der Folgejahresanteil grundsätzlich zeitlich abgegrenzt werden.

Merksatz

Zinsen vorausbezahlt = 0980 prüfen.

Zinsgutschrift

Wird eine frühere Zinsberechnung korrigiert, kann eine Zinsgutschrift entstehen.

Beispiel

Ursprüngliche Zinsen:

5.000,00 €

Korrektur:

500,00 €

Buchung

1200 Bank beziehungsweise Verrechnungskonto 500,00 € an 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 500,00 €

Der Zinsaufwand vermindert sich entsprechend.

Zinserträge nicht mit 2126 verrechnen

Ein Unternehmen kann gleichzeitig Zinsaufwendungen und Zinserträge haben.

Zinserträge werden auf Ertragskonten erfasst, beispielsweise:

2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Beispiel

Anlagefinanzierungszinsen:

10.000,00 €

Zinserträge:

1.500,00 €

Nicht einfach nur:

8.500,00 € Aufwand

buchen.

Aufwand und Ertrag werden getrennt ausgewiesen.

Merksatz

Zinsaufwand und Zinsertrag getrennt darstellen.

Finanzierung durch verbundenes Unternehmen

Wird das Anlagevermögen nicht durch eine Bank, sondern durch ein verbundenes Unternehmen finanziert, können speziellere Zinskonten und Ausweisvorschriften relevant werden.

Der Anlagevermögensbezug allein entscheidet dann möglicherweise nicht über die endgültige Kontierung.

Merksatz

Anlagefinanzierung plus besonderer Darlehensgeber = Spezialkonto prüfen.

Finanzierung durch Gesellschafter oder Mitunternehmer

Auch bei Darlehen eines Gesellschafters oder Mitunternehmers können spezielle Konten beziehungsweise steuerliche Regelungen gelten.

Beispielsweise existieren Konten für:

  • Zinsen aus Gesellschafterdarlehen
  • Zinsen an Mitunternehmer

Daher sollte nicht automatisch jeder Zins einer Anlagenfinanzierung auf 2126 landen, wenn ein speziellerer Ausweis erforderlich ist.

Fremdwährungsdarlehen

Anlagevermögen kann auch mit einem Fremdwährungsdarlehen finanziert werden.

Dann können zusätzlich zu den Zinsen Währungsgewinne oder Währungsverluste entstehen.

Diese Wechselkursdifferenzen sind keine Zinsen und gehören deshalb nicht auf 2126.

Für entsprechende Verluste kann beispielsweise:

2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

relevant sein.

Merksatz

Zins und Währungskurseffekt getrennt buchen.

2126 und Leasing

Bei einem normalen Leasingverhältnis zahlt das Unternehmen nicht automatisch Darlehenszinsen.

Leasingraten werden nach der jeweiligen Leasing- und Bilanzierungsbehandlung auf den dafür vorgesehenen Konten erfasst.

Bei Fahrzeugen kann beispielsweise:

4570 Mietleasing Kfz

relevant sein.

Nur wenn wirtschaftlich eine Finanzierung beziehungsweise eine entsprechende Zinskomponente gesondert zu erfassen ist, wird die Behandlung neu geprüft.

Merksatz

Leasingrate ist nicht automatisch Darlehenszins.

2126 zeigt nicht die Darlehensschuld

Das Konto zeigt ausschließlich die Zinskosten.

Beispiel

Restschuld des Investitionsdarlehens:

150.000,00 €

Zinsaufwand des Jahres:

6.000,00 €

2126 zeigt:

6.000,00 € Soll

Die 150.000,00 € Restschuld stehen auf einem Verbindlichkeitskonto.

Merksatz

2126 = Kosten der Finanzierung. Verbindlichkeitskonto = Höhe der Schuld.

2126 zeigt auch nicht den Wert des Anlagevermögens

Der finanzierte Vermögensgegenstand besitzt ein eigenes Anlagenkonto.

Beispiel

Maschinenbuchwert:

120.000,00 €

Darlehensrestschuld:

80.000,00 €

Jahreszinsen:

4.000,00 €

Diese drei Beträge stehen für völlig unterschiedliche Dinge:

  • 120.000,00 € Anlagevermögen
  • 80.000,00 € Verbindlichkeit
  • 4.000,00 € Zinsaufwand

Merksatz

Anlagewert, Darlehensschuld und Zinsaufwand niemals miteinander verwechseln.

Mehrere Investitionsdarlehen

Ein Unternehmen kann mehrere Anlagefinanzierungen besitzen.

Beispiel

Maschinendarlehen A:

5.000,00 € Zinsen

Fahrzeugdarlehen B:

2.000,00 € Zinsen

Ausstattungsdarlehen C:

3.000,00 € Zinsen

Gesamtsaldo 2126:

10.000,00 € Soll

Für die interne Nachvollziehbarkeit sollte trotzdem erkennbar bleiben, welches Darlehen welchem Vermögensgegenstand zugeordnet ist.

Kostenstellen und Anlagenzuordnung

Gerade bei größeren Unternehmen kann eine zusätzliche Zuordnung sinnvoll sein.

Beispiel

2126 insgesamt:

40.000,00 €

Davon:

  • Produktion: 20.000,00 €
  • Fuhrpark: 8.000,00 €
  • Logistik: 7.000,00 €
  • Verwaltung: 5.000,00 €

Das Sachkonto zeigt die Art des Aufwands.

Eine Kostenstelle oder Finanzierungsreferenz zeigt, wo beziehungsweise wodurch er entstanden ist.

Was wird typischerweise auf Konto 2126 gebucht?

Typischerweise werden auf 2126 erfasst:

  • Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung von Maschinen
  • Zinsen zur Finanzierung technischer Anlagen
  • Zinsen zur Finanzierung betrieblicher Fahrzeuge
  • Zinsen zur Finanzierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Zinsen zur Finanzierung anderer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • periodengerecht abgegrenzte entsprechende Zinsen
  • Korrekturen und Zinsgutschriften entsprechender Finanzierungen

Für Gebäude ist das speziellere Konto 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören zu prüfen.

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 2126?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 2126 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 2126 Kontenbezeichnung: Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 2 Kategorie: Aufwand Bereich: Zinsen und ähnliche Aufwendungen / Finanzierung des Anlagevermögens Normale Kontoseite: Soll Zinsaufwand: Soll Gutschriften und Korrekturen: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Zinsen und ähnliche Aufwendungen · Zinsaufwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 2126 zeigt die im Geschäftsjahr erfassten laufenden Zinsaufwendungen aus entsprechenden Anlagefinanzierungen.

Beispiel

Maschinenfinanzierung:

6.000,00 €

Fahrzeugfinanzierung:

2.000,00 €

Ausstattungsfinanzierung:

1.500,00 €

Saldo 2126:

6.000 + 2.000 + 1.500 =

9.500,00 € Soll

Dieser Betrag zeigt den Jahreszinsaufwand.

Er zeigt weder den Buchwert der finanzierten Anlagegüter noch die verbleibende Darlehensschuld.

Merksatz

2126 zeigt Zinskosten des Jahres – nicht Anlagewert oder Kreditrestschuld.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

2126 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen können sein:

  • größere Zinsgutschrift
  • Storno einer fehlerhaften Zinsbuchung
  • falsche Periodenabgrenzung
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Zinsertrag wurde versehentlich auf 2126 erfasst

Ein Habensaldo kann aufgrund von Korrekturen entstehen, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Gesamte Darlehensrate auf 2126 buchen

Nur der Zinsanteil gehört auf 2126. Die Tilgung reduziert die Verbindlichkeit.

Jeden langfristigen Zins auf 2126 buchen

Es muss tatsächlich ein Zusammenhang mit der Finanzierung von Anlagevermögen bestehen.

Gebäudezinsen auf 2126 buchen

Für Gebäude des Betriebsvermögens existiert mit 2125 ein spezielleres Konto.

Kontokorrentzinsen auf 2126 buchen

Dafür existiert 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten.

Allgemeines Betriebsmitteldarlehen als Anlagefinanzierung behandeln

Der Finanzierungszweck muss tatsächlich dem Anlagevermögen zugeordnet sein.

Disagioauflösung als normalen Zins buchen

Dafür ist 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens zu prüfen.

Zinsen zu den Anschaffungskosten eines fertig gekauften Anlageguts addieren

Laufende Finanzierungskosten sind grundsätzlich getrennt vom Anschaffungsvorgang zu behandeln.

Herstellungszinsen nie prüfen

Bei selbst hergestellten Vermögensgegenständen kann § 255 Abs. 3 HGB relevant sein.

Anlagefinanzierungszinsen in die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG einbeziehen

Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens bleiben von dieser Abzugsbeschränkung ausdrücklich unberührt.

Umgekehrt allein aufgrund von Konto 2126 eine steuerliche Ausnahme behaupten

Der reale Finanzierungszusammenhang muss nachweisbar sein.

Vorsteuer aus Darlehenszinsen herausrechnen

Normale Kreditzinsen enthalten regelmäßig keine abzugsfähige 19-%-Vorsteuer.

Kreditgebühren mit Zinsen vermischen

Kreditprovisionen, Verwaltungsbeiträge und Bankgebühren können andere Konten benötigen.

Gemischte Finanzierung vollständig auf 2126 buchen

Bei gleichzeitiger Finanzierung von Anlagevermögen und Betriebsmitteln kann eine sachgerechte Aufteilung erforderlich sein.

Anlagegut und Darlehen als denselben Vermögenswert behandeln

Anlagegut, Verbindlichkeit und Zinsaufwand sind drei unterschiedliche Rechnungslegungsgrößen.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens erfasst laufende Zinsaufwendungen aus Darlehen, die eindeutig der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dienen. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu allgemeinen langfristigen Zinsen auf 2120, Gebäudezinsen auf 2125, Kontokorrentzinsen auf 2118 und der Auflösung eines Disagios aus Anlagefinanzierungen auf 2124. Für § 4 Abs. 4a EStG ist die gesonderte Erfassung besonders bedeutsam, weil Schuldzinsen aus Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens von der dort geregelten Abzugsbeschränkung ausdrücklich unberührt bleiben.

Kurzform: Darlehen finanziert Maschine, Fahrzeug oder anderes Anlagevermögen + laufende Zinsen = 2126 im Soll. Gebäude = 2125. Disagioauflösung = 2124. Tilgung ist kein Aufwand.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

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Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.