Einfach erklärt
Das Konto 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens wird verwendet, wenn ein Unternehmen Fremdkapital aufnimmt, um Anlagevermögen zu finanzieren, und dafür Zinsen bezahlen muss.
Typische finanzierte Wirtschaftsgüter können sein:
- Maschinen
- technische Anlagen
- Fahrzeuge
- Betriebsausstattung
- Geschäftsausstattung
- Büroeinrichtung
- Ladeneinrichtung
- Werkzeuge
- andere langfristig im Betrieb eingesetzte Anlagegüter
Der entscheidende Punkt ist der Finanzierungszusammenhang.
Das Darlehen muss tatsächlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens dienen.
Merksatz
Darlehen für Anlagevermögen + laufende Zinsen = 2126 prüfen.
Soll oder Haben?
2126 ist ein Aufwandskonto.
Deshalb gilt grundsätzlich:
- Zinsaufwand entsteht → Soll
- Zinsgutschrift, Korrektur oder Storno → Haben
Typische Buchung
2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens an 1200 Bank
Merksatz
Finanzierungszinsen = Aufwand im Soll.
Praxisbeispiel 1: Maschine wird finanziert
Ein Unternehmen kauft eine Produktionsmaschine und finanziert sie über ein Bankdarlehen.
Darlehensbetrag:
200.000,00 €
Im ersten Jahr berechnet die Bank Zinsen von:
8.000,00 €
Buchung
2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 8.000,00 € an 1200 Bank 8.000,00 €
Die 8.000,00 € sind Finanzierungskosten.
Der Buchwert der Maschine wird durch diese normale Zinszahlung nicht verändert.
Auch die Darlehensschuld sinkt durch die reine Zinszahlung nicht.
Merksatz
Zinsen bezahlen = Finanzierungsaufwand. Maschine und Darlehensschuld bleiben davon getrennt.
Zins und Tilgung unbedingt trennen
Eine Darlehensrate besteht häufig aus:
- Tilgung
- Zinsen
Nur der Zinsanteil gehört auf 2126.
Die Tilgung reduziert die entsprechende Darlehensverbindlichkeit.
Praxisbeispiel 2
Monatliche Rate:
5.000,00 €
Davon:
- Tilgung: 4.200,00 €
- Zinsen: 800,00 €
Buchungslogik
Darlehensverbindlichkeit 4.200,00 € 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 800,00 € an 1200 Bank 5.000,00 €
Nur die 800,00 € beeinflussen als Zinsaufwand die GuV.
Merksatz
Tilgung = Bilanz. Zinsen = GuV.
Warum ist die Tilgung kein Aufwand?
Bei Aufnahme eines Darlehens erhält das Unternehmen liquide Mittel und baut gleichzeitig eine Verbindlichkeit auf.
Beispiel
Darlehensaufnahme:
100.000,00 €
Vereinfacht:
1200 Bank 100.000,00 € an Darlehensverbindlichkeit 100.000,00 €
Die Darlehensaufnahme erzeugt keinen Ertrag.
Bei der Rückzahlung wird lediglich diese Schuld wieder vermindert.
Deshalb ist auch die Tilgung kein Aufwand.
Nur der Preis für die Kapitalüberlassung – also die Zinsen – wird als Aufwand erfasst.
Merksatz
Darlehen erhalten = kein Ertrag. Tilgung = kein Aufwand. Zinsen = Aufwand.
2126 oder 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten?
2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten ist ein allgemeines Konto für Zinsen aus langfristigen Verbindlichkeiten.
2126 ist spezieller.
Es wird verwendet, wenn die Finanzierung gezielt dem Anlagevermögen zugeordnet werden kann.
Beispiel
Allgemeines langfristiges Unternehmensdarlehen ohne eindeutige Investitionszuordnung:
→ 2120 prüfen
Darlehen zum Kauf einer Produktionsmaschine:
→ 2126 prüfen
Merksatz
Allgemeine langfristige Finanzierung = 2120. Eindeutige Anlagefinanzierung = 2126.
2126 oder 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten?
2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten betrifft allgemeine kurzfristige Verpflichtungen.
2126 stellt dagegen auf den Zweck der Finanzierung ab: Anlagevermögen.
Beispiel
Kurzfristiger Betriebsmittelkredit für Waren und laufende Rechnungen:
→ 2110
Darlehen zur Finanzierung einer Maschine:
→ 2126 prüfen
Die genaue Kontierung sollte sich nach dem konkreten Finanzierungssachverhalt und der vorgesehenen Abschlussgliederung richten.
2126 oder 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören?
Für Gebäude existiert mit 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören ein noch spezielleres Konto.
2125
betriebliche Gebäude
2126
sonstiges Anlagevermögen
Beispiel
Finanzierung einer Produktionshalle:
→ 2125 prüfen
Finanzierung der darin aufgestellten Produktionsmaschine:
→ 2126
Merksatz
Gebäude = 2125. Maschine und anderes Anlagevermögen = 2126.
Praxisbeispiel 3: Gebäude und Maschine getrennt finanziert
Ein Unternehmen nimmt zwei Darlehen auf.
Darlehen A finanziert ein Betriebsgebäude.
Jahreszinsen:
15.000,00 €
→ 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören
Darlehen B finanziert eine Maschine.
Jahreszinsen:
7.000,00 €
→ 2126
Beide Zahlungen sind Zinsaufwand, werden aber wegen ihres unterschiedlichen Finanzierungszwecks getrennt ausgewiesen.
2126 und § 4 Abs. 4a EStG
2126 ist insbesondere im Zusammenhang mit § 4 Abs. 4a EStG wichtig.
Diese Vorschrift kann bei Einzelunternehmen und Mitunternehmerschaften dazu führen, dass betriebliche Schuldzinsen wegen sogenannter Überentnahmen teilweise steuerlich nicht abzugsfähig sind.
Dafür existiert beispielsweise:
2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)
Das Gesetz enthält jedoch eine wichtige Ausnahme:
Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt von dieser Abzugsbeschränkung unberührt.
Merksatz
Echte Anlagefinanzierungszinsen werden von § 4 Abs. 4a EStG besonders behandelt.
Praxisbeispiel 4: Überentnahme und Maschinenkredit
Ein Einzelunternehmen hat hohe Privatentnahmen und muss deshalb § 4 Abs. 4a EStG prüfen.
Im Geschäftsjahr fallen an:
allgemeine Kontokorrentzinsen:
10.000,00 €
Zinsen eines eindeutig der Anschaffung einer Maschine zugeordneten Darlehens:
6.000,00 €
Die Maschinenfinanzierung ist bei der Prüfung gesondert zu behandeln, da § 4 Abs. 4a EStG Schuldzinsen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens ausdrücklich von der Abzugsbeschränkung ausnimmt.
Die 6.000,00 € sollten deshalb klar als Anlagefinanzierungszinsen dokumentiert sein.
Merksatz
Bei Überentnahmen Anlagefinanzierungszinsen nicht einfach mit allen anderen Schuldzinsen vermischen.
Die Buchung allein beweist keine Anlagefinanzierung
Nur weil ein Zinsbetrag auf 2126 gebucht wurde, ist steuerlich noch nicht automatisch bewiesen, dass tatsächlich eine begünstigte Anlagefinanzierung vorliegt.
Entscheidend ist der reale Sachverhalt.
Nachvollziehbar sein sollten beispielsweise:
- Darlehensvertrag
- Anschaffung des Anlageguts
- Zahlungsfluss
- Darlehenshöhe
- tatsächliche Verwendung der Mittel
- zeitlicher Zusammenhang
Merksatz
Steuerrecht folgt dem tatsächlichen Finanzierungszweck – nicht bloß der Kontonummer.
Welche Anlagegüter können finanziert werden?
2126 kann beispielsweise bei Finanzierungen folgender Anlagegüter relevant sein:
- 0200 Technische Anlagen und Maschinen
- 0220 Maschinengebundene Werkzeuge
- 0320 Pkw
- 0400 Betriebsausstattung
- 0410 Geschäftsausstattung
- 0420 Büroeinrichtung
- 0430 Ladeneinrichtung
- 0440 Werkzeuge
- 0450 Einbauten in fremde Grundstücke
Die Liste ist nicht abschließend.
Entscheidend ist, dass ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens finanziert wird.
Praxisbeispiel 5: Finanzierung eines Pkw
Ein Unternehmen finanziert einen betrieblichen Pkw.
Darlehensschuld:
40.000,00 €
Jahreszinsen:
2.000,00 €
Zinsen
2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 2.000,00 € an 1200 Bank 2.000,00 €
Fahrzeug
Der Pkw selbst wird auf:
geführt.
Fahrzeugabschreibung
Die planmäßige Abschreibung erfolgt beispielsweise über:
Merksatz
0320 = Fahrzeug. 4832 = Werteverzehr. 2126 = Finanzierungskosten.
2126 oder Anlagenabschreibung?
Finanzierungszinsen dürfen nicht mit der Abschreibung des finanzierten Anlageguts verwechselt werden.
Abschreibung
verteilt die Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten des Vermögensgegenstands über seine Nutzungsdauer.
Zinsen
sind Kosten für die Nutzung fremden Kapitals.
Beispiel
Maschine:
Anschaffungskosten 100.000,00 €
Jahres-AfA 10.000,00 €
Jahreszinsen 4.000,00 €
Dann können parallel entstehen:
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen 10.000,00 €
und:
2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 4.000,00 €
Merksatz
AfA = Kosten des Vermögensgegenstands. Zinsen = Kosten seiner Finanzierung.
Finanzierung und Anschaffung getrennt buchen
Ein häufiger Denkfehler wäre, Darlehen und Anlagegut als einen einzigen Buchungsvorgang zu betrachten.
Beispiel
Maschinenrechnung:
100.000,00 € netto
Vorsteuer:
19.000,00 €
Die Anschaffung wird beispielsweise gebucht:
0200 Technische Anlagen und Maschinen 100.000,00 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 % 19.000,00 € an 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 119.000,00 €
Die Finanzierung durch ein Darlehen wird separat erfasst.
Die späteren Zinsen werden auf 2126 gebucht.
Merksatz
Investition und Finanzierung sind zwei getrennte Vorgänge.
Zinsen erhöhen die Anschaffungskosten grundsätzlich nicht automatisch
Laufende Darlehenszinsen für die Anschaffung eines fertigen Wirtschaftsguts werden grundsätzlich als Finanzierungsaufwand behandelt.
Beispiel
Maschine:
80.000,00 €
Finanzierungszinsen im ersten Jahr:
4.000,00 €
Die Maschine wird nicht allein wegen dieser Finanzierung mit 84.000,00 € aktiviert.
Die Zinsen werden grundsätzlich getrennt auf 2126 erfasst.
Merksatz
Kaufpreis der Anlage und Finanzierungskosten nicht einfach zusammenaddieren.
Sonderfall: Zinsen während der Herstellung eines Anlageguts
Bei selbst hergestellten Vermögensgegenständen kann eine besondere Regelung gelten.
Nach § 255 Abs. 3 HGB gehören Fremdkapitalzinsen grundsätzlich nicht zu den Herstellungskosten.
Zinsen für Fremdkapital, das speziell zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, dürfen jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen in die Herstellungskosten einbezogen werden, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Beispiel
Ein Unternehmen stellt eine große technische Anlage selbst her.
Während der Herstellungsphase entstehen eindeutig zurechenbare Finanzierungskosten.
Dann muss geprüft werden, ob diese Zinsen als laufender Aufwand auf 2126 behandelt oder im Rahmen des handelsrechtlichen Wahlrechts in die Herstellungskosten einbezogen werden.
Wichtig
Die steuerliche Behandlung ist gesondert zu prüfen.
Merksatz
Anlage fertig gekauft = Zinsen grundsätzlich laufender Finanzierungsaufwand. Selbst hergestellt = Herstellungszinsen gesondert prüfen.
Zinsen nach Fertigstellung
Ist der Vermögensgegenstand fertiggestellt und betriebsbereit, sind später anfallende normale Darlehenszinsen grundsätzlich keine Herstellungskosten mehr.
Sie sind laufender Finanzierungsaufwand.
Beispiel
Herstellungsphase endet am:
30. September
Danach wird die Anlage genutzt.
Zinsen für den anschließenden Finanzierungszeitraum gehören nicht deshalb weiter zu den Herstellungskosten, weil das ursprüngliche Darlehen noch besteht.
Merksatz
Herstellung endet – normale laufende Finanzierung beginnt beziehungsweise läuft als Aufwand weiter.
2126 oder 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens?
Auch diese Konten gehören zusammen, erfassen aber unterschiedliche Bestandteile einer Finanzierung.
2126
laufende Darlehenszinsen
2124
Auflösung eines Agios, Disagios oder Damnums aus der Anlagefinanzierung
Beispiel
Jahreszins:
5.000,00 €
→ 2126
jährliche Auflösung eines Disagios:
1.000,00 €
→ 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens
Merksatz
Normaler Anlagezins = 2126. Disagioauflösung = 2124.
Praxisbeispiel 6: Darlehen mit Disagio
Darlehen für eine Maschine:
100.000,00 €
Laufende Zinsen im Jahr:
4.000,00 €
Auflösung eines abgegrenzten Disagios:
1.500,00 €
Dann werden beide Beträge getrennt gebucht.
Zinsen
2126 4.000,00 € an 1200 Bank 4.000,00 €
Disagioauflösung
2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.500,00 € an entsprechendes Abgrenzungskonto 1.500,00 €
Gesamter Finanzierungsaufwand aus beiden Bestandteilen:
5.500,00 €
Gemischte Finanzierung
Ein Darlehen kann sowohl für Anlagevermögen als auch für laufende Betriebsausgaben verwendet werden.
Dann darf nicht automatisch der gesamte Zinsaufwand auf 2126 gebucht werden.
Beispiel
Darlehen:
200.000,00 €
Davon:
150.000,00 € für eine Maschine
50.000,00 € für laufende Betriebsmittel
Jahreszinsen insgesamt:
8.000,00 €
Sind die Finanzierungsanteile sachgerecht zuordenbar, kann eine entsprechende Aufteilung erforderlich sein.
Vereinfacht bei proportionaler Zuordnung:
75 % Anlagevermögen
25 % Betriebsmittel
Anlagefinanzierungsanteil der Zinsen:
8.000 × 75 % =
6.000,00 €
Der übrige Teil wäre auf das für die andere Finanzierung passende Zinskonto zu buchen.
Merksatz
Gemischtes Darlehen = Zinsen nicht automatisch vollständig auf 2126.
Umschuldung eines Anlagekredits
Ein Anlagekredit kann später durch ein neues Darlehen ersetzt werden.
Dann muss geprüft werden, ob der Finanzierungszusammenhang mit dem ursprünglichen Anlagegut weiterhin besteht.
Beispiel
Ursprüngliches Maschinendarlehen:
100.000,00 €
Restschuld:
60.000,00 €
Diese wird durch ein neues Darlehen über ebenfalls 60.000,00 € abgelöst.
Besteht der eindeutige wirtschaftliche Zusammenhang fort, können auch die Zinsen der Anschlussfinanzierung weiterhin der Anlagefinanzierung zugeordnet werden.
Die Finanzierungskette sollte jedoch nachvollziehbar dokumentiert sein.
Anlagegut verkauft, Darlehen besteht weiter
Wird das finanzierte Anlagegut verkauft, das Darlehen aber nicht sofort vollständig zurückgezahlt, muss die weitere Zinszuordnung überprüft werden.
Beispiel
Maschine verkauft.
Restdarlehen:
50.000,00 €
Das Darlehen läuft noch zwei Jahre weiter.
Dann sollte nicht automatisch für alle Folgejahre unverändert angenommen werden, dass sämtliche Zinsen weiterhin unter die ursprüngliche Anlagefinanzierungszuordnung fallen.
Der tatsächliche wirtschaftliche Zusammenhang muss geprüft werden.
Merksatz
Anlagegut weg = Finanzierungszuordnung neu beurteilen.
Keine Vorsteuer auf normale Darlehenszinsen
Normale Kreditzinsen sind grundsätzlich keine gewöhnliche mit 19 % Umsatzsteuer belastete Dienstleistungsrechnung.
Deshalb wird aus einer Zinsbelastung regelmäßig keine Vorsteuer herausgerechnet.
Beispiel
Zinsen:
3.000,00 €
Richtig:
2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 3.000,00 € an 1200 Bank 3.000,00 €
Nicht automatisch:
2.521,01 € Zinsaufwand + 478,99 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %.
Merksatz
Darlehenszins = normalerweise keine 19-%-Vorsteuer.
Kreditgebühren sind nicht automatisch Zinsen
Bei einer Finanzierung können neben Zinsen weitere Kosten entstehen.
Beispiele:
- Kreditprovision
- Verwaltungskostenbeitrag
- Bearbeitungsentgelt
- Bereitstellungsentgelt
- Kontoführungsgebühr
Diese Beträge gehören nicht automatisch auf 2126.
Für bestimmte Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge kann beispielsweise:
2141 Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge
relevant sein.
Normale Zahlungsverkehrskosten können dagegen beispielsweise auf:
4970 Nebenkosten des Geldverkehrs
gehören.
Merksatz
Alles aus einer Kreditabrechnung ist nicht automatisch Zins.
Bereitstellungszinsen
Bei größeren Investitionsfinanzierungen kann ein Kredit zugesagt sein, aber nur nach und nach abgerufen werden.
Für noch nicht abgerufene Darlehensmittel kann die Bank Bereitstellungszinsen oder ähnliche Entgelte verlangen.
Diese Kosten müssen nach ihrer wirtschaftlichen Funktion und der konkreten Kontierung beurteilt werden.
Sie sollten nicht allein wegen des Zusammenhangs mit dem Anlagekredit automatisch mit normalen laufenden Darlehenszinsen gleichgesetzt werden.
Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann eine Vorfälligkeitsentschädigung entstehen.
Auch diese Zahlung ist nicht automatisch ein normaler laufender Zins auf 2126.
Die konkrete wirtschaftliche Ursache muss geprüft werden.
Merksatz
Laufender Darlehenszins und Vorfälligkeitsentschädigung sind unterschiedliche Sachverhalte.
Zinsen über den Jahreswechsel
Bei bilanzierenden Unternehmen müssen Zinsen periodengerecht dem Wirtschaftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind.
Beispiel
Zinsen für Dezember:
1.000,00 €
Bankabbuchung erfolgt erst im Januar.
Der Zinsaufwand gehört trotzdem grundsätzlich in das alte Geschäftsjahr.
Abschlusslogik
2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 1.000,00 € an entsprechendes Verbindlichkeitskonto 1.000,00 €
Zahlung im Januar
Verbindlichkeitskonto 1.000,00 € an 1200 Bank 1.000,00 €
Die Zahlung erzeugt keinen zweiten Zinsaufwand.
Merksatz
Zinsen gehören zum Nutzungszeitraum des Kapitals, nicht zwingend zum Abbuchungstag.
Vorausbezahlte Zinsen
Werden Zinsen im Voraus bezahlt und betreffen sie teilweise das nächste Geschäftsjahr, kann eine aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich sein.
Dafür ist:
0980 Aktive Rechnungsabgrenzung
relevant.
Beispiel
Am 1. Oktober werden Zinsen für zwölf Monate im Voraus gezahlt:
12.000,00 €
Auf das laufende Jahr entfallen drei Monate:
3.000,00 €
Auf das Folgejahr entfallen:
9.000,00 €
Bei Bilanzierung muss der Folgejahresanteil grundsätzlich zeitlich abgegrenzt werden.
Merksatz
Zinsen vorausbezahlt = 0980 prüfen.
Zinsgutschrift
Wird eine frühere Zinsberechnung korrigiert, kann eine Zinsgutschrift entstehen.
Beispiel
Ursprüngliche Zinsen:
5.000,00 €
Korrektur:
500,00 €
Buchung
1200 Bank beziehungsweise Verrechnungskonto 500,00 € an 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens 500,00 €
Der Zinsaufwand vermindert sich entsprechend.
Zinserträge nicht mit 2126 verrechnen
Ein Unternehmen kann gleichzeitig Zinsaufwendungen und Zinserträge haben.
Zinserträge werden auf Ertragskonten erfasst, beispielsweise:
2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Beispiel
Anlagefinanzierungszinsen:
10.000,00 €
Zinserträge:
1.500,00 €
Nicht einfach nur:
8.500,00 € Aufwand
buchen.
Aufwand und Ertrag werden getrennt ausgewiesen.
Merksatz
Zinsaufwand und Zinsertrag getrennt darstellen.
Finanzierung durch verbundenes Unternehmen
Wird das Anlagevermögen nicht durch eine Bank, sondern durch ein verbundenes Unternehmen finanziert, können speziellere Zinskonten und Ausweisvorschriften relevant werden.
Der Anlagevermögensbezug allein entscheidet dann möglicherweise nicht über die endgültige Kontierung.
Merksatz
Anlagefinanzierung plus besonderer Darlehensgeber = Spezialkonto prüfen.
Finanzierung durch Gesellschafter oder Mitunternehmer
Auch bei Darlehen eines Gesellschafters oder Mitunternehmers können spezielle Konten beziehungsweise steuerliche Regelungen gelten.
Beispielsweise existieren Konten für:
- Zinsen aus Gesellschafterdarlehen
- Zinsen an Mitunternehmer
Daher sollte nicht automatisch jeder Zins einer Anlagenfinanzierung auf 2126 landen, wenn ein speziellerer Ausweis erforderlich ist.
Fremdwährungsdarlehen
Anlagevermögen kann auch mit einem Fremdwährungsdarlehen finanziert werden.
Dann können zusätzlich zu den Zinsen Währungsgewinne oder Währungsverluste entstehen.
Diese Wechselkursdifferenzen sind keine Zinsen und gehören deshalb nicht auf 2126.
Für entsprechende Verluste kann beispielsweise:
2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung
relevant sein.
Merksatz
Zins und Währungskurseffekt getrennt buchen.
2126 und Leasing
Bei einem normalen Leasingverhältnis zahlt das Unternehmen nicht automatisch Darlehenszinsen.
Leasingraten werden nach der jeweiligen Leasing- und Bilanzierungsbehandlung auf den dafür vorgesehenen Konten erfasst.
Bei Fahrzeugen kann beispielsweise:
relevant sein.
Nur wenn wirtschaftlich eine Finanzierung beziehungsweise eine entsprechende Zinskomponente gesondert zu erfassen ist, wird die Behandlung neu geprüft.
Merksatz
Leasingrate ist nicht automatisch Darlehenszins.
2126 zeigt nicht die Darlehensschuld
Das Konto zeigt ausschließlich die Zinskosten.
Beispiel
Restschuld des Investitionsdarlehens:
150.000,00 €
Zinsaufwand des Jahres:
6.000,00 €
2126 zeigt:
6.000,00 € Soll
Die 150.000,00 € Restschuld stehen auf einem Verbindlichkeitskonto.
Merksatz
2126 = Kosten der Finanzierung. Verbindlichkeitskonto = Höhe der Schuld.
2126 zeigt auch nicht den Wert des Anlagevermögens
Der finanzierte Vermögensgegenstand besitzt ein eigenes Anlagenkonto.
Beispiel
Maschinenbuchwert:
120.000,00 €
Darlehensrestschuld:
80.000,00 €
Jahreszinsen:
4.000,00 €
Diese drei Beträge stehen für völlig unterschiedliche Dinge:
- 120.000,00 € Anlagevermögen
- 80.000,00 € Verbindlichkeit
- 4.000,00 € Zinsaufwand
Merksatz
Anlagewert, Darlehensschuld und Zinsaufwand niemals miteinander verwechseln.
Mehrere Investitionsdarlehen
Ein Unternehmen kann mehrere Anlagefinanzierungen besitzen.
Beispiel
Maschinendarlehen A:
5.000,00 € Zinsen
Fahrzeugdarlehen B:
2.000,00 € Zinsen
Ausstattungsdarlehen C:
3.000,00 € Zinsen
Gesamtsaldo 2126:
10.000,00 € Soll
Für die interne Nachvollziehbarkeit sollte trotzdem erkennbar bleiben, welches Darlehen welchem Vermögensgegenstand zugeordnet ist.
Kostenstellen und Anlagenzuordnung
Gerade bei größeren Unternehmen kann eine zusätzliche Zuordnung sinnvoll sein.
Beispiel
2126 insgesamt:
40.000,00 €
Davon:
- Produktion: 20.000,00 €
- Fuhrpark: 8.000,00 €
- Logistik: 7.000,00 €
- Verwaltung: 5.000,00 €
Das Sachkonto zeigt die Art des Aufwands.
Eine Kostenstelle oder Finanzierungsreferenz zeigt, wo beziehungsweise wodurch er entstanden ist.
Was wird typischerweise auf Konto 2126 gebucht?
Typischerweise werden auf 2126 erfasst:
- Zinsen eines Darlehens zur Finanzierung von Maschinen
- Zinsen zur Finanzierung technischer Anlagen
- Zinsen zur Finanzierung betrieblicher Fahrzeuge
- Zinsen zur Finanzierung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Zinsen zur Finanzierung anderer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
- periodengerecht abgegrenzte entsprechende Zinsen
- Korrekturen und Zinsgutschriften entsprechender Finanzierungen
Für Gebäude ist das speziellere Konto 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören zu prüfen.
Was gehört typischerweise nicht auf Konto 2126?
Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 2126 gehören:
- Tilgung eines Investitionsdarlehens → entsprechendes Verbindlichkeitskonto
- allgemeine kurzfristige Zinsen → 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten
- Kontokorrentzinsen → 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten
- allgemeine langfristige Zinsen ohne Anlagebezug → 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten
- Zinsen für betriebliche Gebäude → 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören
- Auflösung eines Disagios/Damnums aus Anlagefinanzierung → 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens
- nicht abzugsfähiger Schuldzinsen-Hinzurechnungsbetrag → 2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)
- Kreditprovisionen und bestimmte Verwaltungsbeiträge → 2141 Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge prüfen
- normale Bankgebühren → 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs
- Anschaffungskosten des Anlageguts
- planmäßige Abschreibung des Anlageguts → beispielsweise 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen oder 4832 Abschreibungen auf Kfz
- Währungsverluste → 2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung prüfen
- private Finanzierungszinsen
Kontoart und Abschluss
Kontonummer: 2126 Kontenbezeichnung: Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 2 Kategorie: Aufwand Bereich: Zinsen und ähnliche Aufwendungen / Finanzierung des Anlagevermögens Normale Kontoseite: Soll Zinsaufwand: Soll Gutschriften und Korrekturen: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Zinsen und ähnliche Aufwendungen · Zinsaufwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG
Was zeigt der Saldo des Kontos?
Der typische Sollsaldo von 2126 zeigt die im Geschäftsjahr erfassten laufenden Zinsaufwendungen aus entsprechenden Anlagefinanzierungen.
Beispiel
Maschinenfinanzierung:
6.000,00 €
Fahrzeugfinanzierung:
2.000,00 €
Ausstattungsfinanzierung:
1.500,00 €
Saldo 2126:
6.000 + 2.000 + 1.500 =
9.500,00 € Soll
Dieser Betrag zeigt den Jahreszinsaufwand.
Er zeigt weder den Buchwert der finanzierten Anlagegüter noch die verbleibende Darlehensschuld.
Merksatz
2126 zeigt Zinskosten des Jahres – nicht Anlagewert oder Kreditrestschuld.
Warum ein Habensaldo auffällig wäre
2126 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.
Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.
Mögliche Ursachen können sein:
- größere Zinsgutschrift
- Storno einer fehlerhaften Zinsbuchung
- falsche Periodenabgrenzung
- Soll und Haben wurden vertauscht
- Zinsertrag wurde versehentlich auf 2126 erfasst
Ein Habensaldo kann aufgrund von Korrekturen entstehen, sollte aber nachvollziehbar sein.
Typische Fehler
Gesamte Darlehensrate auf 2126 buchen
Nur der Zinsanteil gehört auf 2126. Die Tilgung reduziert die Verbindlichkeit.
Jeden langfristigen Zins auf 2126 buchen
Es muss tatsächlich ein Zusammenhang mit der Finanzierung von Anlagevermögen bestehen.
Gebäudezinsen auf 2126 buchen
Für Gebäude des Betriebsvermögens existiert mit 2125 ein spezielleres Konto.
Kontokorrentzinsen auf 2126 buchen
Dafür existiert 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten.
Allgemeines Betriebsmitteldarlehen als Anlagefinanzierung behandeln
Der Finanzierungszweck muss tatsächlich dem Anlagevermögen zugeordnet sein.
Disagioauflösung als normalen Zins buchen
Dafür ist 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens zu prüfen.
Zinsen zu den Anschaffungskosten eines fertig gekauften Anlageguts addieren
Laufende Finanzierungskosten sind grundsätzlich getrennt vom Anschaffungsvorgang zu behandeln.
Herstellungszinsen nie prüfen
Bei selbst hergestellten Vermögensgegenständen kann § 255 Abs. 3 HGB relevant sein.
Anlagefinanzierungszinsen in die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG einbeziehen
Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens bleiben von dieser Abzugsbeschränkung ausdrücklich unberührt.
Umgekehrt allein aufgrund von Konto 2126 eine steuerliche Ausnahme behaupten
Der reale Finanzierungszusammenhang muss nachweisbar sein.
Vorsteuer aus Darlehenszinsen herausrechnen
Normale Kreditzinsen enthalten regelmäßig keine abzugsfähige 19-%-Vorsteuer.
Kreditgebühren mit Zinsen vermischen
Kreditprovisionen, Verwaltungsbeiträge und Bankgebühren können andere Konten benötigen.
Gemischte Finanzierung vollständig auf 2126 buchen
Bei gleichzeitiger Finanzierung von Anlagevermögen und Betriebsmitteln kann eine sachgerechte Aufteilung erforderlich sein.
Anlagegut und Darlehen als denselben Vermögenswert behandeln
Anlagegut, Verbindlichkeit und Zinsaufwand sind drei unterschiedliche Rechnungslegungsgrößen.
Verwandte Konten
- 0200 Technische Anlagen und Maschinen – typisches finanziertes Anlagevermögen
- 0320 Pkw – mögliches finanziertes Fahrzeug
- 0400 Betriebsausstattung – mögliches finanziertes Anlagevermögen
- 0410 Geschäftsausstattung – mögliches finanziertes Anlagevermögen
- 0420 Büroeinrichtung – mögliches finanziertes Anlagevermögen
- 0440 Werkzeuge – mögliches finanziertes Anlagevermögen
- 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung – vorausbezahlte Zinsen für Folgeperioden
- 1200 Bank – Zahlung beziehungsweise Belastung der Zinsen
- 1600 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen – mögliche Verbindlichkeit aus der Anschaffung des Anlageguts
- 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten – allgemeine kurzfristige Schuldzinsen
- 2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag) – steuerlich nicht abzugsfähiger Schuldzinsenanteil bei Überentnahmen
- 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten – Kontokorrentzinsen
- 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten – allgemeine langfristige Zinsen
- 2124 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung des Anlagevermögens – Auflösung entsprechender abgegrenzter Finanzierungskosten
- 2125 Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören – spezielle Gebäudezinsen
- 2141 Kreditprovisionen und Verwaltungskostenbeiträge – weitere Finanzierungskosten
- 2150 Aufwendungen aus der Währungsumrechnung – mögliche Kursverluste bei Fremdwährungsfinanzierungen
- 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge – Zinserträge
- 4830 Abschreibungen auf Sachanlagen – Abschreibung entsprechender Sachanlagen
- 4832 Abschreibungen auf Kfz – Abschreibung finanzierter Fahrzeuge
- 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs – sonstige Bank- und Zahlungsverkehrskosten
Kurz zusammengefasst
Das Konto 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens erfasst laufende Zinsaufwendungen aus Darlehen, die eindeutig der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens dienen. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu allgemeinen langfristigen Zinsen auf 2120, Gebäudezinsen auf 2125, Kontokorrentzinsen auf 2118 und der Auflösung eines Disagios aus Anlagefinanzierungen auf 2124. Für § 4 Abs. 4a EStG ist die gesonderte Erfassung besonders bedeutsam, weil Schuldzinsen aus Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagevermögens von der dort geregelten Abzugsbeschränkung ausdrücklich unberührt bleiben.
Kurzform: Darlehen finanziert Maschine, Fahrzeug oder anderes Anlagevermögen + laufende Zinsen = 2126 im Soll. Gebäude = 2125. Disagioauflösung = 2124. Tilgung ist kein Aufwand.