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SKR03 · KONTO 2110

Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten

Das Konto 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten erfasst betriebliche Zinsen, die für kurzfristig überlassenes Fremdkapital beziehungsweise kurzfristige Verbindlichkeiten entstehen. Typische Fälle sind Zinsen für kurzfristige Darlehen oder andere kurzfristige Finanzierungen. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Zins und Tilgung müssen getrennt gebucht werden: Nur der Zinsanteil ist Aufwand auf 2110, während die Tilgung die zugrunde liegende Verbindlichkeit vermindert.

Das Konto auf einen Blick

Kontoart
Aufwandskonto
Kategorie
Aufwand
Normale Seite
Soll
Abschluss
GuV
Bilanz
Nicht in der Bilanz
GuV
Aufwand

Einfach erklärt

Das Konto 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten erfasst Zinsen, die ein Unternehmen für kurzfristig zur Verfügung gestelltes Fremdkapital bezahlen muss.

Ein Unternehmen leiht sich Geld oder nutzt eine andere kurzfristige Finanzierungsmöglichkeit.

Für die Nutzung dieses fremden Kapitals verlangt der Geldgeber Zinsen.

Diese Zinsen sind grundsätzlich Finanzierungsaufwand und werden auf 2110 erfasst, sofern kein spezielleres Zinskonto vorgesehen ist.

Typische Fälle können sein:

  • Zinsen für kurzfristige betriebliche Darlehen
  • Zinsen auf kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten
  • bestimmte Zinsen aus kurzfristigen sonstigen Verbindlichkeiten
  • kurzfristige betriebliche Zwischenfinanzierungen

Merksatz

Kurzfristige betriebliche Schuld + Zinsen = 2110 prüfen.

Soll oder Haben?

2110 ist ein Aufwandskonto.

Deshalb gilt grundsätzlich:

  • Zinsaufwand entsteht → Soll
  • Korrektur, Gutschrift oder Storno → Haben

Typische Zahlung

2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an 1200 Bank

Merksatz

Zinsaufwand = Soll.

Praxisbeispiel 1: Kurzfristiges Darlehen

Ein Unternehmen nimmt ein kurzfristiges betriebliches Darlehen auf.

Für einen Monat fallen Zinsen von:

500,00 €

an.

Die Bank zieht den Betrag direkt vom Geschäftskonto ein.

Buchung

2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 500,00 € an 1200 Bank 500,00 €

Die 500,00 € vermindern als Zinsaufwand den handelsrechtlichen Gewinn.

Die eigentliche Darlehensschuld wird durch diese reine Zinszahlung nicht reduziert.

Merksatz

Zinsen sind der Preis für das geliehene Geld – sie tilgen die Schuld nicht.

Zins und Tilgung unbedingt trennen

Bei Darlehen besteht eine Zahlung häufig aus zwei Teilen:

  • Tilgung
  • Zinsen

Diese beiden Bestandteile dürfen nicht gemeinsam als Aufwand gebucht werden.

Tilgung

reduziert die Verbindlichkeit.

Zinsen

sind Finanzierungsaufwand.

Merksatz

Tilgung = Bilanz. Zinsen = GuV.

Praxisbeispiel 2: Darlehensrate mit Zins und Tilgung

Ein Unternehmen zahlt eine monatliche Rate von:

4.000,00 €

Davon entfallen:

  • 3.500,00 € auf Tilgung
  • 500,00 € auf Zinsen

Das kurzfristige Darlehen wird beispielsweise auf:

1706 Darlehen - Restlaufzeit bis 1 Jahr

geführt.

Buchung

1706 Darlehen - Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.500,00 € 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 500,00 € an 1200 Bank 4.000,00 €

Nach der Buchung:

  • sinkt die Darlehensverbindlichkeit um 3.500,00 €
  • entstehen 500,00 € Zinsaufwand
  • sinkt das Bankguthaben um insgesamt 4.000,00 €

Merksatz

Nur der Zinsanteil gehört auf 2110.

Warum ist die Tilgung kein Aufwand?

Bei Aufnahme des Darlehens hat das Unternehmen Geld erhalten und gleichzeitig eine Verbindlichkeit aufgebaut.

Beispiel

Darlehensauszahlung:

20.000,00 €

Vereinfacht:

1200 Bank 20.000,00 € an 1706 Darlehen - Restlaufzeit bis 1 Jahr 20.000,00 €

Dadurch entsteht kein Ertrag.

Wird das Darlehen später zurückgezahlt, wird lediglich diese Schuld wieder reduziert.

Auch die Tilgung ist daher kein Aufwand.

Nur die zusätzlich für die Kapitalüberlassung gezahlten Zinsen stellen Aufwand dar.

Merksatz

Darlehen erhalten = kein Ertrag. Darlehen tilgen = kein Aufwand. Zinsen zahlen = Aufwand.

Was bedeutet kurzfristig?

Für die Abgrenzung von kurzfristigen und langfristigen Verbindlichkeiten ist insbesondere die verbleibende Laufzeit beziehungsweise Fälligkeit der zugrunde liegenden Verpflichtung relevant.

Im Kontenplan existieren dafür beispielsweise Darlehenskonten nach Restlaufzeit:

2110 ist auf den kurzfristigen Finanzierungsbereich ausgerichtet.

Für langfristige Verbindlichkeiten existiert dagegen:

2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten

Merksatz

Kurzfristige Verbindlichkeit = 2110. Langfristige Verbindlichkeit = 2120 prüfen.

2110 oder 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten?

Diese beiden Konten unterscheiden sich insbesondere nach der Finanzierungslaufzeit.

2110

Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten.

2120

Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten.

Beispiel

Kurzfristiges Betriebsmitteldarlehen mit Restlaufzeit unter einem Jahr:

→ 2110 prüfen

Mehrjähriges Investitionsdarlehen:

→ 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten prüfen

Merksatz

Nicht jeder Darlehenszins gehört automatisch auf dasselbe Zinskonto.

Praxisbeispiel 3: Kurzfristige Zwischenfinanzierung

Ein Unternehmen benötigt für drei Monate zusätzliche Liquidität und nimmt eine Zwischenfinanzierung über:

100.000,00 €

auf.

Für die drei Monate entstehen Zinsen von insgesamt:

2.000,00 €

Zahlung

2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 2.000,00 € an 1200 Bank 2.000,00 €

Die 100.000,00 € Finanzierung selbst sind keine Kosten.

Nur die 2.000,00 € Zinsen sind Zinsaufwand.

2110 oder 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten?

Für Zinsen eines betrieblichen Kontokorrentkontos gibt es im SKR03 ein spezielleres Konto:

2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten

Beispiel

Geschäftskonto wird überzogen.

Die Bank berechnet Kontokorrentzinsen beziehungsweise Sollzinsen auf den negativen Banksaldo.

Dann ist:

2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten

regelmäßig das präzisere Konto.

2110 sollte deshalb nicht automatisch für jede kurzfristige Bankfinanzierung verwendet werden.

Merksatz

Normale kurzfristige Verbindlichkeit = 2110. Kontokorrentzinsen = 2118.

Praxisbeispiel 4: Kontokorrentkonto

Ein betriebliches Girokonto befindet sich zeitweise mit:

20.000,00 €

im Soll.

Die Bank berechnet dafür:

300,00 € Kontokorrentzinsen

Dann ist grundsätzlich:

2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten 300,00 € an 1200 Bank 300,00 €

präziser als 2110.

Die Konten 2110 und 2118 sollten deshalb nicht unnötig vermischt werden.

Zinsen sind nicht dasselbe wie Bankgebühren

Eine Bankabrechnung kann gleichzeitig enthalten:

  • Zinsen
  • Kontoführungsgebühren
  • Überweisungsgebühren
  • sonstige Bankentgelte

Diese Beträge müssen gegebenenfalls getrennt werden.

Zinsen

→ 2110 beziehungsweise spezielleres Zinskonto

Bankgebühren

→ beispielsweise 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs

Beispiel

Bank belastet:

  • kurzfristige Darlehenszinsen: 500,00 €
  • Bearbeitungs-/Kontogebühr: 25,00 €

Dann sollte nicht automatisch der gesamte Betrag von 525,00 € auf 2110 gebucht werden.

Merksatz

Zins = Preis für Kapital. Bankgebühr = Entgelt für eine Bankleistung.

2110 oder 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs?

2110

Zinsaufwand aus kurzfristiger Fremdfinanzierung.

4970

Nebenkosten des Zahlungs- und Geldverkehrs.

Typische Fälle auf 4970 können sein:

  • Kontoführungsgebühren
  • Zahlungsverkehrsgebühren
  • bestimmte Karten- und Transaktionskosten

Ein Zins gehört grundsätzlich nicht allein deshalb auf 4970, weil die Bank ihn berechnet hat.

Keine Umsatzsteuer auf normale Kreditzinsen

Zinsen aus der Gewährung von Krediten sind umsatzsteuerlich grundsätzlich anders zu behandeln als normale Waren- oder Dienstleistungsrechnungen.

Auf einer normalen Zinsbelastung wird deshalb regelmäßig keine abzugsfähige Vorsteuer von 19 % ausgewiesen.

Beispiel

Zinsen:

1.000,00 €

Richtig:

2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 1.000,00 € an 1200 Bank 1.000,00 €

Nicht automatisch:

840,34 € Zinsaufwand + 159,66 € 1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %.

Merksatz

Kreditzins enthält normalerweise keine normale 19-%-Vorsteuer.

Rechnung beziehungsweise Zinsabrechnung auf Ziel

Zinsen müssen nicht immer sofort vom Bankkonto abgebucht werden.

Es kann zunächst eine Verpflichtung entstehen und die Zahlung später erfolgen.

Beispiel

Zinsen für Dezember:

800,00 €

werden erst im Januar bezahlt.

Bei einem bilanzierenden Unternehmen gehört der Zinsaufwand grundsätzlich in den Zeitraum, in dem er wirtschaftlich entstanden ist.

Vereinfachte Erfassung

2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 800,00 € an entsprechendes Verbindlichkeitskonto 800,00 €

Spätere Zahlung

Verbindlichkeitskonto 800,00 € an 1200 Bank 800,00 €

Merksatz

Zinsaufwand gehört grundsätzlich in den Zeitraum, für den die Zinsen anfallen – nicht zwingend erst in den Zahlungsmonat.

Zinsen über den Jahreswechsel periodengerecht abgrenzen

Besonders wichtig ist die zeitliche Zuordnung am Jahresende.

Beispiel

Ein kurzfristiges Darlehen läuft vom 1. Dezember bis 31. Januar.

Gesamtzins für zwei Monate:

2.000,00 €

Davon entfallen wirtschaftlich:

  • Dezember: 1.000,00 €
  • Januar: 1.000,00 €

Zum 31. Dezember muss bei Bilanzierung grundsätzlich der auf Dezember entfallende Zinsaufwand berücksichtigt werden, auch wenn die gesamte Zinszahlung erst im Januar erfolgt.

Merksatz

Zinsen zeitlich dem Zeitraum zuordnen, in dem das Kapital genutzt wurde.

Vorausbezahlte Zinsen

Auch der umgekehrte Fall ist möglich.

Das Unternehmen zahlt Zinsen im Voraus, obwohl ein Teil davon wirtschaftlich erst das nächste Geschäftsjahr betrifft.

Dann kann eine aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich sein.

Dafür ist beispielsweise relevant:

0980 Aktive Rechnungsabgrenzung

Beispiel

Am 1. Oktober werden für zwölf Monate Zinsen von:

12.000,00 €

im Voraus bezahlt.

Bis zum 31. Dezember gehören davon nur drei Monate ins laufende Jahr:

3.000,00 €

Der auf das Folgejahr entfallende Anteil von:

9.000,00 €

ist bei Bilanzierung grundsätzlich periodengerecht abzugrenzen.

Merksatz

Zinsen vorausbezahlt = 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung prüfen.

Nachträglich zu zahlende Zinsen

Sind Zinsen bis zum Bilanzstichtag wirtschaftlich entstanden, aber noch nicht abgerechnet beziehungsweise bezahlt, müssen sie beim bilanzierenden Unternehmen trotzdem dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden.

Je nach Sachverhalt kann dafür eine entsprechende Verbindlichkeit oder sonstige Abgrenzung erforderlich sein.

2110 bildet dabei den Zinsaufwand ab.

Betriebliche Veranlassung ist entscheidend

Damit Schuldzinsen steuerlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können, muss die zugrunde liegende Finanzierung grundsätzlich betrieblich veranlasst sein.

Beispiel

Kurzfristiges Darlehen wird verwendet, um Waren für den Betrieb einzukaufen.

→ betrieblicher Finanzierungszusammenhang

Kurzfristiges Darlehen dient ausschließlich dem privaten Hausbau eines Einzelunternehmers.

→ private Finanzierung

→ Zinsen gehören grundsätzlich nicht als normaler betrieblicher Zinsaufwand auf 2110

Merksatz

Nicht der Name des Darlehens entscheidet – entscheidend ist, wofür das Geld tatsächlich eingesetzt wird.

Privat veranlasste Zinsen beim Einzelunternehmer

Ein Einzelunternehmer kann private und betriebliche Finanzierungen besitzen.

Private Schuldzinsen dürfen nicht einfach als betrieblicher Aufwand auf 2110 gebucht werden.

Beispiel

Privates Darlehen für ein ausschließlich privat genutztes Fahrzeug.

Zinsen:

600,00 €

Diese Zinsen sind grundsätzlich kein Aufwand des Betriebs.

Werden sie versehentlich vom Geschäftskonto bezahlt, ist die Zahlung im Einzelunternehmen dem Privatbereich zuzuordnen, beispielsweise über ein passendes Privatkonto.

Merksatz

Geschäftskonto bezahlt bedeutet nicht automatisch betrieblicher Aufwand.

§ 4 Abs. 4a EStG und nicht abzugsfähige Schuldzinsen

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften können betriebliche Schuldzinsen unter bestimmten Voraussetzungen aufgrund von Überentnahmen steuerlich teilweise nicht abzugsfähig sein.

Dafür enthält der SKR03 ein spezielles Konto:

2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)

Wichtig

Das bedeutet nicht, dass jeder Zins auf 2110 steuerlich problematisch ist.

Zunächst werden betriebliche Zinsen ordnungsgemäß als Zinsaufwand erfasst.

Im Rahmen der steuerlichen Prüfung wird anschließend gegebenenfalls ein nicht abzugsfähiger Anteil ermittelt.

Merksatz

Betrieblicher Zins kann buchhalterisch Aufwand sein und steuerlich trotzdem teilweise nicht abzugsfähig werden.

Praxisbeispiel 5: Nicht abzugsfähiger Anteil

Ein Einzelunternehmen hat betriebliche kurzfristige Schuldzinsen von:

7.000,00 €

zunächst auf 2110 erfasst.

Im Rahmen der Berechnung nach § 4 Abs. 4a EStG ergibt sich ein nicht abzugsfähiger Hinzurechnungsbetrag von:

1.000,00 €

Dann kann die entsprechende steuerliche Umbuchungs- beziehungsweise Ausweislogik über:

2113 Nicht abzugsfähige Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)

relevant werden.

Die genaue Berechnung nach § 4 Abs. 4a EStG ist ein eigener steuerlicher Prüfungsschritt.

Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens

Für Zinsen, die unmittelbar auf eine Finanzierung von Anlagevermögen zurückzuführen sind, gibt es im SKR03 ein spezielleres Konto:

2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens

Beispiel

Ein Unternehmen nimmt einen Kredit ausschließlich zum Kauf einer Produktionsmaschine auf.

Dann kann 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens präziser sein als 2110.

Merksatz

Finanzierung klar dem Anlagevermögen zugeordnet = 2126 prüfen.

2110 oder 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens?

2110

allgemeine Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten.

2126

Zinsen aus einer Finanzierung des Anlagevermögens.

Die genauere Kontierung verbessert insbesondere:

  • Auswertungen
  • steuerliche Prüfungen
  • Finanzierungsanalysen
  • Nachvollziehbarkeit des Jahresabschlusses

Zinsen an verbundene Unternehmen

Für kurzfristige Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen gibt es ebenfalls ein spezielleres Konto:

2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen

Beispiel

Eine Tochtergesellschaft erhält von ihrer Muttergesellschaft kurzfristig ein betriebliches Darlehen.

Die darauf entfallenden Zinsen sollten nicht automatisch auf dem allgemeinen 2110 landen.

Stattdessen kann 2119 sachgerechter sein.

Merksatz

Kurzfristige Zinsen an verbundenes Unternehmen = 2119 prüfen.

Warum verbundene Unternehmen getrennt ausgewiesen werden

Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen können für den handelsrechtlichen Jahresabschluss und verschiedene Auswertungen gesondert relevant sein.

Deshalb enthält der Kontenrahmen dafür eigene Konten.

Eine saubere Trennung erleichtert später den korrekten Ausweis im Jahresabschluss.

Zinsen an Gesellschafter

Auch für bestimmte Zinszahlungen an Gesellschafter existieren im SKR03 spezielle Konten.

Ein Beispiel ist:

2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen

Die Zinsen eines Gesellschafterdarlehens sollten deshalb nicht blind auf 2110 gebucht werden.

Merksatz

Geldgeber prüfen: Bank, Gesellschafter oder verbundenes Unternehmen können unterschiedliche Zinskonten erfordern.

Verzugszinsen aus Lieferantenverbindlichkeiten

Bezahlt ein Unternehmen eine Lieferantenrechnung verspätet, kann der Lieferant Verzugszinsen verlangen.

Diese Zinsen stellen grundsätzlich keinen zusätzlichen Waren- oder Materialeinkauf dar.

Sie sind Finanzierungs- beziehungsweise Zinsaufwand.

Welches Zinskonto im konkreten Kontenplan verwendet wird, hängt von Art und Laufzeit der zugrunde liegenden Verpflichtung ab.

Bei kurzfristigen betrieblichen Verbindlichkeiten kann 2110 zu prüfen sein.

Beispiel

Offene Lieferantenrechnung:

10.000,00 €

Verzugszinsen:

100,00 €

Die 100,00 € erhöhen nicht nachträglich den ursprünglichen Wareneinkauf.

Sie sind ein separater Zinsaufwand.

Merksatz

Verzugszins ist kein nachträglicher Warenpreis.

Skonto ist kein Zinsaufwand

Ein nicht genutztes Skonto wird wirtschaftlich manchmal mit Finanzierungskosten verglichen.

Buchhalterisch wird aber nicht einfach ein fiktiver Zins auf 2110 gebucht, nur weil ein angebotener Skonto nicht genutzt wurde.

Ein tatsächlich gewährter beziehungsweise erhaltener Skonto wird über die entsprechenden Skontokonten erfasst.

Beispielsweise:

3730 Erhaltene Skonti

oder bei entsprechender Steuerzuordnung:

3736 Erhaltene Skonti 19 % Vorsteuer

Merksatz

Nicht genutzter Skonto ist kein automatisch zu buchender Zins.

Disagio ist nicht automatisch laufender Zins

Bei Finanzierungen kann ein sogenanntes Disagio beziehungsweise Damnum entstehen.

Das ist nicht einfach immer vollständig im Zahlungszeitpunkt als laufender Zins auf 2110 zu behandeln.

Für die Verteilung beziehungsweise Abschreibung eines Agios oder Disagios existieren eigene Konten, beispielsweise:

2123 Abschreibungen auf ein Agio oder Disagio/Damnum zur Finanzierung

Die genaue bilanzielle und steuerliche Behandlung muss anhand des Finanzierungsvertrags geprüft werden.

Merksatz

Nominalzins und Disagio sind nicht automatisch derselbe Buchungsvorgang.

Bereitstellungszinsen und ähnliche Finanzierungskosten

Banken können neben normalen Darlehenszinsen weitere finanzierungsbezogene Beträge verlangen.

Beispiele können sein:

  • Bereitstellungszinsen
  • Überziehungszinsen
  • bestimmte Kreditprovisionen
  • Bearbeitungsentgelte

Nicht jeder dieser Beträge gehört automatisch auf 2110.

Es muss geprüft werden, ob wirtschaftlich tatsächlich Zinsaufwand oder ein anderes Finanzierungs- beziehungsweise Bankentgelt vorliegt.

Merksatz

Bank schreibt „Gebühr“ oder „Provision“ = wirtschaftlichen Charakter prüfen, nicht automatisch 2110.

Praxisbeispiel 6: Zinsen werden direkt vom Darlehen einbehalten

Ein kurzfristiges Darlehen hat einen Nominalbetrag von:

50.000,00 €

Die Bank behält unmittelbar Zinsen von:

1.000,00 €

ein und zahlt nur:

49.000,00 €

aus.

Dann darf die Darlehensverbindlichkeit nicht einfach nur mit 49.000,00 € erfasst werden, wenn wirtschaftlich eine Rückzahlungsverpflichtung von 50.000,00 € besteht.

Die Finanzierung und der einbehaltene Zins müssen sachgerecht getrennt werden.

Vereinfachte Logik

1200 Bank 49.000,00 € 2110 Zinsaufwendungen beziehungsweise gegebenenfalls Abgrenzung 1.000,00 € an Darlehensverbindlichkeit 50.000,00 €

Ob der gesamte Zins sofort Aufwand ist oder zeitlich abzugrenzen ist, hängt vom Zeitraum ab, für den er gezahlt wurde.

Merksatz

Auszahlungsbetrag und Darlehensschuld können unterschiedlich sein.

Zinsgutschrift

Wird eine zuvor berechnete Zinsbelastung korrigiert, kann eine Gutschrift entstehen.

Beispiel

Ursprüngliche Zinsbelastung:

600,00 €

Bank korrigiert davon:

100,00 €

Dann kann der Zinsaufwand um 100,00 € vermindert werden.

Vereinfachte Buchung

1200 Bank beziehungsweise Verrechnungskonto 100,00 € an 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten 100,00 €

Der Aufwand sinkt entsprechend.

Zinserträge dürfen nicht mit Zinsaufwendungen saldiert werden

Ein Unternehmen kann gleichzeitig:

  • Zinsaufwand
  • Zinsertrag

haben.

Diese Beträge sollten nicht einfach miteinander verrechnet werden.

Zinserträge werden auf entsprechenden Ertragskonten erfasst.

Beispielsweise kann relevant sein:

2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Beispiel

Zinsaufwand:

5.000,00 €

Zinsertrag:

1.000,00 €

Nicht einfach nur:

4.000,00 € Zinsaufwand

buchen.

Stattdessen werden Aufwand und Ertrag getrennt dargestellt.

Merksatz

Zinsaufwand und Zinsertrag getrennt buchen.

Finanzierungskosten in der GuV

2110 gehört in der GuV zum Bereich:

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Damit wird der Zinsaufwand getrennt von der operativen Geschäftstätigkeit sichtbar.

Das ist betriebswirtschaftlich sinnvoll, denn Zinsen entstehen nicht unmittelbar dadurch, dass Waren verkauft oder Leistungen erbracht werden.

Sie entstehen durch die Finanzierung des Unternehmens.

Merksatz

2110 zeigt Finanzierungskosten – keinen Material-, Personal- oder Verwaltungsaufwand.

Warum Zinsaufwand für die Unternehmensanalyse wichtig ist

Ein steigender Zinsaufwand kann beispielsweise darauf hinweisen, dass:

  • mehr Fremdkapital genutzt wird
  • Zinsen am Markt gestiegen sind
  • kurzfristige Finanzierungen häufiger benötigt werden
  • Liquiditätsprobleme bestehen
  • teure Zwischenfinanzierungen eingesetzt werden

Beispiel

2110 im Vorjahr:

5.000,00 €

2110 im aktuellen Jahr:

25.000,00 €

Eine solche Veränderung sollte analysiert werden.

Sie kann ein Hinweis auf deutlich gestiegenen kurzfristigen Finanzierungsbedarf sein.

Kurzfristige Finanzierung ist häufig teurer

Kurzfristige Kreditlinien oder Zwischenfinanzierungen können höhere Zinssätze besitzen als langfristig vereinbarte Darlehen.

Deshalb kann es betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, kurzfristige und langfristige Zinsen getrennt auszuwerten.

Genau dafür stehen unter anderem 2110 und 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten zur Verfügung.

Effektivzins und Nominalzins

Der auf einem Vertrag angegebene Nominalzins ist nicht immer identisch mit den gesamten Finanzierungskosten.

Zusätzliche Gebühren, Disagio oder andere Vertragsbestandteile können die tatsächliche wirtschaftliche Belastung beeinflussen.

Für die Buchhaltung müssen die einzelnen Bestandteile sachgerecht getrennt und periodengerecht erfasst werden.

2110 sollte deshalb nicht einfach mit dem gesamten Betrag jeder Kreditabrechnung belastet werden, ohne deren Zusammensetzung zu prüfen.

Was wird typischerweise auf Konto 2110 gebucht?

Typischerweise können auf 2110 erfasst werden:

  • Zinsen für kurzfristige betriebliche Darlehen
  • Zinsen aus kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten
  • Zinsaufwendungen aus kurzfristigen betrieblichen Verpflichtungen, sofern kein spezielleres Konto vorgesehen ist
  • bestimmte Verzugszinsen auf kurzfristige betriebliche Verbindlichkeiten
  • periodengerecht abgegrenzte Zinsen für kurzfristige Finanzierungen
  • Korrekturen entsprechender Zinsaufwendungen

Was gehört typischerweise nicht auf Konto 2110?

Nicht beziehungsweise nicht automatisch auf 2110 gehören:

Kontoart und Abschluss

Kontonummer: 2110 Kontenbezeichnung: Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten Kontenart: Aufwandskonto Kontenklasse: 2 Kategorie: Aufwand Bereich: Zinsen und ähnliche Aufwendungen / Finanzierungskosten Normale Kontoseite: Soll Zinsaufwand: Soll Korrektur beziehungsweise Storno: Haben Abschluss: GuV Bilanz: Nicht in der Bilanz GuV: Aufwand · Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Was zeigt der Saldo des Kontos?

Der typische Sollsaldo von 2110 zeigt die im Geschäftsjahr auf diesem Konto erfassten Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten.

Beispiel

Zinsen Januar:

500,00 €

Zinsen April:

700,00 €

Zinsen Juli:

600,00 €

Zinsen Oktober:

800,00 €

Gesamt:

2.600,00 € Soll

Der Jahresaufwand auf 2110 beträgt damit:

2.600,00 €

Dieser Betrag zeigt nicht, wie hoch die kurzfristigen Schulden des Unternehmens sind.

Die eigentlichen Verbindlichkeiten stehen auf den entsprechenden Bestandskonten.

Merksatz

2110 zeigt Zinskosten – nicht die Höhe der Schulden.

Warum ein Habensaldo auffällig wäre

2110 ist ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite.

Ein Habensaldo sollte deshalb geprüft werden.

Mögliche Ursachen können sein:

  • größere Zinsgutschrift
  • Storno einer früheren Belastung
  • Soll und Haben wurden vertauscht
  • Zinsen wurden doppelt korrigiert
  • falsches Konto wurde verwendet

Ein Habensaldo ist durch Korrekturen möglich, sollte aber nachvollziehbar sein.

Typische Fehler

Gesamte Darlehensrate als Aufwand buchen

Nur der Zinsanteil gehört auf 2110. Die Tilgung reduziert die Verbindlichkeit.

Kurzfristige und langfristige Zinsen vermischen

Für langfristige Verbindlichkeiten ist 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten vorgesehen.

Kontokorrentzinsen auf 2110 buchen

Dafür existiert das speziellere Konto 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten.

Bankgebühren als Zinsen behandeln

Bankgebühren können beispielsweise auf 4970 Nebenkosten des Geldverkehrs gehören.

Vorsteuer aus Zinsen herausrechnen

Normale Kreditzinsen enthalten regelmäßig keine abzugsfähige 19-%-Vorsteuer.

Zahlung und Aufwand immer gleichsetzen

Zinsen müssen periodengerecht dem Zeitraum zugeordnet werden, für den sie entstanden sind.

Vorausbezahlte Zinsen vollständig sofort als Aufwand buchen

Betrifft ein Teil das Folgejahr, kann 0980 Aktive Rechnungsabgrenzung erforderlich sein.

Private Finanzierung als Betriebsausgabe buchen

Nur betrieblich veranlasste Schuldzinsen gehören grundsätzlich in den betrieblichen Aufwand.

§ 4 Abs. 4a EStG ignorieren

Bei Überentnahmen können betriebliche Schuldzinsen bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften teilweise steuerlich nicht abzugsfähig sein. Dafür ist 2113 zu prüfen.

Zinsen an verbundene Unternehmen auf 2110 verstecken

Hierfür kann 2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen erforderlich sein.

Gesellschafterdarlehenszinsen auf 2110 buchen

Für Gesellschafterdarlehen existiert mit 2114 Zinsen für Gesellschafterdarlehen ein spezielleres Konto.

Zinsen für Anlagevermögensfinanzierung nicht gesondert prüfen

Hier kann 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens relevant sein.

Zinserträge gegen Zinsaufwand verrechnen

Zinserträge gehören auf ein Ertragskonto wie 2650 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge.

Verwandte Konten

Kurz zusammengefasst

Das Konto 2110 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten erfasst betriebliche Zinsen aus kurzfristigen Finanzierungsverbindlichkeiten. Es handelt sich um ein Aufwandskonto mit normaler Sollseite und Abschluss über die GuV. Bei Darlehensraten müssen Zins und Tilgung unbedingt getrennt werden: Nur der Zinsanteil gehört auf 2110, während die Tilgung das Verbindlichkeitskonto vermindert. Für besondere Zinsarten existieren speziellere Konten, beispielsweise 2118 Zinsen auf Kontokorrentkonten, 2119 Zinsaufwendungen für kurzfristige Verbindlichkeiten an verbundene Unternehmen, 2120 Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten oder 2126 Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann außerdem § 4 Abs. 4a EStG zu teilweise nicht abzugsfähigen Schuldzinsen führen.

Kurzform: Kurzfristige betriebliche Finanzierung + Zins = 2110 im Soll. Tilgung ist kein Aufwand. Kontokorrent = 2118, langfristige Verbindlichkeit = 2120, Anlagefinanzierung = 2126 prüfen.

QUELLEN & STAND

Fachliche Grundlagen

Zuletzt aktualisiert:

Die Quellen bilden die fachliche Grundlage des Artikels. Die Darstellung ist didaktisch vereinfacht und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.